Jubiläen dürfen gefeiert werden. Das galt auch am 23. Mai 1999 anlässlich des 50. Jahrestages des Grundgesetzes der BRD. Der zunächst nur als Provisorium verstandenen Verfassung gelang es, sich in den vergangenen 50 Jahren zu bewähren. Sie bescherte dem Land politische Stabilität und eine freiheitliche Wirtschaftsordnung. So gut ging es den Deutschen in ihrer langen Geschichte noch nie. Dennoch haben die Deutschen ein eher nüchternes Verhältnis zu ihrem Land und zu ihrer Verfassung.
Im Zusammenhang mit dem 50jährigen Bestehen des Grundgesetzes der BRD sind die Forderungen nach direkter Beteiligung der Bürger am politischen Entscheidungsprozess wieder lauter geworden. Als Lehre aus der Vergangenheit nahm der Parlamentarische Rat kaum Elemente der direkten Demokratie in das Grundgesetzes auf. Doch seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 gab es immer wieder Bestrebungen dieses Verfassungswerk hinsichtlich direktdemokratischer Elemente zu erweitern.
Ausgehend vom Begriff der direkten Demokratie und einem Vergleich zwischen Theorie und Praxis soll ein Überblick über die Diskussion um die Aufnahme direktdemokratischer Elemente in das Grundgesetzes von 1949 bis heute gegeben werden. Es wird nach Ursachen und Gründen für die getroffenen Entscheidungen gesucht. Den Schwerpunkt bilden dabei die Verhandlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission (GVK) zu Beginn der 90er Jahre in Verbindung mit der Deutschen Einheit. Aufgrund der großen Themenbreite, die es bei den verschiedenen Möglichkeiten der direkten Demokratie gibt, beschränke ich mich auf die Diskussion zur Aufnahme der unmittelbaren Bürgerbeteiligung beim politischen Sachentscheid in das Grundgesetzes.
Eine Gegenüberstellung der unmittelbaren Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene wird in dieser Arbeit genauso Berücksichtigung finden, wie ein knapper Vergleich des Grundgesetzes mit Verfassungen anderer westeuropäischer Länder im Bezug auf direktdemokratische Elemente. Am Ende steht neben einer persönlichen Stellungnahme ein Ausblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Grundgesetzes zu diesem Thema.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Direkte Demokratie
1.1. Theoretische Grundlagen
1.2 Praktische Erfahrungen
1.3 Gibt es im GG Elemente der direkten Demokratie?
2. Der unmittelbare politische Sachentscheid
2.1 Bonner Erfahrungen bis 1990
3. Die Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission
3.1 Positionen der Antragsteller zur Ergänzung des GG
3.1.1. Das dreistufige Gesetzgebungsverfahren
3.1.2. Teilnehmer- statt Zuschauerdemokratie
3.1.3. Vorteile der direkten Demokratie
3.1.4. Deutsche Demokratie - ein Sonderweg?
3.2 Argumente der Antragsgegner
3.2.1. Bekennung zur Arbeit des Parlamentarischen Rates
3.2.2. Direkte Demokratie als Gefahr der pluralistischen Gesellschaft
4. Erfahrungen mit direkter Demokratie auf Kommunal- und Landesebene
4.1 Erweiterung der Kommunal- und Landesverfassungen in den 90er Jahren
4.2. Der bayrische Müllentscheid als direktdemokratisches Exempel
4.3. Probleme und Perspektiven
5. Formen und Ausprägungen der direktdemokratischen Elemente in westlichen Demokratien im Vergleich zur BRD
5.1. Erfahrungen in Österreich
5.2. Elemente der direkten Demokratie in der Schweiz und Italien
5.3. Nachholbedarf der deutschen Demokratie in Europa
5.4. Chancen und Möglichkeiten der direkten Demokratie in der BRD
Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische und aktuelle Debatte über die Integration direktdemokratischer Elemente in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere mit Fokus auf den unmittelbaren politischen Sachentscheid nach der Wiedervereinigung.
- Theoretische Abgrenzung zwischen repräsentativer und direkter Demokratie.
- Analyse der Verhandlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission (GVK) Anfang der 90er Jahre.
- Gegenüberstellung der Positionen von Befürwortern und Gegnern direktdemokratischer Ergänzungen.
- Evaluation praktischer Erfahrungen auf Kommunal- und Landesebene, exemplarisch dargestellt am bayrischen Müllentscheid.
- Vergleichende Betrachtung direktdemokratischer Elemente in anderen westeuropäischen Demokratien.
Auszug aus dem Buch
3.1.2. Teilnehmer- statt Zuschauerdemokratie
Ausgehend von der Tatsache, dass bei der Bevölkerung die Bereitschaft vorhanden ist aktiv an der Politikgestaltung mitzuwirken, die Ergebnisse und das Engagement auf kommunaler Ebene zeigen dies, muss den Bürgern auch diese Möglichkeit auf Bundesebene gegeben werden. Ein Beleg dafür, das sich die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr genügend durch die großen Parteien vertreten fühlen, ist der hohe Anteil an Nichtwählern und solcher, die sich radikaleren Parteien zuwenden. Dies spricht für die zunehmende Entfremdung zwischen Politikern und Bürgern, was sich mit den Schlagwort der Politik- oder Parteiverdrossenheit umschreiben lässt. Der Bevölkerung muss der Weg von der Zuschauer- zur Teilnehmerdemokratie geebnet werden.
Das oftmals genutzte Argument, dass aufgrund der schlechten Erfahrung mit Volksentscheiden in der Weimarer Republik sich der Parlamentarische Rat für eine reine Repräsentativdemokratie entschieden hat, ist nach so vielen Jahren nicht mehr passend. Das demokratische Bewusstsein und der Informationsgrad der Bevölkerung sind heute ungleich höher als damals.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Es wird die historische Entwicklung des Grundgesetzes und das aufkommende Bedürfnis nach direkter Bürgerbeteiligung im Kontext der Wiedervereinigung und des 50-jährigen Jubiläums dargelegt.
1. Direkte Demokratie: Dieses Kapitel erläutert die theoretischen Grundlagen der Volksherrschaft und die Schwierigkeiten ihrer praktischen Umsetzung in modernen Flächenstaaten.
2. Der unmittelbare politische Sachentscheid: Hier werden die historischen Kontroversen um Volksentscheide in der BRD seit den 1950er Jahren, insbesondere zur Wiederbewaffnung, analysiert.
3. Die Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission: Das Kapitel behandelt die zentrale politische Debatte der 90er Jahre über die Einführung direktdemokratischer Instrumente in das Grundgesetz.
4. Erfahrungen mit direkter Demokratie auf Kommunal- und Landesebene: Es werden die erfolgreichen Entwicklungen und Hürden bei Volksbegehren und Bürgerentscheiden unterhalb der Bundesebene beleuchtet.
5. Formen und Ausprägungen der direktdemokratischen Elemente in westlichen Demokratien im Vergleich zur BRD: Ein Vergleich mit Ländern wie Österreich, der Schweiz und Italien verdeutlicht den Nachholbedarf und die Möglichkeiten der BRD in diesem Bereich.
Schlussbemerkung: Der Autor plädiert abschließend für die Öffnung des politischen Systems und eine behutsame Integration direktdemokratischer Elemente, um der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
Schlüsselwörter
Direkte Demokratie, Grundgesetz, Parlamentarische Demokratie, Gemeinsame Verfassungskommission, Volksentscheid, Volksbegehren, Sachentscheid, Bürgerbeteiligung, Politische Partizipation, Parteiverdrossenheit, Verfassungsdebatte, Pluralismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es grundsätzlich in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert die historische Diskussion und die politischen Argumente bezüglich der Einführung direktdemokratischer Elemente in das deutsche Grundgesetz.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Arbeit befasst sich mit dem Spannungsfeld zwischen repräsentativer Demokratie und unmittelbarer Bürgerbeteiligung, dem Reformbedarf des Grundgesetzes und den Erfahrungen mit Plebisziten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die Gründe für das Fehlen direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene zu erörtern und die Chancen sowie Risiken einer entsprechenden Verfassungsänderung zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor stützt sich auf eine Literaturanalyse, eine chronologische Auswertung der Verfassungsgeschichte sowie den Vergleich politischer Systeme und Fallstudien.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission, die Gegenüberstellung von Pro- und Contra-Argumenten sowie die Analyse direktdemokratischer Entwicklungen in den Bundesländern.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind direkte Demokratie, Grundgesetz, Volksentscheid, Sachentscheid, Parteiverdrossenheit und Bürgerbeteiligung.
Warum lehnte die Gemeinsame Verfassungskommission die Einführung von Plebisziten ab?
Die Mehrheit befürchtete eine Entmachtung des Parlaments, eine Gefährdung des föderalen Systems und die Unvereinbarkeit mit einer pluralistischen Gesellschaftsordnung.
Welche Rolle spielt der "bayrische Müllentscheid" in der Argumentation?
Er dient als konkretes Beispiel für die Wirksamkeit und die Schwierigkeiten direkter Bürgerbeteiligung auf Landesebene und veranschaulicht das Zusammenspiel von bürgerschaftlichem Engagement und repräsentativer Politik.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2000, Probleme und Perspektiven der direkten Demokratie in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/68670