Im Rahmen dieser Arbeit soll, anhand des Beispiels des wohl „bekanntesten Theologenprozesses des 12. Jahrhunderts“ in Sens 1141 gegen Peter Abaelard, der Versuch unternommen werden, die Vorgehensweise gegen vermeintliche Häretiker des Mittelalters darzustellen. Dabei muss aber im Vorfeld erklärt werden, dass es sich ausschließlich um Theologen- bzw. Ketzerprozesse des 12. Jahrhunderts handeln wird. Begründet liegt diese Abgrenzung darin, dass sich nicht nur das Ketzertum in der Zeit vom 11. zum 12. Jahrhundert stark verändert hat, sondern auch die Prozesse gegen Ketzer. Ketzer des 11. Jahrhunderts debattierten nur in geschlossenen Kreisen und versuchten durch „Weltflucht ihre strenge Lebenshaltung zu verwirklichen“. Sie waren darum bemüht über „stille Missionsarbeit“ Anhänger zu gewinnen. Die Ketzer des 12. Jahrhunderts waren dagegen we¬sentlich offensiver in ihrem Vorgehen. Sie traten mit ihren Überzeugungen nach Außen, versuchten durch aggressive Predigten und der zum Teil verbreiteten Bereitschaft zu physischer Gewalt die Kirche zu erreichen und somit zu Reformen zu bewegen. Überdies muss unterschieden werden zwischen dem „volkstümlichen Ketzertum“, das heißt einem Ketzertum, das überwiegend aus Laien bestand, und der Häresie der Gebildeten. Ist in dieser Arbeit also die Rede von dem Ketzertum, so handelt es sich ausschließlich um das Ketzertum der Gebildeten des 12. Jahrhunderts.
Um ein recht deutliches Bild über die Ketzerprozesse des 12. Jahrhunderts zeichnen zu können, wird der Prozess gegen Peter Abaelard in Sens 1141 dargelegt werden. Dabei wird der Hauptteil der Arbeit in zwei Abschnitte unterteilt. Im ersten Abschnitt sollen die Eingangsvoraussetzungen um Abaelard, seine Theorien und seine Person dargelegt werden. Der zweite Abschnitt wird auf das eigentliche kanonistische Verfahren näher eingehen, um im weiteren Verlauf die Frage beantworten zu können, inwieweit der Prozess gegen Abaelard repräsentativ war.
Für den Prozesse von Sens 1141 erstreckt sich eine ganze Masse an Quellen, die die Umstände der Verhandlung ausgesprochen detailliert beleuchten können. Zu nennen wäre zum einen GOTTFRIED VON AUXERRE, der zur Anhängerschaft Bernhards von Clairvaux, dem eigentlichen Ankläger Abaelards, zählte, OTTO VON FREISING, der zu den neutralsten
Berichterstattern dieser Zeit gehört, sowie einige Berichte des Erzbischofs von Sens und Reims an Papst Innozenz II..
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Abaelard, der orthodoxe Rebell
2.1 Der Reformer Abaelard
2.2 Der Weg zum Konzil von Sens 1140-Der Konflikt zwischen Peter Abaelard und Bernhard von Clairvaux
3. Das kanonistische Verfahren gegen Abaelard
3.1 Die Denuntiatio Evangelica
3.2 Der eigentliche Prozess in Sens 1140
3.3 Die Folgen des Prozesses und der abschließende Urteilsspruch
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht den Ketzerprozess gegen Peter Abaelard auf dem Konzil von Sens im Jahr 1140, um die Entwicklung und Institutionalisierung kirchenrechtlicher Verfahren gegen Häretiker im 12. Jahrhundert zu analysieren und zu bewerten, inwieweit dieser Prozess als repräsentativ für die damalige Zeit sowie als Wegbereiter der Inquisition gelten kann.
- Historische Einordnung des "Ketzertums der Gebildeten" im 12. Jahrhundert.
- Analyse des Konflikts zwischen Peter Abaelard und Bernhard von Clairvaux.
- Untersuchung des kanonistischen Verfahrens der "Denuntiatio Evangelica".
- Bewertung des Konzilprozesses hinsichtlich seiner Rolle als Präzedenzfall für spätere Inquisitionspraktiken.
Auszug aus dem Buch
3.1 Die Denuntiatio Evangelica
Fest steht jedoch, dass Bernhard sich der Sache, obwohl er zunächst in seinem Antwortschreiben an Wilhelm recht zögerlich wirkte, rasch annahm und eine sogenannte Correctio, die Teil der Denuntiatio Evangelica, einem Lehrzuchtverfahren ist, veranlasste. Die Denuntiatio Evangelica ist dem Matthäus-Evangelium entlehnt und gerade zu dieser Zeit institutionalisiert worden. Dabei sucht der vermeintliche Ankläger, in dem Fall Bernhard, im ersten Schritt ein Vieraugengespräch mit dem „Angeklagten“ mit dem Ziel, diesen auf seine Verfehlungen zunächst in höflicher Weise aufmerksam zu machen und ihn somit zu einer Korrektur seiner Ausführungen zu bewegen. Bernhards Biograph, GOTTFRIED VON AUXERRE, wird es nachher so darstellen, als ob Abaelard Bernhards Forderungen beigepflichtet und ihm zugesichert hätte, die entsprechenden Lehrsätze aus seinen Werken zu streichen. Da GOTTFRIED VON AUXERRE nicht nur der Einzige ist, der dies behauptet, sondern sich bei seinen Ausführungen ausschließlich auf einen einzigen Brief Bernhards, namentlich ep. 337, stützt, in dem über eine solche Absprache kein Wort verloren wird, kann wahrlich nicht davon ausgegangen werden, dass solch eine Vereinbarung überhaupt zwischen den Beiden existierte.
Es muss also zwangsweise angenommen werden, dass Abaelard und Bernhard sich nach Ostern 1140 nicht im Einvernehmen trennten. Gemäß dem Verfahren der Denuntiatio Evangelica war Bernhard nun dazu verpflichtet ein weiteres Treffen mit Abaelard, diesmal unter dem Beisitz von Zeugen, zu veranlassen. Bis heute wird in der neuesten Forschungsliteratur heftig darüber debattiert, ob Abaelard Bernhard bei dem wiederholten Treffen eine Korrektur seiner inkriminierten Sätze zugesagt hat. Aufgrund der misslichen Quellenlage in diesem Punkt, kann die Frage nicht gänzlich geklärt werden. Folgt man BORSTS Ausführungen, so habe Abaelard diese Absprache später gebrochen, als er die überarbeitete Version seiner Theologia mit den gleichen inkriminierten Sätzen veröffentlicht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Theologen- und Ketzerprozesse des 12. Jahrhunderts ein und definiert den Fokus der Arbeit auf den Prozess gegen Peter Abaelard.
2. Abaelard, der orthodoxe Rebell: Hier werden die biografischen Hintergründe Abaelards, seine theologischen Ansätze sowie die Ursachen für den eskalierenden Konflikt mit Bernhard von Clairvaux beleuchtet.
3. Das kanonistische Verfahren gegen Abaelard: Dieses Kapitel detailliert den juristischen Ablauf des Verfahrens, von der Denuntiatio Evangelica bis hin zur päpstlichen Entscheidung durch Innozenz II.
4. Fazit: Das Fazit bewertet den Prozess als Präzedenzfall für die kirchenrechtliche Vorgehensweise gegen Häretiker und reflektiert über dessen politische Dimension als Vorläufer der Inquisition.
Schlüsselwörter
Peter Abaelard, Bernhard von Clairvaux, Ketzerprozess, Mittelalter, Sens 1140, Denuntiatio Evangelica, Inquisition, Theologie, Kirchenrecht, Innozenz II., Häresie, Trinitätslehre, Schauprozess, Präzedenzfall, päpstliche Autorität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Mechanismen der Ketzerverfolgung im 12. Jahrhundert anhand des spezifischen Falls des Theologen Peter Abaelard.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?
Zentrale Themen sind die Entwicklung des kanonistischen Rechts, das Verhältnis zwischen Lehre und Häresie sowie die Machtkämpfe innerhalb der kirchlichen Hierarchie.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu klären, inwieweit der Prozess gegen Abaelard in Sens 1140 als faires Verfahren gewertet werden kann und welche Bedeutung er für die Institutionalisierung künftiger Inquisitionsverfahren hatte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer quellenkritischen Analyse von zeitgenössischen Berichten, Briefen und den Werken der Beteiligten sowie der Einordnung in die aktuelle Forschungsliteratur.
Welche Inhalte werden im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Person Abaelards, die Eskalation des Konflikts mit Bernhard von Clairvaux und die detaillierte Untersuchung des rechtlichen Verfahrens bis zur päpstlichen Bulle.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Begriffe wie Denuntiatio Evangelica, päpstliche Zentralgewalt, Schauprozess und der Gegensatz zwischen der "Häresie der Gebildeten" und volkstümlichen Bewegungen prägen die Untersuchung.
Welche Rolle spielte die "Denuntiatio Evangelica" konkret im Fall Abaelard?
Sie diente als offizieller Rahmen für den Lehrzuchtprozess, in dem Bernhard von Clairvaux zunächst das Vieraugengespräch und anschließend die Beiziehung von Zeugen forderte, um Abaelard formal zur Korrektur zu bewegen.
Warum wird der Prozess in Sens als "Präzedenzfall" bezeichnet?
Weil er erstmals einen päpstlichen Legaten involvierte und ein standardisiertes, von der päpstlichen Kurie sanktioniertes Urteil über häretische Sätze erwirkte, das als Maßstab für spätere Prozesse diente.
- Quote paper
- Toni Rudat (Author), 2007, Ketzerverfolgungen im Mittelalter am Beispiel des Ketzerprozesses in Sens 1140 gegen Peter Abaelard, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/87450