Ziel dieser Arbeit wird es sein, anhand der Analyse und Bewertung dieser EuGH-Urteile betreffend Einkünfteberichtigungen nach § 1 AStG mit Augenmerk auf die Niederlassungsfreiheit Vorteilsgewährungen in Beziehungen zu verbundenen Unternehmen oder nahestehenden Personen im Ausland abzuhandeln. Hierzu wird der Fall der Hornbach-Baumarkt AG (C-382/16), aufbauend auf dem Fall der belgischen Holdinggesellschaft SGI, welcher die Vorteilsgewährung an verbundenen Unternehmen im EU-Ausland behandelt, als Grundkonsens dieser wissenschaftlichen Arbeit herangezogen.
Diesbezüglich bedarf es dem Grundverständnis des § 1 AStG, woraufhin aufbauend hierzu das Recht der Europäischen Union, welches für die abschließende Analyse der EuGH Urteile vonnöten ist, erläutert wird. Behandelt wird hier jedoch nicht lediglich die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 – 54 AEUV, sondern auch die den Grundfreiheiten zugehörige Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit. Die anschließende Analyse der EuGH-Urteile stellt den Kern dieser Arbeit dar. Ziel hierbei ist es, auf die Entscheidung des EuGH hinzuarbeiten um zu veranschaulichen, wie der EuGH seine Entscheidung für die Niederlassungsfreiheit oder die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit begründet und aufzuzeigen, in welchen Punkten die Vorgaben der jeweiligen Grundfreiheit erfüllt sind.
Anschließend wird die Reaktion des Bundesministeriums für Finanzen die Arbeit vervollständigen. Diese bezieht sich auf den vom EuGH behandelten Fall der Hornbach-Baumarkt AG.
Um eine funktionierende Europäische Union zu gewährleisten bedarf es der Sicherheit, dass das EU-Recht in allen Mitgliedsländern und gleichermaßen angewandt wird und dass dieses Recht von allen Ländern und EU-Institutionen eingehalten wird. Die Entscheidung darüber zu treffen, ob Handlungen oder Urteile im Sinne des EU-Rechts erfolgen, ist die Aufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen, welche die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates besitzen bzw. dort ansässig sind, haben die Möglichkeit, in höherer Instanz vor dem EuGH zu klagen, wenn sie sich in Ihrem Recht verletzt fühlen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die zu betrachtenden Gesetze, Rechte und Verträge
2.1 Der § 1 AStG
2.2 Recht der Europäischen Union
2.2.1 Hintergrund
2.2.2 Die Grundfreiheiten gem. AEUV
2.2.3 Die Niederlassungsfreiheit Art. 49ff. AEUV (ex-Art. 43ff. EGV)
2.2.4 Die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit Art. 63ff. AEUV (ex-Art. 56ff. EGV)
3 Die zu betrachtenden Gerichtsurteile
3.1 Das SGI-Urteil
3.1.1 Hintergrund: Die Klage vor dem Tribunal de première instance de Mons
3.1.2 Die Entscheidung des EuGH
3.2 Das Hornbach-Urteil
3.2.1 Hintergrund: Die Klage vor dem FG Rheinland-Pfalz
3.2.2 Die Entscheidung des EuGH
4 Reaktionen auf das Urteil des EuGH
4.1 Stellungnahmen und Meinung aus der Fachliteratur
4.2 Reaktion der deutschen Regierung – Das BMF-Schreiben vom 06.12.2018
5 Fazit
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit analysiert die Europarechtskonformität des deutschen Außensteuergesetzes (§ 1 AStG) im Kontext von Einkünfteberichtigungen bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen. Ziel ist es, anhand der EuGH-Rechtsprechung (SGI-Urteil und Hornbach-Urteil) zu untersuchen, wie nationale Regelungen mit der EU-Niederlassungsfreiheit vereinbar sind und unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Gründe ein Abweichen vom Fremdvergleichsgrundsatz rechtfertigen können.
- Analyse der Vereinbarkeit von § 1 AStG mit der EU-Niederlassungsfreiheit.
- Untersuchung der EuGH-Rechtsprechung am Beispiel der SGI- und Hornbach-Urteile.
- Bewertung der Rolle des Fremdvergleichsgrundsatzes im internationalen Steuerrecht.
- Analyse der Auslegung "wirtschaftlicher Gründe" für das Abweichen von marktüblichen Bedingungen.
- Diskussion der Reaktion des deutschen Bundesministeriums für Finanzen (BMF-Schreiben vom 06.12.2018).
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Hintergrund: Die Klage vor dem Tribunal de première instance de Mons
Klägerin war die belgische Holdinggesellschaft Société de Gestion Industrielle SA (SGI), welche ihrer in Frankreich ansässigen Tochtergesellschaft (Recydem), an welcher sie zu 65% beteiligt war, ein unentgeltliches Darlehen i.H.v. BEF 37.836.113 gewährte und gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats dieser war. Darüber hinaus zahlte sie ihrer Aktionärin (34%) und Geschäftsführerin COBELPIN SA (Cobelpin), einer luxemburgischen Gesellschaft, monatlich LUF 350.000 für ihre Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglied.
Die Finanzverwaltung korrigierte die Einkünfte der Klägerin daraufhin in Form eines fiktiven jährlichen Zinses für den Veranlagungszeitraum 2001 gem. des Art. 26 Abs. 2 Nr. 1 CIR 1992 um 5% des gewährten Darlehens nach oben. Die entsprechende Regelung des belgischen Steuerrechts ist dabei vergleichbar mit dem deutschen § 1 Abs. 1 S. 1 AStG. Des Weiteren erkannte die Finanzverwaltung die Vergütungen der Cobelpin im Rahmen des Art. 49 CIR 1992 als nicht gerechtfertigt an und lehnte daraufhin den Abzug als Werbungskosten ab. Aufgrund dieser beiden Vorfälle erhob SGI im Jahr 2004 Klage.
Im Streitfall stimmte das Lokalgericht der Sichtweise und dem Vorgehen der Finanzverwaltung in beiden Fällen zu. Ihm stellt sich jedoch vielmehr die Frage, inwiefern diese Sachverhalte mit Art. 43ff. des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) und Art. 56ff. EGV zu vereinen seien, da sich die Problematik dieser Hinzurechnung lediglich in Fällen eines grenzüberschreitenden Geschäftsvorfalls ergebe. Aus diesem Grund entschied sich das „Tribunal de première instance de Mons“ dazu, diese Fragestellung dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des Verhältnisses von nationalem Steuerrecht zum EU-Recht ein und stellt die Forschungsfrage sowie die Zielsetzung der Arbeit dar.
2 Die zu betrachtenden Gesetze, Rechte und Verträge: Dieses Kapitel erläutert die Funktionsweise von § 1 AStG als Korrekturnorm sowie die grundlegenden Freiheiten innerhalb des EU-Rechts wie die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit.
3 Die zu betrachtenden Gerichtsurteile: Hier werden die Sachverhalte und die jeweiligen Urteilsbegründungen des EuGH in den Fällen SGI und Hornbach detailliert analysiert.
4 Reaktionen auf das Urteil des EuGH: Das Kapitel diskutiert sowohl die Kritik aus der Fachliteratur als auch die konkrete Reaktion der deutschen Finanzverwaltung in Form des BMF-Schreibens vom 06.12.2018.
5 Fazit: Das Fazit fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen und betont die anhaltende Relevanz der Auslegung "wirtschaftlicher Gründe" für zukünftige finanzgerichtliche Verfahren.
Schlüsselwörter
Außensteuergesetz, § 1 AStG, Europäischer Gerichtshof, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Fremdvergleichsgrundsatz, SGI-Urteil, Hornbach-Urteil, Einkünfteberichtigung, wirtschaftliche Gründe, Patronatserklärung, BMF-Schreiben, Steuerumgehung, Konzernsteuerrecht, Europäischer Binnenmarkt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Vereinbarkeit des deutschen Außensteuergesetzes (§ 1 AStG) mit dem Europarecht, insbesondere unter dem Gesichtspunkt möglicher Beschränkungen der EU-Grundfreiheiten durch nationale Vorschriften zur Einkünftekorrektur bei grenzüberschreitenden Konzernsachverhalten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die Niederlassungsfreiheit, die Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes, die Definition von "wirtschaftlichen Gründen" für marktunübliche Transaktionen sowie der Schutz vor Steuerumgehung im EU-Kontext.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit zielt darauf ab zu veranschaulichen, wie der EuGH die Vereinbarkeit nationaler Einkünfteberichtigungen (wie nach § 1 AStG) mit den EU-Grundfreiheiten begründet und unter welchen Bedingungen Steuerpflichtige sich auf wirtschaftliche Gründe berufen können, um steuerliche Korrekturen zu legitimieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Analyse von Gerichtsurteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und deren dogmatische Einordnung anhand der einschlägigen Fachliteratur und nationalen Verwaltungsvorschriften.
Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?
Der Hauptteil analysiert ausführlich die Urteile SGI (C-311/08) und Hornbach (C-382/16) sowie die anschließenden Stellungnahmen der Literatur und die Reaktion des Bundesministeriums für Finanzen auf die Hornbach-Entscheidung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie § 1 AStG, Niederlassungsfreiheit, EuGH-Rechtsprechung, Fremdvergleichsgrundsatz, wirtschaftliche Gründe und Konzernsachverhalte charakterisiert.
Wie unterscheidet sich die Auffassung der deutschen Regierung von der des EuGH hinsichtlich "wirtschaftlicher Gründe"?
Die deutsche Regierung (BMF) versucht, die vom EuGH eröffnete Möglichkeit, sich auf wirtschaftliche Gründe zu berufen, enger zu fassen und begrenzt diese im Wesentlichen auf Situationen einer "bedrohten wirtschaftlichen Existenz" oder Sanierungsmaßnahmen, während der EuGH ein breiteres Spektrum, inklusive Gesellschafterinteressen, zulässt.
Warum ist das "Hornbach-Urteil" für die Praxis so bedeutend?
Das Hornbach-Urteil ist deshalb bedeutend, weil der EuGH erstmals explizit bestätigte, dass auch Interessen, die sich aus dem Gesellschafterverhältnis ergeben, als wirtschaftliche Gründe für nicht fremdübliche Transaktionen im Konzern anerkannt werden können.
- Quote paper
- Arne Faust (Author), 2019, Europarechtskonformität des § 1 AStG angesichts zweier EuGH Rechtsprechungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/509123