Parteien begegnen uns heute in sämtlichen Bereichen des politischen Systems. Sie spielen in der Bundesrepublik Deutschland, weitmehr als in anderen westlichen Demokratien, eine zentrale Rolle im politischen System. Parteien wirken in Parlamenten, in der Regierung, auf lokalen und regionalen Ebenen, sowie in Bereichen der Verwaltung, Rechtssprechung und öffentlichen Wirtschaft. Der Machteinfluss der Parteien ist allgegenwärtig. Nach der Definition von Max Weber bedeutet Macht „(…) ist jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstände durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“ Parteien setzen ihre Macht im politischen System durch und erhalten diese durch ihre Wähler. Die Mobilisierung dieser Wählerschaft und die Verarbeitung der gesellschaftlichen Konflikte und Interessenunterschiede erfolgt über den Parteienwettbewerb. Doch wie begründet sich dieser allgegenwärtige Machteinfluss der Parteien? Dies soll die zentrale Fragestellung meiner Arbeit sein. Um den Machteinfluss der Parteien zu erörtern ist es von Nöten, vorab zu klären was Parteien eigentlich sind, wo sie herkommen, wie sie sich entwickelt haben und wie ihre verfassungsrechtliche Stellung behauptet ist. Der Klärung dieser Sachverhalte werde ich mich im ersten Kapitel meiner Arbeit widmen. Des Weiteren werde ich die Aufgaben und Funktionen der Parteien näher beleuchten. Im anschließenden Kapitel wird der Begriff des Parteienstaats und seine Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland geklärt werden, sowie der Einfluss der Parteien auf die Begründung des Parteienstaats. Die daraus resultierenden Folgen werde ich im nächsten Kapitel erläutern.
Inhalt
1. Einleitung
2. Parteien
2.1 Entstehung und Entwicklung der Parteien
2.2 Verfassungsrechtliche Stellung der Parteien
2.3 Aufgaben und Funktionen von Parteien
3. Parteienstaat
3.1 Die Bundesrepublik als Parteienstaat
3.2 Begründung des Parteienstaats
4. Folgen des Parteienstaats
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Parteien begegnen uns heute in sämtlichen Bereichen des politischen Systems. Sie spielen in der Bundesrepublik Deutschland, weitmehr als in anderen westlichen Demokratien, eine zentrale Rolle im politischen System. Parteien wirken in Parlamenten, in der Regierung, auf lokalen und regionalen Ebenen, sowie in Bereichen der Verwaltung, Rechtssprechung und öffentlichen Wirtschaft. Der Machteinfluss der Parteien ist allgegenwärtig. Nach der Definition von Max Weber bedeutet Macht „(…) ist jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstände durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“ Parteien setzen ihre Macht im politischen System durch und erhalten diese durch ihre Wähler. Die Mobilisierung dieser Wählerschaft und die Verarbeitung der gesellschaftlichen Konflikte und Interessenunterschiede erfolgt über den Parteienwettbewerb.1
Doch wie begründet sich dieser allgegenwärtige Machteinfluss der Parteien? Dies soll die zentrale Fragestellung meiner Arbeit sein.
Um den Machteinfluss der Parteien zu erörtern ist es von Nöten, vorab zu klären was Parteien eigentlich sind, wo sie herkommen, wie sie sich entwickelt haben und wie ihre verfassungsrechtliche Stellung behauptet ist. Der Klärung dieser Sachverhalte werde ich mich im ersten Kapitel meiner Arbeit widmen. Des Weiteren werde ich die Aufgaben und Funktionen der Parteien näher beleuchten.
Im anschließenden Kapitel wird der Begriff des Parteienstaats und seine Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland geklärt werden, sowie der Einfluss der Parteien auf die Begründung des Parteienstaats. Die daraus resultierenden Folgen werde ich im nächsten Kapitel erläutern.
2. Parteien
Parteien sind in der Politik allgegenwärtig. Sie dienen der politischen Willensbildung und der Interessenvermittlung eines jeden Einzelnen, aber auch großer Gruppen bzw. Verbänden und Interessenorganisationen. Es gibt in der Bundesrepublik eine Vielzahl von konkurrierenden Parteien, die sich nach ihren Inhalten und Richtungen unterscheiden. Dieser allgegenwärtige Parteienwettbewerb gilt als wichtigster Steuerungsmechanismus demokratischer Politik.2
Die ersten parteiähnlichen Vereinigungen richteten sich gegen das alte Regime- gegen das Feudal und Ständesystem und beschränkten sich überwiegend auf theoretische Konzeptionen. Heutige Parteien stellen vielmehr soziale Gebilde dar, in die man eintritt, um „sich einzubringen“, „sich zu verwirklichen“, um Leute kennen zu lernen und Freundschaften zu schließen. Parteien sind heutzutage somit auch gesellige Veranstaltungen.3 Im Gegenteil zu Max Webers Auffassung, der Parteien als Gruppen verstand, die nur nach Machtanteil streben, sind Parteien also keineswegs nur noch auf Macht orientiert. Macht stellt eher eines von mehreren Elementen dar. Die Kontrolle von Macht erreichen die Parteien durch die Übernahme von Wahlämtern in Parlamenten und Regierungen oder durch Oppositionspolitik.
Parteien sind keine spontanen, kurzfristigen Initiativen oder Bewegungen. Sie stellen gesellschaftliche Organisationen dar. Dies lässt sich auch schon aus der lateinischen Wurzel des Wortes „pars“ ableiten, wodurch Partei als ein Teil einer Gesamtheit, also als Teil der Gesellschaft verstanden wird. Freie gesellschaftliche Organisationen und die Möglichkeit für Wahlämter in Parlament und Regierung zu kandidieren sind somit Grundvoraussetzungen für das Entstehen von Parteien.4
2.1 Entstehung und Entwicklung der Parteien
Die ersten Vorformen von Parteien in Deutschland entstanden mit der Revolution von 1848 im Parlament der Frankfurter Paulskirche. Der Begriff Partei stand dabei jedoch nicht für konkrete Organisationen, sondern für eine Gesinnung oder eine Gesinnungsgemeinschaft. In dieser Zeit bildeten sich vier Parteiströmungen heraus: Konservative, Liberale, Katholiken und Sozialisten.5 Diese Kristallisierung beruhte auf der Veränderung des sozialen Gefüges. Die Menschen drängten in die Städte, die einfache Landbevölkerung verarmte. Es entwickelte sich eine wohlhabende Industriebourgeosie und eine ihr gegenüberstehende ausgebeutete Arbeiterschaft. Religiöse Haltungen sahen sich mit der zunehmenden Verweltlichung konfrontiert. Weiterhin formierte sich eine Mittelschicht aus Beamten, Angestellten, Technikern und Wissenschaftlern. Dementsprechend haben die Politikwissenschaftler Rokkan und Lipset vier Konfliktlinien für das Entstehen von westeuropäischen Parteien hervorgehoben: (1) Dominante gegen unterworfene Kultur; (2) Staat gegen Kirche; (3) Agrarinteressen gegen Industrieinteressen; (4) Kapital gegen Arbeit.6 Die in dieser Zeit entstandenen „Millieuparteien“, die den vier Parteiströmungen entsprachen, existierten bis zum Ende der Weimarer Republik. Die Neugegründeten Nachkriegsparteien von 1945 knüpften zwar einerseits organisatorisch, programmatisch und personell weitgehend an ihre Vorläuferparteien an, entwickelten sich andererseits aber zu „Volksparteien“, die für möglichst breite Wählersegmente wählbar sein wollten.7
Rückblickend auf die Geschichte der Parteien wird deutlich, dass Parteien weniger aus Ideen heraus, sondern eher aus Interessen gebildet werden.8
Interessen werden dabei als Klasseninteressen bzw. Interessen einer Klassenfraktion artikuliert und politisch organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland gehört dabei zu den wenigen Staaten, in denen diese organisatorischen Prinzipien, sowie die Stellung der Parteien im Grundgesetz und in einem speziellen Parteiengesetz geregelt sind.
2.2 Verfassungsrechtliche Stellung der Parteien
Den ersten institutionellen Rahmen der deutschen Parteien bildete die Reichsverfassung von 1871, in der die Parteien jedoch nur mit eingeschränkten Gesetzgebungs-, Budget- und Kontrollrechten ausgestattet waren.
In der Reichsverfassung der Weimarer Republik, von 1919, erhielten die Parteien dann erstmalig politische und soziale Grundrechte, die eine freie Beteiligung und Betätigung aller Bürger in Parteien und Interessenorganisationen garantieren sollten.9
Das heutige politische System der BRD weist den Parteien, anders als im Kaiserreich und der Weimarer Republik, eine zentrale Rolle als „verfassungsrechtliche Institutionen“ zu.10 Die Stellung der Parteien, Rechte und Pflichten sowie die Aufgaben und organisatorischen Prinzipien werden in der Verfassung durch Art. 21 des Grundgesetzes und durch das Parteiengesetz vom 24. Juli 1967 geregelt. Laut Grundgesetz ist die politische Herrschaft keine Herrschaft aus eigenem Recht, sondern eine von der Mehrheit des Volkes anvertraute, verantwortliche, zeitlich und sachlich begrenzte Herrschaft. Die Freiheit und Offenheit dieses Prozesses erfordert das Wirken politischer Parteien, welches wiederum einer rechtlichen Ordnung bedarf.11
[...]
1Vgl. Andersen, Uwe/ Woyke, Wichard, Handwörterbuch des politischen Systems, Bonn 2003, S. 463
2Vgl. Alemann, Ulrich von, Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen, 2003, S. 7.
3Vgl. Lösche, Peter, Kleine Geschichte der deutschen Parteien, 2., verb. Aufl., Stuttgart, 1994, S. 11.
4Vgl. Alemann, Ulrich von, Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2003, S. 13.
5Vgl. Alemann, Ulrich von, Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2003, S. 15.
6Vgl. Lösche, Peter, Kleine Geschichte der deutschen Parteien, 2., verb. Aufl., Stuttgart, 1994, S. 23.
7Vgl. Schmitt, Karl, Die politischen Parteien in: Einführung in das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, <http://powi.uni-jena.de/seminare/ss2006/VorlRegSyst/Zus fassung2.pdf> am 20.07.2006, S. 7.
8Vgl. Alemann, Ulrich von, Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2003, S. 15.