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Europäische Integration in der Gesundheitspolitik

Title: Europäische Integration in der Gesundheitspolitik

Term Paper , 2004 , 35 Pages , Grade: 1,5

Autor:in: Georg Schwedt (Author)

Politics - Topic: European Union

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Summary Excerpt Details

Die europäische Einigung ist im Wirtschaftlichen mit der Vollendung des Binnenmarktes und der Wirtschafts- und Währungsunion weit fortgeschritten. Der Bereich der Sozialpolitik scheint dagegen noch kaum Inhalt gemeinschaftlicher Politik zu sein.
Das gilt auch für die Gesundheitspolitik, zumindest wenn man den Umfang der vertragsrechtlichen Grundlagen. Der Titel XIII des EG-Vertrages (EGV) zum Gesundheitswesen besteht aus nur einem Artikel.
Allerdings eröffnet dieser eine Artikel ein großes Spektrum von Handlungsmöglichkeiten, die auch genutzt werden. Darüber hinaus gibt es Regelungen außerhalb der gesundheitspolitischen Kompetenz, die dennoch die Gesundheitspolitik betreffen, und, nicht zu vergessen, eine Vielzahl von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Gesundheitsbereich.
Eine Studie der Europäischen Kommission ergab, dass von 1958 bis 1998 insgesamt 233 Richtlinien, Entscheidung und Empfehlungen Einfluss auf die Gesundheitssysteme nahmen.
Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten und ihre Nutzung zu geben. Diese Möglichkeiten und Aktionen werden außerdem daraufhin untersucht, inwiefern sie zu einer gemeinschaftlichen Gesundheitspolitik beitragen können. Am Ende dieser Arbeit steht zudem ein Ausblick auf die Zukunft einer europäischen Gesundheitspolitik vor dem Hintergrund des bereits Geschehen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Gesundheitspolitik der EU

2.1. Gesundheitsziele und Gesundheitspolitische Strategie

2.2. Aktionsprogramme

2.3. Gremien und Agenturen

3. Der rechtliche Rahmen

3.1. Aktuelle vertragsrechtliche Grundlage: Titel XIII EGV

3.2. Die Entwicklung der vertragsrechtlichen Grundlagen

3.3. weitere wichtige rechtliche Grundlagen

4. Intendierte Integration des Gesundheitspolitik

4.1. Gesundheitspolitik als Gemeinschaftsaufgabe

4.2. Integration mit gesundheitspolitischer Bedeutung in anderen Bereichen

4.2.1. soziale Sicherheit bei Auslandsaufenthalten

4.2.2. Freizügigkeit von Arbeitskräften der Gesundheitsberufe

4.2.3. Zulassung von Arzneimitteln und medizinischen Geräten

4.2.4. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

4.2.5. private Krankenzusatzversicherungen

5. Nicht intendierte Integration

5.1. Ambulanter Sektor

5.2. Stationärer Sektor

5.3. Arzneimittelmarkt

5.4. Pflegeversicherung

5.5. Bereitschaftsdienste

5.6. Unternehmenseigenschaft von Krankenkassen

5.7. Bewertung

6. Die offene Methode der Koordinierung

6.1. Die Methode

6.2. Ihre Anwendung auf die europäische Gesundheitspolitik

7. Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht den aktuellen Stand der europäischen Gesundheitspolitik, wobei der Fokus auf den Spannungsfeldern zwischen nationaler Zuständigkeit und europäischem Integrationsdruck durch den EuGH sowie das Binnenmarktrecht liegt. Es wird analysiert, inwieweit eine gemeinschaftliche Gesundheitspolitik existiert und welche Steuerungsmöglichkeiten durch die "offene Methode der Koordinierung" bestehen.

  • Europäische Vertragsgrundlagen und Kompetenzentwicklung im Gesundheitswesen
  • Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als Motor der "nicht intendierten" Integration
  • Wechselwirkungen zwischen Binnenmarkt-Grundfreiheiten und nationalen Gesundheitssystemen
  • Die Bedeutung der offenen Methode der Koordinierung als politisches Steuerungsinstrument
  • Implikationen der EU-Osterweiterung für die grenzüberschreitende Patientenmobilität

Auszug aus dem Buch

5.1. Ambulanter Sektor

Im ambulanten Bereich fällte der EuGH am 28.4.1998 die Entscheidung in den Rechtssachen Kohll (C-158/96) und Decker (C-120/95), beide Luxemburger. Im ersten Fall verweigerte die Versicherung, eine kieferorthopädische Behandlung in Deutschland, im zweiten Fall, Brillengläser aus Belgien zu bezahlen. Die Versicherten hätten dazu die vorherige Genehmigung der Versicherung einholen müssen.

Der EuGH stellte fest, dass es sich bei der kieferorthopädischen Behandlung um eine Dienstleistung im Sinne des Art. 49 EGV, bei den Brillengläsern um eine Ware im Sinne des Art. 39 handelt. Damit gelten die Grundfreiheiten, hier die passive Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit, auch für den ambulanten Sektor. Passive Waren- bzw. Dienstleistungsfreiheit bezeichnet die Möglichkeit für Bürger, Waren oder Dienstleistungen grenzüberschreitend zu erwerben bzw. wahrzunehmen im Gegensatz zur Aktiven, die die Möglichkeit eröffnet, solche grenzüberschreitend anzubieten. Eine Einschränkung dieser Freiheiten ist nach Art. 30 bzw. 55 EGV nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gestattet.

Die Versicherer führten dafür die Gewährleistung des finanziellen Gleichgewichts und die Frage der Qualität der medizinischen Leistung an. Der EuGH sah die finanzielle Balance allerdings nicht als gefährdet an, da für die Abrechnung die Obergrenze der Tarife der luxemburgischen Versicherung galt. Die medizinische Qualität könne ebenso nicht in Frage gestellt werden, da es eine europaweite Harmonisierung hinsichtlich des Zugangs und der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit gebe. (Schmucker: 2003, S. 28/29)

Damit öffnete der EuGH zusätzlich zu den Verfahren E 111 und 112 einen weiteren Weg, ohne vorherige Genehmigung, eine medizinische Behandlung im Ausland durchzuführen. (Schmucker: 2003, S. 29)

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung skizziert den Stand der europäischen Einigung im Gesundheitswesen und definiert das Ziel der Arbeit, die Handlungsmöglichkeiten der EU und ihren Beitrag zu einer gemeinschaftlichen Gesundheitspolitik zu analysieren.

2. Gesundheitspolitik der EU: Das Kapitel beschreibt, wie die Gesundheitspolitik durch Strategien, Aktionsprogramme sowie spezifische Gremien und Agenturen umgesetzt wird.

3. Der rechtliche Rahmen: Es werden die vertragsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Artikel 152 EGV, und die historische Entwicklung der EU-Kompetenzen im Gesundheitsbereich dargelegt.

4. Intendierte Integration des Gesundheitspolitik: Hier liegt der Fokus auf der gezielten Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten und der Integration in anderen Politikbereichen wie der Freizügigkeit von Gesundheitsberufen oder der Arzneimittelzulassung.

5. Nicht intendierte Integration: Dieses Kapitel analysiert, wie der EuGH durch Rechtsprechung zu Grundfreiheiten de facto eine Harmonisierung der nationalen Gesundheitssysteme vorantreibt.

6. Die offene Methode der Koordinierung: Die Ausführungen erläutern das "weiche" politische Verfahren, bei dem durch Benchmarking und Best Practices gemeinsame Ziele verfolgt werden, ohne die nationale Souveränität rechtlich zu binden.

7. Fazit und Ausblick: Zusammenfassend wird betont, dass der EU-Einfluss trotz Widerständen wächst und eine europäische Zusammenarbeit vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen sowie dem demografischen Wandel unvermeidlich scheint.

Schlüsselwörter

Europäische Union, Gesundheitspolitik, Gesundheitssysteme, Europäischer Gerichtshof, Grundfreiheiten, Patientenmobilität, Harmonisierungsverbot, Subsidiaritätsprinzip, Aktionsprogramme, offene Methode der Koordinierung, Binnenmarkt, Sozialpolitik, Arzneimittelmarkt, Europäische Integration, Wettbewerbsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert den Prozess der europäischen Integration im Bereich der Gesundheitspolitik, wobei insbesondere der Gegensatz zwischen nationaler Zuständigkeit und dem zunehmenden EU-Einfluss durch Rechtsprechung und Binnenmarktvorgaben untersucht wird.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zu den zentralen Themen gehören die rechtlichen Kompetenzen der EU, die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, die Bedeutung der Aktionsprogramme sowie die Anwendung der offenen Methode der Koordinierung im Gesundheitssektor.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, einen Überblick über die bestehenden Handlungsmöglichkeiten der EU im Gesundheitswesen zu geben und kritisch zu prüfen, ob diese zu einer eigenständigen gemeinschaftlichen Gesundheitspolitik beitragen können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse europäischer Verträge, offizieller Dokumente der Europäischen Kommission sowie der relevanten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Abgrenzung zwischen intendierter und durch den EuGH vorangetriebener "nicht intendierter" Integration sowie die Bewertung neuer Steuerungsinstrumente wie der offenen Methode der Koordinierung.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie "Europäische Integration", "Subsidiaritätsprinzip", "EuGH-Rechtsprechung", "Gesundheitssysteme" und "Offene Methode der Koordinierung" geprägt.

Welchen Einfluss hat der EuGH auf die nationale Gesundheitspolitik?

Der EuGH übt durch seine Rechtsprechung einen erheblichen Harmonisierungsdruck aus, indem er nationale Regelungen an den Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes misst, was faktisch zu einer Steuerung der nationalen Gesundheitssysteme führt.

Was ist die "offene Methode der Koordinierung"?

Es handelt sich um ein politisches Verfahren, bei dem Mitgliedsstaaten sich auf freiwilliger Basis gemeinsame Ziele setzen und Fortschritte durch Benchmarks vergleichen, ohne dass eine supranationale Gesetzesänderung erzwungen wird.

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Details

Title
Europäische Integration in der Gesundheitspolitik
College
University of Hamburg
Course
Gesundheitspoliik in Europa
Grade
1,5
Author
Georg Schwedt (Author)
Publication Year
2004
Pages
35
Catalog Number
V54531
ISBN (eBook)
9783638497084
ISBN (Book)
9783638663304
Language
German
Tags
Europäische Integration Gesundheitspolitik Gesundheitspoliik Europa
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Georg Schwedt (Author), 2004, Europäische Integration in der Gesundheitspolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/54531
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