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Die Testierunfähigkeit von Schreib- und Sprechunfähigen

Title: Die Testierunfähigkeit von Schreib- und Sprechunfähigen

Seminar Paper , 2001 , 31 Pages , Grade: 8

Autor:in: André Fünfeich (Author)

Law - Civil / Private / Family Law / Law of Succession

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Summary Excerpt Details

Schreib- und sprechunfähige Personen konnten bis zum 19.01.1999 nicht wirksam testieren, weil sie die aus den §§ 2232 , 2233 BGB und dem § 31 S. 1 BeurkG resultierenden einfachgesetzlichen Formvor-schriften nicht erfüllen konnten, was zur Form-nichtigkeit der Testamente führte. Dieser generelle Ausschluß von Schreib- und Sprechunfähigen von der Testiermöglichkeit wurde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19.01.1999 als Grundrechtsverstoß gewertet, für verfassungswidrig erklärt und eine Testiermöglichkeit für schreib- und schreibunfähige Stumme eröffnet.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Die Ausgangssituation

I. Sachverhalt

II. Verfahrensgang

III. Die zivilrechtliche Ausgangslage

C. Urteilsanalyse

I. Verstoß gegen Art. 14 I 1 GG

II. Verstoß gegen Art. 3 I GG

III. Verstoß gegen Art. 3 III 2 GG

IV. Die verfassungskonforme Interpretation der §§ 2232, 2233 BGB und des § 31 BeurkG

V. Ergebnis und Konsequenzen des Urteil des BVerfG

D. Schrifttum und eigene Stellungnahme

I. Zulässigkeit der Verfassungsmäßigkeitsprüfung

II. Der Testierausschluß in der Verhältnismäßigkeitsprüfung

III. Konkurrenzverhältnis zwischen Art. 3 I GG und Art. 3 III 2 GG

IV. Schutzbereich des Art. 3 III 2 GG

V. Die verfassungskonforme Interpretation

VI. Verfassungswidrigkeit ohne Teilnichtigkeitserklärung

VII. Gültigkeit der Übergangsregelungen für Erbscheine

VIII. Konsequenzen des Urteils für andere Mehrfachbehinderte

E. Vorschlag

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.01.1999, welches den generellen Ausschluss schreib- und sprechunfähiger Personen von der Testierfähigkeit für verfassungswidrig erklärte. Ziel ist es, die zivilrechtlichen Konsequenzen der Entscheidung zu analysieren, die verfassungsrechtliche Herleitung des Ausschlusses sowie dessen Aufhebung kritisch zu würdigen und einen eigenen Gesetzesvorschlag zur Neuregelung der Testiermöglichkeiten für Mehrfachbehinderte zu entwickeln.

  • Verfassungsrechtliche Analyse der Erbrechtsgarantie und Gleichheitssätze
  • Prüfung der Verhältnismäßigkeit des gesetzlichen Formzwangs bei Testamenten
  • Auseinandersetzung mit der Testierfähigkeit von schreib- und sprechunfähigen Personen
  • Kritische Bewertung der verfassungskonformen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht
  • Entwurf für eine gesetzliche Neuregelung gemäß § 2233 BGB

Auszug aus dem Buch

Die faktische Testierunfähigkeit von Schreib- und Sprechunfähigen

Im vorliegenden Fall konnte der schreibunfähige und Sprechunfähige S. kein handschriftliches Testament im Sinne des § 2247 BGB errichten, obwohl er das zum Schreiben notwendige Wissen erlernt hatte. Es fehlte ihm aufgrund der Lähmung nur an der Möglichkeit dieses Wissen anzuwenden, d.h. die notwendigen Handbewegungen durchzuführen.

Demnach blieb S. nur die Chance ein öffentliches bzw. notarielles Testament gem. der §§ 2232, 2233 BGB zu errichten.

Die mündliche Erklärung gegenüber dem Notar oder die Übergabe einer verschlossenen Schrift mit der Erklärung des letzten Willens gem. § 2232 BGB durch S. war aufgrund seiner Sprechunfähigkeit bzw. Lähmung ausgeschlossen.

Auch die nach § 2233 II BGB ausreichende mündliche Erklärung konnte S. wegen seiner Sprechunfähigkeit nicht vor dem Notar äußern. Die beim notariellen Testament wesentliche Verständigung muß nach der Rechtsprechung zumindest durch „ja“ bzw. „nein“ nach dem Verlesen des notariellen Protokolls möglich sein. Dieses „ja“ oder „nein“ konnte S. aber nicht äußern.

Die Ersetzung des Aussprechens durch Übergabe einer Schrift über den letzten Willen kann nach Maßgabe des § 31 Beurkundungsgesetz nur erfolgen, wenn der schreibunfähige Stumme diese Schrift als letzten Willen handschriftlich vor dem Notar als letzten Willen bestätigt. Das Schreiben der Worte: „Mein letzter Wille“ war dem gelähmten S. ersichtlich nicht möglich.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einführung erläutert den Anlass der Arbeit, das Urteil des BVerfG vom 19.01.1999, welches den Ausschluss Schreib- und Sprechunfähiger von der Testiermöglichkeit beendete.

B. Die Ausgangssituation: Das Kapitel skizziert den konkreten Sachverhalt und den vorangegangenen Instanzenzug im Fall des Kaufmanns S.

C. Urteilsanalyse: Hier erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Argumentation des BVerfG hinsichtlich der Grundrechtsverstöße und der verfassungsrechtlichen Erfordernisse.

D. Schrifttum und eigene Stellungnahme: Dieser Teil bewertet kritisch die literarische Auseinandersetzung mit dem Urteil und fügt eigene rechtliche Würdigungen hinzu.

E. Vorschlag: Das Kapitel unterbreitet einen konkreten Formulierungsvorschlag zur gesetzlichen Neuregelung in BGB und BeurkG.

Schlüsselwörter

Testierfähigkeit, Schreibunfähigkeit, Sprechunfähigkeit, Bundesverfassungsgericht, Erbrechtsgarantie, Gleichheitssatz, Verhältnismäßigkeit, Formvorschriften, Beurkundungsgesetz, Testamentserrichtung, Mehrfachbehinderung, Testierfreiheit, verfassungskonforme Auslegung, Privatautonomie, Erbschein.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtliche und zivilrechtliche Problematik des früheren generellen Ausschlusses von schreib- und sprechunfähigen Menschen von der Testiermöglichkeit und analysiert das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen das Erbrecht, die Grundrechte wie die Erbrechtsgarantie und Gleichheitssätze, die Verhältnismäßigkeit gesetzlicher Formvorschriften sowie die Möglichkeiten zur Testamentserrichtung für Menschen mit körperlichen Behinderungen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist die wissenschaftliche Aufarbeitung der Rechtsprechung zur Testierfähigkeit von Mehrfachbehinderten sowie die Entwicklung eines konkreten gesetzgeberischen Vorschlags zur Umsetzung der richterrechtlichen Vorgaben.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine klassische urteilsanalytische Methode, kombiniert mit der Auswertung der einschlägigen Fachliteratur und einer rechtsdogmatischen Prüfung der gesetzlichen Formvorschriften.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Begründung des Bundesverfassungsgerichts zum Verstoß gegen Art. 14 und Art. 3 GG sowie die Diskussion in der Literatur über die Zulässigkeit und Reichweite dieser Entscheidung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich primär durch Begriffe wie Testierfähigkeit, Verhältnismäßigkeit, Erbrechtsgarantie, Notarielles Testament und verfassungskonforme Auslegung charakterisieren.

Wie bewertet der Autor den Verzicht auf die Teilnichtigkeitserklärung durch das Gericht?

Der Autor setzt sich kritisch damit auseinander und diskutiert, ob eine Teilnichtigkeitserklärung möglicherweise zu einem chaotischen Rechtszustand geführt hätte und ob der Gesetzgeber durch das Urteil ausreichend unter Handlungsdruck gesetzt wurde.

Welchen Lösungsvorschlag unterbreitet der Autor für die aktuelle Gesetzeslage?

Der Autor schlägt eine Ergänzung des § 2233 BGB sowie eine Anpassung des § 31 BeurkG vor, um unter Hinzuziehung einer Vertrauensperson oder eines zweiten Notars eine rechtssichere Testiermöglichkeit für Schreib- und Sprechunfähige ausdrücklich im Gesetz zu verankern.

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Details

Title
Die Testierunfähigkeit von Schreib- und Sprechunfähigen
College
University of Göttingen  (Juristische Fakultät)
Course
Seminar im Erb-/Familien- und Zivilprozeßrecht
Grade
8
Author
André Fünfeich (Author)
Publication Year
2001
Pages
31
Catalog Number
V5302
ISBN (eBook)
9783638132336
ISBN (Book)
9783656479666
Language
German
Tags
2233 BGB und § 31 BeurkG; Erbrechtsgarantie Art 14 GG
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
André Fünfeich (Author), 2001, Die Testierunfähigkeit von Schreib- und Sprechunfähigen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/5302
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