Am 23. September 1122 fand mit dem ‚Wormser Konkordat’ der fast ein halbes Jahrhundert währende Streit zwischen ‚sacerdotium’ und ‚regnum’ ein Ende. Der Investiturstreit, der später den Namen für diese Epoche prägen sollte, erschütterte den traditionellen Einheitsgedanken von Königtum und Papsttum. Eine Lösung konnte nur in einem Dualismus der Gewalten erwirkt werden, zu sehr waren kirchliche Institutionen mit weltlichen Gewalten verwoben, traditionelle Hoheitsrechte verankert und Territorialansprüche geltend gemacht.
Gerade Paschalis II. hatte die Problematik des Verhältnisses zwischen der weltlichen und geistlichen Einflusssphäre deutlich erkannt. Zur Lösung des Investiturproblems beabsichtigte er 1111 in seinem Privileg vom 12. Februar die wohl radikalste und konsequenteste Form der Gewaltenteilung bzw. des reformerischen Entweltlichungsbestrebens der Kirche: die Rückgabe der in kirchlichen Besitz befindlichen Regalien an das Reich im Austausch mit dem Investiturverzichts Heinrich V.
Trotz des Scheiterns der Verhandlungen von 1111 haben die daraus hervorgegangenen Erkenntnisse wesentlich den Weg geebnet, den Investiturstreit zu einer Lösung zu führen. Zwar hatte schon Ivo von Chartres zu einer begrifflichen Scheidung von Spiritualien und Temporalien beigetragen, aber erst im Privileg Paschalis’ II. mit Zusammenwirkung des von königlicher Seite verfassten ‚Tractatus de investitura episcoporum’ findet der Gedankengang seine Entsprechung durch eine lehnsrechtliche Interpretation des Verhältnisses zwischen Bischof und König. Die damit zusammenhängenden Besitz-ansprüche werden geltend gemacht und somit kann auch ein Investituranspruch des Königs abgeleitet werden.
In den Geschehnissen des Jahres 1111 wird die Gesamtproblematik des Investiturstreits deutlich, vor allem die Abhängigkeiten zwischen ‚regnum’ und ‚sacerdotium’ und auch die neue aufstrebende Macht der geistlichen und weltlichen Territorialfürsten zeigt bereits hier ihre politische Wirkung.
Anhand des ‚Tractatus de investitura episcoporum’ und des Privilegs Paschalis’ vom 12. Februar und mit der Schilderung der Ereignisse von 1111 sollen die wesentlichen Gedankenmodelle und auch die Abhängigkeitsverhältnisse und Verflechtungen der Gewalten herausgearbeitet und beurteilt werden, um sie in einem weiteren Schritt hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Lösung des Investiturstreites mit dem Wormser Konkordat zu beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1. Der Romzug Heinrichs V. 1110/1111
- 1.1 Der, Tractatus de investitura episcoporum'
- 1.2 Die Ereignisse von 1111
- 2. Das Privileg Paschalis' II. vom 12. Februar 1111
- 3. Bedeutung für die Lösung des Investiturstreites
- 4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Beginn des Endes des Investiturstreits und analysiert die Gedankengänge des, Tractatus de investitura episcoporum' sowie des Privilegs Paschalis II. vom 12. Februar 1111. Die Arbeit untersucht, wie diese Dokumente die Abhängigkeiten zwischen, regnum' und, sacerdotium' beleuchten und auf die aufstrebende Macht der geistlichen und fürstlichen Territorialfürsten hinweisen.
- Der, Tractatus de investitura episcoporum' als politisches Memorandum zur Begründung des Laieninvestiturrechts
- Das Privileg Paschalis' II. als radikalste Form der Gewaltenteilung
- Die Ereignisse von 1111 als Ausdruck der Abhängigkeitsverhältnisse zwischen, regnum' und, sacerdotium'
- Die Bedeutung der Dokumente für die Lösung des Investiturstreits
- Die Rolle der Lehnsrechte im Investiturstreit
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Problematik des Investiturstreits ein und beleuchtet die Suche nach einer Lösung im Spannungsfeld zwischen Kirche und Königtum. Das erste Kapitel behandelt den Romzug Heinrichs V. und den Hintergrund des, Tractatus de investitura episcoporum', der die historisch-rechtliche Grundlage für das Investiturrecht der Könige und Kaiser darlegt. Die Ereignisse von 1111 werden im Detail geschildert und verdeutlichen die komplizierten Abhängigkeiten zwischen geistlicher und weltlicher Macht. Das zweite Kapitel analysiert das Privileg Paschalis' II. vom 12. Februar 1111, das die wohl radikalste Form der Gewaltenteilung anstrebte. Abschließend soll im dritten Kapitel die Bedeutung der Dokumente für die spätere Lösung des Investiturstreits mit dem Wormser Konkordat beleuchtet werden.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit dem Investiturstreit, dem Verhältnis von, sacerdotium' und, regnum', den Gedankengängen des, Tractatus de investitura episcoporum', dem Privileg Paschalis' II., Lehnsrechten, Investitur, geistliche und weltliche Macht, Kirchenreform, Kaiserkrönung und dem Wormser Konkordat.
- Arbeit zitieren
- Annika Singelmann (Autor:in), 2007, Der Anfang vom Ende des Investiturstreites, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/89473