Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA
I. Frühformen der Freiheitsentziehung
1. Altertum
Die Ansätze des Gefängniswesens lassen sich schon im Altertum feststellen. Die Inhaftierung diente nicht dem Vollzug einer normierten zeitlichen Strafe, sondern primär zur Aufbewahrung des Täters bis zu dessen Aburteilung oder Hinrichtung. Manchmal sollte sie auch nur sicherstellen, dass Geldforderungen bzw. Schulden beglichen werden konnten. Das Schwergewicht der Strafen lag aber auf den Leibes- und Lebensstrafen. Diese dienten der Vergeltung der Tat sowie Abschreckung und Unschädlichmachung des Täters. Die Haft war im Wesentlichen eine Untersuchungs- bzw. Schuldhaft; die eigentliche Freiheitsstrafe war dagegen nur eine abgewandelte Form der Leibesstrafe, wobei der Gefangene noch besonders gequält wurde. Es gab verschiedene einfache Einrichtungen, die man als Urformen des Gefängnisses ansehen kann. Vor allem waren es Gruben und ehemalige Brunnen, nach deren Muster noch bis ins Mittelalter einige Gefängnisse gebaut wurden (z.B. das Kölner Petersloch, das Nürnberger Lochgefängnis).
2. Spätantike und Mittelalter
Die Zeit der Spätantike und des Mittelalters war geprägt durch den wachsenden Einfluss der Kirche auf das Strafrecht und den Strafvollzug. Es ist zu unterscheiden zwischen dem kirchlichen Strafvollzug und dem staatlichen.
a. Kirchlicher Strafvollzug
In den ersten Jahrhunderten nach dem Zerfall des Weströmischen Reiches bestimmt wesentlich die Kirche Strafrecht und Strafvollzug. Mit dem Aufbau staatlicher Gewalt seit dem 9. Jh. hat sie zwar einen Teil ihrer weltlichen Strafgewalt an die Staatsgewalt abgeben müssen, sie ist aber in den nachfolgenden Jahrhunderten des Mittelalters für ihren eigenen Lebensbereich noch verantwortlich für Strafrecht und Strafvollzug. Ferner übt sie indirekt noch starken Einfluss auf die staatliche Rechtspflege aus. Sie ist somit auch für den weltlichen Bereich prägend, was Strafpraxis anbelangt. Die Kirche hat die negativen Seiten der Rechtspflege wesentlich bestimmt, allerdings auch schon früh positive Ansätze gezeigt. Reformideen sind zuerst im kirchlichen Bereich aufgekommen, so z.B. der erste Besserungsgedanke im Rahmen der Strafhaft.
Gliederung
I. Frühformen der Freiheitsentziehung
1. Altertum
2. Spätantike und Mittelalter
a. Kirchlicher Strafvollzug
aa. Klostergefängnis
bb. Gefängnis für Geistliche
cc. Das kirchliche Gefängnis für Laien
b. Staatlicher Strafvollzug
II. Freiheitsentzug in der Neuzeit
1. Der Beginn der modernen Freiheitsstrafe
2. Rückschläge in der Entwicklung des Freiheitsentzuges
3. Erneute Reformen des Vollzugswesens
4. Nordamerikanische Vollzugssysteme
a. Das Pennsylvanische System
b. Das Auburnsche System
5. Englisches Progressivsystem
6. Irisches System
7. Entwicklung in den deutschen Partikularstaaten
III. Zusammenfassung
Zielsetzung und thematischer Fokus
Das Ziel der Arbeit ist eine historische Analyse der Entwicklung des Strafvollzuges von der Antike bis zum Jahr 1871, wobei die spezifischen Vollzugskonzepte und Reformansätze in England, Irland und den USA als zentrale Vergleichspunkte dienen.
- Historische Transformation des Freiheitsentzugs vom bloßen Verwahrungsort zur Besserungsanstalt.
- Einfluss sozial-religiöser Strömungen wie des Calvinismus auf die Gestaltung des Strafvollzugs.
- Gegenüberstellung des Pennsylvanischen (Einzelhaft) und des Auburnschen (Schweigesystem) Systems.
- Entwicklung des Stufenstrafvollzugs als modernes Konzept der Resozialisierung.
- Die spezifische Verzögerung und Problematik der Strafvollzugsreform in den deutschen Partikularstaaten.
Auszug aus dem Buch
a. Kirchlicher Strafvollzug
In den ersten Jahrhunderten nach dem Zerfall des Weströmischen Reiches bestimmt wesentlich die Kirche Strafrecht und Strafvollzug. Mit dem Aufbau staatlicher Gewalt seit dem 9. Jh. hat sie zwar einen Teil ihrer weltlichen Strafgewalt an die Staatsgewalt abgeben müssen, sie ist aber in den nachfolgenden Jahrhunderten des Mittelalters für ihren eigenen Lebensbereich noch verantwortlich für Strafrecht und Strafvollzug. Ferner übt sie indirekt noch starken Einfluss auf die staatliche Rechtspflege aus.
Sie ist somit auch für den weltlichen Bereich prägend, was Strafpraxis anbelangt. Die Kirche hat die negativen Seiten der Rechtspflege wesentlich bestimmt, allerdings auch schon früh positive Ansätze gezeigt. Reformideen sind zuerst im kirchlichen Bereich aufgekommen, so z.B. der erste Besserungsgedanke im Rahmen der Strafhaft. Diese Reformen hatten jedoch relativ wenig Einfluss auf die Strafpraxis und es überwogen bei weitem die negativen Seiten.
Die kirchliche Strafvollzugspraxis könnte in drei Abschnitte unterteilt werden. Dies waren das Klostergefängnis, Gefängnis für Geistliche und das kirchliche Gefängnis für Laien.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Frühformen der Freiheitsentziehung: Dieses Kapitel erläutert die antiken Ursprünge der Haft als Verwahrungsmittel und die prägende Rolle der Kirche im Mittelalter.
II. Freiheitsentzug in der Neuzeit: Das Kapitel behandelt den Wandel zur modernen Freiheitsstrafe durch soziale Reformen, amerikanische Vollzugssysteme und das englische sowie irische Progressivmodell unter Berücksichtigung deutscher Partikularstaaten.
III. Zusammenfassung: Dieses Kapitel bietet einen kompakten Überblick über die wesentlichen historischen Entwicklungsstufen und Reformimpulse im internationalen Vergleich.
Schlüsselwörter
Strafvollzug, Freiheitsstrafe, Freiheitsentziehung, Besserungsgedanke, Resozialisierung, Pennsylvanisches System, Auburnsches System, John Howard, Progressivsystem, Einzelhaft, Zuchthaus, Strafrechtsgeschichte, Mittelalter, Aufklärung, Kriminalpolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht die historische Evolution des Strafvollzugs vom Altertum bis in das Jahr 1871 und beleuchtet dabei, wie sich die Funktion der Haft von der reinen Verwahrung hin zur resozialisierenden Maßnahme entwickelte.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Entwicklung des kirchlichen und staatlichen Vollzugs, der Einfluss religiöser Strömungen auf die Strafpraxis sowie die vergleichende Analyse internationaler Vollzugssysteme.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die Entwicklungslinien des modernen Strafvollzugs aufzuzeigen, wobei insbesondere die Reformansätze aus England, Irland und den USA auf die deutsche Strafvollzugsgeschichte reflektiert werden.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine historische und analytische Literaturrecherche, die auf fundierten juristischen und geschichtswissenschaftlichen Standardwerken zum Strafvollzug basiert.
Was sind die Inhalte des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung frühzeitlicher Haftformen, die Entstehung der modernen Freiheitsstrafe, die Analyse des nordamerikanischen "Silent-" und "Solitary-Systems" sowie die Auswirkungen dieser Modelle auf Europa und Deutschland.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind hierbei der Besserungsgedanke, die Einzelhaft, das Stufenstrafvollzugsmodell und die sozioökonomischen Bedingungen des 18. und 19. Jahrhunderts.
Warum scheiterte der preußische Generalplan von 1804?
Der Reformplan scheiterte primär aufgrund der finanziellen Belastungen durch die napoleonischen Kriege sowie durch eine aufkommende Straftheorie nach Kant, die den Besserungsgedanken als Eingriff in die Menschenwürde interpretierte.
Was unterscheidet das Pennsylvanische vom Auburnschen System?
Während das Pennsylvanische System auf konsequente Isolierung bei Tag und Nacht setzte, erlaubte das Auburnsche System die gemeinsame Tagesarbeit unter strengem Schweigegebot.
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- Jewgenij Gamal (Author), 2005, Geschichte des Strafvollzuges vom Altertum bis 1871 unter Einschluss der Entwicklung in England, Irland und den USA, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/53269