Diese Arbeit behandelt die Harmonisierung des Asylverfahrensrechts innerhalb der Europäischen Union. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Beitrag zu der Frage, wie ein Gemeinsames Europäisches Asylverfahren gestaltet sein kann, zu leisten.
Basierend auf dem in Artikel 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung vom 26. Februar 2001 normierten Ziel, gemeinsame Mindestnormen für ein Asylanerkennungsverfahren zu schaffen, werden zunächst Unterschiede im Asylverfahrensrecht ausgewählter Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Anforderungen an Mindeststandards erarbeitet und dargestellt. Eingang finden verschiedene rechtliche und politische Werkzeuge. Ausgehend davon werden Visionen für eine weitergehende Harmonisierung des Asylrechts in der Europäischen Union entwickelt.
Eine koordinierte Asylpolitik der Europäischen Union ist aus Sicht des Autors Teil eines zukunftsfähigen gemeinsamen Europas. Die Mitgliedstaaten sind daher gut beraten, künftig in diesem Politikfeld noch stärker zusammenzuarbeiten.
Für die Unterstützung bei der Erstellung dieser Arbeit sei den Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg gedankt. Stellvertretend für viele seien Frau Rosemarie Burger und Frau Dr. Iris Schneider genannt.
Der Autor, Jahrgang 1975, wohnhaft in Leverkusen ist Bundesbeamter, Mitglied des Rates seiner Heimatstadt und hat durch Vorlage dieser Arbeit erfolgreich das Aufbaustudium "Master of European Administrative Management" an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege des Landes Berlin absolviert.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Vergleich der Asylverfahren in den Mitgliedstaaten
- DEFINITION DES BEGRIFFES „ASYLVERFAHREN“ UND UNTERSCHEIDUNGSKRITERIEN
- VERGLEICH DES KONZEPTES DER SICHEREN DRITTSTAATEN
- Belgien
- Deutschland
- Frankreich
- Niederlande
- VERGLEICH DES KONZEPTES DER SICHEREN HERKUNFTSSTAATEN
- Belgien
- Deutschland
- Frankreich
- Niederlande
- VERGLEICH DER RECHTSMITTEL IM NORMALVERFAHREN
- Belgien
- Deutschland
- Frankreich
- Niederlande
- SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VERGLEICHS
- Entwicklung der europäischen Kooperation auf dem Gebiet des Asylrechts bis zum Vertrag von Amsterdam
- GRÜNDUNGSVERTRÄGE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
- ERSTE ENTWICKLUNGEN IM BEREICH DER GEMEINSAMEN ASYLPOLITIK
- Weißbuch über die Vollendung des Binnenmarktes
- Das Schengener Abkommen
- Das Schengener Durchführungsabkommen
- Einheitliche Europäische Akte
- DAS DUBLINER ÜBEREINKOMMEN (DÜ)
- BESCHLÜSSE DES EUROPÄISCHEN RATES VON MAASTRICHT
- Asylpolitik im Vertrag über die Gründung der Europäischen Union (Vertrag von Maastricht)
- Arbeitsprogramm von Maastricht
- LONDONER ENTSCHLIEBUNGEN
- RESOLUTION DES EUROPÄISCHEN RATES ÜBER „MINDESTGARANTIEN FÜR ASYLVERFAHREN“
- Asylpolitik seit dem Vertrag von Amsterdam
- ASYLPOLITISCHE REGELUNGEN IM VERTRAG VON AMSTERDAM
- WIENER AKTIONSPLAN
- EUROPÄISCHER RAT VON TAMPERE UND DER DARAUF BASIERENDE PROZESS
- Bericht der Kommission aus dem November 2000
- Weitergehende Beschlüsse des Europäischen Rates im Juni 2002 in Sevilla
- Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft aufgrund von Artikel 63 EGV
- DUBLIN II UND EURODAC-VERORDNUNG
- Dublin II
- Arbeitsdokument zur Bewertung des Dubliner Überein-kommens (DÜ)
- Bewertungsdokument der Kommission
- Die Regelungen von Dublin II
- EURODAC
- Dublin II
- ASYLVERFAHRENSRICHTLINIE
- Allgemeines
- Anwendungsbereich der Richtlinie
- Einzelne Regelungen der Richtlinie
- Konzept der sicheren Drittstaaten
- Konzept der sicheren Herkunftsstaaten
- Rechtsmittel im Normalverfahren
- Andere Regelungen
- Bewertung der Richtlinie
- DUBLIN II UND EURODAC-VERORDNUNG
- Der Europäische Flüchtlingsfonds als sonstige Maßnahme der Europäischen Union zur Harmonisierung des Asylverfahrens
- DARSTELLUNG DES EFF
- BEWERTUNG DES EFF IN HINBLICK AUF DIE HARMONISIERUNG DES ASYLVERFAHRENS
- Maßnahmen und Instrumente in Hinblick auf die Zukunft der Harmonisierung des Asylverfahrens
- EURASIL
- HARMONISIERUNG IM LICHTE ZUKÜNFTIGER EU-ERWEITERUNGEN AM BEISPIEL DES PHARE-TWINNING-PROGRAMMS FÜR EINEN OSTEUROPÄISCHEN STAAT
- AKTIONSPROGRAMM FÜR VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT IN DEN BEREICHEN AUBENGRENZEN, VISA, ASYL UND EINWANDERUNG
- Zusammenfassende Bewertung und Ausblick
- BEWERTUNG DES BISHERIGEN PROZESSES DER ASYLVERFAHRENSHARMONISIERUNG
- PERSPEKTIVEN FÜR DIE SCHAFFUNG EINES GEMEINSAMEN EUROPÄISCHEN ASYLVERFAHRENS
- Rechtliche Aspekte
- Perspektiven aufgrund des derzeit geltenden europäischen Primärrechts
- Perspektiven aufgrund der künftigen Europäischen Verfassung
- Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und Begründung der Notwendigkeit eines Gemeinsamen Europäischen Asylverfahrens
- Der Weg zu einem Gemeinsamen Europäischen Asylverfahren
- Zeitrahmen
- Mittel
- Verbleibende Aufgaben der Harmonisierung des Asylverfahrensrechts
- Organisatorische Gestaltung eines Gemeinsamen Europäisches Asylverfahrens
- Rechtliche Aspekte
- Schlusswort
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Masterarbeit beschäftigt sich mit der Harmonisierung des Asylverfahrensrechts innerhalb der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Gestaltung eines Gemeinsamen Europäischen Asylverfahrens zu leisten.
- Vergleich der Asylverfahren in den Mitgliedstaaten und deren Unterschiede
- Historische Entwicklung der europäischen Asylpolitik bis zum Vertrag von Amsterdam
- Analyse der Asylpolitik seit dem Vertrag von Amsterdam, inklusive der relevanten Rechtsakte und Maßnahmen
- Bewertung des Europäischen Flüchtlingsfonds in Bezug auf die Harmonisierung des Asylverfahrens
- Perspektiven für die Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylverfahrens, einschließlich der rechtlichen, organisatorischen und praktischen Herausforderungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einem Vergleich der Asylverfahren in ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dieser Vergleich verdeutlicht die großen Unterschiede in den nationalen Asylverfahren und die Herausforderungen, die sich daraus für die Harmonisierung des Asylverfahrensrechts ergeben.
Anschließend wird die historische Entwicklung der europäischen Asylpolitik bis zum Vertrag von Amsterdam dargestellt. Dabei werden die Anfänge der europäischen Zusammenarbeit in diesem Bereich, die Entwicklung des Dubliner Übereinkommens und die Bedeutung des Vertrages von Maastricht beleuchtet.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Asylpolitik seit dem Vertrag von Amsterdam. Es werden die rechtlichen Regelungen im Vertrag von Amsterdam sowie der Wiener Aktionsplan und die darauf folgenden Beschlüsse des Europäischen Rates in Tampere und Sevilla analysiert.
Im vierten Kapitel werden die Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft aufgrund von Artikel 63 EGV, insbesondere die Dublin II und die EURODAC-Verordnung, sowie die Asylverfahrensrichtlinie und ihre Einzelregelungen behandelt.
Das fünfte Kapitel analysiert den Europäischen Flüchtlingsfonds und seine Rolle bei der Harmonisierung des Asylverfahrens.
Das sechste Kapitel widmet sich den Maßnahmen und Instrumenten, die auf die zukünftige Harmonisierung des Asylverfahrens abzielen, wie z. B. EURASIL, das PHARE-Twinning-Programm und das Aktionsprogramm für Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen Außengrenzen, Visa, Asyl und Einwanderung.
Abschließend werden die Perspektiven für die Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylverfahrens sowie die damit verbundenen rechtlichen, organisatorischen und praktischen Aspekte diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt die Themen Asylverfahrensrecht, Asylpolitik, Harmonisierung, Europäische Union, Gemeinsames Europäisches Asylverfahren, Dublin II, EURODAC, Asylverfahrensrichtlinie, Europäischer Flüchtlingsfonds, EURASIL, PHARE-Twinning-Programm, Subsidiaritätsprinzip.
- Arbeit zitieren
- Ulrich Wokulat (Autor:in), 2005, Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems - Schaffung eines gemeinsamen Asylverfahrens?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/49097