Menschenrechte sollen Werte und Normen darstellen, die kulturübergreifend und Regionen überschreitend Gültigkeit besitzen. Während die Idee von Grundrechten zunächst noch an nationalstaatliche Bürgerrechte gebunden blieb, wurden Menschenrechte seit Mitte des 20. Jahrhunderts in einen globalen Kontext gerückt. Damit ist zu hinterfragen, inwieweit die klassische Vorstellung von „Recht“ innerhalb der nationalstaatlichen Grenzen auch international Gültigkeit beanspruchen kann. Die Verrechtlichung der Menschenrechte fand dabei auf mehreren Ebenen statt. Zum einen durch die UN-Charta und die anschließende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) auf einer globalen, zum anderen, vor allem durch die Europäische Konvention der Menschenrechte (EMRK), auch auf einer europäischen.
In dieser Arbeit soll die Verrechtlichung der Menschenrechte auf europäischer Ebene im Fokus der Analyse stehen. Eine historisch-deskriptive Einordnung der Menschenrechte findet in Kapitel 4.1 statt, wobei der Fokus auf der institutionellen Entwicklung liegt. So sollen vor allem die Elemente herausgestellt werden, die zur Beantwortung der zentralen Fragestellung von Relevanz sind.
Das Forschungsinteresse betrifft dabei zwei zentrale Aspekte. Erstens: Wie weit ist die Verrechtlichung der Menschenrechte auf europäischer Ebene fortgeschritten? Und zweitens: Wie kann der Stand der Verrechtlichung hinsichtlich normativer Gesichtspunkte beurteilt werden? Demnach soll zunächst das Ausmaß der Verrechtlichung qualitativ bestimmt werden, um anschließend eine normative Beurteilung des Ergebnisses vorzunehmen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretischer Hintergrund
2.1 Das Rechtsverständnis
2.1.1 Recht
2.1.2 Internationale Verrechtlichung
2.2 Philosophie der Gerechtigkeit
2.2.1 Gerechtigkeit
2.2.2 Die liberale Konzeption
3. Operationalisierung
3.1 Variablen zur Bestimmung von Verrechtlichung
3.1.1 Adjudication
3.1.2 Legitimacy
3.1.3 Management
3.1.4 Enforcement
3.1.5 Zusammenfassung
3.2 Normative Kriterien
4.2.1 Adjudication
3.2.2 Legitimacy
3.2.3 Management
3.2.4 Enforcement
3.2.5 Zusammenfassung
4. Analyse
4.1 Menschenrechte
4.1.1 Historische Entwicklung
4.1.1.1 Von den Bill of Rights bis zur Französischen Revolution
4.1.1.2 Die Entwicklung nach dem 2. Weltkrieg
4.1.2 Heutiger Stand
4.1.2.1 Der internationale Rahmen
4.1.2.2 Menschenrechte auf europäischer Ebene
4.2 Verrechtlichung der Menschenrechte
4.1.1 Adjudication
4.1.2 Legitimacy
4.1.3 Management
4.1.4 Enforcement
4.1.5 Zusammenfassung
4.2 Normative Beurteilung der Verrechtlichung
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert qualitativ den Prozess der Verrechtlichung von Menschenrechten auf europäischer Ebene und bewertet diesen auf Basis normativer Kriterien. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie weit dieser Prozess fortgeschritten ist und inwiefern er unter Gesichtspunkten der Gerechtigkeit als wünschenswert einzustufen ist.
- Prozess der internationalen Verrechtlichung und deren Messbarkeit.
- Die vier Variablen Adjudication, Legitimacy, Management und Enforcement als Analyseinstrumente.
- Normative Einordnung der Menschenrechte anhand von Gerechtigkeitstheorien (Rawls, Kant).
- Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als Fallbeispiel für eine erfolgreiche Institutionalisierung.
- Rolle von nicht-staatlichen Akteuren (NGOs) bei der Legitimation internationaler Prozesse.
Auszug aus dem Buch
2.1.2 Internationale Verrechtlichung
Wenn nun also ein konventionelles Rechtsverständnis nicht aufrecht erhalten werden kann, falls man die internationale Verrechtlichung in einen Rechtskontext stellen will, wie muss Verrechtlichung dann erklärt werden? Fallen globale Menschenrechte überhaupt unter den Begriff des „Rechts“? Im Sinne von Kant kann zumindest argumentiert werden, dass auch Staaten – so man ihnen denn wie Individuen vernunftorientiertes Handeln unterstellen kann – durch internationale Verrechtlichung versuchen, den Status der Anarchie und der Gewaltherrschaft aufzulösen und darüber hinaus durch eigene Regeltreue die Qualität der zwischenstaatlichen Verrechtlichung zu untermauern.
Dementsprechend sieht Neyer als eine Voraussetzung für Verrechtlichung, dass „Rechtsnormen als ein Typ von Normen verstanden wird, der sich durch eine explizite Anerkennung ihrer Verbindlichkeit und institutionell beförderte Absicherung ihrer Befolgung verstanden wird.“ Grundlage der Rechtsnormen ist also ein verpflichtender Charakter, der auch jenseits nationalstaatlicher Autorität durch greifende Sanktionsmechanismen, wie zum Beispiel durch die Existenz von internationalen Gerichtshöfen, gefördert wird.
Allerdings darf hier – im Kontrast zur vorbehaltslosen Rechtspflicht des Bürgers – die doch meistens notwendige Freiwilligkeit der Staaten nicht übersehen werden. Schließlich sind diese auf zwischenstaatlicher Ebene „’Gesetzgeber’, Interpreten und Rechtssubjekte in einem.“ Doch auch diese Freiwilligkeit findet ihre Grenzen: „Wenn einmal internationales Recht geschaffen worden ist, so gewinnt es eine Kraft, die unabhängig von der fortwährenden Anerkennung der beteiligten Einzelstaaten ist.“ Ist beispielsweise ein Staat einmal der EMRK beigetreten, so kann er sich deren Geboten und Verboten nicht durch willkürliches Verhalten entziehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung stellt die Forschungsfrage nach dem Stand und der normativen Qualität der Verrechtlichung von Menschenrechten auf europäischer Ebene vor.
2. Theoretischer Hintergrund: Dieses Kapitel erörtert das grundlegende Rechtsverständnis sowie die philosophischen Grundlagen der Gerechtigkeit und liberalen Konzeption im Kontext internationaler Politik.
3. Operationalisierung: Hier werden die vier Variablen Adjudication, Legitimacy, Management und Enforcement als Messgrößen für den Verrechtlichungsprozess hergeleitet und definiert.
4. Analyse: Das Kapitel bietet eine historisch-deskriptive Einordnung der Menschenrechte und eine qualitative Analyse des Verrechtlichungsgrades auf europäischer Ebene.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die europäische Verrechtlichung als Modell für eine globale Etablierung von Menschenrechten.
Schlüsselwörter
Verrechtlichung, Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Adjudication, Legitimacy, Management, Enforcement, Gerechtigkeit, Internationale Politik, Völkerrecht, Institutionelle Entwicklung, Rechtsnormen, Sanktionen, Demokratisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Verrechtlichung von Menschenrechten auf europäischer Ebene und untersucht, wie sich dieser Prozess qualitativ bestimmen und normativ bewerten lässt.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die internationale Verrechtlichung, rechtsphilosophische Gerechtigkeitsbegriffe sowie die institutionelle Entwicklung und Durchsetzbarkeit von Menschenrechten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu klären, wie weit die Verrechtlichung der Menschenrechte in Europa fortgeschritten ist und wie dieser Stand hinsichtlich normativer Kriterien wie Fairness und Gerechtigkeit beurteilt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine qualitative Analyse auf Basis hergeleiteter Variablen (Adjudication, Legitimacy, Management, Enforcement) sowie eine hermeneutische Analyse anhand rechtsphilosophischer Kriterien durchgeführt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Herleitung der Analysevariablen, eine historische Einordnung der Menschenrechte und die eigentliche qualitative Analyse des europäischen Menschenrechtsschutzes.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist zentral durch Begriffe wie Verrechtlichung, Adjudication, Legitimacy, Management, Enforcement und die Europäische Menschenrechtskonvention charakterisiert.
Wie bewertet der Autor den aktuellen Stand der europäischen Verrechtlichung?
Der Autor stuft den Stand auf europäischer Ebene als positiv und wünschenswert ein, weist jedoch darauf hin, dass die Wirksamkeit stark von der freiwilligen Akzeptanz der Staaten abhängt.
Warum spielt die Einbindung von NGOs in dieser Analyse eine Rolle?
NGOs werden als wesentliche Akteure für die Variable Legitimacy betrachtet, da sie eine Brückenfunktion einnehmen und Transparenz sowie öffentliche Kontrolle im Rechtsetzungsprozess sicherstellen.
Welchen Stellenwert hat das CPT in der Arbeit?
Das CPT wird als wichtiges Beispiel für die Variable Management angeführt, da es nicht primär auf Sanktionen, sondern auf beratende Unterstützung zur Einhaltung von Standards setzt.
- Arbeit zitieren
- Moritz Förster (Autor:in), 2007, Verrechtlichung der Menschenrechte auf europäischer Ebene, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/86245