Diese Arbeit soll helfen, effektive Entscheidungen zu treffen, damit Unfallrisiken im Verkehr mit Bussen minimiert werden können.
Die Vorschrift des § 20 StVO (Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse) soll Unfallrisiken im Verkehr mit Bussen entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, können verschiedene Maßnahmen in den Verkehrsbehörden getroffen werden. Deren Erfolgschancen hängen von einer Kenntnis der sachlichen Zusammenhänge ab.
Der Sinn und Zweck der Vorschrift des § 20 StVO sowie nahezu sämtlicher darin enthaltenen Einzelregelungen ist es, die Fahrgäste von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen vor Gefahren, die ihnen von dem Fahrzeugverkehr drohen, effektiv zu schützen. Damit wird durch die Vorschrift des § 20 von staatlicher Seite versucht, die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) konkret in der Weise umzusetzen, für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der in Deutschland lebenden Menschen durch verkehrsrechtliche Handlungsanweisungen insbesondere für die Fälle der Begegnungen zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Fahrverkehr, persönlichkeitsschützend zu wirken.
Inhaltsverzeichnis
I. Der Schutzzweck des § 20 StVO
II. Die Verkehrssicherheit im Busverkehr
III. Gefahrenpotenziale im Busverkehr
1. Busunfälle mit Linienbussen
2. Busunfälle mit Reisebussen
3. Schulbusunfälle
4. Das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer an Haltestellen
5. Fahrgastklientel und Verkehrsverhalten
6. Das Verhalten von Fahrgästen an Haltestellen
7. Der betriebssichere Zustand von Bussen
8. Das Fahrpersonal
9. Fahrtstrecke und Fahrplan
10. Verkehrsplanung und Verkehrsregelung
IV. Verkehrsüberwachung
V. Verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Aspekte der Sicherheit des Busverkehrs
VI. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Schutzfunktion der StVO-Vorschrift des § 20 im Kontext der Verkehrssicherheit im Busverkehr, insbesondere mit Blick auf die Gefährdungssituationen für Fahrgäste und Schulkinder an Haltestellen. Ziel ist es, durch die Analyse rechtlicher Vorgaben, statistischer Unfallursachen und planerischer Aspekte ein Verständnis für die Notwendigkeit präventiver Sicherheitsmaßnahmen zu schaffen und die Rollen der beteiligten Akteure zu definieren.
- Rechtliche Grundlagen und Schutzzweck des § 20 StVO
- Analyse der Gefahrenpotenziale bei Busunfällen
- Bedeutung der Verkehrsplanung für die Sicherheit an Haltestellen
- Verhaltensweisen von Verkehrsteilnehmern und Fahrgästen
- Rolle der Verkehrsüberwachung und Verkehrspädagogik
Auszug aus dem Buch
4. Das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer an Haltestellen
Da das größte Risiko, auf dem Schulweg einen Verkehrsunfall mit tödlichen Verletzungen zu erleiden, während des Überquerens der Fahrbahn lauert, muss im Rahmen dieser speziellen Risikobetrachtung der erste Blick auf das Fahrverhalten der Kraftfahrzeugführer an Bushaltestellen geworfen werden.
Ein gefordertes „vorsichtiges“ Vorbeifahren im Sinne von § 20 setzt in der Regel eine mäßige Geschwindigkeit voraus, die im Einzelfall, etwa wenn mit dem Heraustreten von Kindern zu rechnen ist, auch die Reduzierung bis auf Schrittgeschwindigkeit bedeuten kann. Dabei gilt die in § 20 geregelte Sorgfaltspflicht von Kraftfahrzeugführern beim Vorbeifahren an Omnibussen auch dann noch, wenn der Bus von der Haltestelle gerade losfährt, weil der Schutzbereich des § 20 insoweit den gesamten Vorgang des Haltens eines Busses umfasst, also inklusive der An- und Abfahrphase, die sich räumlich und zeitlich unmittelbar anschließt.
Bereits im Rahmen einfacher logischer Überlegungen sollte es Kraftfahrzeugführern bewusst sein, dass sie in den Morgenstunden und um die Mittagszeit beim Passieren von Haltestellenbereichen besonders mit Schulkindern rechnen müssen. Dieser Ansicht sind ebenso die beiden renommierten Verkehrsforscher Dieter Ellinghaus und Jürgen Steinbrecher in ihrer 21. UNIROYAL-Verkehrsuntersuchung unter dem Titel „Kinder in Gefahr“. In diesen Zeiten gilt bereits die verschärfte Sorgfaltspflicht aus § 3 Abs. 2a, durch die nun nochmals die Regelungen des § 20 in ihrer Bedeutung erhöht werden. Ein Fahrzeugführer, der eine auf dem Gehweg bzw. dem daran angrenzenden Seitenstreifen befindlichen Gruppe aus etwa 8jährigen Schülern passieren will, darf auf der Mitte der von ihm befahrenen Fahrspur maximal mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h fahren, hält er sich möglichst weit links im Fahrstreifen auf, mit maximal 25 km/h. Ein Vorbeifahren mit mindestens 45 km/h verstößt jedenfalls gegen § 3 Abs 2a.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Der Schutzzweck des § 20 StVO: Die Vorschrift dient dem Schutz von Fahrgästen öffentlicher Verkehrsmittel und Schulbusse vor Gefahren durch den fließenden Verkehr und konkretisiert damit die staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit.
II. Die Verkehrssicherheit im Busverkehr: Das Kapitel beleuchtet die verkehrspolitischen Bemühungen zur Förderung des ÖPNV und identifiziert sieben zentrale Gefahrenquellen, die für die Sicherheit von Fahrgästen von Bedeutung sind.
III. Gefahrenpotenziale im Busverkehr: Hier werden Unfallarten (Linien-, Reise- und Schulbusse) analysiert und die spezifischen Risiken für verschiedene Personengruppen sowie die Bedeutung der Infrastrukturplanung dargelegt.
IV. Verkehrsüberwachung: Es wird kritisch hinterfragt, warum die polizeiliche und kommunale Überwachung an Haltestellen oft unzureichend ist und wie die Schätzung der Schrittgeschwindigkeit rechtssicher angewendet werden kann.
V. Verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Aspekte der Sicherheit des Busverkehrs: Das Kapitel thematisiert Sicherheitsdefizite, wie die fehlende Nachrüstung von Sicherheitsgurten, und lobt präventive Aktionen wie „Blitz for Kids“ zur Sensibilisierung von Kraftfahrern.
VI. Fazit: Die Verkehrssicherheit wird als aktiver Lebensschutz und Daueraufgabe des Staates verstanden, bei der wirtschaftliche Interessen hinter der Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer zurückstehen müssen.
Schlüsselwörter
§ 20 StVO, Verkehrssicherheit, Busverkehr, Schülertransport, Unfallprävention, Gefahrenpotenziale, Haltestellenplanung, Schulwegunfälle, Sorgfaltspflicht, Verkehrsüberwachung, ÖPNV, Verkehrsrecht, Fahrgastschutz, Prävention, Verkehrspädagogik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in diesem Werk primär?
Die Publikation analysiert die Schutzvorschrift des § 20 StVO im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Verkehrssicherheit im Busverkehr, insbesondere zum Schutz von Schulkindern an Haltestellen.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?
Zu den Kernpunkten gehören die rechtlichen Rahmenbedingungen der StVO, die Analyse von Unfallrisiken, die Bedeutung der Infrastruktur sowie die Rolle von Fahrpersonal und Eltern bei der Prävention.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Schutzpflicht des Staates durch die Umsetzung des § 20 StVO zu verdeutlichen und Maßnahmen aufzuzeigen, wie Unfallrisiken im Busverkehr durch Planung und Verhalten minimiert werden können.
Welche wissenschaftliche Methode liegt zugrunde?
Der Autor stützt sich auf eine juristische Auslegung der StVO, kombiniert mit der Analyse verkehrswissenschaftlicher Erkenntnisse, Unfallstatistiken und der Auswertung einschlägiger Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil erörtert verschiedene Gefahrenkategorien an Haltestellen, die Anforderungen an die Verkehrsplanung, das Verhalten von Kraftfahrzeugführern sowie die notwendige pädagogische Vorbereitung von Kindern.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Begriffe wie Gefahrenpotenziale, § 20 StVO, Verkehrssicherheit, Schülersicherheit und Prävention spiegeln den Kerninhalt wider.
Welche Rolle spielen Schülerlotsen laut dem Dokument?
Schülerlotsen werden als probates Mittel für neuralgische Punkte im Verkehr hervorgehoben, da sie einen direkten Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten und durch ehrenamtliches Engagement getragen werden.
Wie bewertet der Autor die Verkehrsüberwachung der Kommunen?
Der Autor kritisiert die Vernachlässigung der Haltestellen durch kommunale Überwachung, da vorhandene Messtechnik meist nur auf den fließenden Durchgangsverkehr ausgelegt ist.
- Arbeit zitieren
- Dieter Müller (Autor:in), 2020, Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse (§ 20 StVO). Wie können Unfallrisiken im Busverkehr minimiert werden?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/704026