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Zur Shop-Startseite › Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit

Frühparlamentarismus in Schleswig und Holstein

Titel: Frühparlamentarismus in Schleswig und Holstein

Bachelorarbeit , 2004 , 46 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: M.A. Carl Christian Wahrmann (Autor:in)

Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

In der europäischen Geschichte der Neuzeit gibt es zwei Herrschaftsmodelle, die sich gegenüberstehen. Auf der einen Seite der Parlamentarismus, die Regierung durch Räte, ermächtigt durch Wahl oder Geburt, die über die Geschicke eines Landes abstimmen, auf der anderen Seite steht der Absolutismus, die unumschränkte Macht des Monarchen, der ohne rechtliche Bindung an menschliche Instanzen nach eigenem Ermessen regieren kann. Beide Modelle konkurrierten häufig miteinander um die entscheidenden Machtpositionen. Zu Beginn der Epoche, am Beginn des 16. Jahrhunderts, dominieren republikanische Elemente, die später in weiten Teilen von fürstlicher Gewalt abgelöst wurden. Auch in Schleswig und Holstein lässt sich dieser Vorgang beobachten. Am Ende des Mittelalters sind die Stände die beherrschende Kraft im Lande. Sie wählen den Landesherrn, ihren Entscheidungen ist er in vielen Bereichen unterworfen. Erst nach mehr als zweihundert Jahren endet die Mitbestimmung der Stände. 1675 fand der letzte Landtag statt, ab diesem Zeitpunkt regierte der Herrscher ohne direkte Mitsprache der Einwohner.
Nur wenige republikanische Territorien errreichten ihre Unabhängigkeit von fürstlicher Herrschaft. Die Schweiz und die nördlichen Niederlande sind hierfür die bekanntesten Beispiele. Da jedoch in den meisten Fällen keine Seite bereits in der Frühzeit dominierte, waren sowohl die Stände als auch der Fürst aufeinander angewiesen. Die Stände benötigten den Fürsten als oberste Instanz, die ihnen Schutz vor äußeren Feinden garantierte und die innere Odnung wahrte. Der Fürst war dafür auf „Rat und Hilfe“, besonders die Steuerbewilligung der Stände angewiesen, um dieser Aufgabe gerecht werden zu können.
Die Möglichkeit, die eigenen Forderungen oder Bitten vorzubringen und gemeinsam Politik zu betreiben, war die Einberufung eines Landtages. Auf dieser Versammlung fanden die Verhandlungen statt, seine Entscheidungen waren verbindlich. Hier trafen sich der Landesherr oder sein Vertreter und die Stände zur Beratung. Im allgemeinen setzte sich die ständische Seite aus Vertretern der Geistlichkeit, des Adels und der Städte zusammen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Fragestellung

2. Forschungsstand

3. Schleswig und Holstein am Ende des Mittelalters

4. Die Wahl Christians I. zum Landesherrn 1460

5. Der Vertag von Ripen und seine Bewertung

5.1. Wahlmodus

5.2. Landesverwaltung

5.3. Privilegien

5.4.Gerichtswesen

6. „Tapfere Verbesserung“ von Kiel

7. Entwicklung des ständischen Einflusses nach 1460

7.1. Durchsetzung der Landeseinheit

7.2. Wahlrecht

7.3. Indigenat

7.4. Steuerhoheit

8. Ausblick:

Der Vertrag von Ripen und das 19. Jahrhundert

9. Ergebnis

10. Quellen und Literatur

11. Anhang: Vertrag von Ripen,

„Tapfere Verbesserung“ von Kiel

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht den Frühparlamentarismus in Schleswig und Holstein und analysiert, wie es den Ständen gelang, ihre politische Dominanz durch Herrschaftsverträge zu etablieren. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie die Stände ihre Stellung im Staat definierten, welche Rechte sie erringen konnten und wie sich die Machtbalance gegenüber dem Landesherrn bis in das 17. Jahrhundert verschob.

  • Historische Analyse der Verträge von Ripen (1460) und Kiel
  • Die Entwicklung des ständischen Einflusses auf die Regierungsgeschäfte
  • Strukturen der landständischen Verfassung und Machtansprüche der Ritterschaft
  • Das Spannungsfeld zwischen ständischer Mitbestimmung und fürstlichem Absolutismus
  • Die Transformation von Machtrechten im Kontext späterer Staatsbildungen

Auszug aus dem Buch

4. Die Wahl Christians I. zum Landesherrn 1460

Da Adolph VIII. kinderlos starb, war die Frage seiner Nachfolge offen. Mehrere Kandidaten standen bereit, doch konnte keiner ein Recht auf das gesamte Erbe geltend machen. Die Pinneberger Linie der Schauenburger war in Holstein erbberechtigt, die Oldenburger Grafen, Adolphs Neffen, beanspruchten Schleswig, ebenso der dänische König, der das nunmehr erledigte Lehen einziehen wollte. Damit stand eine Teilung der erst vor zwei Jahrzehnten vereinten Lande bevor. Bereits zu Lebzeiten hatte Adolph verfügt, dass ihn seine Oldenburger Neffen beerben sollten – von der Pinneberger Linie wurde dieser Wunsch später nicht anerkannt.

Für die Ritterschaft beider Länder stand fest, dass es nötig war, einen gemeinsamen Herren für ganz Schleswig-Holstein zu bestimmen. Ein Interesse an einer Landeseinheit hatten die Ritter beider Länder, da sie seit mehr als einem Jahrhundert sowohl in Schleswig als auch in Holstein begütert waren. Ihre Rechte konnten sie nur wahrnehmen, wenn sie dem Fürsten geschlossen gegenübertraten. Bei einer Teilung der Lande wären der Zusammenhalt der Adelsbesitzungen und das politische Gewicht verlorengegangen. Somit erscheinen die Stände, hier der Adel, als die ersten Träger eines Landesbewusstseins. Dieses Bewusstsein, in einem Staatsgebilde zu leben, das unabhängig von den familiären Zufälligkeiten der Herrscherfamilie existiert, war neuartig.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung und Fragestellung: Einführung in die Thematik der konkurrierenden Herrschaftsmodelle und Darlegung der zentralen Forschungsfrage zur ständischen Mitbestimmung.

2. Forschungsstand: Überblick über die wesentliche Fachliteratur und Einordnung der eigenen Untersuchung in die bestehende Forschungstradition.

3. Schleswig und Holstein am Ende des Mittelalters: Historische Entwicklung der Region und die Herausbildung der politischen Interessen des ansässigen Adels.

4. Die Wahl Christians I. zum Landesherrn 1460: Analyse der politischen Umstände der Thronfolge und die Rolle der Stände bei der Etablierung des Wahlrechts.

5. Der Vertag von Ripen und seine Bewertung: Detaillierte Untersuchung der Kategorien Wahlmodus, Landesverwaltung, Privilegien und Gerichtswesen des Vertrages.

6. „Tapfere Verbesserung“ von Kiel: Erläuterung der ergänzenden Urkunde und ihrer Bedeutung für die Korrektur ständischer Privilegien.

7. Entwicklung des ständischen Einflusses nach 1460: Analyse der langfristigen Erosion ständischer Rechte in den Bereichen Landeseinheit, Wahlrecht, Indigenat und Steuerhoheit.

8. Ausblick: Untersuchung der Rezeption des Ripener Vertrags im 19. Jahrhundert und dessen Einfluss auf den aufkommenden Nationalismus.

9. Ergebnis: Zusammenfassung der Machtverschiebung zwischen Ständen und Fürsten sowie Bilanzierung der historischen Bedeutung der Verträge.

10. Quellen und Literatur: Auflistung der verwendeten Primär- und Sekundärquellen.

11. Anhang: Vertrag von Ripen, „Tapfere Verbesserung“ von Kiel: Wiedergabe der Original-Vertragstexte als Grundlage der Untersuchung.

Schlüsselwörter

Frühparlamentarismus, Schleswig, Holstein, Vertrag von Ripen, Ständestaat, Ritterschaft, Landesherr, Steuerhoheit, Wahlrecht, Indigenat, Landtag, Herrschaftsverträge, Geschichte, Verfassungsgeschichte, 1460.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung der ständischen Mitbestimmung in Schleswig und Holstein nach 1460 und die daraus resultierenden Machtstrukturen zwischen Ständen und Fürsten.

Welche Themenfelder sind zentral?

Zentrale Themen sind die Verfassungsgeschichte, die Rolle der Ritterschaft als Machtfaktor, das Steuerbewilligungsrecht sowie die Entwicklung des Wahlrechts bis ins 17. Jahrhundert.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, den Machtanspruch der Stände anhand der Verträge von 1460 zu untersuchen und nachzuweisen, wie diese ihre politische Dominanz gegenüber dem Landesherrn durchzusetzen versuchten.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit nutzt eine historisch-analytische Methode, basierend auf der Untersuchung und Interpretation von Rechtstexten (Verträge von Ripen und Kiel) sowie der Auswertung der relevanten Forschungsliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Verträge von 1460, die Untersuchung der spezifischen ständischen Privilegien und die Darstellung der schrittweisen Machtverschiebung zugunsten der fürstlichen Verwaltung bis zum Ende des letzten Landtags.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen gehören Frühparlamentarismus, Ständestaat, Vertrag von Ripen, landständische Verfassung, Steuerhoheit und Ritterschaft.

Warum war der Vertrag von Ripen für die Stände von so großer Bedeutung?

Er sicherte den Ständen die Mitbestimmung bei der Nachfolgeregelung und garantierte ihnen weitreichende Rechte, insbesondere das Steuerbewilligungsrecht, das sie vor willkürlicher fürstlicher Macht schützte.

Wie veränderte sich die Rolle der Stände bis 1675?

Durch die Etablierung effektiverer, fürstlich kontrollierter Verwaltungen und die wirtschaftliche sowie politische Schwächung des Adels verloren die Stände sukzessive ihre Mitbestimmungsrechte, bis der letzte Landtag 1675 abgebrochen wurde.

Ende der Leseprobe aus 46 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Frühparlamentarismus in Schleswig und Holstein
Hochschule
Universität Rostock  (Historisches Institut)
Note
1,0
Autor
M.A. Carl Christian Wahrmann (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2004
Seiten
46
Katalognummer
V50036
ISBN (eBook)
9783638463447
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frühparlamentarismus Schleswig Holstein
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
M.A. Carl Christian Wahrmann (Autor:in), 2004, Frühparlamentarismus in Schleswig und Holstein, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/50036
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Leseprobe aus  46  Seiten
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