In der vorliegenden Arbeit „Wer hat Schuld? Die Ursachen von Schulabsentismus“, sollen die verschiedenen Ursachen für Schulabsentismus erläutert werden und ferner soll versucht werden zu klären, wer die Schuld an diesem Phänomen trägt.
Schulabsentismus oder bekannter als „Schulschwänzen“, ist keine Modeerscheinung. Dennoch steht dieses Thema erst seit einiger Zeit vermehrt im Blickfeld der medialen Berichterstattung und der pädagogischen Fachdiskussion. Verschiedene Tageszeitungen veröffentlichten Artikel über die Problematik von Schulabsentismus. Dieses neuartige Interesse an diesem Thema könnte mit den Folgen zusammenhängen. Das Schwänzen der Schule kann zu einem fehlenden Schulabschluss und einer wirtschaftlichen Abhängigkeit führen. Diese möglichen Folgen bereiten in der Gesellschaft häufig Unmut. Während der Großteil der Gesellschaft regelmäßig Steuern einzahlt, zählt die Gruppierung von wirtschaftlich abhängigen Menschen nicht dazu. Ohne einen Schulabschluss ist es in Deutschland kaum möglich ein ausreichendes Gehalt zu beziehen, um nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Doch die Folgen wären nicht ohne die Ursachen vorhanden. Aus diesem Grund stehen die Ursachen von Schulabsentismus in dieser Arbeit im Fokus. Erst durch eine intensive Auseinandersetzung mit den Ursachen, können präventive Gegenmaßnahmen entwickelt und verstanden werden.
Im weiteren Verlauf wird ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen und eine Begriffsdefinition gegeben. Anschließend wird die Problematik bei der Erfassung von Schulabsentismus thematisiert. Den Hauptteil dieser Arbeit bildet das 5. Kapitel einschließlich aller Unterpunkte. In diesem Kapitel werden die Ursachen differenziert dargestellt. Den Schluss bildet das Fazit, welches die Fragestellung „Wer hat Schuld?“ beantworten soll.
In der vorliegenden Arbeit wird durchgängig die männliche Form verwendet. Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetztes sind diese Bezeichnungen jedoch geschlechtsunspezifisch zu betrachten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rechtliche Grundlagen
3. Begriffsdefinition „Schulabsentismus“
4. Problematik bei der Erfassung von Schulabsentismus
5. Ursachen
5.1. Individuelle Faktoren
5.2. Schulische Faktoren
5.3. Faktoren im Primärmilieu
5.4. Die Peer-Group
6. Fazit
7. Literarturverzeichnis
1. Einleitung
In der vorliegenden Arbeit „Wer hat Schuld? Die Ursachen von Schulabsentismus“, sollen die verschiedenen Ursachen für Schulabsentismus erläutert werden und ferner soll versucht werden zu klären, wer die Schuld an diesem Phänomen trägt.
Schulabsentismus oder bekannter als „Schulschwänzen“, ist keine Modeerscheinung. Dennoch steht dieses Thema erst seit einiger Zeit vermehrt im Blickfeld der medialen Berichterstattung und der pädagogischen Fachdiskussion (vgl. Ehmann und Rademacker 2003: 9). Verschiedene Tageszeitungen veröffentlichten Artikel über die Problematik von Schulabsentismus. Dieses neuartige Interesse an diesem Thema könnte mit den Folgen zusammenhängen. Das Schwänzen der Schule kann zu einem fehlenden Schulabschluss und einer wirtschaftlichen Abhängigkeit führen. Diese möglichen Folgen bereiten in der Gesellschaft häufig Unmut. Während der Großteil der Gesellschaft regelmäßig Steuern einzahlt, zählt die Gruppierung von wirtschaftlich abhängigen Menschen nicht dazu. Ohne einen Schulabschluss ist es in Deutschland kaum möglich ein ausreichendes Gehalt zu beziehen, um nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen zu sein (vgl. Ricking und Hagen 2016: 50-56). Doch die Folgen wären nicht ohne die Ursachen vorhanden. Aus diesem Grund stehen die Ursachen von Schulabsentismus in dieser Arbeit im Fokus. Erst durch eine intensive Auseinandersetzung mit den Ursachen, können präventive Gegenmaßnahmen entwickelt und verstanden werden.
Im weiteren Verlauf wird ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen und eine Begriffsdefinition gegeben. Anschließend wird die Problematik bei der Erfassung von Schulabsentismus thematisiert. Den Hauptteil dieser Arbeit bildet das 5. Kapitel einschließlich aller Unterpunkte. In diesem Kapitel werden die Ursachen differenziert dargestellt. Den Schluss bildet das Fazit, welches die Fragestellung „Wer hat Schuld?“ beantworten soll.
In der vorliegenden Arbeit wird durchgängig die männliche Form verwendet. Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetztes sind diese Bezeichnungen jedoch geschlechtsunspezifisch zu betrachten.
2. Rechtliche Grundlagen
In der aktuellsten Fassung des Hamburgisches Schulgesetzes (HmbSG) welche seit dem 24.09.2016 gültig ist, steht das Gesetz der Schulpflicht. In dem §37 des HmbSG „Grundsätze zur Schulpflicht“, findet man eine genaue Auflistung der Kriterien zur Schulpflicht von Minderjährigen. In dem §38 „Beginn der Schulpflicht“ folgen weitere Kriterien für das Inkrafttreten der Schulpflicht. Im Weiteren werden die wichtigsten Aspekte von §37 und §38 des HmbSg zusammengefasst.
Grundsätzlich gilt das HmbSG nur für Kinder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Freien Hansestadt Hamburg haben. Jedes Kind, welches vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet hat, wird am 1. August des gleichen Jahres, schulpflichtig. Sollte das Kind nach dem 30. Juni oder zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, so beginnt der Schulbesuch und somit auch die Schulpflicht, erst durch einen Antrag der Sorgeberechtigten. Die Schulpflicht beträgt insgesamt elf Schulbesuchsjahre und endet spätestens mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Eine Ausnahme stellt eine Berufsausbildung nach Vollendung des 18. Lebensjahres dar. Wenn eine volljährige Person eine Berufsausbildung in einer Ausbildungsstätte in Hamburg absolviert, tritt hier erneut die Schulpflicht nach §37 Abschnitt 2 ein.
In §39 und §40, findet man Informationen über die Möglichkeit eine Minderjährige Person von der Schulpflicht zu befreien oder die Schulpflicht ruhen zu lassen.
In dem §41 „Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht“, werden in Abschnitt 1, die Aufgaben und Pflichten von Sorgeberechtigten aufgelistet. Demnach tragen die Sorgeberechtigten die Verantwortung für die regelmäßige Teilnahme von Schulpflichtigen am Unterricht und den dazu gehörigen Unterrichtsveranstaltungen der Schule. Die An- und Abmeldung der Schulpflichtigen zählt ebenfalls zu den Aufgaben der Sorgeberechtigten.
Sollten schulpflichtige Personen trotz einer schriftlichen Aufforderung einer Vorstellung der Schule fernbleiben, greift §41a „Schulzwang“ und die Schulpflichtigen können durch das hamburgische Verwaltungsvollstreckungsgesetz vom 4. Dezember 2012, der Schule zwangsweise zugeführt werden.
3. Begriffsdefinition „Schulabsentismus“
In diesem Kapitel wird der Begriff „Schulabsentismus“ definiert.
Das Wort Schulabsentismus wird von der Gesellschaft häufig durch andere Wörter wie beispielsweise „Schulschwänzen“, “Schulverweigerung“ oder „Schulverdrossenheit“ beschrieben. In der Fachliteratur gibt es momentan noch keine einheitlich geltende Definition für den Begriff „Schulabsentismus“. Aus diesem Grund wird der Begriff in seine Einzelteile getrennt und zunächst „Schule“ und daraufhin „Absentismus“ definiert. Anschließend werden die Definitionen zusammengeführt.
„Heute meint man mit S. die institutionalisierten Formen des Unterrichtes sowie die Gebäude, die diesem Zweck dienen“ (Böhm 2005: 568). Eine Schule ist nach gegebener Definition eine Institution, welche an ein Gebäude gebunden ist, in welcher unterrichtet wird.
Das Wort Absentismus hat seinen Ursprung im lateinischen. Das Wort bildet sich aus den Formen „absens“ (abwesend) und „absensia“ (Abwesenheit). Im Duden für Fremdwörter wird Absentismus aus soziologischer Perspektive als gewohnheitsmäßiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz beschrieben (vgl. Duden online 2018).
Führt man diese beiden Definitionen zusammen, beschreibt Schulabsentismus das regelmäßige und demnach gesetzeswidrige Fernbleiben der Institution Schule und insbesondere dem durchgeführten Unterricht.
In der Fachliteratur wird teilweise zwischen „Schulabsentismus“ und „Unterrichtsabsentismus“ unterschieden. Schulabsentismus meint in diesem Zusammenhang das Fernbleiben der Schule wohin gegen Unterrichtsabsentismus die physische Anwesenheit, jedoch die psychische Abwesenheit beschreibt (vgl. Herz, Puhr 2004: 34).
4. Problematik bei der Erfassung von Schulabsentismus
Durch die fehlende einheitliche Begriffsdefinition von der Beschreibung des Fernbleibens der Schule, ist es schwierig vergleichbare Studien und Statistiken zum Thema Schulabsentismus zu finden. Es ist also nicht endgültig geklärt, wann ein Schüler als absent zu betrachten ist. Hinzu kommt der Aspekt der verschiedenen Schulformen, welche teilweise in Studien separiert oder zusammenfassend betrachtet werden. Die methodischen Zugänge der Studien variieren ebenfalls sehr stark. Während einige Studien ausschließlich die Klassenbucheinträge auswerten, beziehen andere Studien wiederum Interviews mit betroffenen Schülern mit ein (vgl. Sälzer 2010: 69-70).
[...]