Seit dem Jahr 2006 wird die Reform der internationalen Leasingbilanzierung schon intensiv diskutiert. Grund dafür war besonders die starke Kritik an der bisher gültigen Leasingbilanzierung nach IAS 17. Insbesondere wurden die Ermessensspielräume bei der Klassifizierung der Leasingverhältnisse kritisiert, da diese dazu führen können, dass ähnliche Sachverhalte unterschiedlich dargestellt werden. Im Jahr 2016 veröffentlichte schließlich das International Accounting Standards Board (IASB) in Kooperation mit dem Financial Accounting Standards Board (FASB) den neuen Standard IFRS 16, welcher den bisherigen Standard IAS 17 ersetzt und ab dem Jahr 2019 anzuwenden ist. Ziel des neuen Standards ist hierbei die Sicherstellung einer realitätsgetreuen Darstellung des Leasingverhältnisses durch Leasingnehmer und Leasinggeber. Die bisher außerbilanziellen Leasinggeschäfte sollen nunmehr in der Bilanz verbessert abgebildet und sichtbar werden. Da zur Erfüllung der Zielsetzung des Standard IFRS 16 Veränderungen in Hinblick auf die bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen gefordert werden, liegt hierauf der Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit. Im Hinblick darauf, dass der neue Standard IFRS 16 umfassende qualitative und quantitative Anhangangaben festlegt, spielen die Auswirkungen auf die Anhangangaben in der vorliegenden Arbeit ebenso eine bedeutende Rolle. Im Vergleich zum IAS 17 wurden die Anhangangaben sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber erheblich ausgeweitet.
Allgemein soll geprüft werden, ob die Neuregelungen zur Zielerreichung führen. Zu diesem Zweck wird vorerst im zweiten Kapitel eine Einführung in das Thema Leasing erfolgen. Nachfolgend werden die wesentlichen Kritikpunkte des IAS 17 aufgezeigt, um die Notwendigkeit einer Reformierung der Leasingbilanzierung zu verdeutlichen. Um die Veränderung durch die Neuregelung ersichtlich zu machen, folgt anschließend im dritten Kapitel ein Vergleich der Leasingbilanzierung nach IAS 17 und der Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Damit ein besseres Verständnis gewährleisten werden kann, wird vorerst die Leasingbilanzierung nach IAS 17 erläutert und anschließend erst nach IFRS 16. Hierbei werden Leasingnehmer und Leasinggeber getrennt voneinander betrachtet, da durch die Neuregelungen überwiegend Änderungen auf der Leasingnehmerseite zu verzeichnen sind.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Leasing nach IFRS
2.1 Allgemeine Einführung
2.2 Anpassungsbedarf des Standards IAS 17
3 Leasingbilanzierung nach IFRS
3.1 Bilanzierung der Leasingverhältnisse nach IAS 17
3.1.1 Bilanzierung beim Leasingnehmer
3.1.2 Bilanzierung beim Leasinggeber
3.2 Bilanzierung der Leasingverhältnisse nach IFRS 16
3.2.1 Bilanzierung beim Leasingnehmer
3.2.2 Bilanzierung beim Leasinggeber
4 Auswirkung der Neuregelung auf die Anhangangaben
4.1 Anhangangaben nach IAS 17
4.1.1 Angabepflicht der Leasingnehmer
4.1.2 Angabepflicht der Leasinggeber
4.2 Anhangangaben nach IFRS 16
4.2.1 Angabepflicht der Leasingnehmer
4.2.2 Angabepflicht der Leasinggeber
5 Kritische Würdigung der Neuregelung
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Reform der internationalen Leasingbilanzierung durch den Standard IFRS 16, mit einem besonderen Fokus auf die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Anhangangaben sowie die kritische Beurteilung des neuen Regelwerks im Vergleich zum bisherigen Standard IAS 17.
- Vergleich der Leasingbilanzierung nach IAS 17 und IFRS 16
- Analyse des Right-of-Use-Ansatzes für Leasingnehmer
- Detaillierte Untersuchung der Anhangangaben für Leasingnehmer und Leasinggeber
- Kritische Würdigung der Zielerreichung der Neuregelung
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Bilanzierung beim Leasingnehmer
Die beträchtlichste Änderung durch das IFRS 16 stellt der Right-of-Use-Ansatz für Leasingnehmer dar. Anders als nach IAS 17 sind beim Leasingnehmer nach IFRS 16 Leasingverhältnisse unabhängig von der Allokation der Chancen und Risiken zu bilanzieren. Maßgebend für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen ist nicht mehr das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand, sondern die Rechte und Verpflichtungen, die sich aus einem Leasingverhältnis ergeben. Eine Unterscheidung zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasing ist daher für Leasingnehmer nach IFRS 16 nicht mehr notwendig. Nach dem Right-of-Use-Ansatz aktivieren Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses ihr Nutzungsrecht und passivieren unterdessen ihre Leasingverbindlichkeit. Dies wird dadurch begründet, dass die Nutzungsrechte durch das Leasingverhältnis erworben werden und somit ein Vermögenswert darstellen, während die zukünftig zu zahlenden Leasingraten per Definition einer Schuld entsprechen. Hierbei hat der Leasingnehmer die Pflicht, das Nutzungsrecht mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Die Leasingraten, welche sich zu Beginn des Leasingverhältnisses ergeben, sind mit dem Barwert anzusetzen. Jedoch besteht nach IFRS 16 ein Wahlrecht für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse mit Vermögenswerten von geringem Wert. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverhältnisse mit einer geringeren Laufzeit als zwölf Monate. Vermögenswerte, die 5.000 US- Doller unterschreiten, gelten als Vermögenswerte von geringem Wert.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der bisherigen Leasingbilanzierung nach IAS 17 ein und erläutert die Zielsetzung der Arbeit bezüglich der Auswirkungen des IFRS 16 auf die Anhangangaben.
2 Leasing nach IFRS: Dieses Kapitel gibt einen allgemeinen Überblick über das Leasing und erörtert den Anpassungsbedarf des Standards IAS 17 aufgrund der geäußerten Kritik.
3 Leasingbilanzierung nach IFRS: Hier wird die bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen nach IAS 17 und IFRS 16 für Leasingnehmer und Leasinggeber detailliert gegenübergestellt.
4 Auswirkung der Neuregelung auf die Anhangangaben: Dieses Kapitel analysiert die spezifischen Angabepflichten im Anhang nach den alten IAS 17-Vorschriften und den neuen IFRS 16-Vorgaben für beide Vertragsparteien.
5 Kritische Würdigung der Neuregelung: Es erfolgt eine kritische Beurteilung der neuen Regelungen, insbesondere des Right-of-Use-Ansatzes sowie der verbleibenden Wahlrechte und Handlungsspielräume.
6 Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Reform und einem Ausblick auf notwendige zukünftige Forschungsansätze.
Schlüsselwörter
IFRS 16, IAS 17, Leasingbilanzierung, Leasingnehmer, Leasinggeber, Right-of-Use-Ansatz, Anhangangaben, Finanzierungsleasing, Operating-Leasing, Bilanzierung, Rechnungslegung, Leasingverhältnisse, Bilanztransparenz, Abschlussadressaten, Leasingstandard.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit dem Übergang von der Leasingbilanzierung nach IAS 17 hin zum neuen Standard IFRS 16 und analysiert dabei insbesondere die veränderten Anforderungen an die Anhangangaben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentral sind der Vergleich der Bilanzierungsmethoden, die Einführung des Right-of-Use-Ansatzes für Leasingnehmer sowie die kritische Würdigung der neuen Transparenzvorgaben.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, zu prüfen, ob die Neuregelungen durch IFRS 16 zu einer realitätsgetreueren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen und wie sich dies in den Anhangangaben widerspiegelt.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt eine komparative Analyse der Rechnungslegungsstandards (IAS 17 vs. IFRS 16) gestützt auf die einschlägige Fachliteratur und die offiziellen Standardtexte.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die theoretischen Grundlagen des Leasings, die detaillierte Bilanzierung bei Leasingnehmer und -geber, die Gegenüberstellung der Anhangangaben sowie eine kritische Würdigung der Reform.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die wichtigsten Begriffe sind IFRS 16, Leasingbilanzierung, Right-of-Use-Ansatz, Anhangangaben und Bilanztransparenz.
Wie unterscheidet sich die Bilanzierung beim Leasingnehmer nach IFRS 16 wesentlich von IAS 17?
Die wesentliche Änderung ist der Wegfall der Klassifizierung in Finanzierungs- und Operating-Leasing und die Verpflichtung zur Aktivierung des Nutzungsrechts sowie Passivierung der Leasingverbindlichkeit nach dem Right-of-Use-Ansatz.
Welche Kritik übt der Autor an den Wahlrechten im IFRS 16?
Der Autor kritisiert, dass Wahlrechte für kurzfristige Leasingverhältnisse und Vermögenswerte von geringem Wert neue Handlungsspielräume eröffnen, die eine Nicht-Bilanzierung ermöglichen und somit die Intransparenz fortführen könnten.
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- Viola Kastrati (Author), 2019, Eine kritische Würdigung des Standards IFRS 16 mit besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Anhangangaben, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/491555