„Das föderalistische System (wird) seit Jahren kritisiert – und man kann nicht behaupten, dass es dafür keine guten Gründe gebe. Vom eigentlichen Leitbild des Föderalismus haben wir uns inzwischen ziemlich weit entfernt: Grundsätzlich sollten die Länder ihre Angelegenheiten weitgehend in eigener Verantwortung und nach Maßgabe der in ihren Parlamenten gebildeten Mehrheitsauffassungen gestalten. Das war einmal, denn der Bund hat im Laufe der Jahre immer mehr Aufgaben an sich gerissen (…).“ Demnach ist verständlich, dass in der stets geäußerten Kritik am Föderalismus „dasjenige Organ, in dem das föderalistische Prinzip seinen organisatorischen Ausdruck finden sollte“ in den Mittelpunkt kritischer Diskussionen rückte: Der Bundesrat. Es ist bekannt, dass unter den Demokratien, föderalistisch verfasste eine Minderheit darstellen. Sogar in dieser kleineren Auswahl ist „der Bundesrat, so wie ihn das Grundgesetzt geschaffen hat, eine eigentümliche und einzigartige Institution.“3 Zwar haben sämtliche föderalistische Demokratien ein Zwei-Kammer-Parlament, in dem ein Haus in irgendeiner Weise die Gliedstaaten and den Entscheidungen des Ganzen teilhaben.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Die historische Entwicklungslinie des Bundesrates
1.1. Seine Vorläufer
1.2. Zwischen Bundesrats- und Senatslösung – Die Entscheidung des Parlamentarischen Rates
2. Die Parteipolitisierung des Bundesrates
2.1. Grundsätzliche Positionen
2.1.1. Der „unpolitische“ Bundesrat
2.1.2. Der „politische“ Bundesrat
2.2. Parteipolitik in Geschichte und Praxis des Bundesrates
3. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Parteipolitisierung des Bundesrates
3.1. Die Absicht der Verfassungsgeber
3.2. Bundesrat und Föderalismusverständnis
3.3. Der Bundesrat als oberstes Bundesorgan
3.4. Verfassungsrechtliche Kompetenzen des Bundesrates
3.5. Der Bundesrat in der Gesetzgebung – keine zweite Kammer
3.6. Der Bundesrat im Parteienstaat
3.7. Legitimationsdefizit des Bundesrates?
4. Ausprägungen der Parteipolitisierung des Bundesrates
4.1. Der Bundesrat als Instrument der Opposition?
4.2. Koalitionsvereinbarungen über das Abstimmungsverhalten
5. Grenzen und Relativierung der Parteipolitisierung
5.1. Zur Differenzierung von Länder- und Parteiinteressen
5.2. Die zentrale Rolle der Länderinteressen – Der Bundesrat als Instrument gegen Kompetenzbeschneidungen der Länder
Fazit
Zielsetzung & Themen
Ziel der Arbeit ist es zu klären, inwieweit eine Parteipolitisierung des Bundesrates stattgefunden hat, ob eine solche parteipolitische Instrumentalisierung verfassungsrechtlich zulässig ist und wie die Ausprägungen dieser Politisierung zu bewerten sind.
- Historische Entwicklung des Bundesrates und dessen Vorläufer
- Theoretische Debatte um den „unpolitischen“ versus „politischen“ Bundesrat
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit parteipolitischer Aktivitäten im Bundesrat
- Analyse des Bundesrates als Oppositionsinstrument und Koalitionsakteur
- Spannungsfeld zwischen Länderinteressen und Parteipolitik
Auszug aus dem Buch
1.1. Seine Vorläufer
„Der BR wird in seiner Struktur und Funktion vollständig nur dann erschlossen, wenn seine historischen Bedingtheiten in die Betrachtung einbezogen werden.“6 Als föderatives Verfassungsorgan auf Bundesebene stellt er eine geschichtlich gewachsene Einrichtung dar, welche durch den Entstehungsprozess des deutschen Nationalstaates geprägt wurde. Seine politisch-historische Entwicklungslinie reicht bis in das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zurück. Dieses war ein auf dem Feudalsystem beruhender staatenbündischer Verband, in dem zahlreiche Territorien von Erbfürsten, geistlichen Herrschern, Reichsritter und Städterepubliken zusammengefasst waren. Während in Spanien, Frankreich und England sich starke Nationalstaaten herausbildeten, waren die deutschen Fürstentümer bemüht ihre Souveränität zu bewahren und die Ausübung fremder Hoheitsrechte im Land zu vermeiden.
In unregelmäßigen Abständen wurden Ständeversammlungen abgehalten. Die staatsrechtliche Vertretung der Reichsstände war der Reichstag. Dieses zunächst sporadisch einberufene Gremium, wurde 1663 zu einem dauernden Gesandtenkongress („Immerwährender Reichstag“), der bis Ende des alten Reiches 1806 tätig war.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Kritik am Föderalismus sowie die Sonderstellung des Bundesrates und führt in das Spannungsfeld zwischen Länder- und Parteiverantwortung ein.
1. Die historische Entwicklungslinie des Bundesrates: Dieses Kapitel zeichnet die historische Genese von den Vorläufern im Heiligen Römischen Reich bis zur Entscheidung für das Bundesratsmodell im Parlamentarischen Rat nach.
2. Die Parteipolitisierung des Bundesrates: Hier werden die theoretischen Kontroversen um einen „unpolitischen“ versus „politischen“ Bundesrat erörtert und die Praxis der Parteipolitik seit Bestehen der Bundesrepublik analysiert.
3. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Parteipolitisierung des Bundesrates: Dieses Kapitel prüft anhand der Absicht der Verfassungsgeber, des Kompetenz-Katalogs und des Faktums des Parteienstaates, ob parteipolitisches Handeln verfassungsrechtlich gedeckt ist.
4. Ausprägungen der Parteipolitisierung des Bundesrates: Der Fokus liegt hier auf dem Bundesrat als mögliches Instrument der Opposition sowie auf den Auswirkungen von Koalitionsvereinbarungen auf das Abstimmungsverhalten.
5. Grenzen und Relativierung der Parteipolitisierung: Dieses Kapitel diskutiert die Schwierigkeit der Trennung von Länder- und Parteiinteressen und unterstreicht die Rolle des Bundesrates als Schutzinstrument gegen Kompetenzbeschneidungen.
Fazit: Das Fazit stellt fest, dass eine vollständige Trennung von Länder- und Parteiinteressen in der politischen Realität kaum möglich ist und die Parteipolitisierung verfassungsrechtlich nicht grundsätzlich unzulässig ist.
Schlüsselwörter
Bundesrat, Föderalismus, Parteipolitisierung, Verfassung, Grundgesetz, Länderinteressen, Parteienstaat, Opposition, Gesetzgebung, Kompetenz, Politikverflechtung, Verfassungsorgan, Länderregierungen, Stimmabgabe, Parteienwettbewerb
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die „Parteipolitisierung des Bundesrates“ – also das Phänomen, dass dieses föderale Verfassungsorgan zunehmend als Instrument parteipolitischer Interessen genutzt wird, anstatt rein länderbezogene Interessen zu verfolgen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entwicklung des Bundesrates, der verfassungsrechtlichen Debatte über seine Rolle im Parteienstaat sowie der Analyse seiner tatsächlichen politischen Praxis in der Bundesrepublik.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die zentrale Frage ist, inwieweit die Parteipolitisierung des Bundesrates verfassungsrechtlich zulässig ist und ob eine solche Entwicklung mit dem ursprünglichen Leitbild der Verfassungsgeber vereinbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Autorin nutzt eine politikwissenschaftliche Analyse, die historische Herleitungen mit einer verfassungsrechtlichen Auslegung des Grundgesetzes und der Analyse politischer Praxisbeispiele kombiniert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse, eine theoretische Abgrenzung der Positionen zum Bundesrat, die verfassungsrechtliche Prüfung der Zulässigkeit parteipolitischen Handelns und eine Untersuchung konkreter Ausprägungen und Grenzen der Politisierung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Bundesrat, Föderalismus, Parteipolitisierung, Länderinteressen, Parteienstaat sowie das Spannungsfeld zwischen der Oppositionsrolle und der Aufgabe der Ländervertretung.
Wie bewertet die Autorin das Spannungsfeld zwischen Länder- und Parteiinteressen?
Sie kommt zu dem Schluss, dass diese Interessen in der politischen Praxis kaum klar voneinander zu trennen sind und sich Parteipolitik und Landesinteressen häufig gegenseitig überschneiden.
Ist die „Blockadepolitik“ im Bundesrat laut der Arbeit ein reales Problem?
Die Arbeit relativiert das Bild einer omnipräsenten Blockade; während die Möglichkeit zur Blockade existiert, zeigt die Praxis, dass die überwiegende Mehrheit der Gesetze konsensual verabschiedet wird und nur ein kleiner Teil politisch hoch kontrovers ist.
Was bedeutet die Aussage „Konsens ist Nonsens“ in diesem Kontext?
Dieser Ausdruck fasst die Kritik zusammen, dass die bloße Möglichkeit der Blockade im Bundesrat dazu führt, dass Gesetze im Vorfeld durch Regierungen so stark „verwässert“ werden, dass ihre politische Urheberschaft für Wähler unkenntlich wird.
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- Claudia Fischer (Author), 2007, Der deutsche Bundesrat und die Diskussion um seine Politisierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/85184