Seit Oktober 2005 finden offizielle Beitrittsverhandlungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union statt. Sie sind das Resultat jahrzehntelanger Beziehungen, die von dem Wunsch der Türkei in ‚Europa‘ integriert zu werden und der Kritik der EG/EU an der Menschenrechtssituation in der Türkei geprägt waren. Die Europäische Union machte die Einhaltung der Menschenrechte mit den sogenannten Kopenhagener Kriterien von 1993 offiziell zur Bedingung für einen Beitritt. Die Türkei sollte somit – wie alle möglichen Beitrittskandidaten – dazu gebracht werden, ihre Menschenrechtssituation mit den europäischen Standards in Einklang zu bringen. Doch wie hat sich die Menschenrechtssituation in der Türkei durch die Beitrittsperspektive zur Europäischen Union verändert? Diese Frage soll Gegenstand der Arbeit sein. Dazu wird zunächst auf die Entwicklung der Menschenrechtssituation in der Türkei eingegangen, um festzustellen, ob und inwiefern sich diese im Zeitverlauf verändert hat. Die Entwicklung ist insofern von Bedeutung, als dass eine Variation in der Entwicklung festgestellt werden muss, um die Frage nach dem Einfluss der EUBeitrittsperspektive beantworten zu können, was im dritten Teil der Arbeit geschehen soll. Dort wird also die Beitrittsperspektive als Ursache der Veränderungen und die Bedingungen ihrer Effektivität untersucht und alternative Erklärungen aufgezeigt. Davor wird der zweite Teil einen kurzen Überblick über die Beitrittsperspektive der Türkei geben. Die Ergebnisse der Analyse werden zum Schluss noch einmal zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Die Entwicklung der Menschenrechtssituation in der Türkei
1.1 Der kemaltische Staat und die Menschenrechte
1.2 Meinungsfreiheit und Bürgerrechte
1.3 Folter
1.4 Todesstrafe
1.5 Die Rolle des Militärs
1.6 Minderheitenrechte und Kurdenkonflikt
1.7 Zusammenfassung der Entwicklung der Menschenrechtssituation
2. Die Beitrittsperspektive der Türkei
2.1 Aufnahmekriterien und –mechanismen
2.2 Beitrittswunsch und Aufnahmebereitschaft
3. Der Einfluss der Beitrittsperspektive auf die Menschenrechtssituation
3.1 Bedingungen für den Erfolg demokratischer Konditionierung
3.2 Begrenzte Veränderungen durch hohe Anpassungskosten
3.3 Effektivität der Veränderungen in Abhängigkeit von Anreiz und Druck
3.4 Konditionierung durch sozialen Einfluss und materiellen Anreiz
3.5 Indirekter Einfluss der Beitrittsperspektive und alternative Erklärungen
3.5.1 Innere Faktoren
3.5.2 Einfluss des Europarats
Schlussfolgerungen
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwiefern die Beitrittsperspektive zur Europäischen Union einen Einfluss auf die Veränderung der Menschenrechtssituation in der Türkei ausgeübt hat, und analysiert dabei die Bedingungen sowie die Effektivität demokratischer Konditionierung.
- Historische und aktuelle Entwicklung der Menschenrechte in der Türkei
- Mechanismen der EU-Konditionierung und deren Wirksamkeit
- Die Rolle des Nationalen Sicherheitsrats und des Militärs
- Interne und externe Faktoren bei Reformprozessen
- Der Einfluss des Europarats im Vergleich zur EU
Auszug aus dem Buch
1.3 Folter
Die Türkei sah und sieht sich schweren Foltervorwürfen ausgesetzt. Besonders häufig wurden Folterungen von Personen beklagt, die auf Grundlage des Antiterrorgesetzes inhaftiert wurden.
Folter ist nach der türkischen Verfassung und nach dem türkischen Strafgesetzbuch verboten und steht unter Strafe. In Folge der Unterzeichnung der UN-Konvention gegen Folter hatte die Türkei mit der Aufklärung zum Menschenrechtsschutz bei der Polizeiausbildung begonnen und auch Richter und Staatsanwälte über den Umgang mit Folter unterrichtet. 1987 erkannte die Türkei das Recht auf Individualbeschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskommission sowie 1990 die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an. 1991 wurde eine parlamentarische Kommission für Menschenrechte eingerichtet. 1988 ratifizierte die Türkei die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter, die dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter (Committee for the Prevention of Torture - CPT) Besuchsrecht in Haftanstalten und Polizeistationen einräumte. 1990 begann das CPT mit regelmäßigen Besuchen in der Türkei. 1992 nahm das CPT erstmals öffentlich Stellung. Es erklärte, dass sich die Foltervorwürfe nach drei Besuchen in der Türkei bestätigt hatten. 1993 erklärte der UN-Ausschuss gegen Folter, dass Folter in der Türkei systematisch zum Einsatz komme. 1995 verhängte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein erstes Urteil gegen die Türkei. Ab 1996 häufte sich die Zahl der Urteile dramatisch. Das Gericht stellte fest, dass türkische Gerichte Menschen für ihre friedliche und freie Meinungsäußerung eingesperrt, Sicherheitskräfte gefoltert und Menschen ‚verschwinden‘ gelassen hatten. Der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte behandelte Fall von Zeki Aksoy zeigt besonders dramatisch die Menschenrechtslage Mitte der 90er Jahre in der Türkei.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Die Entwicklung der Menschenrechtssituation in der Türkei: Dieses Kapitel analysiert die historische Entwicklung der Menschenrechte unter dem Kemalismus und beleuchtet zentrale Bereiche wie Meinungsfreiheit, Folter, die Rolle des Militärs sowie Minderheitenrechte.
2. Die Beitrittsperspektive der Türkei: Es werden die offiziellen Aufnahmekriterien der EU sowie der Prozess der politischen Annäherung der Türkei durch verschiedene Abkommen und den Status als Beitrittskandidat dargestellt.
3. Der Einfluss der Beitrittsperspektive auf die Menschenrechtssituation: Das Kapitel untersucht die Effektivität der demokratischen Konditionierung durch die EU, analysiert Anpassungskosten für den türkischen Staat und diskutiert alternative Erklärungsansätze für Reformen.
Schlüsselwörter
Türkei, Europäische Union, Menschenrechte, Kemalismus, Konditionierung, Beitrittsperspektive, Reformprozess, Meinungsfreiheit, Folter, Militär, Europarat, Minderheitenrechte, Kopenhagener Kriterien, Transformation, Rechtsstaatlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie die Aussicht auf einen EU-Beitritt die Menschenrechtslage in der Türkei beeinflusst hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung der Bürgerrechte, dem Reformprozess der türkischen Gesetzgebung und der Wirksamkeit der EU-Politik.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob die Beitrittsperspektive tatsächlich ursächlich für positive Veränderungen der Menschenrechtssituation war.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Analyse, die theoretische Ansätze zur Konditionierung mit empirischen Entwicklungen in der Türkei verknüpft.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestandsaufnahme der Menschenrechtssituation, die Erläuterung der EU-Beitrittsmechanismen und die Analyse der Effektivität dieser Anreize.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Konditionierung, Reformprozess, Beitrittsperspektive und Menschenrechte definiert.
Warum war der Einfluss der EU vor 1999 weniger wirksam als danach?
Erst mit der Verleihung des Kandidatenstatus 1999 entstand ein hinreichend konkreter Anreiz, der den materiellen Nutzen einer Mitgliedschaft mit der Notwendigkeit interner Reformen verknüpfte.
Welche Rolle spielt der Europarat im Vergleich zur EU?
Während die EU primär über materielle Anreize wirkt, wird der Europarat in der Arbeit als die Instanz identifiziert, die durch konsistenten Druck und Überwachungsmechanismen wie das CPT substanzielle Fortschritte im Bereich Folterprävention erzielte.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2006, Türkei, EU und Menschenrechte - Zur Veränderung der türkischen Menschenrechtssituation durch die Beitrittsperspektive zur Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/60020