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Verwaltungsvorschriften als staats- und verfassungsrechtliches Problem

Titel: Verwaltungsvorschriften als staats- und verfassungsrechtliches Problem

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2003 , 18 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: M. A. Simon Reimann (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit Verwaltungsvorschriften als Staats- und Verfassungsrechtlichem Problem. Der Streit um die Rechtssatzqualität von Verwaltungsvorschriften beruht weniger auf den einzelnen Vorschriften, ihren Ausformulierungen oder Ansatzpunkten selbst, als vielmehr auf einem unterschiedlichen Verständnis des Zusammenwirkens und Verhältnisses der drei Staatsgewalten Exekutive, Legislative und Judikative. Verwaltungsvorschriften sind laut Definition „Regelungen, die innerhalb der Verwaltungsorganisation von übergeordneten Verwaltungsträgern an nachgeordnete Verwaltungsträger ergehen und dazu dienen, Organisation und Handeln der Verwaltung näher zu bestimmen. Rechtstheoretisch ist die Verwaltungsvorschrift Rechtsnorm, hat aber nur bedingt Außenwirkung. Grundlage für ihren Erlass ist die Organisationsgewalt der Verwaltung“. Rechtsnorm, oder Rechtssatz, ist jedoch „die einzelne rechtliche Sollensanforderung. Sie besteht regelmäßig aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge.“
Aus diesen zwei einfachen Definitionen wird schon ein wesentliches Konfliktpotential ersichtlich: die Definition der Rechtsnorm spricht nicht von einer begrenzten Außenwirkung, sondern im Gegenteil: Eine Rechtsnorm stellt eine unbedingte Sollensanforderung dar, deren Nichtbeachtung geahndet wird. Die Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften ist nicht ohne weiteres zu ermitteln: handelt es sich um Dienstvorschriften, so haben diese in erster Linie natürlich eine Innenwirkung, handelt es sich um einen Erlass so ist es keinesfalls ausgeschlossen, dass dieser mehr Außen- als Innenwirkung erzielt. Ein weiterer Streit um die Verbindlichkeit von Verwaltungsvorschriften oder um die Legitimation der Verwaltung, Vorschriften mit Außenwirkung zu erlassen, ist aufgrund unterschiedlicher Lesart und Auslegung des GG entbrannt: Befürworten die Einen die Eigenständigkeit und Legitimation der Verwaltung, Vorschriften in ihrem Wirkbereich zu erlassen, fordern die Anderen eine strikte Unterwerfung jeglichen Verwaltungshandelns unter Gesetz und Jurisdiktion mit der Konsequenz der Beschneidung des Entscheidungsfreiraums der Verwaltungsträger.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Literatur und Forschungsstand

3.1 Grenzen der Verwaltung durch Gerichts- und Gesetzesunterworfenheit

3.2 Eigenständigkeit der Verwaltung als eigene Staatsgewalt

4. Schluss

5. Zusammenfassung in Thesen

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen Verwaltungsvorschriften und den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Gewaltenteilung. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit der Legitimität der Exekutive, rechtsverbindliche Wirklichkeitsgestaltung durch eigene Vorschriften vorzunehmen, ohne dabei die Unterwerfung unter das Gesetz und die gerichtliche Kontrolle zu verletzen.

  • Rechtssatzqualität und Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften
  • Gesetzes- und Gerichtsunterworfenheit der Exekutive
  • Funktion und Grenzen des Ermessensspielraums der Verwaltung
  • Verfassungsrechtliche Einordnung der Verwaltung in der Gewaltenteilung
  • Kritik am umfassenden Gesetzesvorbehalt in der modernen Leistungsverwaltung

Auszug aus dem Buch

3.1 Grenzen der Verwaltung durch Gerichts- und Gesetzesunterworfenheit

Die Grenzen der Verwaltung im modernen Rechtsstaat sind historisch zu verstehen und äußern sich in Gerichts- und Gesetzesunterworfenheit der Exekutive. Die Verwaltung ist die deutlichste Äußerungsform staatlicher Gewalt gegenüber dem Bürger, und so verwundert es kaum, dass sie das Schicksal der Staatsgewalt teilte und zugunsten der Individual- und Freiheitsrechte im Laufe der Entwicklung vom „Nachtwächterstaat“ zum sozialen Wohlfahrtsstaat mehr und mehr zurückgedrängt wurde.

Die von Wilhelm von Humboldt entwickelte liberale Lehre, dass der Staat sich als Rechtsstaat auf die Sicherung seiner Glieder vor Ungerechtigkeit zu beschränken habe, erwies sich als nicht mehr zeitgemäß, da die Eingriffe in seine Privat- und Rechtssphäre dem Bürger im Laufe der Industrialisierung zunehmend mehr von privater als von staatlicher Seite drohten. War der Staat bisher seinen Bürgern durch Eingriffe gegenübergetreten, wie Steuern oder Polizeimaßnahmen, so begann er nun sich auch um Bedürfnisse des Bürgers zu kümmern, und es entwickelte sich neben der bisherigen Eingriffsverwaltung eine Leistungsverwaltung.

Deren deutlichste Äußerungen finden wir heute in der Sozial- und Arbeitslosenhilfe. Der parallel verlaufende Mentalitätswandel ist bis heute soweit fortgeschritten, dass unter der Verweigerung einer Leistung schon ein Eingriff zu sehen ist. Da der Bürger, größtenteils zu Recht, im 19. Jh. der Obrigkeit in Form der teilweise von Polizei und Behörden ausgehenden Willkür misstraute, wurde es eine rechtsstaatliche Forderung, die Freiheiten des Staates und der Behörden gegenüber dem Einzelnen einzuschränken. Für die Verwaltung hatte dies eine doppelte Bindung und Unterworfenheit zur Folge: Jedes handeln der Verwaltung hatte aufgrund von Gesetz stattzufinden, und diese Gesetzesunterworfenheit musste nachprüfbar sein.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung definiert das Problemfeld der Verwaltungsvorschriften im Kontext des Verhältnisses der drei Staatsgewalten und skizziert das Konfliktpotenzial zwischen Rechtssatzqualität und Außenwirkung.

2. Literatur und Forschungsstand: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über relevante juristische Standardwerke und Rektoratsreden, die sich mit der Stellung der Verwaltung im Rechtsstaat auseinandersetzen.

3.1 Grenzen der Verwaltung durch Gerichts- und Gesetzesunterworfenheit: Hier wird die historische Entwicklung der Verwaltung vom Nachtwächterstaat zur Leistungsverwaltung dargelegt und aufgezeigt, wie die zunehmende gerichtliche Kontrolle den Ermessensspielraum der Verwaltung einschränkt.

3.2 Eigenständigkeit der Verwaltung als eigene Staatsgewalt: Dieses Kapitel argumentiert für die Notwendigkeit eines eigenständigen Handlungsspielraums der Verwaltung unter Berufung auf das Prinzip der Gewaltenteilung und die fachliche Sachgerechtigkeit.

4. Schluss: Der Schluss fasst die gegensätzlichen Positionen zusammen und betont, dass eine einseitige Zurückdrängung der Exekutive den Anforderungen eines modernen Staates nicht gerecht wird.

5. Zusammenfassung in Thesen: Die Kernaussagen der Arbeit werden in fünf prägnanten Thesen übersichtlich zusammengeführt.

Schlüsselwörter

Verwaltungsvorschriften, Staatsrecht, Verfassungsrecht, Gewaltenteilung, Exekutive, Rechtsstaat, Leistungsverwaltung, Ermessensspielraum, Gesetzesvorbehalt, Gerichtsunterworfenheit, Gesetzesunterworfenheit, Verwaltungshandeln, Demokratische Legitimation, Rechtsweg, Staat.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert Verwaltungsvorschriften als staats- und verfassungsrechtliches Problem und hinterfragt das Spannungsfeld zwischen exekutivem Handlungsspielraum und parlamentarischer sowie gerichtlicher Kontrolle.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Die Arbeit thematisiert insbesondere das Gewaltenteilungsprinzip, die Entwicklung der Leistungsverwaltung, den Umfang des Gesetzesvorbehalts sowie die Problematik der gerichtlichen Überprüfung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Arbeit?

Das Ziel ist es zu erörtern, ob die Exekutive als eigenständige Staatsgewalt das Recht zur rechtsverbindlichen Gestaltung der Wirklichkeit besitzt oder ob dies exklusiv dem Parlament vorbehalten bleiben muss.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor stützt sich auf eine juristische Analyse der Fachliteratur und verfassungsrechtlicher Grundsätze, wobei er die Argumente verschiedener Rechtstheoretiker in den Kontext der modernen Verwaltungspraxis stellt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme des Forschungsstandes, eine Analyse der gerichtlichen und gesetzlichen Bindung der Verwaltung sowie eine fundamentale Begründung für die Eigenständigkeit der Verwaltung im modernen Staat.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren den Text?

Wesentliche Begriffe sind Verwaltungsvorschriften, Gewaltenteilung, Ermessensspielraum, Leistungsverwaltung, Gesetzesvorbehalt, Rechtsschutzgarantie und demokratische Legitimation.

Warum wird im Text der Begriff "Kantönligeist" verwendet?

Der Begriff wird von Hans Peters zitiert, um ein aus Sicht des Autors überholtes Demokratieverständnis zu beschreiben, das die Verwaltung allein aufgrund fehlender unmittelbarer Volkseinwirkung als undemokratisch stigmatisiert.

Welche Rolle spielt Art. 19 IV GG in der Argumentation des Autors?

Art. 19 IV GG dient als zentrales Argument für die Gegner einer eigenständigen Verwaltung, da er den umfassenden Rechtsweg garantiert, was jedoch nach Ansicht des Autors zu einer übermäßigen und oft realitätsfernen Einschränkung exekutiver Entscheidungsfreiheit führt.

Warum hält der Autor einen umfassenden Gesetzesvorbehalt für problematisch?

Der Autor argumentiert, dass ein umfassender Gesetzesvorbehalt die Verwaltung in ihrer Handlungsfähigkeit lähmen, zu einer Parteipolitisierung führen und die notwendige sachgerechte Entscheidungsfindung in komplexen Einzelfällen verhindern würde.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Verwaltungsvorschriften als staats- und verfassungsrechtliches Problem
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
1,7
Autor
M. A. Simon Reimann (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2003
Seiten
18
Katalognummer
V60105
ISBN (eBook)
9783638538633
ISBN (Buch)
9783638766593
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verwaltungsvorschriften Problem
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
M. A. Simon Reimann (Autor:in), 2003, Verwaltungsvorschriften als staats- und verfassungsrechtliches Problem, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/60105
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