Dieser Beitrag geht der Frage nach ob atypische Beschäftigung als sozialverträglich oder prekär einzustufen ist. Zunächst werde ich den Begriff atypische Beschäftigung definieren und abgrenzen vom Normalarbeitsverhältnis. In einem darauf folgenden Abschnitt, werde ich erörtern, welche Kriterien für eine sozialverträgliche Beschäftigung vorliegen könnten. In Abschnitt drei werde ich die kritischsten Punkte der verschiedenen Formen atypischer Beschäftigung herausarbeiten. Ich werde schließen mit der mit der These, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse nicht per se als prekär einzustufen sind, zum überwiegenden Teil aber auch nicht den Kriterien der Sozialverträglichkeit entsprechen.
Inhaltsverzeichnis
- Inhalt und Struktur
- Definition der atypischen Beschäftigung und der Sozialverträglichkeit
- atypische Beschäftigung
- Sozialverträglichkeit und Prekarität
- Sozialverträglichkeit und Prekarität atypischer Beschäftigung
- Teilzeitarbeit
- Befristete Beschäftigung
- Geringfügige Beschäftigung
- Leiharbeit
- Neue Scheinselbstständigkeit und Ich AG
- Neue Heimarbeit/ neue Teleheimarbeit
- Schlussfolgerung
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Beitrag untersucht, ob atypische Beschäftigungsverhältnisse als sozialverträglich oder prekär einzustufen sind. Es werden Definitionen von atypischer Beschäftigung und Sozialverträglichkeit erarbeitet, die kritischsten Punkte verschiedener Formen atypischer Beschäftigung herausgearbeitet und abschließend die These aufgestellt, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse nicht per se als prekär einzustufen sind, aber größtenteils auch nicht den Kriterien der Sozialverträglichkeit entsprechen.
- Definition und Abgrenzung von atypischer Beschäftigung vom Normalarbeitsverhältnis
- Kriterien für eine sozialverträgliche Beschäftigung
- Analyse der kritischen Punkte verschiedener Formen atypischer Beschäftigung
- Bewertung der Sozialverträglichkeit und Prekarität von atypischen Beschäftigungsverhältnissen
- Zusammenhang von Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 erläutert den Inhalt und die Struktur des Beitrags. Es wird die Forschungsfrage formuliert und der Aufbau des Beitrags beschrieben.
Kapitel 2 definiert den Begriff atypische Beschäftigung im Vergleich zum Normalarbeitsverhältnis. Es werden die Kriterien für eine sozialverträgliche Beschäftigung anhand von sozialer Sicherung, Zugang zum primären Arbeitsmarkt, Weiterbildungsmöglichkeiten, Mitbestimmung, Rechtsstellung des Arbeitnehmers, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Entlohnung erläutert.
Kapitel 3 behandelt die Sozialverträglichkeit und Prekarität verschiedener Formen atypischer Beschäftigung, darunter Teilzeitarbeit, befristete Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit, neue Scheinselbstständigkeit und neue Heimarbeit/Teleheimarbeit.
Schlüsselwörter
Atypische Beschäftigung, Sozialverträglichkeit, Prekarität, Normalarbeitsverhältnis, Deregulierung, Flexibilisierung, Sozialversicherung, Zugang zum Arbeitsmarkt, Weiterbildung, Mitbestimmung, Rechtsstellung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Entlohnung, Teilzeitarbeit, befristete Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit, Heimarbeit, Teleheimarbeit.
- Arbeit zitieren
- Matthias Kreutzer (Autor:in), 2005, Sind atypische Beschäftigungsformen sozialverträglich oder prekär, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/69239