Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Thema "Polizeiliches Lagebild im Online Angebot für Jedermann als Mittel der Kriminalprävention".
Mit dieser Ausarbeitung soll deutlich gemacht werden, dass das weit umfassende Thema der "Kriminalprävention" einen enorm hohen Stellenwert verdient.
Gerade in Zeiten, in denen das Internet einen immer größeren Zuspruch in der Bevölkerung bekommt, ist es für die Polizei wichtig, sich dieses neuen Massenmediums zu bedienen.
So ist es möglich einen größeren, zuvor nicht oder nur schwer erreichbaren- Bevölkerungsteil mit Informationen und Ratschlägen anzusprechen und hiermit eine Beitrag zu mehr Bürgernähe zu leisten.
Das Internet macht es dem interessiertem "User" möglich sich weltweit Ratschläge und Informationen auf diversen "Homepages" lokaler Polizeeinrichtungen zu verschaffen und sich über bereits durchgeführte oder geplante Aktionen und deren Probleme bei der Durchführung und Erfolge zu informieren.
Durch die enorme Ausbreitung des Internets hat sich außerdem ein neues Kriminalitätsfeld mit nahezu gleich hohen Wachstumsraten entwickelt. Da in diesem Bereich repressive Maßnahmen bisher kaum durchführbar sind, kommt insbesondere auf diesem Gebiet der Prävention eine besondere Bedeutung zu.
Durch diese Ausarbeitung soll deutlich gemacht werden, wie wichtig es ist, daß sich die Polizei den aktuellen Entwicklungen anpaßt.
Weiterhin wird versucht den aktuellen Stand, die Möglichkeiten, Probleme und Ziele der polizeiliche Präsenz im Internet darzustellen.
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Inhaltsverzeichnis
Begriffserklärungen
1) Einleitung
2) Begriffsbestimmungen
- das Lagebild
- die Kriminalprävention
3) das aktuelle Online – Angebot
3.1) BKA
3.2) Polizei Hessen
3.3) Pro PK
3.4) DFK
3.5) aktuelle Pressebericht
4) Polizeiliche Prävention anhand des Chicagoer Modells
4.1) Vor- und Nachteile des Chicagoer Modells
4.2) Datenschutzrecht
5) Schluss
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht das Potenzial des polizeilichen Lagebildes im Internet als Instrument der Kriminalprävention. Dabei wird analysiert, inwiefern die Polizei das Internet effektiv nutzen kann, um die Bevölkerung über Kriminalitätsgefahren zu informieren und das Sicherheitsgefühl zu stärken, wobei insbesondere die Problematik der Informationsdarstellung und der rechtliche Rahmen in Deutschland kritisch hinterfragt werden.
- Analyse der polizeilichen Präsenz im Internet durch Fallbeispiele (BKA, Polizei Hessen, ProPK, DFK).
- Gegenüberstellung des deutschen Ansatzes mit dem US-amerikanischen "Chicagoer Modell" zur Sexualstraftäterregistrierung.
- Untersuchung der rechtlichen Hürden, insbesondere des Datenschutzrechts, bei der Veröffentlichung polizeilicher Daten.
- Diskussion der Wirksamkeit von Online-Angeboten als direktes Präventionsmittel versus Informationsplattform.
Auszug aus dem Buch
4.2. Datenschutzrecht
In Deutschland hätte man nicht die Möglichkeit, dieses Modell aus Chicago zu übertragen.
Das Hauptproblem wäre hierbei das deutsche „Datenschutzrecht“. Dieses Recht erlaubt keine Abweichungen von der Art der Kriminalprävention, die momentan bei uns ausgeübt wird.
Das deutsche Datenschutzrecht findet man im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den Datenschutzgesetzen der einzelnen Länder. In Hessen wäre das also das Hessische Datenschutzgesetz (HDSG).
„ Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. 19“
Allein dieser Schutz des Persönlichkeitsrechts verbietet die Übertragung des Chicagoer Modells auf unser deutsches System.
Zusammenfassung der Kapitel
Begriffserklärungen: Definition zentraler Fachbegriffe wie User, Homepages, PDV, WWW und Kriminalprävention zur einheitlichen Wissensgrundlage.
1) Einleitung: Einführung in die Thematik der polizeilichen Internetpräsenz als Mittel zur Steigerung der Bürgernähe und Kriminalprävention.
2) Begriffsbestimmungen: Theoretische Herleitung der Begriffe polizeiliches Lagebild und Kriminalprävention gemäß PDV 100.
3) das aktuelle Online – Angebot: Detaillierte Analyse der Internetauftritte von BKA, Polizei Hessen, ProPK und DFK hinsichtlich ihres Präventionsnutzens.
4) Polizeiliche Prävention anhand des Chicagoer Modells: Untersuchung des US-amerikanischen Modells der Sexualstraftäterregistrierung und die rechtliche Unmöglichkeit der Übertragung auf das deutsche Datenschutzrecht.
5) Schluss: Zusammenfassendes Fazit über das Potenzial des Internets als Präventionsplattform trotz bestehender Effektivitätsprobleme bei der Lagebilddarstellung.
Schlüsselwörter
Kriminalprävention, polizeiliches Lagebild, Internet, Bürgernähe, BKA, Polizei Hessen, ProPK, Datenschutzrecht, Chicagoer Modell, Sexualstraftäter, Online-Präsenz, Informationssicherheit, Präventionshinweise, Persönlichkeitsrecht, Kriminalitätsfurcht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie die Polizei das Internet nutzt, um polizeiliche Lagebilder und Präventionshinweise der Bevölkerung zugänglich zu machen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit, Methoden der Kriminalprävention im digitalen Raum sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Es soll geklärt werden, ob das polizeiliche Lagebild im Internet als wirksames Präventionsinstrument fungiert und welche Hindernisse einer effektiven Nutzung entgegenstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer deskriptiven Analyse bestehender Online-Angebote sowie einem Rechtsvergleich hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil evaluiert die Internetseiten verschiedener polizeilicher Akteure und vergleicht das deutsche System mit dem US-amerikanischen Modell aus Chicago.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Kriminalprävention, polizeiliches Lagebild, Online-Präsenz und Datenschutzrecht.
Warum lässt sich das Chicagoer Modell nicht auf Deutschland übertragen?
Das deutsche Datenschutzrecht schützt das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen so streng, dass eine öffentliche Bloßstellung oder Registrierung von Straftätern im Internet rechtlich unzulässig ist.
Welches Fazit zieht die Autorin bezüglich der Internets als Präventionsmittel?
Während das polizeiliche Lagebild als solches online kaum als direktes Präventionsmittel wahrgenommen wird, dient das Internet insgesamt sehr wohl als wertvolle Plattform für allgemeine Präventionsinformationen.
- Arbeit zitieren
- Silke Göder (Autor:in), 2001, Polizeiliches Lagebild im Online-Angebot für jedermann als Mittel der Kriminalprävention, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/6186