Die Strategie des Gender Mainstreaming hat das Ziel, den Verfassungsauftrag, also die im Grundgesetz geforderte Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen. Mit der Einführung von Gender Mainstreaming gelingt es, gleichstellungspolitischen Maßnahmen eine breitere öffentliche Beachtung zu verschaffen. Doch inwiefern lässt sich das Gender Mainstreaming mit der Emanzipation der Frau in Einklang bringen? Lässt sich Gender Mainstreaming sogar schon als Emanzipationserfolg der Frau beschreiben? Mit dieser Forschungsfrage beschäftigt sich die vorliegende Arbeit.
Dafür wird die geschichtliche Entwicklung des Emanzipationsbegriffs beschrieben und zu der Emanzipation in der Kritischen Erziehungswissenschaft hergeleitet. Mit der Definition des Emanzipationsbegriffs wird die Frauenbewegung und die damit verbundene Emanzipation der Frau betrachtet und in ihren Zielen und Auswirkungen beschrieben. Daraufhin wird mit Hilfe des Gender Equality Index die aktuelle Gleichstellung in Deutschland analysiert, welche für die später Entwicklung von eigenen Frauenemanzipatorischen Hypothesen sinnvoll ist. Drei frauenemanzipatorische Hypothesen, welche für die Ziele der Emanzipation der Frau in der heutigen Zeit stehen sollen werden konstruiert.
Um die Forschungsfrage beantworten zu können, muss das Gender Mainstreaming Konzept definiert werden. Hier werden Ziele, Möglichkeiten aber auch Grenzen aufgezeigt. Die Arbeit beschreibt ein Praxisbeispiel von Gender Training, welches daraufhin mit den vorliegenden Hypothesen hinsichtlich der Forschungsfrage analysiert wird. In dem Fazit wird die Forschungsfrage anhand der vorherigen Schlussfolgerungen, aber auch dem theoretischen Input beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 EMANZIPATION
2.1 Herleitung des Emanzipationsbegriffs und die geschichtliche Entwicklung
2.2 Emanzipation in der geschichtlichen und aktuellen Frauenbewegung
2.3 Heutige Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland als Idee für erreichte Emanzipationsziele
2.4 Eigene Konstruktion von Emanzipation und feministischen Emanzipationszielen
3 GENDER MAINSTREAMING
3.1 Der Genderbegriff
3.2 Geschichte und Definition von Gender-Mainstreaming
4 GENDER MAINSTREAMING KONZEPT IM VERGLEICH MIT FRAUENEMANZIPATORISCHEN HYPOTHESEN
5 FAZIT
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
ANHANG 1: GENDER TRAINING VON VER.DI
Einleitung
„Kann Gender bzw. Geschlecht trainiert werden? Kann es vielleicht sogar - als etwas, das sich individuell und gesellschaftlich begrenzend auswirkt - abtrainiert werden? Und was ist das Ziel?“ (Büschel & Pohlkamp, 2009, S. 275).
Mit dieser Frage beschäftigt sich die Strategie des Gender Mainstreaming. Sie hat das Ziel, den Verfassungsauftrag, also die im Grundgesetz geforderte Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen. Mit der Einführung von Gender Mainstreaming gelingt es, gleichstellungspolitischen Maßnahmen eine breitere öffentliche Beachtung zu verschaffen. Doch inwiefern lässt sich das Gender Mainstreaming mit der Emanzipation der Frau in Einklang bringen? Lässt sich Gender Mainstreaming sogar schon als Emanzipationserfolg der Frau beschreiben?
Mit dieser Forschungsfrage beschäftigt sich die vorliegende Arbeit.
Dafür wird die geschichtliche Entwicklung des Emanzipationsbegriffs beschrieben und zu der Emanzipation in der Kritischen Erziehungswissenschaft hergeleitet. Mit der Definition des Emanzipationsbegriffs wird die Frauenbewegung und die damit verbundene Emanzipation der Frau betrachtet und in ihren Zielen und Auswirkungen beschrieben. Daraufhin wird mit Hilfe des Gender Equality Index die aktuelle Gleichstellung in Deutschland analysiert, welche für die später Entwicklung von eigenen Frauenemanzipa- torischen Hypothesen sinnvoll ist. Drei frauenemanzipatorische Hypothesen, welche für die Ziele der Emanzipation der Frau in der heutigen Zeit stehen sollen werden konstruiert. Um die Forschungsfrage beantworten zu können, muss das Gender Mainstreaming Konzept definiert werden. Hier werden Ziele, Möglichkeiten aber auch Grenzen aufgezeigt. Die vorliegende Arbeit beschreibt ein ver.di Praxisbeispiel von Gender Training, welches daraufhin mit den vorliegenden Hypothesen hinsichtlich der Forschungsfrage analysiert wird. In dem Fazit wird die Forschungsfrage anhand der vorherigen Schlussfolgerungen, aber auch dem theoretischen Input beantwortet.
2 Emanzipation
2.1 Herleitung des Emanzipationsbegriffs und die geschichtliche Entwicklung
Spätestens mit Beginn, der verstärkt gesellschaftspolitisch akzentuierten Diskussionen der Pädagogik, wie sie seit Mitte der 60er Jahre beobachtet werden können, hat der Emanzipationsbegriff neue Aktualität gewonnen. Die Mehrdeutigkeit dieses Begriffs und seine Verwobenheit in dasjeweils individuelle und soziale Wertsystem machen eine differenzierende Klärung erforderlich. Dabei bietet sich für die Darstellung eine Dreiteilung an: ,der historische Ursprung des Begriffes, wie er heute noch im allgemeinen Gebrauch nachwirkt, der sozialgeschichtliche Wandel des Begriffs, und die gesellschaftskritische Betrachtung zurunterschiedlichenNutzung des Begriffs‘ (vgl. Koehler, 2004, S. 20).
Der Emanzipationsbegriff entstammt der römischen Rechtssprache, womit der Vorgang der Entgliederung aus einer Verfügungsgewalt beschrieben wurde. Emanzipation als emancipatio meinte die Loslösung des Sohnes aus der ,väterlichen FamiliengewalÜ Genau so konnten aber auch Wertgegenstände oder Eigentum emanzipiert werden (vgl. Ruhloff, 2004, S. 279). In der Neuzeit, 14. Jahrhundert, verbreitete sich der Begriff Emanzipation in die europäische Sprache. Bezeichnet wurde damit, der Übergang „von einem abhängigen zu einem unabhängigen Status“ (Ebd.). In Deutschland entwickelte sich der Begriff während des 17. und 18. Jahrhundert zu einem negativ belasteten Begriff, da Emanzipation als Überheblichkeit angesehen wurde (vgl. Ebd.).
Positiv hinterlegt wurde das Wort erst durch Kant und seine Antwort auf die Frage der Aufklärung: „Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“ (Ebd., S. 280), wobei erst Georg Forster Emanzipation als positiven Termins benutzte und es dadurch erstmals als positive Selbstbefreiung von Herrschaft angesehen wurde. Somit wurde die Emanzipation im 19. Jahrhundert zum Inbegriff für die Befreiungsbewegungen verschiedener Arten, z.B. für die Befreiung von Juden.
Mit dem 20. Jahrhundert fand der Emanzipationsbegriff sich auch in der Pädagogik wider. Im 20. Jahrhundert lassen sich zwei Aufsätze in dem ,Handbuch der Pädagogik finden, die den Emanzipationsbegriff verwenden. In der ersten Phase der Jugendbewegung wurde die Emanzipation als Ausbruch aus der Lebensweise der Erwachsenen beschrieben. Gleichzeitig aber auch in Bezug zu Protesten für diejugendeigende Lebensform gesetzt.
Der zweite Aufsatz beschreibt Emanzipation als Aufgabe die Arbeiterkinder aus ihrer sozialen Klasse zu befreien: „Freimachen von Verstand und Gemüt von den Bindungen überalteter Vorstellungen, Wertungen und Gewöhnungen; ...von Vorurteilen, Bedrückungen und Hemmungen einer bereits problematisch gewordenen Wirtschaft und Gesellschaft“ (Ebd., S. 282). Um 1970 wurde der Emanzipationsbegriff zu einem öffentlichen Interesse, als dieser im Protest gegen eine Sexualerziehung eingesetzt wurde.
Mit dem von Mollenhauer, Klafki und Blankertz eingeleiteten Paradigmenwechsel Mitte der 1960er Jahre zu der Kritischen Erziehungswissenschaft erhielt Emanzipation gemeinsam mit Schlagworten wie ,Kritik und Demokratisierung‘ eine neue und wichtigere Bedeutung innerhalb der Pädagogik. Dies lässt sich durch die Politisierung von Wissenschaft und Gesellschaft im Kontext der 1968er-Bewegung begründen. Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit stand damals im Fokus, „was sich unter anderem an der Rezeption der Studien zum Autoritären Charakter 'von Adorno (aufbauend auf Fromm) (1973) und seiner Aufsätze Erziehung nach Auschwitz (1967/1969) und Erziehung zur Mündigkeit (1971) durch die Studentenbewegung ablesen lässt “ (Mauritz, 2018, S. 13). Die Kritische Erziehungswissenschaft hat auch bis heute nicht an Aktualität verloren.
Wolfgang Klafki war und ist von besonderer Bedeutung für die kritische Theorie. Klafki entdeckt die Erziehungswissenschaft als Gesellschaftskritik, die an den Prinzipien von Emanzipation, Selbstbestimmung und Mündigkeit orientiert ist (vgl. Klafki, 1971, S. 265). Ein weiterer aktueller und wichtiger Wissenschaftler für die kritische Theorie ist Jürgen Habermas, welcher Emanzipation als einen Bildungsprozess definiert, der einen Prozess sozialer Bildungsprozesse widerspiegelt. Es ist also eine Art Selbstreflexion, welche eine Veränderung des Lebens zur Konsequenz hat und deshalb als Emanzipation betitelt werden kann (vgl. Habermas, 1968, S. 261). Diese von Habermas entwickelte Konstruktion von Emanzipation wird immer wieder in der Kritischen Erziehungswissenschaft aufgegriffen und von vielen anderen Wissenschaftlern interpretiert. So erkennt Krüger (2002, S. 65) einen Abbau von Herrschaft in der Konstruktion von Habermas, welcher als Faktor auch immer wieder zu der theoretischen Konzeptualisierung von emanzipato- rischen Erziehungsansätzen herangezogen wird (vgl. Mauritz, 2018, S. 13). Mollenhauer (1973, S. 11) erkennt in der Kritischen Erziehungswissenschaft ein Zusammenhang von Erziehung und Emanzipation, welche sich vor allem mit der Frage nach der Befreiung der Subjekte aus gesellschaftlichen Bedingungen beschäftigt.
Maurer (2001, S. 374) formuliert zusammenfassend:
„Emanzipation ist ein immer wieder neu zu hinter/ragender, neu zu bestimmender Impuls und Prozess, der sich irgendwo zwischen Alltagszwängen und Befreiungsräumen ereignet und entfaltet, der versucht, die bislang ungenutzten Möglichkeiten eines besseren Lebens und größerer Autonomie auszuloten und zu realisieren “
Ebenso gehören zu der Emanzipation auch die Begriffe Mündigkeit, Autonomie und Selbstbestimmung. Verbleibt man in der Perspektive von Kant, kann man Emanzipation als Aneignung von persönlicher Handlungsfreiheit beschreiben (vgl. Mauritz, 2018, S. 18). Der Emanzipationsbegriff ist theoretisch und geschichtlich definiert und einheitliche Zielperspektiven können unklar ausgearbeitet werden. Emanzipation hat immer einen individuellen Aspekt des Subjekts, wodurch Emanzipation auf die Formulierung von eigenen Zielen zurückgreift.
2.2 Emanzipation in der geschichtlichen und aktuellen Frauenbewegung
Die in dieser Arbeit zu untersuchende Frage nach dem emanzipativen Potenzial des Gender Mainstreamings für Frauen liegt unmittelbar mit der Emanzipation der Frau zusammen. Die Frauenbewegung ist Teil des großen Individualisierungs- und Emanzipationsprozesses, der mit der Renaissance und der Reformation begann und seit dem 18. Jahrhundert vom Gedankengut der Aufklärung und der Französischen Revolution (Menschenrechtserklärung) sowie von wissenschaftlichen und ökonomischen Veränderungen (Technisierung und Industrialisierung) beeinflusst wurde (vgl. Koehler, 2004, S. 31). Die Frauenbewegung hat eine lange Geschichte, die sich bis in das 18. Jahrhundert zurückverfolgen lässt. Während der französischen Revolution forderten Mary Wollstonecraft und Olympe de Gouges Menschen- und Bürgerrechte auch für Frauen. In Deutschland findet man die erste Frauenbewegung im Jahr 1848, welche durch den Nationalsozialismus unterbrochen wurde (vgl. Fleischer, 2005, S. 11). In dem Zeitraum um 1840 gründeten sich die ersten Frauenbewegungen für Dienstmädchen und Arbeitnehmerinnen, welche die Inspiration für viele weitere Frauenvereine waren. Die Ziele der Frauenbewegungen waren vor allem das Recht auf Arbeit und Bildung, sowie das Wahlrecht für Frauen.
Das Engagement der Frauenbewegung führte dazu, dass das Frauenwahlrecht im November 1918 eingeführt wurde. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde die Frauenbewegung durch das NS-Frauenwerk und die NS-Frauenschaft ersetzt. Sie hatten das Ziel die traditionelle Rolle der Frau wiederherzustellen (vgl. Oreshka, 2013, S.5).
Aus der feministischen Perspektive betrachtet kann Emanzipation als Überwinden von Widerständen, also als eine Form von Befreiung aus gesellschaftlich hergestellten Zwängen interpretiert werden. Die Ziele der zweiten Frauenbewegung umfasst die Perspektive des Heraustretens aus der Privatheit in das öffentliche Leben, welches eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen sollte:
„Emanzipation ist keine definierbare Größe, sondern Leitmotiv eines permanent engagierten Lebens, in dem das Bemühen um die Loslösung aus unwürdigen Zwängen und Abhängigkeiten im Mittelpunkt steht. Daraus ergibt sich, dass Emanzipation für jede Frau ein anderes Gesicht, einejeweils spezifische Akzentuierung gewinnen kann und für ein und dieselbe Frau sich heute in etwas Anderem erweisen kann als morgen “ (Bock, 1988, S. 85).
Nach dem zweiten Weltkrieg, im Jahr 1968 formierte sich die zweite Frauenbewegung in Europa und den USA. Zentrale Ziele der Frauenemanzipation waren und sind immer noch die Rechtsgleichheit, womit das gleiche Recht auf Bildung, Lohn, Arbeit, Ehe und politische Teilhabe gemeint ist. Ebenso wird die Autonomie und die Selbstbestimmung verfolgt, wodurch Frauen das Recht auf eine individuelle Lebensweise und Lebensgestaltung erhalten sollen. Ein großer Aspekt der Frauenbewegung ist die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, wobei besonders auf die gleiche Verteilung der bezahlten (wie der Beruf) und unbezahlten Arbeit (wie die Hausarbeit) zwischen Frauen und Männern geachtet werden soll. Ein weiteres Anliegen ist die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen in der Ehe und die Befreiung der eigenen Sexualität. Damit meint man primär das Recht auf Selbstbestimmung bezüglich eines Schwangerschaftsabbruchs, Verhütung und sexueller Orientierung (vgl. Gerhard, 1995, S. 247f.).
Die neue feministische Frauenforschung entstand in den 1960er Jahren zunächst in den USA und verbreitete sich dann nach Westeuropa. Die neue Frauenbewegung stand nicht nur für die Aufhebung von Gleichberechtigungsdefizite in Beruf, Familie und Gesellschaft, sondern sie forderten die grundlegenden Veränderungen von patriarchalischen Strukturen (vgl. Koehler, 2004, S. 42). In Deutschland entwickelte sich die feministische Frauenforschung überwiegend in den Sozialwissenschaften, Geschichtswissenschaften und Literaturwissenschaften. In der heutigen Zeit lässt sich die Frauenforschung injegli- cherWissenschaftsdisziplinfinden (vgl. Lissner, 1988, S. 335):
„Ziel derfeministischen Frauenforschung ist daher auf der Grundlage ihrer Verankerung in der neuen Frauenbewegung die Erarbeitung bisher vernachlässigter Themen weiblicher Lebenszusammenhänge sowie die Erstellung neuer Wissenschaftstheorien, die diese neuen Erkenntnisse sowie ,Ge- schlecht‘, ,Stigmata‘ und ,Ostrazismus‘ als sozialhistorische Strukturkategorie mit einschließen “ (Koehler, 2004, S. 42).
Kennzeichnend für die zweite Welle der Frauenbewegung war, dass nicht die Gleichberechtigung im Mittelpunkt stand, sondern zuerst die Selbstbestimmung und Autonomie als Ziel angestrebt wurde. Um den Kampf für Emanzipation verstehen zu können, müssen die Lebensweise von Frauen in den 1960er und 1970er Jahren deutlich gemacht werden. Verheiratete Frauen lebten bis zu der Ehe- und Scheidungsreform im Jahr 1977 in einem Abhängigkeitsverhältnis und waren per Gesetz dem ehelichen Beischlaf verpflichtet. Entscheidungen über die Kinder, sowie die berufliche Bildung der Frau wurde von dem Mann übernommen. Sie lebten also fremdbestimmt, unter den Rahmenbedingungen ihres Ehemannes (vgl. Mauritz, 2018, S. 19).
In den Anfängen der 1970er Jahren lässt sich die Emanzipation der Frau im Sinne von Selbstbestimmung über ihren Körper, ihrer Sexualität und der Entwicklung einer selbstständigen Lebensweise definieren. Frauen wollten den sexuellen Objektstatus verlassen und zum selbstbestimmten Subjekt werden. Die neue Frauenbewegung hatte das Private Leben, die Sexualität und Körper zu einer politischen Frage gemacht:
„Mit einem Bezug auf die Gleichheit wurde sexuelle Selbstbestimmung im Sinne der Freiheit von sexueller Gewalt gedacht, Emanzipation war gleichzeitig der Ruf nach Freiheit in der gleichen Würde, ganz aufklärerisch als BefreiungvondenKetten“(Baer, 2009, S. 109).
Mit der ansteigenden Entdeckung der eigenen Sexualität in der Frauenbewegung, kam es zu der Einführung der Pille. Welches wiederum das Wissen über den §218 in den Mittelpunkt der Frauenemanzipation stellte. Bis heute sind in dem §218 die gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen für einen Schwangerschaftsabbruch festgelegt.
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