Die Legitimitätsgeltung legaler (oder rationaler) Herrschaft beruht bei Max Weber „auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch sie zur Ausübung der Herrschaft Berufenen“.
Was zeichnet legale Herrschaft bei Max Weber im Vergleich zu anderen Herrschaftsformen aus und welches Rechtsverständnis liegt diesem Herrschaftsmodell zugrunde? Hier bei wird insbesondere auf den Begriff Rechtspositivismus/Antipositivismus eingegangen und Webers Rechtsverständnis mit dem von Jürgen Habermas verglichen.
Zu klären ist zunächst was Max Weber unter seinem Herrschaftsbegriff versteht. Den Herrschaftsbegriff erläutert Weber in seinem Monumentalwerk „Wirtschaft und Gesellschaft“ in Abgrenzung zu Macht. Andreas Anter beschreibt Webers Herrschaftsbegriff daher als eine institutionalisierte Form der Macht.
Die Herrschaft bedarf nach Weber, im Unterschied zur Macht, der Legitimität. Diese ergibt sich aus der Zustimmung der Beherrschten. Demnach beruht Herrschaft bei Weber auf dem freiwilligen Gehorchen der Beherrschten. Dies wird von Max Weber in „Wirtschaft und Gesellschaft“ wie folgt beschrieben. Das Gehorchenwollen kann bei Weber auf affektuelle wert- oder zweckrationale Motive zurückgeführt werden.
Einen weiteren Bestandteil der Legitimität bildet laut Weber der Legitimitätsglaube. Legitimitätsglaube meint den Glauben der Beherrschten an die legale und gerechtfertigte Herrschaft. Legitimität verleiht der Herrschaft im Unterschied zu einfacher Macht Dauerhaftigkeit, da die Herrschaft auf der Freiwilligkeit der Beherrschten beruht.
Inhaltsverzeichnis
A. Herrschaftsbegriff nach Max Weber
I. Formen der Herrschaft bei Max Weber
1. Traditionale Herrschaft
2. Charismatische Herrschaft
3. Legale Herrschaft
4. Vergleich der Herrschaftsformen Max Webers
II. Das Rechtsverständnis Max Webers
1. Das Rechtsverständnis Webers im Bezug auf die legale Herrschaft
2. Rechtspositivismus:
3. Antipositivismus
III. Max Webers Rechtsverständnis im Vergleich zu anderen Autoren
1. Das Rechtsverständnis Geigers
2. Vergleich des Rechtsverständnisses Webers und Geiger
3. Das Rechtsverständnis Eugen Ehrlichs
4. Vergleich des Rechtsverständnisses Webers und Ehrlichs
B. Die moralphilosophische Begründung der Legitimität Webers
I. Die moralphilosophische Begründung der Legitimität durch Weber
II. Die moralphilosophische Begründung der Legitimität durch Habermas
III. Vergleich der Legitimitätsmodelle von Weber und Habermas
IV. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Rechts- und Herrschaftsverständnis von Max Weber in einer rechtssoziologischen Perspektive. Dabei wird insbesondere beleuchtet, wie Weber Legitimität begründet und wie sich sein theoretischer Ansatz im Vergleich zu anderen Denkern wie Theodor Geiger und Eugen Ehrlich sowie in der Gegenüberstellung zu Jürgen Habermas positioniert.
- Analyse der Weberschen Herrschaftsformen: Traditional, Charismatisch und Legal.
- Untersuchung von Webers Rechtsverständnis unter Berücksichtigung von Rechtspositivismus und Antipositivismus.
- Vergleichende Analyse: Weber im Dialog mit Geiger und Ehrlich.
- Kontrastierung der Legitimitätsmodelle: Max Weber versus Jürgen Habermas.
Auszug aus dem Buch
1. Traditionale Herrschaft
Traditional ist eine Herrschaft laut Max Weber, „wenn ihre Legitimität sich stützt und geglaubt wird auf Grund der Heiligkeit altüberkommener [...] Ordnungen und Herrengewalt.“12 In dieser Herrschaftsform unterscheidet er zwischen einem „Herren“, der durch traditionale Regeln bestimmt wird, seinem Verwaltungsstab, der aus „Dienern“ besteht und den Beherrschten, die entweder „Untertanen“ oder „traditionale Genossen“ sind.13 In einer traditionalen Herrschaft wird nach Weber nicht einer Satzung gefolgt, sondern den Anweisungen des Herrschers.14
Hieraus folgt, dass sich die Anweisungen nicht an rationale Regeln halten müssen, sondern der Herrscher sich lediglich an den Traditionen orientieren sollte, da sonst die Legitimität seiner Herrschaft fraglich würde.15
Zusammenfassung der Kapitel
A. Herrschaftsbegriff nach Max Weber: Dieses Kapitel definiert den Macht- und Herrschaftsbegriff nach Weber und arbeitet die Abgrenzung sowie die Bedeutung des Legitimitätsglaubens heraus.
I. Formen der Herrschaft bei Max Weber: Hier werden die drei Idealtypen der Herrschaft – traditional, charismatisch und legal – detailliert erläutert und ihre Instabilitäten oder stabilisierenden Faktoren analysiert.
II. Das Rechtsverständnis Max Webers: Das Kapitel widmet sich der soziologischen Betrachtung des Rechts, der Hypothese der Rationalisierung und der Einordnung in den Rechtspositivismus.
III. Max Webers Rechtsverständnis im Vergleich zu anderen Autoren: Eine komparative Analyse, die Webers Position zu den Ansätzen von Theodor Geiger und Eugen Ehrlich in Beziehung setzt.
B. Die moralphilosophische Begründung der Legitimität Webers: Dieses Kapitel untersucht Webers empirische Herangehensweise an Legitimität.
I. Die moralphilosophische Begründung der Legitimität durch Weber: Darstellung von Webers Legitimitätstypen unter Verzicht auf normative Werturteile.
II. Die moralphilosophische Begründung der Legitimität durch Habermas: Vorstellung der Diskurstheorie von Habermas, die Legitimität an rationale Diskurse bindet.
III. Vergleich der Legitimitätsmodelle von Weber und Habermas: Eine Gegenüberstellung, die insbesondere die Trennung von Recht und Moral bei Weber mit dem Ergänzungsverhältnis bei Habermas vergleicht.
IV. Ergebnis: Abschließende Würdigung von Webers Bedeutung für die Verbindung von Soziologie und Recht.
Schlüsselwörter
Max Weber, Herrschaftssoziologie, Legale Herrschaft, Charismatische Herrschaft, Traditionale Herrschaft, Rechtssoziologie, Rechtspositivismus, Legitimität, Zwangstheorie, Jürgen Habermas, Diskurstheorie, Eugen Ehrlich, Theodor Geiger, Rationalisierung, Normativität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den theoretischen Grundlagen von Max Webers Rechts- und Herrschaftssoziologie sowie deren Einordnung in den Diskurs der Rechtsphilosophie und -soziologie.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind die verschiedenen Herrschaftsformen Webers, sein Verständnis von Recht als Zwangsinstrument, die Positionierung gegenüber dem Rechtspositivismus sowie der Vergleich mit anderen Autoren und Legitimitätsmodellen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, Webers Herrschaftsbegriff und sein Rechtsverständnis systematisch zu durchdringen und durch den Vergleich mit Denkern wie Habermas, Geiger und Ehrlich seine theoretische Tragweite aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische und literaturkritische Analyse der soziologischen Hauptwerke Webers sowie relevanter rechtswissenschaftlicher Sekundärliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erörterung der Herrschaftsformen, eine Untersuchung der Rechtsbegriffe (positivistisch vs. antipositivistisch) und eine umfassende Gegenüberstellung der Legitimitätskonzepte von Weber und Habermas.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die vorliegende Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Herrschaftssoziologie, Rechtspositivismus, Legitimität, Rationalisierung des Rechts und die Unterscheidung zwischen empirischem Sein und normativer Geltung.
Inwiefern unterscheidet sich Webers Rechtsverständnis von dem Eugen Ehrlichs?
Während Weber primär auf eine Zwangstheorie setzt, betont Ehrlich das „lebende Recht“ und die soziologische Verankerung von Normen in der Bevölkerung, die über den rein staatlichen Rechtssatz hinausgeht.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Recht und Moral für Weber so zentral?
Weber lehnt eine Vermischung von Recht und Moral ab, da er dies als Gefährdung des rationalen, formalen Rechtssystems ansieht und zudem die Unwissenschaftlichkeit moralischer Werturteile betont.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2016, Der Herrschaftsbegriff des Max Weber, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/504862