Der sexuelle Missbrauch von Mädchen und Frauen wurde lange Zeit tabuisiert. Erst zu Beginn der 80-er Jahre fanden diese Themen und insbesondere der sexuelle Missbrauch von Mädchen eine Öffentlichkeit. Sexueller Missbrauch wurde in Fachdiskussionen immer mehr beachtet und zahlreiche Veröffentlichungen erschienen. Das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs konnte nicht mehr geleugnet werden. Auch in den Medien rückte diese Thematik verstärkt in den Vordergrund.
Anders verhält es sich beim sexuellen Missbrauch von Menschen mit geistiger Behinderung. Eine erste öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Thema begann in den 90-er Jahren. Diese steht jedoch noch immer an ihren Anfängen. Bisher gibt es nur vereinzelt Fachliteratur, repräsentative Studien zur Prävalenz existieren nicht. Sowohl auf Veranstaltungen als auch im Fernsehen und im Hörfunk werden Kinder und Erwachsene mit geistiger Behinderung als potentielle Opfer sexuellen Missbrauchs kaum benannt. Eine Begründung hierfür wird voraussichtlich die hiesige doppelte Tabuisierung des sexuellen Missbrauchs von Menschen mit geistiger Behinderung sein. In unserer Gesellschaft wird dieser Personenkreis häufig als geschlechtslos wahrgenommen und ihm somit die Sexualität abgesprochen. Darüber hinaus passt er aufgrund scheinbar unzureichender Attraktivität nicht in das gängige Bild von Missbrauchsopfern (vgl. GUTTSTADT 2004, 28).
Bis vor zwei Jahren habe auch ich Menschen mit geistiger Behinderung als potentielle Opfer sexuellen Missbrauchs nicht bewusst wahrgenommen. Dann wurde während meines Praktikums in einem Wohnheim bei einer Bewohnerin aufgrund massiver Verhaltensauffälligkeiten der Verdacht auf Missbrauch geäußert. Ich stellte fest, dass, entgegen der allgemeinen Meinung, Menschen mit geistiger Behinderung und insbesondere Mädchen und Frauen dieses Personenkreises einem besonderen Risiko unterliegen, sexuellen Missbrauch zu erfahren.
Mich interessierte vermehrt, wie diesem Risiko entgegengewirkt werden kann. Daher wählte ich folgendes Thema für meine Diplomarbeit:
“Prävention des sexuellen Missbrauchs von Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung“.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 SEXUELLER MISSBRAUCH VON MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG
2.1 Begriffsbestimmungen
2.1.1 Begriff “sexueller Missbrauch“
2.1.2 Begriff “geistige Behinderung“
2.1.2.1 Epidemiologie
2.1.2.2 Problem einer Definition
2.1.2.2.1 Medizinisch- biologischer Zugriff
2.1.2.2.2 Psychologischer Zugriff
2.1.2.2.3 Soziologischer Zugriff
2.1.2.2.4 Pädagogischer Zugriff
2.2 Prävalenz
2.3 Täterkreis
2.3.1 Täter aus dem Nahbereich versus Fremdtäter
2.3.2 Täter mit geistiger Behinderung
2.4 Erklärungsansätze
2.4.1 Familiendynamischer Ansatz
2.4.2 Feministischer Ansatz
2.4.3 Modell der vier Vorbedingungen
2.5 Risikofaktoren
2.5.1 Geringes Selbstbewusstsein
2.5.2 Extremer Respekt vor Autoritäten
2.5.3 Soziale Isolierung
2.5.4 Fremdbestimmte Lebensführung
2.5.5 Unzureichende Sexualaufklärung
2.5.6 Sterilisation
2.5.7 Wunsch nach Normalität und Anerkennung
2.5.8 Distanzlosigkeit
2.5.9 Kommunikationsschwierigkeiten/geringe Glaubwürdigkeit
2.6 Folgen
2.6.1 Körperliche Auffälligkeiten
2.6.2 Verhaltensauffälligkeiten
2.6.3 Behinderung als Folgeerscheinung
2.7 Strafrechtsbestand
2.7.1 §176 StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern
2.7.2 § 174 StGB: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
2.7.3 § 174a StGB: Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfebedürftigen in Einrichtungen
2.7.4 § 174c StGB: Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs-, oder Betreuungsverhältnisses
2.7.5 § 177 StGB: Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
2.7.6 § 179 StGB: Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
3 PRÄVENTION DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS VON MÄDCHEN UND FRAUEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG
3.1 Begriff “Prävention“
3.2 Primärpräventionsformen
3.3 Präventionsmaßnahmen auf der individuellen Ebene
3.3.1 Präventive Sexualerziehung
3.3.1.1 Besonderheiten der pubertären Entwicklung junger Frauen mit geistiger Behinderung
3.3.1.2 Formen der Sexualerziehung
3.3.1.3 Grundsätze präventiver Sexualerziehung
3.3.2 Präventionsgrundsätze
3.3.3 Präventionsmaterial
3.3.4 Grenzen der Prävention
3.4 Präventionsmaßnahmen auf der gesellschaftlichern und institutionellen Ebene
3.4.1 Öffentlichkeitsarbeit
3.4.2 Gleichsetzung der Strafandrohung
3.4.3 Auflösung bestehender Abhängigkeitsverhältnisse
3.4.4 Institutionelle Vorsichtsmaßnahmen
3.4.5 Integration
3.4.6 Fortbildungen
3.4.7 Elternarbeit
3.5 Präventionsprogramme und -projekte
3.5.1 Empowerment-Programm
3.5.2 Preventing Sexual Abuse of Persons With Disabilities
3.5.3 Sexual Abuse Avoidance Training for Adults With Mental Retardation
3.5.4 Projekt Bethel
3.5.5 Vergleich
4 SCHLUSSBETRACHTUNG
Zielsetzung und Themen
Die Diplomarbeit untersucht die Problematik des sexuellen Missbrauchs von Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung, mit dem primären Ziel, Strategien zur Opferprävention zu erarbeiten und notwendige Präventionsmaßnahmen auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene aufzuzeigen, um diesem gefährdeten Personenkreis einen wirksamen Schutz zu gewährleisten.
- Phänomenologie und Ursachen von sexuellem Missbrauch bei Menschen mit geistiger Behinderung
- Analyse spezifischer Risikofaktoren und Gefährdungspotentiale
- Kritische Beleuchtung des bestehenden Strafrechts und seiner Anwendung
- Darstellung und Vergleich präventiver Ansätze und Programme
- Notwendigkeit von Sexualerziehung und institutionellen Veränderungen
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Begriff “sexueller Missbrauch“
„Sexueller Missbrauch ist Gewalt und hat so wenig mit Sexualität zu tun, wie das Schlagen mit einer Bratpfanne mit Kochen zu tun hat“ (STANZEL 1992 zit. n. GERDTZ 2003, 64).
Im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch stößt man in der Fachliteratur auf unterschiedliche Termini, die in der Regel synonym benutz werden. “Sexuelle Ausbeutung“, “sexuelle Übergriffe“, “Übergriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung“, “sexuelle/sexualisierte Gewalt“ und “sexueller Missbrauch“ werden häufig zur Erläuterung ein und desselben Sachverhaltes verwendet. Bei einer genaueren Betrachtung lassen sich jedoch unterschiedliche Schwerpunktsetzungen erkennen: Ausbeutung stellt ein Macht- und Gewaltverhältnis in den Vordergrund. Übergriffe beziehen sich auf begangene Grenzüberschreitungen. Gewalt weist auf ein Machtverhältnis hin, das durch einen Stärkeren missbraucht wird und Missbrauch hebt hervor, dass ein Betroffener zum Objekt sexueller Handlungen wird (vgl. WIPPLINGER/AMANN 1997, 15ff).
Der Begriff “sexueller Missbrauch“ wird von mehreren Autoren kritisiert. Unter anderem weisen BLINKE und ZEMP darauf hin, dass seine sprachliche Bedeutung sowohl einen richtigen als auch einen falschen Gebrauch impliziert, es jedoch keinen sexuellen Gebrauch gibt (vgl. BLINKE 1995, 24; vgl. ZEMP 1997, 16). Da “sexueller Missbrauch“ jedoch in der Alltagssprache am häufigsten benutzt wird, werde ich diesen Begriff bewusst innerhalb dieser Arbeit verwenden. Die eingangs vorgestellten weiteren Bezeichnungen werde ich aufgrund einer besseren Lesbarkeit synonym gebrauchen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die langjährige Tabuisierung des Themas sexueller Missbrauch bei Menschen mit geistiger Behinderung und leitet aus der eigenen Praxiserfahrung die Notwendigkeit ab, sich diesem Risiko intensiv zu widmen.
2 SEXUELLER MISSBRAUCH VON MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG: Dieses Kapitel definiert zentrale Begriffe, analysiert das Ausmaß und die Ursachen des Missbrauchs, identifiziert spezifische Risikofaktoren und beleuchtet kritisch den bestehenden strafrechtlichen Schutz für Betroffene.
3 PRÄVENTION DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS VON MÄDCHEN UND FRAUEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG: Der Hauptteil konzentriert sich auf primärpräventive Maßnahmen, insbesondere auf die Notwendigkeit einer emanzipatorischen Sexualerziehung, und diskutiert zudem institutionelle Vorsichtsmaßnahmen und spezielle Präventionsprogramme im Vergleich.
4 SCHLUSSBETRACHTUNG: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen und unterstreicht die Dringlichkeit, durch verbesserte Prävention, gesellschaftliche Teilhabe und rechtliche Anpassungen den Schutz von Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung zu erhöhen.
Schlüsselwörter
Sexueller Missbrauch, geistige Behinderung, Prävention, Sexualerziehung, Opferprävention, Gewalterfahrung, Empowerment, Strafrecht, Abhängigkeitsverhältnisse, Selbstbestimmung, Risikofaktoren, Täterprofil, Behinderteneinrichtungen, Frauenschutz, Schutzbefohlenen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Diplomarbeit befasst sich mit dem hohen, oft tabuisierten Missbrauchsrisiko von Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung und erarbeitet Wege, wie diesem durch gezielte Prävention entgegengewirkt werden kann.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Felder sind die Begriffsbestimmung von Missbrauch und geistiger Behinderung, die Analyse von Risikofaktoren im Alltag, der strafrechtliche Schutz der Betroffenen sowie die Notwendigkeit einer emanzipatorischen Sexualerziehung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, ein besseres Verständnis für das Phänomen zu schaffen und aufzuzeigen, wie Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung durch präventive Maßnahmen wirksam geschützt werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Sekundäranalysen-Auswertung, ergänzt durch die Auseinandersetzung mit verschiedenen Präventionsprogrammen und rechtlichen Grundlagen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden neben den theoretischen Erklärungsmodellen für das Missbrauchsrisiko konkrete Ansätze zur individuellen und institutionellen Prävention, inklusive der Bedeutung von Sexualerziehung und Fortbildungen für Professionelle, detailliert erarbeitet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Prävention, geistige Behinderung, sexueller Missbrauch, Empowerment, Selbstbestimmung und Strafrecht.
Warum ist das Thema der "Sterilisation" im Kontext des Missbrauchs relevant?
Die Arbeit thematisiert Sterilisation, da sie früher oft als "Prävention" missbraucht wurde, um vermeintliche Triebhaftigkeit zu unterdrücken, was jedoch kontraproduktiv wirkt und das Risiko für Übergriffe eher erhöhen kann.
Wie unterscheidet sich die "repressive" von der "emanzipatorischen" Sexualerziehung?
Repressive Sexualerziehung basiert auf Angst, Ekel und Schweigen, was die Betroffenen wehrlos macht, während die emanzipatorische Sexualerziehung die Persönlichkeit stärkt und die Fähigkeit vermittelt, Grenzen zu erkennen und zu wahren.
Welche Rolle spielen "Geheimnisse" in der Präventionsarbeit?
Es wird vermittelt, dass es gute und schlechte Geheimnisse gibt. Mädchen und Frauen lernen, dass schlechte Geheimnisse – etwa bei erlebten Übergriffen – immer weitererzählt werden dürfen, um den Leidensdruck zu senken.
- Arbeit zitieren
- Friederike Blaue (Autor:in), 2005, Prävention des sexuellen Missbrauchs von Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/52393