Ziel dieser Arbeit ist die kritische Erörterung der steuerlichen Würdigung bezüglich der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen aus einer GmbH auf eine sogenannte Rentner-GmbH. Zunächst wird in Kapitel zwei die Intention der Rentner-GmbH sowie deren Historie betrachtet. In Kapitel drei werden die steuerlichen Folgen aus der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt. Darüber hinaus wird in Kapitel vier eine kritische Betrachtung der steuerlichen Würdigung durchgeführt. Zur Verdeutlichung enthält Kapitel fünf ein zusammenfassendes Beispiel. Die erzielten Erkenntnisse werden in Kapitel sechs zu einem Fazit und einer kritischen Stellungnahme zusammengefasst.
Wer ein Leben lang hart geschuftet hat, will seinen Lebensabend gewiss haben. Dieses ist den deutschen Unternehmern wichtig. Genauso wichtig ist es ihnen für ihr Lebenswerk, also beispielsweise ihre selbst geschaffene GmbH, auch eine angemessene Entlohnung in Form eines hohen Verkaufspreises zu erhalten.
Der Musterfall stellt sich wie folgt dar: Ein alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer hat über lange Zeit seine GmbH aufgebaut. Um jährlich Steuern zu sparen und einen gesichteten Lebensabend zu finanzieren, wurden jährlich Altersvorsorgebeiträge in eine Pensionsrückstellung eingebucht. In den meisten Fällen stellt dies die einzige Altersvorsorge des Gesellschafter-Geschäftsführers dar, sodass die Prioritäten aus den oben genannten Gründen hoch liegen. Doch vor einem Verkauf der GmbH stellt sich die Frage: Wohin mit der Verpflichtung ohne Steuern zu zahlen?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Entwicklung
2.1 Intention der Rentner-GmbH
2.2 Historie
3. Steuerliche Folgen aus den BFH-Urteilen
3.1 Zivilrechtliche Voraussetzungen
3.2 Übertragende GmbH
3.3 Übernehmende GmbH
3.4 Gesellschafter-Geschäftsführer
4. Die unschönen Mitbringsel
4.1 Kritik an den BFH-Urteilen aus 2016
4.2 Findung einer angemessenen Ausgleichszahlung
5. Zusammenfassendes Beispiel
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht kritisch die steuerlichen Konsequenzen der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen einer GmbH auf ein verbundenes Unternehmen, die sogenannte "Rentner-GmbH". Dabei steht die Forschungsfrage im Vordergrund, ob diese Gestaltung nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ohne schädliche Lohnzuflüsse für den Gesellschafter-Geschäftsführer realisierbar ist und wie eine steuerlich angemessene Ausgleichszahlung zu bemessen ist.
- Analyse der historischen Rechtsprechung zur Pensionsauslagerung.
- Untersuchung der steuerlichen Auswirkungen auf Ebene der übertragenden und übernehmenden GmbH.
- Bewertung zivilrechtlicher Voraussetzungen wie des BetrAVG.
- Kritische Würdigung der "verdeckten Gewinnausschüttung im Dreieck".
- Praktische Ableitung von Bewertungsmaßstäben für Ausgleichszahlungen.
Auszug aus dem Buch
4.2 Findung einer angemessenen Ausgleichszahlung
Um das eigentlich Hauptproblem dieses Gestaltungsmodells zu verstehen, muss noch einmal bewusst gemacht werden, dass ein fiktiver Lohnzufluss unabhängig von der Höhe der dafür gezahlten Gegenleistung, der Bonität der beiden Gesellschaften oder dem Erdienungsgrad der Pensionszusage ist. Auf Ebene der Lohnsteuer ist daher die Höhe der Ausgleichszahlung unmaßgeblich, da der Zufluss von Arbeitslohn immer in diesem Modell zu verneinen ist. Wo sich allerdings eine Auswirkung ergibt, ist in der körperschaftsteuerlichen Beurteilung. Eine zu hohe oder aber auch eine zu niedrige Abfindungszahlung kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung im Dreieck führen.
Sollte die Ausgleichszahlung zu niedrig gewählt worden sein, bzw. es wurde gar keine vereinbart, so wird eine verdeckte Gewinnausschüttung im Dreieck ausgelöst. Dies kann beispielsweise auch geschehen, wenn die übertragende GmbH nicht genügend Vermögenswerte besitzt, welche auf die übernehmende GmbH übertragen werden können. Bei dieser Variante wird die Fiktion angenommen, dass die übertragende GmbH ein angemessenes Entgelt für die Pensionszusage gezahlt hat, die Differenz zwischen angemessenen Wert und der tatsächlichen Ausgleichszahlung aber wieder von der übertragenden GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer ausgezahlt wurde. Dieser hat die Auszahlung wiederum in die A-GmbH eingelegt. Diese Fiktion wird innerbilanziell bei beiden GmbHs gewinnwirksam gebucht. Somit entwickelt sich eine verdeckte Gewinnausschüttung der übernehmenden GmbH an den Anteilseigner und eine verdeckte Einlage wiederum vom Gesellschafter in die übertragende GmbH.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit führt in die Problematik ein, dass GmbHs mit Pensionsverpflichtungen oft unverkäuflich sind, und stellt das Modell der "Rentner-GmbH" als Lösungsweg vor.
2. Die Entwicklung: Dieses Kapitel beleuchtet die Beweggründe für die Auslagerung und analysiert die historische Rechtsprechung, die den Weg für die heutige Gestaltungspraxis ebnete.
3. Steuerliche Folgen aus den BFH-Urteilen: Es werden die zivilrechtlichen Hürden sowie die steuerlichen Konsequenzen für die übertragende GmbH, die übernehmende GmbH und den Gesellschafter-Geschäftsführer detailliert dargestellt.
4. Die unschönen Mitbringsel: Der Autor übt Kritik an der aktuellen BFH-Rechtsprechung und analysiert die schwierige Problematik der Bemessung einer angemessenen Ausgleichszahlung.
5. Zusammenfassendes Beispiel: Anhand eines konkreten Falls wird die steuerliche Umsetzung der Auslagerung in zwei Varianten illustriert und berechnet.
6. Fazit: Die Arbeit resümiert, dass das Modell der Rentner-GmbH zwar vorteilhaft ist, aber hohe Anforderungen an die einzelfallbezogene Gestaltung und Bemessung stellt.
Schlüsselwörter
Rentner-GmbH, Pensionsverpflichtungen, Gesellschafter-Geschäftsführer, verdeckte Gewinnausschüttung, BFH-Urteil, Lohnzufluss, Ausgleichszahlung, betriebliche Altersvorsorge, BetrAVG, Pensionsrückstellung, Steuergestaltung, Schuldübernahme, Abzinsung, Kapitalgesellschaft, körperschaftsteuerliche Beurteilung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeit, Pensionsverpflichtungen einer GmbH auf ein verbundenes Unternehmen, eine sogenannte "Rentner-GmbH", auszulagern, um die operative GmbH für einen Verkauf attraktiv zu machen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Schwerpunkte liegen auf der steuerlichen Behandlung von Pensionsauslagerungen, den Auswirkungen der aktuellen BFH-Rechtsprechung, der zivilrechtlichen Zulässigkeit nach dem BetrAVG sowie der Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, zu erörtern, unter welchen Voraussetzungen eine Pensionsauslagerung ohne schädliche steuerliche Folgen (insbesondere ohne Lohnzufluss beim Gesellschafter) möglich ist und wie der angemessene Ausgleichsbetrag ermittelt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristisch-steuerrechlichen Analyse aktueller BFH-Rechtsprechung, BMF-Schreiben und einschlägiger Fachliteratur, ergänzt durch eine beispielhafte Fallberechnung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die zivilrechtlichen Anforderungen, die steuerlichen Konsequenzen bei den beteiligten Gesellschaften, die Kritik an der aktuellen Rechtsprechung und die Problematik der Bestimmung einer angemessenen Ausgleichszahlung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Rentner-GmbH, Pensionsverpflichtungen, verdeckte Gewinnausschüttung, Lohnzufluss und Ausgleichszahlung charakterisiert.
Warum ist das Modell der Rentner-GmbH für Verkäufer interessant?
Es ermöglicht die Trennung von Pensionslasten und operativem Geschäft, was die GmbH für potenzielle Käufer "sauber" und damit verkaufbar macht, während der Gesellschafter die Kontrolle über seine Altersvorsorge behält.
Welche Risiken ergeben sich bei einer unangemessenen Ausgleichszahlung?
Eine falsch bemessene Ausgleichszahlung kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung im Dreieck führen, die auf Ebene des Gesellschafters und der beteiligten Gesellschaften zu erheblichen steuerlichen Nachteilen und Nachzahlungen führt.
Wird eine verbindliche Auskunft empfohlen?
Ja, aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit bei der Bemessung der Ausgleichszahlung wird dringend empfohlen, einen Antrag auf verbindliche Auskunft nach § 89 AO zu stellen, um steuerliche Risiken zu minimieren.
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- Katharina Palm (Author), Vanessa Schäfer (Author), 2018, Steuerliche Würdigung der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen aus einer GmbH auf ein verbundenes Unternehmen. Die "Rentner-GmbH", Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/496673