In den letzten Jahren haben die deutschen Unternehmen ihre ausländischen Aktivitäten mit einer positiven Auswirkung sowohl auf Umsätze als auch auf Gewinne ausgeweitet. Viele Großkonzerne und mittelständische Unternehmen versuchen sich von der unbeständigen deutschen Binnenkonjunktur abzulösen und ihre Umsatzquellen international zu diversifizieren.
Die zwei wichtigsten Rechtsformen, die ein Unternehmen für sein ausländisches Engagement nutzen kann, sind Betriebsstätte und Tochtergesellschaft, die aufgrund von nationalen Bestimmungen ausländischer Staaten unterschiedliche Vor- und Nachteile aufweisen. Die Differenzen bestehen nicht nur hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen, sondern auch im Hinblick auf die steuerlichen Konsequenzen.
Der Zweck dieser Arbeit besteht darin, aufzuzeigen, welche Rechtsform sich bei der Tätigung des ausländischen Geschäfts in bestimmten Situationen aus steuerlicher Perspektive als vorteilhaft aufweist.
Im ersten Kapitel werden die Grundbegriffe der Besteuerung ausländischer Sachverhalte wie unbeschränkte Steuerpflicht, die Betriebsstättendefinition sowie verschiedene, die Doppelbesteuerung mildernde Entlastungsmaßnahmen dargestellt und erläutert.
Im zweiten Kapitel werden zunächst die allgemeinen, nichtsteuerrechtlichen Vor- und Nachteile der Rechtsformen bei dem ausländischen Engagement diskutiert. Danach werden einige für die Besteuerung relevante Gründungsaspekte geschildert und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Höhe der potenziellen Steuerbelastung untersucht. Der wichtigste Teil des zweiten Kapitels befasst sich mit der Analyse der laufenden Besteuerung beider Rechtsformen. Dabei wird ein Steuerbelastungsvergleich mit Hilfe von Teilsteuersätzen durchgeführt und die kritischen Steuersätze, bei deren Über- bzw. Unterschreitung eine Rechtsform gegenüber der anderen Vorteile bei der Besteuerung erlangt, ermittelt.
Das dritte Kapitel ist der Untersuchung der Steuerbelastung hinsichtlich der Direktinvestitionen im russischen Staat gewidmet. Zunächst werden die relevanten Grundsätze des russischen Steuerrechts und des Doppelbesteuerungsabkommens aufgezeigt. Danach werden die Gründungsmöglichkeiten beider Rechtsformen und die damit verbundenen steuerrechtlichen Folgen hinsichtlich der laufenden Besteuerung für deutsche Investoren geschildert. Am Ende des Kapitels werden die Steuerbelastungsunterschiede im Hinblick auf laufende Erträge, Verluste und Veräußerungsgewinne untersucht.
Inhaltsverzeichnis
Einführung
1 Grundlagen der internationalen Besteuerung
1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
1.1.1 Natürliche Personen
1.1.2 Juristische Personen
1.2 Der Begriff Betriebsstätte i. S. v. § 12 AO und OECD-MA
1.3 Die Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung der Doppelbesteuerung
1.3.1 Anrechnung
1.3.2 Abzug
1.3.3 Erlass und Pauschalierung
1.3.4 Freistellung
1.3.5 Verhältnis zwischen unilateralen und DBA-Entlastungsmaßnahmen
2 Gründung einer ausländischen Betriebsstätte bzw. Tochtergesellschaft
2.1 Allgemeine Rechtsformwirkungen
2.2 Wichtige Gründungsaspekte
2.3 Laufende Besteuerung
2.3.1 Betriebsstätte
2.3.2 Tochtergesellschaft
2.3.3 Steuerbelastungsvergleich
3 Gründung einer Betriebsstätte bzw. Tochtergesellschaft in Russland
3.1 Grundsätze des russischen Steuerrechts und des DBA-Rus
3.1.1 Vorschriften über beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht
3.1.2 Ertragsbesteuerung natürlicher und juristischer Personen
3.1.3 Relevante Aspekte des DBA-Rus
3.2 Gründung und Besteuerung einer Betriebsstätte
3.3 Gründung und Besteuerung einer Tochtergesellschaft
3.4 Steuerbelastungsvergleich
3.4.1 Laufende Besteuerung im Gewinnfall
3.4.2 Steuerliche Behandlung von Verlusten
3.4.3 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Zielsetzung & Themen
Ziel dieser Arbeit ist es, die steuerlichen Auswirkungen der Rechtsformwahl bei der Gründung einer ausländischen Niederlassung (Betriebsstätte vs. Tochtergesellschaft) für deutsche Investoren zu untersuchen und am Beispiel Russland konkrete Handlungstendenzen abzuleiten.
- Internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsvermeidung
- Steuerlicher Vergleich der Organisationsformen Betriebsstätte und Tochtergesellschaft
- Analyse des russischen Steuerrechts und des DBA-Russland
- Untersuchung von Steuerbelastungen bei Gewinnen, Verlusten und Veräußerungsvorgängen
- Berücksichtigung von Entwicklungen wie dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Auszug aus dem Buch
Besteuerung in Deutschland
Die in einer ausländischen Betriebsstätte erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen bei einem deutschen Einzelunternehmer der Einkommensteuer (se) zuzüglich des Solidaritätszuschlags (sea) von 5,5 v. H (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG i. V. m. § 1 Abs. 1 u. § 2 Nr. 1, 2 SolZG). Die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte einer deutschen Kapitalgesellschaft werden gem. § 1 Abs. 1, § 7 Abs. 1, 2, § 8 Abs. 1 KStG und § 1 Abs. 1, § 2 Nr. 3, § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG grundsätzlich mit der Körperschaftsteuer (skst) von 15 v. H. (§ 23 Abs. 1 KStG-E) und Solidaritätszuschlag belastet. Sowohl beim Einzelunternehmen als auch bei der Muttergesellschaft wird der Unternehmensgewinn bei der Ermittlung der Gewerbesteuer um den Teil des Gewerbeertrags gekürzt, der auf eine ausländische Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 GewStG). Entsprechend bleiben auch ausländische Betriebsstättenverluste bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die deutsche Gewerbesteuer ohne Berücksichtigung.
Wenn die Betriebsstätteneinkünfte sowohl im Quellenstaat als auch in Deutschland besteuert werden, kommt es zu einer Doppelbesteuerung. Sofern Deutschland mit dem ausländischen Staat kein DBA unterhält, wird sie durch die o. g. unilateralen Maßnahmen wie Steueranrechnung, Abzug und Pauschalierung vermieden bzw. gemildert. Bei einem nach dem OECD-Muster bestehenden DBA werden die Betriebsstättengewinne von der deutschen Besteuerung grundsätzlich freigestellt (Art. 23 A Abs. 1 OECD-MA). Gleichzeitig können sie im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Festsetzung des Steuersatzes für das z. v. E. berücksichtigt werden (Art. 23 A Abs. 3 OECD-MA). Allerdings enthalten manche DBA eine Klausel, wonach lediglich Einkünfte der „aktiven Betriebsstätten“ freigestellt werden. In solchen Fällen kommt subsidiär eine Anrechnungsmethode zur Anwendung.
Zusammenfassung der Kapitel
Grundlagen der internationalen Besteuerung: Darstellung der maßgeblichen Steuerbegriffe wie unbeschränkte Steuerpflicht und der gängigen Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Gründung einer ausländischen Betriebsstätte bzw. Tochtergesellschaft: Diskussion der nicht-steuerlichen Vor- und Nachteile der beiden Rechtsformen sowie der Auswirkungen gründungsbezogener Kosten.
Gründung einer Betriebsstätte bzw. Tochtergesellschaft in Russland: Spezifische Anwendung der Steuerregeln auf Direktinvestitionen in Russland unter Einbeziehung des russischen Steuerkodex und des DBA-Rus.
Schlüsselwörter
Betriebsstätte, Tochtergesellschaft, Internationale Besteuerung, DBA-Rus, Doppelbesteuerung, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Steuerbelastungsvergleich, Gewerbesteuer, Unternehmenssteuerreform, Russland, Progressionsvorbehalt, Quellensteuer, Veräußerungsgewinne, Investition.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert steuerliche Unterschiede zwischen der Gründung einer Betriebsstätte und einer Tochtergesellschaft für deutsche Unternehmen bei einer internationalen Expansion.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf den steuerrechtlichen Grundlagen internationaler Sachverhalte, dem Steuerbelastungsvergleich beider Rechtsformen sowie der spezifischen Anwendung auf das russische Steuersystem.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, welche Rechtsform sich in bestimmten Investitionsszenarien aus steuerlicher Perspektive als vorteilhafter erweist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Untersuchung nutzt einen Steuerbelastungsvergleich mittels Teilsteuersätzen und analysiert dabei kritische Steuersätze, bei denen ein Rechtsformwechsel steuerlich sinnvoll wird.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil deckt die Besteuerungsgrundlagen, Gründungsaspekte, die laufende Besteuerung sowie die steuerliche Behandlung von Verlusten und Veräußerungsgewinnen ab.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind internationale Steuerlehre, Betriebsstättenbesteuerung, Tochtergesellschaft, Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerbelastungsvergleich.
Warum wird als Beispiel speziell Russland gewählt?
Russland wurde gewählt, da es ein bedeutender Handelspartner für Deutschland ist und sich als Standort für Direktinvestitionen durch eine spezifische steuerliche Gesetzgebung auszeichnet.
Welche Auswirkung hat das SEStEG auf die Arbeit?
Das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen (SEStEG) wurde in die Analyse einbezogen, um die aktuellen Regelungen zur Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten zu berücksichtigen.
Ergibt sich ein eindeutiger Favorit bei der Rechtsformwahl?
Nein, es gibt keine pauschale Antwort. Die Vorteilhaftigkeit hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Höhe der Einkünfte, dem Status der Betriebsstätte als "aktiv" oder "passiv" und den jeweiligen Steuerbelastungen.
- Quote paper
- Dmitri Astrinski (Author), 2007, Gründung einer ausländischen Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft in Russland., Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/75247