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Der Opferfürsorgeerlass 1948

Titel: Der Opferfürsorgeerlass 1948

Seminararbeit , 2007 , 17 Seiten , Note: 2

Autor:in: Mag. (FH) MBA Michael Felfernig (Autor:in)

Politik - Sonstige Themen

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Bevor man sich mit dem Opferfürsorgeerlass 1948 (OFE 1948) beschäftigt, gilt es zu klären, um was es sich bei einem Erlass grundsätzlich handelt. Gemäß Verwaltungsrecht stellt ein Erlass eine Verwaltungsanordnung, in diesem Fall durch die oberste Bundesbehörde, für den internen Gebrauch an nachgeordnete Behörden dar. Der Sinn eines Erlasses liegt darin, den ein Gesetz zu vollziehenden Behörden Durchführungsanweisungen zur Anwendung des entsprechenden Gesetzes zu geben. Aus diesem Grund existieren für den Großteil der Gesetze auch entsprechende Durchführungsbestimmungen mit mehr oder weniger detaillierten Verhaltensanweisungen; so genannte Erlässe!
Im gegebenen Fall bezieht sich der OFE 1948, verlautbart am 15.7.1948 durch das Bundesministeriums für soziale Verwaltung, auf das Opferfürsorgegesetz 1947 (OFG 1947), welches am 2. September 1947 in Kraft getreten ist. Da der alleinige Gesetzestext des OFG 1947 oft sehr unergiebig war, kann dem OFE 1948 besondere Bedeutung zugemessen werden. Darüber hinaus kommt dem OFE 1948 aber deshalb eine herausragende Bedeutung zu, da der „Entwurf eines Kommentars und der Durchführungsbestimmungen“, welcher der Richtverordnung zum OFG 1947 angeschlossen war, weitestgehend als OFE 1948 umgesetzt wurde. Somit handelt es sich beim OFE 1948 „um – zum Teil sehr konkrete – Hinweise, wie der Gesetzgeber die Bestimmungen des OFG offenbar verstanden hat.“
Im Gegensatz zum OFE 1948 wurden die anderen, im Zusammenhang mit dem OFG und seinen Änderungen stehenden Erlässe, zum Großteil kaum veröffentlicht.
Der OFE 1948 gliedert sich in zwölf Abschnitte, wobei dem Abschnitt I, welcher sich mit den „Anspruchsberechtigten Personen“ beschäftigt, in dieser Arbeit die größte Bedeutung zugemessen wurde. Vier Abschnitte des OFE 1948 waren wenige Jahre nach dem Inkrafttreten des Erlasses, aufgrund von Gesetzesnovellierungen, nicht mehr in Kraft und werden daher in dieser Arbeit kaum beachtet. Die weiteren Bereiche des Erlasses, welche in dieser Arbeit angesprochen werden, beschäftigen sich mit Amtsbescheinigung und Opferausweis, Beratung und Behandlung von Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, Begünstigungen des Gesetzes, Fürsorgemaßnahmen des Gesetzes, Mitwirkung des Bundes der politisch Verfolgten, Erlöschen und Verwirkung der Anspruchsberechtigung sowie Schluss- und Übergangsbestimmungen zur Inkrafttretung des Erlasses.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Intentionen des Opferfürsorgeerlass 1948

3. Unstimmigkeiten im Opferfürsorgeerlass 1948

4. Die Abschnitte des Opferfürsorgeerlass 1948

4.1. Abschnitt I - Anspruchsberechtigter Personenkreis

4.2. Abschnitt IV - Amtsbescheinigung und Opferausweis

4.3. Abschnitt V - Beratung und Behandlung von Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen

4.4. Abschnitt VI - Die Begünstigungen des Gesetzes

4.5. Abschnitt VII - Die Fürsorgemaßnahmen des Gesetzes

4.6. Abschnitt VIII - Mitwirkung des Bundes der politisch Verfolgten

4.7. Abschnitt IX - Erlöschen und Verwirkung der Anspruchsberechtigung

5. Der Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen

5.1. Rückhaltloser Einsatz in Wort und Tat

5.2. Besonders schwere körperliche oder seelische Leiden

6. Detaillierungen durch den Opferfürsorgeerlass

6.1. Anspruchsberechtigter Personenkreis

6.2. Haft aus politischen Gründen

6.3. Opfer der politischen Verfolgung

7. Der Opferfürsorgeerlass in der Vollzugspraxis - Beispiele

7.1. Unterstützung und Förderung

7.2. Schwarzhören

8. Zusammenfassung

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, den Opferfürsorgeerlass von 1948 als zentrales behördliches Steuerungsinstrument zur Auslegung des Opferfürsorgegesetzes von 1947 zu analysieren, wobei insbesondere die Diskrepanzen zwischen gesetzlichem Anspruch und praktischer Umsetzung im Fokus stehen.

  • Analyse der Intentionen und des regulatorischen Rahmens des Opferfürsorgeerlasses 1948.
  • Untersuchung der Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe wie „rückhaltloser Einsatz“ oder „schwere Leiden“.
  • Evaluierung der bürokratischen Hürden bei der Anerkennung als politisch Verfolgter.
  • Vergleichende Betrachtung der Vollzugspraxis anhand konkreter Deliktsgruppen wie Schwarzhören oder Unterstützung von Widerstandskämpfern.

Auszug aus dem Buch

3. Unstimmigkeiten im Opferfürsorgeerlass 1948

„Ebenso ist belanglos, ob die Tat, derentwegen die Haft verhängt worden ist, vor oder nach dem 6. März 1933 begangen worden ist. Das Gesetz fordert nur, daß die Haft in den angeführten Zeitraum fällt und daß sie nachweisbar aus politischen Gründen verhängt worden ist.“10 Dr. Burkhart Birti kritisiert in seinem Buch 1958 erschienen Buch zum Opferfürsorgegesetz, dass dieser Wortlaut aus dem Absatz 26 des I. Abschnitts des OFE 1948 dem Wortlaut des Gesetzes widerspricht, da dieses nur Handlungen anerkenne, welche zwischen 6. März 1933 und 9. Mai 1945 gesetzt worden sind.11 Dieser Meinung kommt vor allem wegen der Funktion von Dr. Birti als zuständiger leitender Beamter im Bundesministerium für soziale Verwaltung besondere Bedeutung zu. In der Folge wird dieser Meinung auch in einem Buch der Österreichischen Historikerkommission Berechtigung zuerkannt. Der Gesetzestext des OFG 1947 selbst wertet jene Personen als Opfer, welche „in der Zeit von 6. März 1933 bis zum 9. Mai 1945 nachweisbar [...] in Haft waren“. Der Zeitpunkt der haftauslösenden Tat wird in diesem Zusammenhang im Gesetz nirgendwo erwähnt. Aus diesem Grund könnte die Kritik von Birti in Frage gestellt werden.

In anderen Fällen widerspricht der Erlass dem Gesetz jedoch auf eindeutigere Weise. So sind als Opfer alle Personen zu sehen, die „an den Folgen einer Haft leiden oder gelitten haben“12. Der Erlass sieht jedoch vor, dass eine bereits vor der Haft bestandene Krankheit, die durch die Haft Verschlechterung erfahren hat, der ursprünglichen Krankheit gleichzuhalten ist und daher kein Anspruch besteht. Das heißt: Obwohl ein kausaler Zusammenhang zwischen Ausmaß der Krankheit und Haft zugegeben wird, musste ein darauf basierender Antrag abgelehnt werden.13

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Definiert den rechtlichen Charakter des Opferfürsorgeerlasses 1948 als Verwaltungsanordnung zur Anwendung des Opferfürsorgegesetzes von 1947.

2. Intentionen des Opferfürsorgeerlass 1948: Untersucht die politischen Hintergründe und die Zielsetzung des Erlasses, der primär als Fürsorgeinstrument für Parteimitglieder konzipiert war.

3. Unstimmigkeiten im Opferfürsorgeerlass 1948: Analysiert rechtliche Widersprüche zwischen dem Erlass, dem Gesetzestext sowie allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen.

4. Die Abschnitte des Opferfürsorgeerlass 1948: Gibt einen strukturellen Überblick über die verschiedenen Abschnitte des Erlasses und deren Bedeutung für die behördliche Praxis.

5. Der Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen: Erläutert, wie der Erlass versuchte, vage Begriffe wie „rückhaltloser Einsatz“ präziser zu definieren.

6. Detaillierungen durch den Opferfürsorgeerlass: Vertieft die behördlichen Auslegungen bei der Anerkennung der Anspruchsberechtigung und des Haftbegriffs.

7. Der Opferfürsorgeerlass in der Vollzugspraxis - Beispiele: Vergleicht die theoretischen Vorgaben mit der tatsächlichen Behandlung von Anträgen durch die Behörden.

8. Zusammenfassung: Fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und bewertet die Wirksamkeit des Erlasses im historischen Kontext.

Schlüsselwörter

Opferfürsorgeerlass 1948, Opferfürsorgegesetz 1947, Nationalsozialismus, politische Verfolgung, Verwaltungsrecht, Entschädigung, Haftgründe, Beweisführung, Widerstand, Österreichische Sozialpolitik, Behördenpraxis, Anspruchsberechtigung, Historikerkommission.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem Opferfürsorgeerlass 1948 und dessen Rolle bei der Auslegung des Opferfürsorgegesetzes von 1947 in der österreichischen Nachkriegszeit.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen umfassen die behördliche Verwaltungspraxis, die Anerkennung von NS-Opfern, die Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe und die Diskrepanz zwischen politischer Intention und juristischer Umsetzung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es aufzuzeigen, inwieweit der Erlass als Steuerungsinstrument diente und welche rechtlichen sowie praktischen Probleme bei der Anwendung auf Opfergruppen auftraten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer Analyse von Gesetzestexten, des Erlasses selbst sowie der wissenschaftlichen Auswertung von Fallstudien durch die Österreichische Historikerkommission.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Abschnitte des Erlasses, den Umgang mit Beweisen, Definitionen von Haftgründen und konkrete Beispiele aus der Vollzugspraxis der Behörden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Opferfürsorgeerlass, Nationalsozialismus, politische Verfolgung, Beweisführung und Behördenpraxis.

Wie wurde der „rückhaltlose Einsatz“ behördlich definiert?

Der Erlass konkretisierte diesen Begriff durch die Aufzählung spezifischer Tätigkeiten wie politisches Engagement, Publikationen oder Unterstützung von Widerstandsgruppen, sofern diese nachweisbar ohne eigensüchtige Motive erfolgten.

Warum gab es Probleme bei der Beweisführung für politisch Verfolgte?

Viele Betroffene konnten keine offiziellen Dokumente wie Urteile oder Haftbefehle vorlegen, weshalb der Erlass alternative, wenn auch oft restriktiv gehandhabte, Beweiswege wie Zeugenaussagen vorsah.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Opferfürsorgeerlass 1948
Hochschule
Universität Wien
Note
2
Autor
Mag. (FH) MBA Michael Felfernig (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2007
Seiten
17
Katalognummer
V78455
ISBN (eBook)
9783638830409
ISBN (Buch)
9783638832540
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Opferfürsorgeerlass
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Mag. (FH) MBA Michael Felfernig (Autor:in), 2007, Der Opferfürsorgeerlass 1948, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/78455
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Leseprobe aus  17  Seiten
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