Das AGG überschreibt den Anwendungsbereich des Abschnitts 2 mit dem
Begriff „Beschäftigte“. Wie der Aufzählung des § 6 Abs. 1 zu entnehmen ist,
umfasst dieser Begriff nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch andere
Personengruppen wie z.B. die zur Berufausbildung Beschäftigten, Bewerber
und Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Nicht zu den
Beschäftigten gehören die Personengruppen des § 6 Abs. 3 – Selbständige und
Organmitglieder. Für diese sollen jedoch die Bestimmungen des Abschnitts 2
entsprechend gelten, soweit es die Bedingungen für den Zugang zur
Erwerbstätigkeit und den beruflichen Aufstieg betreffen. Das deutsche
Arbeitsrecht kennt bisher keinen umfassenden Schutz von Organmitgliedern.
Ziel dieser Arbeit ist daher die Klärung drei ausgewählter Problembereiche.
Der Wortlaut des § 6 Abs. 3 AGG hat keine wörtliche Entsprechung in der
RL 2000/78. Daher soll zunächst geklärt werden, ob und inwieweit die
Richtlinie Bestimmungen für Organmitglieder vorsieht und wie diese durch das
AGG umgesetzt wurden.
Ein zweiter Problembereich stellt die Abgrenzung von Organmitgliedern und
Beschäftigten dar. Denn Organmitglieder können unter bestimmten
Voraussetzungen auch Arbeitnehmer sein. In diesem Fall könnten sie schon
von § 6 Abs. 1 geschützt sein und müssten nicht auf den eingeschränkten
Schutz des Abs. 3 zurückgreifen.
Die dritte Fragestellung befasst sich mit dem Erfordernis des § 6 Abs. 3, die
Vorschriften des Abschnitts 2 auf Organmitglieder entsprechend anzuwenden. Fraglich ist dabei, welche Maßstäbe im Vergleich zu Beschäftigten anzulegen
sind und ob bestimmte, ansonsten unzulässige, Benachteiligungen möglich sind.
Inhaltsverzeichnis
- A. EINLEITUNG
- B. BENACHTEILIGUNGSVERBOT UND ORGANMITGLIEDER
- I. Europarechtliche Vorgaben des § 6 Abs. 3 AGG und deren Umsetzung
- 1. Allgemeines
- 2. Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG
- a. Geltungsbereich
- b. Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot
- 3. Umsetzung
- a. Geltungsbereich
- b. Ausnahmen vom Benachteiligungsverbot
- II. Die geschützte Personengruppe
- 1. Welche Organmitglieder sind eingeschlossen?
- a. Stand der Literatur
- b. Eigene Stellungnahme
- 2. Organmitgliedschaft und Arbeitnehmerstatus
- a. Problematik
- b. Begriff des Arbeitnehmers
- (1) Deutsches Recht
- (2) Europäisches Recht
- (a) Richtlinienkonforme Auslegung
- (b) Definition des Arbeitnehmers
- (c) Kein Unterschied zum deutschen Recht?
- (d) Kritik
- (3) Folgerungen
- 3. Arbeitnehmer und Organmitglieder
- (1) GmbH-Geschäftsführer
- (2) Vorstandsmitglieder einer AG
- Zwischenergebnis
- III. Benachteiligungsverbote
- 1. Eingeschränkter Anwendungsbereich
- a. Stand der Literatur
- b. Eigene Stellungnahme
- 2. Das Erfordernis der entsprechenden Anwendung
- a. Allgemeines
- b. Beispiel: Höchstaltersgrenze
- C. THESEN
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Schutz von Organmitgliedern vor Benachteiligungen gemäß der Richtlinie 2000/78/EG und den §§ 1, 6 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die Arbeit untersucht die europarechtlichen Vorgaben und deren Umsetzung in deutsches Recht, mit besonderem Fokus auf die Anwendung des AGG auf Organmitglieder.
- Die europarechtlichen Vorgaben des § 6 Abs. 3 AGG und deren Umsetzung in deutsches Recht
- Die Definition des Arbeitnehmers im europäischen und deutschen Recht im Kontext der Organmitgliedschaft
- Die Frage, welche Organmitglieder unter den Schutz des AGG fallen
- Der eingeschränkte Anwendungsbereich des AGG auf Organmitglieder
- Das Erfordernis der entsprechenden Anwendung des AGG auf Organmitglieder
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik des Schutz von Organmitgliedern vor Benachteiligungen ein und stellt den Gegenstand der Arbeit dar. Das erste Kapitel beleuchtet die europarechtlichen Vorgaben des § 6 Abs. 3 AGG und deren Umsetzung in deutsches Recht. Hierbei werden die Richtlinie 2000/78/EG und deren Geltungsbereich sowie Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot analysiert. Außerdem werden die entsprechenden Regelungen in deutschem Recht untersucht.
Das zweite Kapitel befasst sich mit der Frage, welche Organmitglieder unter den Schutz des AGG fallen. Hierbei wird die Problematik der Organmitgliedschaft und des Arbeitnehmerstatus beleuchtet. Die verschiedenen Definitionen des Arbeitnehmers im deutschen und europäischen Recht werden analysiert und die Folgerungen für die Anwendung des AGG auf Organmitglieder gezogen.
Das dritte Kapitel befasst sich mit dem Anwendungsbereich des AGG auf Organmitglieder. Es wird untersucht, ob das AGG auf Organmitglieder in vollem Umfang anwendbar ist oder ob es Einschränkungen gibt. Außerdem wird das Erfordernis der entsprechenden Anwendung des AGG auf Organmitglieder betrachtet.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter dieser Arbeit sind: Organmitglieder, Benachteiligungsverbot, Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Richtlinie 2000/78/EG, Arbeitnehmerstatus, europarechtliche Vorgaben, Umsetzung, Diskriminierungsschutz, Anwendungsbereich, entsprechende Anwendung.
- Arbeit zitieren
- Sebastian Volkmann (Autor:in), 2007, Der Schutz der Organmitglieder gegen Benachteiligungen in der RL 2000 78 EG sowie in §§ 1, 6 AGG, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/69508