Ausländische Investitionen spielen heutzutage eine nicht mehr wegzudenkende Rolle in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Anfänglich wurden Investitionen durch völkerrechtliches Gewohnheitsrecht kontrolliert und geschützt. Allerdings prägten Unsicherheiten über den Inhalt und Wert gewohnheitsrechtlicher Prinzipien des Auslandsinvestitionsschutzes die Situation im Völkerrecht und stellten ein immer größeres Investitionshindernis in entwicklungsschwachen Ländern dar. Daher erfolgte ab 1959 ein gewisser Rückzug aus dem Völkerrecht und es wurden zahlreiche Bilaterale Abkommen (BITs) geschlossen, welche klare Maßstäbe für niedergelassene Investitionen aufstellen.
Als Vorläufer der bilateralen Abkommen entwickelten sich bereits 1855 in den USA so genannte „Freundschaftsverträge für Handel und Schifffahrt“ (FCNs)1, welche erste Regelungen über den Schutz von Investitionen enthielten. Diese FCNs entwickelten sich weiter und enthielten für ausländische Investoren immer detaillierter Vorschriften. Daneben gibt es heute zahlreiche bilaterale, regionale und sektorale völkerrechtliche Verträge, Organisationen und Schiedsgerichte, welche alle versuchen, teils unabhängig teils in Zusammenarbeit, dem Schutz von Investitionen ein einheitliches Gesicht zu geben. 1948 versuchte man durch die Havanna Charta erstmals ein komplexes multilaterales Investitionsabkommen zu schaffen.
Von 1995 bis 1998 gab es die große Hoffnung, die OECD sei dafür das geeignete Forum. Es wurde versucht, das Multilateral Agreement on Investment (MAI) auszuhandeln. Doch diese Hoffnung zerschlug sich nach dreijähriger Verhandlungsphase. Die Augen richteten sich sodann auf die Welthandelsorganisation (WTO), welche am 13.12.1996 auf der ersten Ministerkonferenz (MK) in Singapur entschied, die Wechselbeziehungen zwischen Handel und Investition zu untersuchen. Auf der vierten WTO-MK in Doha, 2001, wurde vereinbart, dass nach der fünften MK Verhandlungen über ein multilaterales Investitionsabkommen beginnen sollen.2 Auf der fünften MK in Cancún/Mexico, 2003, konnte allerdings aus verschiedenen Gründen keine Einigung erzielt werden.3 Im Juli 2004 wurde von den WTO-Mitgliedern im
„JULY Package“ beschlossen, keine Verhandlungen mehr für ein Investitionsabkommen in der DOHA Runde auszuführen.4
Wie gesehen, war es bis jetzt noch nicht möglich, ein einheitliches multilaterales Investitionsrecht zu gestalten.
Inhaltsverzeichnis
A EINFÜHRUNG
B BEGRIFFSERKLÄRUNG
I Investition
1. Weiter Investitionsbegriff
2. Enger Investitionsbegriff
3. Negativ- und Positivlisten
II Behandlungsstandards
1. Präferenzielle Behandlungsstandards
2. Spezifische Behandlungsstandards
3. Relative Behandlungsstandards
a) Meistbegünstigungsklausel
b) Inländerbehandlung
c) Voraussetzungen
4. Absolute Behandlungsstandards
C INSTRUMENTE DES INTERNATIONALEN INVESTITIONSSCHUTZES
I Organisationen
1. Weltbankgruppe
a) IBRD – Bank für Wiederaufbau und Entwicklungshilfe
b) IFC - internationale Finanzgesellschaft
c) IDA - Internationale Entwicklungsagentur
d) MIGA – Internationale Investitions-Garantie-Agentur
aa) Zielsetzung und Aufgaben
bb) Oberste Organe
cc) Berücksichtigungsfähige Investoren
dd) Garantiefähige Risiken
e) ICSID – Zentrales Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten
aa) Oberste Organe
bb) Grundzüge des Verfahrensrechts
cc) Anwendbares Recht
2. WTO – Welthandelsorganisation
a) Einführung
b) Oberste Organe
aa) GATT– Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
aaa)Leitende Organe
bbb)Regelungen im GATT
bb) TRIMS - Übereinkommen über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen
cc) GATS – Abkommen für Handel mit Dienstleistungen
dd) TRIPS – Übereinkommen über Handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums
3. OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
a) Allgemeines
b) Oberstes Organ
c) MAI
II Regionale Abkommen
1. NAFTA - Nordamerikanisches Freihandelsabkommen
a) Einführung
b) Chapter 11 NAFTA-Abkommen
aa) Section A – materiell rechtliche Vorschriften
bb) Section B – Streitbeteiligung
2. ECT – Energiecharta-Vertrag
a) Allgemeines
b) Ziele
c) Art. 10 ECT
III Bilaterale Abkommen
1. Von FCNs, IFVs und BITs - Hinführung
2. BITs
a) Personeller und sachlicher Anwendungsbereich
b) Marktzugang (Niederlassungsfreiheit)
c) Behandlungsstandards incl. Transferregelungen
d) Enteignung und Entschädigung
e) Streitbeteiligung
aa) Investor/Gaststaat Streitigkeit
bb) Staat/Gaststaat Streitigkeit.
D FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über die verschiedenen internationalen Organisationen, Instrumente und Standards, die zum Schutz von ausländischen Investitionen entwickelt wurden, und untersucht deren Wirksamkeit sowie die Bestrebungen nach einem einheitlichen multilateralen Investitionsrecht.
- Historische Entwicklung des Investitionsschutzes von FCNs zu modernen Abkommen.
- Analyse zentraler Organisationen wie Weltbankgruppe (inkl. ICSID, MIGA), WTO und OECD.
- Untersuchung regionaler Abkommen wie NAFTA und des Energiecharta-Vertrags (ECT).
- Darstellung bilateraler Investitionsschutzverträge (BITs) und deren Regelungsgehalt.
- Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen eines einheitlichen multilateralen Investitionsrechts.
Auszug aus dem Buch
A Einführung
Ausländische Investitionen spielen heutzutage eine nicht mehr wegzudenkende Rolle in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Anfänglich wurden Investitionen durch völkerrechtliches Gewohnheitsrecht kontrolliert und geschützt. Allerdings prägten Unsicherheiten über den Inhalt und Wert gewohnheitsrechtlicher Prinzipien des Auslandsinvestitionsschutzes die Situation im Völkerrecht und stellten ein immer größeres Investitionshindernis in entwicklungsschwachen Ländern dar. Daher erfolgte ab 1959 ein gewisser Rückzug aus dem Völkerrecht und es wurden zahlreiche Bilaterale Abkommen (BITs) geschlossen, welche klare Maßstäbe für niedergelassene Investitionen aufstellen.
Als Vorläufer der bilateralen Abkommen entwickelten sich bereits 1855 in den USA sogenannte „Freundschaftsverträge für Handel und Schifffahrt“ (FCNs), welche erste Regelungen über den Schutz von Investitionen enthielten. Diese FCNs entwickelten sich weiter und enthielten für ausländische Investoren immer detailliertere Vorschriften. Daneben gibt es heute zahlreiche bilaterale, regionale und sektorale völkerrechtliche Verträge, Organisationen und Schiedsgerichte, welche alle versuchen, teils unabhängig teils in Zusammenarbeit, dem Schutz von Investitionen ein einheitliches Gesicht zu geben. 1948 versuchte man durch die Havanna Charta erstmals ein komplexes multilaterales Investitionsabkommen zu schaffen.
Zusammenfassung der Kapitel
A EINFÜHRUNG: Diese Einleitung beleuchtet die Entwicklung des Schutzes für ausländische Investitionen von historischem Gewohnheitsrecht bis hin zu modernen bilateralen und multilateralen Abkommen.
B BEGRIFFSERKLÄRUNG: Dieses Kapitel definiert zentrale Begriffe wie Investition und stellt die verschiedenen Behandlungsstandards, darunter absolute und relative Standards, vor.
C INSTRUMENTE DES INTERNATIONALEN INVESTITIONSSCHUTZES: Das umfangreiche Kapitel analysiert detailliert die verschiedenen Institutionen (Weltbankgruppe, WTO, OECD) sowie regionale und bilaterale Abkommen als Instrumente des Investitionsschutzes.
D FAZIT: Die Schlussbetrachtung resümiert den Ist-Zustand des Investitionsschutzes und hinterfragt kritisch die Notwendigkeit sowie Realisierbarkeit eines einheitlichen multilateralen Abkommens.
Schlüsselwörter
Internationales Investitionsrecht, Investitionsschutz, Bilaterale Abkommen, BITs, Weltbankgruppe, ICSID, MIGA, WTO, OECD, NAFTA, Energiecharta-Vertrag, Behandlungsstandards, Meistbegünstigung, Inländerbehandlung, Enteignung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet einen Überblick über die internationalen Mechanismen und Organisationen, die geschaffen wurden, um ausländische Investitionen zu schützen und Rechtssicherheit für Investoren zu schaffen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Definition von Investitionen, die verschiedenen Behandlungsstandards sowie die Analyse wichtiger internationaler Institutionen und Abkommen, die das Investitionsschutzrecht prägen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den aktuellen Stand des internationalen Investitionsschutzes darzustellen und zu bewerten, inwieweit eine Harmonisierung in Form eines multilateralen Abkommens realistisch oder notwendig ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Bestandsaufnahme und systematische Analyse existierender internationaler Abkommen, Organisationen und deren Praxis.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Weltbankgruppe (inkl. ICSID, MIGA), die WTO (mit GATT, TRIMS, GATS, TRIPS), die OECD sowie regionale Verträge wie das NAFTA und den Energiecharta-Vertrag, ergänzt durch eine Untersuchung bilateraler Investitionsschutzverträge (BITs).
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Investitionsschutz, BITs, Behandlungsstandards, Schiedsgerichtsbarkeit und die verschiedenen multilateralen sowie regionalen Instrumente.
Wie unterscheidet sich die MIGA von anderen Weltbank-Einrichtungen?
Im Gegensatz zu den Finanzierungsinstitutionen der Weltbankgruppe ist die MIGA primär als Garantien-Agentur tätig, um politische Risiken bei Investitionen in Entwicklungsländern abzusichern.
Warum ist das ICSID eine zentrale Institution im Investitionsschutz?
Das ICSID bietet den notwendigen organisatorischen Rahmen für die Schlichtung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und privaten ausländischen Investoren und gilt als die weltweit führende Institution in diesem Bereich.
Welche Rolle spielt die Meistbegünstigungsklausel in BITs?
Die Meistbegünstigungsklausel stellt sicher, dass ein Vertragsstaat von Vergünstigungen profitiert, die der andere Vertragsstaat einem dritten Staat vertraglich einräumt, und ist damit ein zentraler Standard zur Sicherung der Gleichbehandlung.
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- Tobias Schoener (Author), 2007, Internationales Investitionsrecht und Menschenrechte , Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/81997