Fahren Sie, werter Leser, ein Dieselfahrzeug? Dann wissen Sie über die neue, ab 2005 gültige EU-Schadstoffrichtlinie sicherlich schon Bescheid: demnach darf der Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub - dessen Hauptbestandteil die in Dieselabgasen enthaltenen Rußpartikel sind - an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Bei weiteren Überschreitungen sind die betroffenen Kommunen dazu verpflichtet, Fahrverbote auszusprechen. Bei einer Nichtbefolgung dieser Auflage müssen die „Defektierer“ (die also trotz Grenzwertüberschreiung kein Fahrverbot aussprechen) mit einer Klageflut rechnen da mit Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes dasRecht auf saubere Luftdurch jedermann einklagbar geworden ist. Lassen Sie sich diesen Satz nochmals durch den Kopf gehen: saubere Luft - ein Gut, dasjedemzugänglich ist, fürjedenselbstverständlich ist, an demjederinteressiert ist - ist einklagbar geworden! Wie kann das sein, dass etwas, was jeder will, scheinbar erzwungen werden muss? Die Erklärung ist ebenso simpel wie logisch: „Luft“ ist ein Kollektivgut, d. h.niemandkann von ihrem Konsum ausgeschlossen werden (noch ist es so, dass der Mensch ein Lungenatmer ist!), unabhängig davon, ob er diese als korporativer oder individueller Akteur durch Abgase (Auto, Industrie, etc. ...) verpestet oder durch weitestgehende Reduzierung „seiner“ Emissionen zum Gut „saubere Luft“ beiträgt. In den allermeisten Fällen ist eine Reduktion des Schadstoffausstoßes mit höheren Kosten verbunden, so dass jeder daran interessiert ist, dass möglichst viele andere in die Produktion des öffentlichen Guts investieren und man selbst somit als Trittbrettfahrer partizipieren kannsei es, indem man „einfach“ die saubere Luft atmet oder indem man diversen Sanktionen und Auflagen aufgrund von Grenzwertüberschreitungen durch die Arbeit der anderen entgeht. Das Paradoxon an dieser Situation ist, dass das, was jeder will - die saubere Luft -nichtproduziert wird, das, das niemand wünscht - verpestete Luft - jedoch sehr wohl. Diese Situation ist unter dem Schlagwort der „Tragedy of the Commons“ populär geworden und lieferte vielen Theoretikern jedwelcher Disziplin Diskussionsstoff. Besonders von Brisanz ist vor Allem, wie Konsumenten zu einem nachhaltigem Umgang mit Allmenderessourcen bewegt werden können. Kann dies wirklich nur und ausschließlich durch Sanktionen bewerkstelligt werden? Welche weiteren Faktoren könnten noch eine Rolle spielen?
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Olsons „Theorie des kollektiven Handelns“ und ihre Modifikationen
- Spezifikation von Ostroms Allmende-Begriff
- Die Lösung für das Allmende-Dilemma: Nachhaltigkeit
- Faktorenkatalog
- Restriktion des Zugangs
- Umweltangepasstheit
- Partizipation
- Monitoring
- Sanktionierbarkeit
- Konfliktregulierung
- Autonomie
- Eingebettete Unternehmen
- Die Empirie: Niedergang der Internet-Allmende „Kazaa“
- Kritische Würdigung von Olsons Logik und Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert den Niedergang der Internet-Allmenderessource „Kazaa“ anhand von Elinor Ostroms Faktorenkatalog zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Allmenderessourcen. Dabei geht sie der Frage nach, wie Konsumenten zu einem nachhaltigen Umgang mit Allmenderessourcen bewegt werden können und welche Faktoren neben Sanktionen eine Rolle spielen. Die Arbeit beleuchtet zunächst Olsons „Theorie des kollektiven Handelns“ und ihre Modifikationen, um anschließend den Begriff der Allmenderessource und deren Problematik zu erläutern. Im Fokus steht die nachhaltige Bewirtschaftung von Allmenderessourcen und die Faktoren, die hierfür entscheidend sind.
- Das Problem des kollektiven Handelns und die Rolle von Trittbrettfahrern
- Die Bedeutung von Allmenderessourcen und ihre nachhaltige Bewirtschaftung
- Ostroms Faktorenkatalog zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Allmenderessourcen
- Die Analyse des Niedergangs von „Kazaa“ als Beispiel für die Problematik von Allmenderessourcen
- Die Rolle von Sanktionen und anderen Faktoren für die nachhaltige Nutzung von Allmenderessourcen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das Problem des kollektiven Handelns anhand der EU-Schadstoffrichtlinie dar und leitet zur Analyse des Niedergangs der Internet-Allmenderessource „Kazaa“ über. Kapitel 2 beleuchtet Olsons „Theorie des kollektiven Handelns“ und ihre Modifikationen, wobei das Problem des Trittbrettfahrens im Vordergrund steht. Kapitel 3 spezifiziert den von Elinor Ostrom verwendeten Begriff der Allmenderessource und deren Problematik. Kapitel 4 widmet sich der Lösung des Allmende-Dilemmas, der nachhaltigen Bewirtschaftung von Allmenderessourcen. Kapitel 5 stellt Ostroms Faktorenkatalog zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Allmenderessourcen vor. Die Kapitel 6 und 7 werden in der Vorschau nicht berücksichtigt, da sie möglicherweise wichtige Erkenntnisse oder Spoiler enthalten.
Schlüsselwörter
Kollektives Handeln, Allmenderessourcen, Nachhaltigkeit, Trittbrettfahrerproblem, Elinor Ostrom, Faktorenkatalog, Kazaa, Internet, EU-Schadstoffrichtlinie, individuelle und kollektive Rationalität.
- Quote paper
- Daniela Schießer (Author), 2005, Analyse des Untergangs der Internet-Allmenderessource www.kazaa.com, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/54266