In keinem anderen Land in Europa ist die Mitbestimmung so umfassend geregelt wie, in Deutschland. Oftmals wird die deutsche Mitbestimmung als ein Unikat angesehen, die im Vergleich zu Europa, wenn nicht sogar weltweit, eine singuläre Stellung einnimmt (vgl. Kommission Mitbestimmung 2004, S. 1). So gibt es in Deutschland mehr als nur ein Gesetz, in dem die Mitbestimmung der Arbeitnehmer sowohl auf betrieblicher Ebene, als auch auf Unternehmensebene geregelt ist. Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene beinhaltet an dieser Stelle die betrieblichen Mitbestimmungsrechte beispielsweise durch den Betriebsrat und somit im Bereich der technischen Produktionsstätte oder der Verwaltung. Durch das Organ des Betriebsrats findet die Interessenvertretung der Arbeitnehmer statt. Mitbestimmung auf Unternehmensebene hingegen greift in die bestehenden Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmung ein und ermöglicht somit den Arbeitnehmern eine Repräsentation und Mitbestimmung in diesen. Die Mitbestimmung setzt folglich nicht an der organisatorischen Einheit des Betriebes an, sondern vielmehr an der wirtschaftlichen Einheit der Unternehmung und deren Rechtsform (vgl. Bericht der Kommission Mitbestimmung 2004, S. 3). Organe der Unternehmung sind der Aufsichtsrat und der Vorstand (vgl. Niedenhoff 2005, S. 379).
So umfassend die Mitbestimmungsrechte geregelt sind, so herrscht doch oft Unklarheit darüber was Mitbestimmung ist und wie der Begriff der Mitbestimmung definiert werden kann:
So kann nach Niedenhoff Mitbestimmung als „die gesetzliche Teilnahme der Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter (zum Beispiel des Betriebsrats) in Arbeitsgemeinschaft mit dem Arbeitgeber […] am Willensbildungsprozess im Unternehmen“ definiert werden (2005, S. 24.). Darüber hinaus ist speziell die Mitbestimmung auf Unternehmensebene nach Bezeichnung der Mitbestimmungskommission als ein „verlängerter Arm“ der betrieblichen Mitbestimmung anzusehen, der zum einen Rechte und Pflichten bei der Kontrolle der Vorstände und Geschäftsleitung, darüber hinaus aber auch die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten im Interesse der Beschäftigten umfasst. (vgl. Kommission Mitbestimmung 1998, S. 30 zit.n. Höpner 2004, S.5).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das System der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland
3. Die Isolation der deutschen Unternehmensmitbestimmung in Europa
4. Der Wandel des deutschen Mitbestimmungssystems auf Unternehmensebene. Ein Konzept der Erneuerung
4.1 Modelle europäischer Vereinbarungslösungen
4.2 Die gesetzlichen Optionsmodelle
4.2.1 Mitbestimmung auf Unternehmensebene in Anlehnung an das MitbestG 1976
4.2.2 Mitbestimmung auf Unternehmensebene in Anlehnung an das Drittelbeteiligungsgesetz
4.2.3 Das Konsultationsmodell
4.3 Gesetzliche Regelung bei fehlender Vereinbarung und die Mitwirkung von Beschäftigten ausländischer Beteiligungen
5. Kritik und Stellungnahme am Erneuerungskonzept der Arbeitgeberverbände durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)
6. Fazit und Schlussfolgerungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle Problematik der deutschen Unternehmensmitbestimmung im europäischen Kontext, insbesondere unter Berücksichtigung von Globalisierung und Europäisierung. Ziel ist es, die Kritik an der vermeintlichen Isolation des deutschen Modells zu analysieren und die Modernisierungsvorschläge der Arbeitgeberverbände (BDA/BDI) sowie die gegensätzliche Positionierung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) kritisch zu beleuchten.
- Die Sonderstellung und Isolation der deutschen Unternehmensmitbestimmung im europäischen Vergleich.
- Modernisierungsvorschläge und das "Konzept der Erneuerung" der Arbeitgeberverbände.
- Gesetzliche Optionsmodelle und deren Auswirkungen auf die Mitbestimmungsrechte.
- Die kritische Haltung des DGB zur befürchteten Aushöhlung der Mitbestimmung.
- Ökonomische Bedeutung und Zukunftsperspektiven des deutschen Modells.
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung
In keinem anderen Land in Europa ist die Mitbestimmung so umfassend geregelt wie, in Deutschland. Oftmals wird die deutsche Mitbestimmung als ein Unikat angesehen, die im Vergleich zu Europa, wenn nicht sogar weltweit, eine singuläre Stellung einnimmt (vgl. Kommission Mitbestimmung 2004, S. 1). So gibt es in Deutschland mehr als nur ein Gesetz, in dem die Mitbestimmung der Arbeitnehmer sowohl auf betrieblicher Ebene, als auch auf Unternehmensebene geregelt ist. Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene beinhaltet an dieser Stelle die betrieblichen Mitbestimmungsrechte beispielsweise durch den Betriebsrat und somit im Bereich der technischen Produktionsstätte oder der Verwaltung. Durch das Organ des Betriebsrats findet die Interessenvertretung der Arbeitnehmer statt. Mitbestimmung auf Unternehmensebene hingegen greift in die bestehenden Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmung ein und ermöglicht somit den Arbeitnehmern eine Repräsentation und Mitbestimmung in diesen.
Mitbestimmung in Deutschland bildet eine wichtige Säule der „industriellen Demokratie“ und ist zudem seit Jahrzehnten eine bedeutsame und zentrale Institution der wirtschaftlichen Entwicklung (vgl. Abel/ Ittermann 2001, S. 7). So stellt die Mitbestimmung einen wichtigen Aspekt der deutschen Wirtschafts –und Sozialordnung dar und dient heute vor allem dem Schutz der Arbeitnehmerrechte und damit der Berücksichtigung der Belange der Arbeitnehmer. Mitbestimmung als Teil der Sozialen Marktwirtschaft ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Doch die Wirtschaft und vor allem auch die Gesellschaft stellt die Mitbestimmung im Zuge der Europäisierung und Globalisierung vor einen enormen Veränderungszwang: Seitdem die Mitbestimmung ihre Form im Kern in den Jahren 1952, 1972 und 1976 erhalten hat, galt sie lange Zeit als unantastbar. Doch seit diesen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen, allen voran die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, gravierend verändert. Dieser Wandel ist allgemein gekennzeichnet durch die Globalisierung, durch internationale Arbeitsteilung, durch die zunehmende Vernetzung der Wirtschaft, aber auch durch den zunehmenden Einfluss der europäischen Rechtssprechung (vgl. Kommission Mitbestimmung 2004, S. 1).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die historische Einzigartigkeit der deutschen Mitbestimmung ein und skizziert die Notwendigkeit ihrer Modernisierung angesichts der Globalisierung.
2. Das System der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland: Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen der Mitbestimmung auf Unternehmensebene und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.
3. Die Isolation der deutschen Unternehmensmitbestimmung in Europa: Es wird analysiert, warum das deutsche Modell als isoliert gilt und welche Auswirkungen europäische Rechtsprechung sowie die SE auf diese Sonderstellung haben.
4. Der Wandel des deutschen Mitbestimmungssystems auf Unternehmensebene. Ein Konzept der Erneuerung: Hier werden die Modernisierungsmodelle der BDA und BDI, inklusive Vereinbarungslösungen und Optionsmodelle, detailliert vorgestellt.
5. Kritik und Stellungnahme am Erneuerungskonzept der Arbeitgeberverbände durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB): Dieses Kapitel widmet sich der gewerkschaftlichen Gegenposition und der Sorge vor einer systematischen Schwächung der Arbeitnehmerrechte.
6. Fazit und Schlussfolgerungen: Das Fazit fasst die Kontroverse zusammen und konstatiert, dass trotz Einigkeit über den Modernisierungsbedarf kein Konsens zwischen den Interessengruppen erreicht wurde.
Schlüsselwörter
Unternehmensmitbestimmung, Arbeitgeberverbände, DGB, Mitbestimmungsgesetz, Globalisierung, Europäisierung, Aufsichtsrat, Modernisierung, Sozialpartnerschaft, Optionsmodelle, Arbeitnehmerrechte, Wirtschaftsordnung, Mitbestimmung, Konsultationsmodell, Drittelbeteiligungsgesetz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Debatte um die deutsche Unternehmensmitbestimmung, insbesondere die Kontroverse zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften über eine notwendige Modernisierung des Systems im europäischen Kontext.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen die Isolation der deutschen Mitbestimmung in Europa, die Modernisierungsvorschläge der BDA/BDI, die Kritik des DGB und die ökonomische Relevanz der Mitbestimmung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Diskurs über die Modernisierung der Mitbestimmung zu erfassen und aufzuzeigen, warum eine Einigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in dieser Frage bisher nicht erzielt werden konnte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse sowie die Untersuchung offizieller Stellungnahmen und Berichte der beteiligten Akteure, wie der Kommission Mitbestimmung 2004 und des DGB.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Status quo der Mitbestimmung, die Analyse der europäischen Isolation, die Erläuterung der Arbeitgeber-Modernisierungskonzepte sowie eine detaillierte Gegenkritik der Gewerkschaften.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Unternehmensmitbestimmung, Globalisierung, Mitbestimmungsgesetz, Sozialpartnerschaft und Modernisierung definiert.
Warum betrachten die Arbeitgeberverbände das deutsche Mitbestimmungsmodell als isoliert?
Die BDA/BDI argumentieren, dass die weitreichende deutsche Mitbestimmung europaweit kaum Entsprechungen findet und durch Niederlassungsfreiheit sowie die SE-Regelungen deutsche Unternehmen international benachteiligt.
Wie argumentiert der DGB gegen den Vorwurf der Isolation?
Der DGB entgegnet, dass die Isolation ein Zerrbild sei, da in vielen europäischen Ländern Mitbestimmungsformen existieren und tarifvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten in Deutschland die schwächere gesetzliche Mitbestimmung im Ausland ausgleichen könnten.
- Quote paper
- Britta Hilbert (Author), 2007, Deutsche Mitbestimmung auf Unternehmensebene - Eine unveränderliche Isolation auf europäischer Ebene? , Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/76184