Obwohl das deutsche Ertragssteuerrecht auf dem Grundsatz aufbaut, nur realisierte Veräußerungsgewinne der Besteuerung zu unterwerfen, sieht § 6 AStG die Besteuerung der stillen Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft angesammelt hat, vor, wenn dieser seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Damit soll verhindert werden, dass der Bundesrepublik Deutschland nach dem Wegzug Anknüpfungspunkte für die Besteuerung der stillen Reserven fehlen und dadurch Steuersubstrat verloren geht. § 6 AStG ist ein gesetzlich normierter Entstrickungstatbestand.
Inhaltsverzeichnis
1 Problemstellung, Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
2 Übersicht über die bestehenden Entstrickungsregelungen
2.1 EStG
2.2 KStG
3 Wegzugsbesteuerung bei natürlichen Personen (§ 6 AStG)
3.1 Tatbestandsmerkmale des § 6 AStG
3.1.1 Grundtatbestand
3.1.1.1 Natürliche Person
3.1.1.2 Zehn Jahre unbeschränkte Steuerpflicht
3.1.1.3 Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts
3.1.1.4 Anteile im Sinne des § 17 EStG
3.1.2 Ersatztatbestände der Wegzugsbesteuerung
3.2 Rechtsfolge
3.3 Besonderheiten beim Wegzug in EU-/EWR-Staaten
3.4 Anwendung des § 6 AStG im Verhältnis zu Drittstaaten
4 Fall
4.1 Ausgangssituation
4.2 Falllösung
5 Besonderheiten im Verhältnis zur Schweiz
5.1 Aktuelle Entwicklung
5.2 Ergänzung zur Falllösung
6 Kritische Stellungnahme
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert das Verhältnis von § 6 AStG zu den Entstrickungsregelungen im EStG und KStG, mit einem besonderen Fokus auf die Besteuerung stiller Reserven bei einem Wegzug natürlicher Personen oder dem Übergang von Anteilen im Erbfall. Dabei wird untersucht, wie die gesetzlichen Regelungen die Steuerpflicht sichern und welche stundungsrechtlichen Möglichkeiten bei einem Wegzug in EU-/EWR-Staaten oder Drittstaaten bestehen.
- Grundlagen der Entstrickungsbesteuerung nach deutschem Ertragssteuerrecht
- Detaillierte Analyse der Tatbestandsmerkmale des § 6 AStG
- Unterscheidung zwischen Grundtatbestand und Ersatztatbeständen der Wegzugsbesteuerung
- Stundungsregeln und deren Anwendung im EU/EWR-Raum sowie gegenüber Drittstaaten
- Steuerliche Auswirkungen im Erbfall anhand eines Fallbeispiels mit Bezug zur Schweiz
Auszug aus dem Buch
3.1.1.2 Zehn Jahre unbeschränkte Steuerpflicht
Die Rechtfertigung für die Besteuerung des Vermögenszuwachses aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach § 6 AStG ist die qualifizierte Verbindung des Steuerpflichtigen zur Bundesrepublik Deutschland.15 Der § 6 Abs. 1 AStG setzt somit als weiteres Tatbestandsmerkmal voraus, dass die natürliche Person insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig war.16 Durch die ausdrückliche Bezugnahme auf die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG wird die unbeschränkte Steuerpflicht nach den § 1 Abs. 2 und 3 EStG i. V. m. § 1a EStG ausgeschlossen.17 Die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG muss dem Wortlaut nach nicht ununterbrochen vorgelegen haben. Die Zeiträume sind entsprechend zu addieren.18
Zusammenfassung der Kapitel
1 Problemstellung, Zielsetzung und Aufbau der Arbeit: Einführung in die Thematik der Entstrickungsbesteuerung und Erläuterung der Zielsetzung der Arbeit.
2 Übersicht über die bestehenden Entstrickungsregelungen: Überblick über die Entstrickungsregelungen des EStG und KStG, die sicherstellen, dass stille Reserven bei Wegzug oder Überführung ins Ausland erfasst werden.
3 Wegzugsbesteuerung bei natürlichen Personen (§ 6 AStG): Detaillierte Prüfung der Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Stundungsmöglichkeiten der Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen.
4 Fall: Anwendung der erörterten theoretischen Grundlagen auf einen komplexen Erbfall mit Auslandsbezug.
5 Besonderheiten im Verhältnis zur Schweiz: Erörterung der aktuellen Rechtsentwicklung und der Problematik der Stundungsgewährung bei einem Umzug in die Schweiz.
6 Kritische Stellungnahme: Zusammenfassende Bewertung der Wegzugsbesteuerung hinsichtlich fiskalischer Ziele und potenzieller Liquiditätsbelastungen für Steuerpflichtige.
Schlüsselwörter
Wegzugsbesteuerung, AStG, EStG, KStG, Entstrickung, stille Reserven, unbeschränkte Steuerpflicht, Ersatztatbestand, Erbfall, Stundung, Kapitalgesellschaft, Anteile, § 17 EStG, Liquidität, Ansässigkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der deutschen Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und deren Wechselwirkung mit den Entstrickungsregelungen für natürliche Personen und Körperschaften.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen der Wegzugsbesteuerung, die Behandlung von Entstrickungsfällen im EStG und KStG sowie die Möglichkeiten zur Stundung der entstehenden Steuerschuld.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die steuerlichen Konsequenzen bei einer Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug oder Erbfall) aufzuzeigen und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wegzugsbesteuerung kritisch zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtswissenschaftliche Analyse durchgeführt, die auf der Auswertung von Gesetzen, Kommentaren, Rechtsprechung und Literatur zum Konzernsteuerrecht basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Entstrickungsregelungen, die detaillierte Untersuchung des § 6 AStG (Tatbestandsmerkmale, Rechtsfolgen, Stundungsregeln) sowie eine praktische Falllösung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Wegzugsbesteuerung, AStG, stille Reserven, Entstrickung, unbeschränkte Steuerpflicht und Stundung.
Wie wirkt sich der Erbfall auf die Anwendung von § 6 AStG aus?
Der Erbfall auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person stellt einen Ersatztatbestand nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG dar, der zur Aufdeckung stiller Reserven führt, ohne dass eine tatsächliche Veräußerung vorliegt.
Welche Besonderheiten ergeben sich im Verhältnis zur Schweiz?
Da die Schweiz kein EU- oder EWR-Staat ist, wird die Stundung nach § 6 Abs. 5 AStG aktuell kritisch diskutiert, was zu laufenden Gerichtsverfahren (z.B. C-581/17) führt.
- Arbeit zitieren
- Lisa Ortmann (Autor:in), 2018, Das Verhältnis von § 6 Abs. 1 Nr. 1 AStG zu den Entstrickungsregelungen des EStG und des KStG, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/507703