In der Studienarbeit soll ein Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen der EU-Kommission gegeben werden und eine kritische Auseinandersetzung damit erfolgen. Insbesondere die Änderungsvorschläge zur Entsendevorschrift Art. 12 VO (EG) 883/2004, der in der Praxis eine große Bedeutung zukommt, werden im Detail betrachtet und analysiert.
Die Europäische Union (EU) garantiert ihren Bürgern seit ihren Anfängen in Rom im Jahr 1957 Frieden und Freiheit. Es ist damit wohl das größte Friedensprojekt der bisherigen Menschheitsgeschichte. Dafür hat die EU im Jahr 2012 den Friedensnobelpreis erhalten. In den Folgejahren war die Euphorie der Vertreter der EU, trotz finanzieller Probleme mehrerer südeuropäischer Staaten und den damit einhergehenden Umwälzungen im europäischen Raum, groß. Doch seit am 23. Juni 2016 die Bürger des Vereinigten Königreichs für den Brexit votiert haben, ist der Reformbedarf der EU noch offenkundiger hervorgetreten und kann nicht mehr hinweggeredet werden. Dies haben auch die Organe und Mitgliedsstaaten der EU erkannt und diskutieren strukturelle Änderungen im System der EU. Doch neben großen Reformvorhaben, die die EU in ihrer Struktur ändern könnten, werden auch diverse Reformen an bestehenden Verordnungen und Richtlinien vorangetrieben.
Eines der derzeitigen Reformvorhaben betrifft die aktuell anwendbare Verordnung (EG) 883/2004. Diese regelt die Koordinierung der sozialen Systeme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und hat zum Ziel, negative Folgen eines Wechsels zwischen verschiedenen nationalen Systemen des Sozialrechts zu verhindern. Es handelt sich bei der Verordnung um europäisches Sekundärrecht, welches auf der Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 i. V. m. Art. 48 AEUV beruht und Hindernisse betreffend diese Grundfreiheit abbauen soll. Die Verordnung hat bereits eine lange Historie und wurde in den vergangenen Jahrzehnten sukzessive weiterentwickelt und auf neue Personengruppen ausgedehnt. Der im Folgenden dargestellte „Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der VO (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und deren Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009“ umfasst wesentliche Änderungsvorschläge.
Inhaltsverzeichnis
A. Reformbedarf in Europa
B. Der Änderungsvorschlag im Überblick
I. Nicht erwerbstätige EU-Bürger und Leistungen bei Arbeitslosigkeit
II. Familienleistungen
III. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
C. Detailanalyse zum Änderungsvorschlag zu Art. 12 der Koordinierungsverordnung
I. Normzweck
II. Die Bezugnahme auf Richtlinie 96/71/EG
III. Schicken in einen anderen Mitgliedsstaat
IV. Ablösung einer abhängig beschäftigten oder selbstständig erwerbstätigen Person - „Kettenentsendungen“
V. Einstellung mit dem Ziel der Entsendung
VI. Kritik am Änderungsvorschlag zu Art. 12 VO (EG) 883/2004
D. Kritik am Änderungsvorschlag der Kommission und Ausblick
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit analysiert kritisch den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Koordinierungsverordnung (EG) Nr. 883/2004. Ziel ist es, die geplanten Neuregelungen in den Bereichen Sozialleistungen für nichterwerbstätige Personen, Familienleistungen, Pflegeleistungen sowie insbesondere die komplexen Änderungen bei den Entsendevorschriften (Art. 12) zu bewerten und deren Auswirkungen auf die Rechtspraxis zu beleuchten.
- Reformbedarf der EU im Kontext des Brexits
- Zugang von nichterwerbstätigen EU-Bürgern zu Sozialleistungen
- Neuregelungen für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- Modifizierte Koordinierung von Familienleistungen
- Detailanalyse der Änderungen an Art. 12 VO (EG) 883/2004 zur Entsendung
Auszug aus dem Buch
C. Detailanalyse zum Änderungsvorschlag zu Art. 12 der Koordinierungsverordnung
Die Grundsatznorm zur Bestimmung des anwendbaren Rechts ist Art. 11 VO (EG) 883/2004. Nach Art. 11 Abs. 3 Buchst. a VO (EG) 883/2004 sind die Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates anzuwenden, in dem die Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Art. 12 VO (EG) 883/2004 knüpft an diese Regelung an und koordiniert abweichend von der Grundsatznorm Fälle, in denen zwar eine Ausübung der Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat stattfindet, diese aber nur von vorübergehender Natur ist. In solchen Fällen bietet es sich an, nicht auf den tatsächlichen Ort der Ausübung einer Tätigkeit abzustellen, sondern Anknüpfungspunkte zu wählen, die eine Kontinuität der anwendbaren Rechtsvorschriften gewährleisten. Dies ist wesentlicher Zweck des Art. 12 VO (EG) 883/2004 und ähnelt damit den nationalen Vorschriften über die Ein- und Ausstrahlung nach §§ 4 und 5 SGB IV.
An diesem Grundprinzip sollen keine Änderungen durch den Vorschlag der Kommission vorgenommen werden. Vielmehr sind die geplanten Änderungen im Detail zu finden. Daher muss im Folgenden eine wortgenaue Betrachtung vorgenommen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Reformbedarf in Europa: Dieses Kapitel erläutert den Hintergrund des Reformbedarfs, insbesondere vor dem Hintergrund des Brexits und der Notwendigkeit, das System der Koordinierung sozialer Sicherheit innerhalb der EU an aktuelle Herausforderungen anzupassen.
B. Der Änderungsvorschlag im Überblick: Hier werden die geplanten Neuregelungen bezüglich des Zugangs von nicht erwerbstätigen EU-Bürgern zu Sozialleistungen, Familienleistungen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit strukturiert vorgestellt.
C. Detailanalyse zum Änderungsvorschlag zu Art. 12 der Koordinierungsverordnung: Dieses Kapitel widmet sich einer eingehenden Untersuchung der Änderungen bei den Entsendevorschriften, einschließlich der Bezugnahme auf die Entsenderichtlinie, das Verbot von Kettenentsendungen und die Bestimmungen zur Einstellung mit dem Ziel der Entsendung.
D. Kritik am Änderungsvorschlag der Kommission und Ausblick: Abschließend erfolgt eine kritische Würdigung der Kommissionsvorschläge unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung sowie ein Ausblick auf die Auswirkungen des Brexits auf die Koordinierung der sozialen Sicherheit.
Schlüsselwörter
Koordinierungsverordnung, Soziale Sicherheit, Europäisches Arbeitsrecht, Entsendung, EU-Kommission, Freizügigkeit, Art. 12 VO 883/2004, Familienleistungen, Pflegebedürftigkeit, Brexit, Sozialtourismus, Gleichbehandlungsgrundsatz, Kettenentsendung, Rechtsanwendung, Sozialversicherung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den geplanten Änderungen der EU-Kommission an der Koordinierungsverordnung (EG) Nr. 883/2004, welche die grenzüberschreitende soziale Sicherheit innerhalb der EU regelt.
Welche zentralen Themenfelder behandelt der Text?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Zugang zu Sozialleistungen für nichterwerbstätige EU-Bürger, Neuerungen bei Familienleistungen, der eigenständigen Regelung von Pflegeleistungen sowie Detailfragen zur Entsendung von Arbeitnehmern.
Was ist das primäre Ziel der Analyse?
Ziel ist es, einen Überblick über die Reformvorhaben zu geben und diese kritisch im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Praxis und die Rechtssicherheit zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den Verordnungstext mit der geltenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und bestehenden Richtlinien abgleicht.
Was steht im Hauptteil im Fokus?
Im Hauptteil liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den Entsendevorschriften des Art. 12, wobei Aspekte wie die Kettenentsendung und die Bestimmung des anwendbaren Rechts intensiv diskutiert werden.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Koordinierungsverordnung, Entsendung, Freizügigkeit, Soziale Sicherheit und Europäisches Arbeitsrecht.
Wie bewertet der Autor das Verbot von Kettenentsendungen?
Der Autor begrüßt das Verbot aus Gleichheitsgrundsätzen, kritisiert jedoch, dass die Konkretisierung der Fristen für erneute Entsendungen weiterhin in Verwaltungsbeschlüssen und nicht direkt im Verordnungstext geregelt ist.
Welche Problematik sieht der Autor beim Verweis auf die Richtlinie 96/71/EG?
Der Autor merkt an, dass der Verweis einer unmittelbar geltenden Verordnung auf eine Richtlinie, die nicht unmittelbar gilt, zu Auslegungsunsicherheiten führen könnte.
Welchen Einfluss hat der Brexit auf das behandelte Thema?
Der Brexit führt laut Ausblick dazu, dass die Koordinierungsverordnung zwischen dem Vereinigten Königreich und den EU-Staaten ihre Geltung verlieren könnte, was die soziale Absicherung mobiler Bürger deutlich verkomplizieren würde.
Warum wird die eigenständige Regelung von Pflegeleistungen gefordert?
Die Kommission strebt dies an, da die Pflegeversicherung durch die demografische Entwicklung und eine steigende Anzahl mobiler EU-Bürger mit Pflegebedarf zunehmend an praktischer Bedeutung gewinnt.
- Arbeit zitieren
- Andreas Islinger (Autor:in), 2018, Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Koordinierungsverordnung VO (EG) 883/2004, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/489692