Das am 10.12.2004 in Kraft getretene Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) gilt als wesentliche Maßnahme des Gesetzgebers zur Änderung des deutschen Bilanzrechtes. Als elementare Zielsetzung des Reformvorhabens kann neben der Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards die Realisierung einer adäquaten Qualitätssicherung der Abschlussprüfung hervorgehoben werden.
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Kapitalmarktorientierung besteht ein verstärktes Interesse der Jahresabschlussadressaten an einer ganzheitlichen Betrachtung und Bewertung der Unternehmenssituation. Da sich eine (konventionelle) stichtags- und vergangenheitsorientierte Informationspolitik für eine umfassende Beurteilung als ungenügend erweist, besteht zusätzlich das Ziel der Adressaten, eine umfassende Chancen- und Risikoberichterstattung zu erreichen.
Obwohl der Gesetzgeber bereits im Rahmen des Gesetztes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) interveniert hat, stellte sich insbesondere die (Konzern-) Lageberichterstattung weiterhin als nicht ausreichend aussagekräftig dar. Die Änderungen durch das BilReG waren somit aufgrund der bestehenden Erwartungslücke zwingend erforderlich.
Die vorliegende Arbeit soll speziell dieser dynamischen Entwicklung der Lageberichterstellung und den damit verbundenen Anforderungen an die Wirtschaftsprüfung Rechnung tragen. Neben der Einleitung erfolgt eine Untergliederung in vier weitere Kapitel. Zielsetzung des 2. Kapitels ist es zunächst ein Grundverständnis für die Thematik der Lageberichterstattung zu schaffen. Das darauf folgende Kapitel 3 setzt sich mit den Neuerungen bei der Aufstellung des Lageberichtes auseinander. Eine intensive Auseinandersetzung mit den sich durch das BilReG ergebenen Neuerungen kann als elementar betrachtet werden, da eine Erweiterung der Lageberichterstattung auch eine Ausdehnung des Prüfungsumfanges mit sich bringt. Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Einflüsse sollen im 4. Kapitel die Prüfungsbesonderheiten des (Konzern-)Lageberichtes dargelegt werden. Im Mittelpunkt steht hierbei eine explizite Betrachtung der Chancen- und Risikoberichterstattung. Abschließend wird eine Zusammenfassung sowie ein Ausblick der vorliegenden Arbeit in Kapitel 5 vorgenommen.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 DER LAGEBERICHT ALS INSTRUMENT DER RECHNUNGSLEGUNG
2.1 Aufstellungspflichtige Unternehmen
2.2 Funktion und Inhalt des Lageberichtes bis zum BilReG
2.3 Entwicklung und Einflussfaktoren des BilReG
3 NEUERUNGEN BEI DER AUFSTELLUNG DES LAGEBERICHTES
3.1 Der Wirtschaftsbericht
3.1.1 Angaben zu Geschäftsverlauf , Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft
3.1.2 Analyse des Geschäftsverlaufes und der Lage der Gesellschaft
3.2 Der Prognosebericht
3.2.1 Prognosebericht als Pflichtbestandteil des Lageberichtes
3.2.2 Auswirkung der Chancen- und Risikoberichtspflicht
3.3 Der Risikobericht über Finanzinstrumente
4 PRÜFUNG DES LAGEBERICHTES
4.1 Erweiterung von Prüfungsumfang und -gegenstand
4.2 Berichterstattung des Abschlussprüfers
4.2.1 Funktion und Inhalt des Prüfungsberichtes
4.2.2 Funktion und Inhalt des Bestätigungsvermerkes
4.3 Offenlegung des Prüfungsberichtes in besonderen Fällen
5 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) induzierten Veränderungen der Lageberichterstattung sowie deren Konsequenzen für den Umfang und Gegenstand der Abschlussprüfung, wobei insbesondere die neue Chancen- und Risikoberichterstattung im Fokus steht.
- Grundlagen und rechtliche Einordnung des Lageberichtes
- Neuerungen im Wirtschaftsbericht und Prognosebericht
- Erweiterte Anforderungen an die Chancen- und Risikoberichterstattung
- Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf den Prüfungsumfang
- Relevanz der Berichterstattung über Finanzinstrumente
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Prognosebericht als Pflichtbestandteil des Lageberichtes
Vor dem BilReG lag eine Trennung von Risiko- und Prognosebericht vor. Während der Risikobericht als Pflichtbestandteil des (Konzern-)Lageberichtes verstanden werden konnte, zeichnete sich der Prognosebericht als Sollbestandteil aus. Der Prognosebericht wurde in diesem Zusammenhang bereits 1985 durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) Bestandteil des Konzernlageberichtes. Eine Berücksichtigung der Risikoberichterstattung wurde hingegen erstmals 1998 durch das KonTraG ins deutsche Recht implementiert. Das BilReG kann in diesem Zusammenhang als weiterer wichtiger Meilenstein verstanden werden, da Art. 1 Nr. 9a BilReG erstmals die Pflicht vorsieht zusätzlich zu den Risiken auch eine Chancenberichterstattung vorzunehmen. Die sich dadurch ergebenden Neuerungen wurden im § 289 Abs. 1 S. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 1 S. 5 HGB kodifiziert und gingen über die reinen Vorgaben der Modernisierungsrichtlinie hinaus. Die Erweiterung des (Konzern-)lageberichtes um Chancen wird die Unternehmen veranlassen, zusätzlich zum Risikomanagementsystem ein Chancen-Managementsystem einzuführen, um bestehende oder potentielle Chancen und Risiken zu identifizieren und die Forderungen der Lageberichterstattung erfüllen zu können. Allerdings ist es nach Auffassung von Wolf nicht erforderlich eine gesetzlich zwingende Errichtung eines Chancenmanagementsystems herbeizuführen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Darstellung der Zielsetzung der Arbeit, die Lageberichterstattung im Kontext des BilReG und die damit verbundenen Anforderungen an die Wirtschaftsprüfung zu analysieren.
2 DER LAGEBERICHT ALS INSTRUMENT DER RECHNUNGSLEGUNG: Erläuterung der Grundlagen der Lageberichterstattung, der aufstellungspflichtigen Unternehmen und der historischen Entwicklung bis zum BilReG.
3 NEUERUNGEN BEI DER AUFSTELLUNG DES LAGEBERICHTES: Detaillierte Analyse der Änderungen im Wirtschaftsbericht, Prognosebericht sowie der neuen Pflicht zur Chancen- und Risikoberichterstattung.
4 PRÜFUNG DES LAGEBERICHTES: Untersuchung der erweiterten Prüfungspflichten des Abschlussprüfers und der Dokumentationsanforderungen im Kontext des BilReG.
5 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: Zusammenführende Betrachtung der Auswirkungen auf Unternehmen und Prüfer sowie Einschätzung künftiger regulatorischer Entwicklungen.
Schlüsselwörter
Lagebericht, Bilanzrechtsreformgesetz, BilReG, Chancenberichterstattung, Risikoberichterstattung, Wirtschaftsprüfung, Prognosebericht, Wirtschaftsbericht, Rechnungslegung, HGB, Abschlussprüfer, Finanzinstrumente, Konzernlagebericht, Kapitalgesellschaft, Risikomanagement.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) auf die Erstellung und die Prüfung des Lageberichts von Unternehmen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die Erweiterung der Lageberichterstattung um eine Chancenkomponente, die Anforderungen an den Prognosebericht sowie die damit einhergehende Ausweitung des Prüfungsumfangs durch den Abschlussprüfer.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, ein Verständnis für die dynamischen Anforderungen an die Lageberichterstattung unter dem BilReG zu schaffen und die Konsequenzen für die Qualitätssicherung durch den Wirtschaftsprüfer aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methodik wurde angewendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse bestehender Kommentare, Fachartikel und gesetzlicher Bestimmungen zum Bilanzrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die inhaltlichen Neuerungen im Wirtschafts- und Prognosebericht sowie die daraus resultierenden erweiterten Prüfungshandlungen und Berichterstattungspflichten des Prüfers detailliert dargestellt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Lagebericht, BilReG, Chancen- und Risikoberichterstattung sowie Wirtschaftsprüfung.
Wie hat sich die Rolle der Chancenberichterstattung verändert?
Durch das BilReG wurde die Chancenberichterstattung von einer freiwilligen oder vernachlässigten Ergänzung zu einer expliziten gesetzlichen Pflicht erhoben, die nun zusammen mit den Risiken zu prüfen ist.
Welche Konsequenzen ergeben sich für den Abschlussprüfer?
Der Prüfer muss nun auch die Plausibilität der Chancenberichterstattung beurteilen und die formale Korrektheit der erweiterten Lageberichterstattung sicherstellen, was zu einem erweiterten Prüfungsumfang führt.
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- Diplom Wirtschaftsingenieur Michael Schütz (Author), 2006, Prüfung des Lageberichtes unter besonderer Berücksichtigung der Chancen- und Risikoberichterstattung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/80650