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Die EU-Vermittlerrichtlinie 2002/92/EG. Brüssels Einfluss auf den deutschen Versicherungsvermittlermarkt

Title: Die EU-Vermittlerrichtlinie 2002/92/EG. Brüssels Einfluss auf den deutschen Versicherungsvermittlermarkt

Diploma Thesis , 2007 , 78 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) Diana Pecht (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties

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Summary Excerpt Details

Die vorliegende Arbeit beschreibt die praxisrelevanten Auswirkungen der in deutsches Recht umgesetzten Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.12.2002 über Versicherungsvermittlung auf die private Versicherungswirtschaft.

In diesem Zusammenhang wird im Anschluss an die Einleitung in Kapitel 2 auf die Entstehung dieser Richtlinie sowie auf die Rahmendaten eingegangen. Anschließend gibt Kapitel 3 ein Überblick über den Anwendungsbereich der gesetzlichen Neuerungen. Zudem werden die entsprechenden wesentlichen Begriffe bestimmt.

Die Vermittlerrichtlinie erfasst Versicherungsvermittler und Versicherungsberater. Die Gruppe der versicherungsvermittelnden Selbständigen wird vom Gesetzgeber nochmals in ungebundene und gebundene Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler sowie produktakzessorische Vermittler differenziert. Analog zu dieser Unterscheidung erfolgt die Darstellung der einzelnen Versicherungsvermittlertypen und des Versicherungsberaters. Im Zuge der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie kam es zu einer Novellierung der Gewerbeordnung, des Versicherungsvertragsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

In Kapitel 4 wird anhand der wichtigsten gesetzlichen Kernpunkte dargelegt, in welchen Paragraphen der nationalen Gesetze die wichtigsten Artikel der Vermittlerrichtlinie umgesetzt wurden sowie welche Besonderheiten unter Berücksichtigung der Übergangsfristen hinsichtlich Erlaubnispflicht, Registrierung und Berufshaftpflichtversicherung für die jeweiligen Tätigkeitsarten gelten.

Im weiteren Verlauf der Arbeit wird dem Leser in Kapitel 5 ein detaillierter Einblick in die besonderen Pflichten im Hinblick auf Beratung, Dokumentation und Kundeninformation, die alle Versicherungsvermittler/-berater seit 22.05.2007 gegenüber ihren Kunden erfüllen müssen, gegeben.

Das Kapitel 6 rundet die vorliegende Arbeit mit einer Stellungnahme und Prognose ab.

Darüber hinaus wird ein ausgewähltes Problem aufgezeigt, das im praktischen Umgang mit den Neuregelungen relevant wurde. Die Vorschriften zur Sicherung von Kundengeldern würden über den Blickwinkel der Arbeit hinausgehen. Ferner gehören sie zu den praktisch weniger relevanten Neuerungen des Versicherungsvermittlergesetzes und werden infolgedessen nicht näher betrachtet. Gleiches gilt für die Darstellung der grenzüberschreitenden Vermittlertätigkeit, obwohl es sich dabei um eines der Hauptziele der Vermittlerrichtlinie handelt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Hintergrund und Umfeld

1.2 Aufgabenstellung und Ziel der Arbeit

2 Historie der Richtlinie

2.1 Alte Rechtslage: Bisherige Zugangsvoraussetzungen auf dem deutschen Versicherungsvermittlermarkt

2.2 Die EU-Vermittlerrichtlinie

2.3 Neue Rechtslage: Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

2.4 Die IHK als Zulassungs- und Registrierungsstelle

3 Anwendungsbereich

3.1 Gebundene Versicherungsvermittler

3.2 Ungebundene Versicherungsvermittler

3.2.1 Versicherungsvertreter

3.2.2 Produktakzessorische Vermittler

3.2.3 Versicherungsmakler

3.3 Annexvermittler

3.4 Versicherungsberater

4 Kernpunkte der gesetzlichen Neuregelungen

4.1 Erlaubnispflicht

4.1.1 Allgemeine Darstellung

4.1.2 Gesetzliche Befreiung für gebundene Vermittler

4.1.3 Ungebundene Vermittler

4.1.3.1 Befreiung auf Antrag für produktakzessorische Vermittler

4.1.3.2 Versicherungsmakler

4.1.4 Annexvermittler

4.1.5 Versicherungsberater

4.2 Registrierung

4.2.1 Allgemeine Darstellung

4.2.2 Gebundene Vermittler

4.2.3 Ungebundene Vermittler

4.2.4 Annexvermittler

4.2.5 Versicherungsberater

4.3 Berufshaftpflichtversicherung

4.3.1 Allgemeine Darstellung

4.3.2 Gebundene Vermittler

4.3.3 Ungebundene Vermittler

4.3.4 Versicherungsberater

5 Beratung, Dokumentation und Kundeninformation

5.1 Die Pflichten beim Erstkontakt

5.1.1 Inhalt, Zeitpunkt und Art der Erstinformation

5.1.2 Konsequenzen bei Unterlassung

5.2 Die Beratungsgrundlage

5.2.1 Rechtsgrundlage

5.2.2 Mitteilung der Beratungsgrundlage

5.3 Frage- und Beratungspflichten

5.3.1 Kundenbefragung

5.3.2 Beratung

5.4 Dokumentation und Kundeninformation

5.4.1 Allgemeine Darstellung

5.4.2 Dokumentation in Form eines Beratungsprotokolls

5.5 Beratungs- / Dokumentationsverzicht

5.6 Großrisiken als Ausnahmetatbestand

5.7 Beratung, Dokumentation und Kundeninformation vor dem Hintergrund der VVG-Reform

6 Stellungnahme und Prognose

6.1 Erlaubnisanträge und Registereintragungen mit Stand vom 19.10.2007

6.2 Resonanz der Versicherungsvermittler – Makler versus Vertreter

6.3 Nachweisführung eines ausreichenden Berufshaftpflichtschutzes im Erlaubnisverfahren der GmbH & Co. KG

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die praxisrelevanten Auswirkungen der in deutsches Recht umgesetzten EU-Vermittlerrichtlinie 2002/92/EG auf die private Versicherungswirtschaft, insbesondere im Hinblick auf das neue Versicherungsvermittlerrecht, das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren sowie die erweiterten Pflichten zur Beratung und Dokumentation.

  • Historische Entwicklung und rechtliche Rahmenbedingungen der EU-Vermittlerrichtlinie.
  • Anwendungsbereich und Definitionen der verschiedenen Versicherungsvermittlertypen.
  • Erlaubnispflichten, Registrierungsprozesse und Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
  • Umfassende Darstellung der neuen Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber Kunden.
  • Kritische Stellungnahme zu den Auswirkungen auf den Vermittlermarkt und Prognose der Praxissituation.

Auszug aus dem Buch

3.1 GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERMITTLER

Gebundene Versicherungsvertreter vermitteln Versicherungen ausschließlich im Auftrag eines (Einfirmen- beziehungsweise Ausschließlichkeitsvertreter) oder wenn die Produkte nicht in Konkurrenz stehen mehrerer im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen (unechter Mehrfachvertreter). Wenn im Vertretervertrag trotz Ausschließlichkeitsklausel das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsvertreter die Möglichkeit einräumt, einzelne Risiken, die das Versicherungsunternehmen nicht Produktportefeuille hat, bei anderen Versicherern zu platzieren, spricht man von einer so genannten Ventillösung. Die Nutzung der Ventillösung hebt den Status des gebundenen Versicherungsvertreters nicht auf.

Ausschließlichkeitsvertreter bilden mit circa 85% die größte Gruppe der derzeit bei den Versicherungsunternehmen registrierten Versicherungsvermittler und stellen damit den Regelfall dar, der durch eine Verpflichtung des Vermittlers gegenüber einer Versicherungsgesellschaft gekennzeichnet ist. Die Vertragsbeziehung des Versicherungsvermittlers zur Versicherungsgesellschaft ist im so genannten Agenturvertrag geregelt. Dieser regelt beispielsweise die Fragen nach der Ausschließlichkeit, dem Tätigkeitsgebiet inklusive Bestands- und/oder Gebietsschutz, Kostenzuschüssen wie für Büro- und Werbekosten und wird durch Provisionsvereinbarungen ergänzt.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Darstellung des Hintergrunds, der wirtschaftlichen Bedeutung der Branche und der Zielsetzung der Arbeit bezüglich der Auswirkungen der Vermittlerrichtlinie.

2 Historie der Richtlinie: Analyse der bisherigen Rechtslage in Deutschland, der Entstehung der EU-Vermittlerrichtlinie und der Rolle der IHK bei der Umsetzung.

3 Anwendungsbereich: Definition und Differenzierung der verschiedenen Vermittlertypen wie gebundene Vermittler, Makler und Versicherungsberater unter dem neuen Gesetz.

4 Kernpunkte der gesetzlichen Neuregelungen: Detaillierte Untersuchung von Erlaubnispflichten, Registrierungsvorgaben und den Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.

5 Beratung, Dokumentation und Kundeninformation: Ausführliche Analyse der erweiterten Pflichten zur Erstinformation, Beratungsgrundlage und Dokumentation des Beratungsprozesses.

6 Stellungnahme und Prognose: Zusammenfassende Einschätzung der Umsetzungssituation anhand von Statistiken und Befragungen sowie Diskussion spezifischer Probleme bei der Rechtsform der GmbH & Co. KG.

Schlüsselwörter

Versicherungsvermittlerrichtlinie, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Versicherungsberater, IHK, Erlaubnispflicht, Registrierung, Berufshaftpflichtversicherung, VVG-Reform, Beratungspflicht, Dokumentationspflicht, Beratungsprotokoll, Vermögensschadenshaftpflicht, EU-Binnenmarkt, Verbraucherschutz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Diplomarbeit untersucht, wie die EU-Vermittlerrichtlinie 2002/92/EG in das deutsche Recht transformiert wurde und welche konkreten Auswirkungen dies auf die tägliche Arbeit von Versicherungsvermittlern hat.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf dem neuen Erlaubnis- und Registrierungsverfahren, der Berufshaftpflichtversicherung sowie den neu eingeführten, strengen Beratungs- und Dokumentationspflichten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die praxisrelevanten Veränderungen für die deutsche Versicherungswirtschaft aufzuzeigen und zu bewerten, wie die neuen regulatorischen Anforderungen umgesetzt werden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit kombiniert eine juristische Analyse der Gesetzesänderungen mit einer empirischen Auswertung von Erlaubnisdaten bei IHK-Kammern und einer qualitativen Interviewstudie unter Vermittlern.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Historie, die Definition der Vermittlerkategorien, die Erläuterung der gesetzlichen Kernpunkte und eine detaillierte Ausführung zu den Pflichten im Kundenkontakt.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Schlagworte sind insbesondere Vermittlerrichtlinie, Erlaubnispflicht, Beratungsprotokoll, Maklerhaftung und Versicherungsvermittlerregister.

Wie ist das Verhältnis zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern rechtlich definiert?

Die Arbeit stellt klar, dass beide Typen unterschiedliche Pflichten haben, wobei Versicherungsmakler als treuhänderische Sachwalter des Kunden gelten, während Versicherungsvertreter primär die Interessen des Versicherungsunternehmens vertreten.

Welches spezifische Problem wird im Hinblick auf die GmbH & Co. KG aufgezeigt?

Die Autorin weist auf eine rechtliche Diskrepanz hin, da die Erlaubnis auf die GmbH ausgestellt wird, die Vermittlung in der Praxis jedoch über die Co. KG erfolgt, was bei Schadensfällen Haftungsprobleme verursachen kann.

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Details

Title
Die EU-Vermittlerrichtlinie 2002/92/EG. Brüssels Einfluss auf den deutschen Versicherungsvermittlermarkt
College
University of Applied Sciences North Hesse; Plauen
Grade
1,3
Author
Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) Diana Pecht (Author)
Publication Year
2007
Pages
78
Catalog Number
V88358
ISBN (eBook)
9783638028189
ISBN (Book)
9783638927666
Language
German
Tags
EU-Vermittlerrichtlinie Versicherungsvermittlermarkt Beratungsdokumentation Versicherungsvermittlung Vermittlerrichtlinie Jobsuche Versicherungsvertragsgesetz EU-Richtlinie IHK VVG Gewerbeordnung Versicherungsvermittlerordnung DIHK Unbedenklichkeitsbescheinigung Übergangsfrist Bafin Vermittler Vermittlerregister VVG-Reform Mindestqualifikation Versicherungsvemittlerrecht Makler Versicherungsmakler Ombudsmann VersVermV GewO Versicherung Erlaubnispflicht Sachkundenachweis Sachkundeprüfung Erstinformation Beratungspflicht Dokumentationspflicht Ausland Schlichtungsstelle Auskunftspflicht Tippgeber Berater Außendienst Versicherungsunternehmen Untervermittler Mehrfachvertreter Bank Existenz Grundsicherung Banker EU Versicherungsvertrag Diplomarbeit
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) Diana Pecht (Author), 2007, Die EU-Vermittlerrichtlinie 2002/92/EG. Brüssels Einfluss auf den deutschen Versicherungsvermittlermarkt, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/88358
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