Eine wissenschaftliche Untersuchung zum Thema „Religion in der Europäischen Union” (EU) könnte sich verschiedenen Aspekten widmen. Das Spektrum reicht von der Betrachtung des religiösen Lebens in den Mitgliedstaaten über den juristischen Vergleich der religionsrechtlichen Konstitution in den verschiedenen Verfassungen bis hin zur Beschreibung der Interessenvertretungen der Glaubensgemeinschaften und Kirchen gegenüber den Institutionen der EU. Ebenso sind die Stellung und die Geschichte der Religionen im Europa der letzten Jahrhunderte sowie deren Einfluss auf die Staatengründungen von außerordentlichem Interesse. Darüber hinaus finden auch die Diskussionen um Säkularisierung und „funktionale Differenzierung” moderner Gesellschaften ihren (berechtigten) Platz unter der Überschrift `Religion(en) in der Europäischen Union´. HALMAN und PETTERSSON1bezeichnen Politik und Religion - der These der funktionalen Differenzierung folgend - als „fundamentale Dimensionen des sozialen Lebens” denen trotz des gemeinsamen Fundaments ein wesentlicher Unterschied innewohnt: Innerhalb der Religion seien die Menschen auf übernatürliche Kräfte angewiesen, wohingegen sie sich im Bereich der Politik selbst regierten. Dieser Unterschied hält jedoch nicht davon ab, „dass politische Belange im Religiösen Raum operieren” und, „dass religiöse Überzeugungen versuchen Politik zu beeinflussen.” Ähnlich dazu ROBBERS, der Religion als „Privatsache” bezeichnet, die allerdings „öffentlich wirken will”. Staatliche Rechtsprechung muss „das Private der Religion und [...] das Öffentliche der Religion miteinander in Ausgleich” bringen. Als staatliche Rechtsprechung werden im Falle der von mir gewählten europäischen Perspektive die Regelungen innerhalb der EU betrachtet. Nach einem einführenden ersten Teil über die Verteilung der verschiedenen Arten von Religiosität in den Mitgliedstaaten der EU soll das im zweiten Teil dieser Arbeit erfolgen. Darin werden rechtliche Regelungen die religiösen Gemeinschaften und Kirchen betreffend innerhalb der Verträge zur Europäischen Union, zur Europäischen Gemeinschaft und innerhalb der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (wie sie im Entwurf der Verfassung für die Europäische Union enthalten ist) vorgestellt und die Entstehung der europäischen „Gesetzgebung” besprochen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Religiosität in der Europäischen Union
3. Europäische rechtliche Regelungen zur Religionsfreiheit
3.1. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
3.2. Regelungen der Europäischen Union
3.2.1. Amsterdamer Vertrag
3.2.2. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
4. Mitgestaltungsmöglichkeiten für Religionsgemeinschaften
5.: Zusammenfassung und abschließende Betrachtungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Verhältnis von Religiosität und dem Schutz der Religionen innerhalb der Europäischen Union. Das primäre Ziel ist es, die Verteilung von Religiosität in den Mitgliedstaaten zu analysieren, den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Religionsfreiheit in den europäischen Vertragstexten nachzuvollziehen sowie die Einflussmöglichkeiten von Kirchen und Religionsgemeinschaften auf die europäische Politik aufzuzeigen.
- Soziologische Analyse der Religiosität in der EU
- Rechtlicher Schutz der Religionsfreiheit (EMRK, EU-Verträge)
- Die Rolle der Kirchen als Akteure der Zivilgesellschaft
- Einflussmöglichkeiten religiöser Großgruppen auf die EU-Gesetzgebung
- Diskussion über die Rolle der Religion im Kontext der EU-Erweiterung
Auszug aus dem Buch
3.1. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
Als erste europäische Instanz neuerer Zeit, die Menschenrechten gewährt (und damit dem Schutz religiöser Betätigung) ist die EMRK 1950 vom Europarat verabschiedet worden. Gleichzeitig wurde zu diesem „verbindlichen Grundrechtekatalog” der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als Adresse des individuellen Beschwerderechts eingerichtet.
Die für die Religionsfreiheit entscheidenden Artikel der EMRK sind Art. 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit), Art. 11 (Vereinigungsfreiheit), Art. 14 (Diskriminierungsverbot) und Art. 2 des ersten Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Recht auf Bildung nach eigenen religiösen Vorstellungen der Eltern).
Art. 9 Abs.1 garantiert umfassend das Recht auf Glaubensfreiheit. Darin enthalten sind sowohl Religionen und Weltanschauungen als auch das Recht auf Wechsel derselben. Ebenso lässt sich daraus negative Religionsfreiheit ableiten: Keiner darf zur Teilnahme am religiösen Leben gezwungen werden. Dies ist insbesondere in Ländern wie z.B. Schweden oder Großbritannien von Bedeutung deren öffentliche Ordnung eine Staatskirche vorsieht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung steckt das weite Feld der Untersuchung ab, von soziologischen Fragestellungen über Säkularisierung bis hin zu den rechtlichen Grundlagen der Religionsfreiheit in der EU und den politischen Einflussmöglichkeiten der Kirchen.
2. Religiosität in der Europäischen Union: Dieses Kapitel analysiert anhand von Daten der Europäischen Wertestudie die Religiosität in der EU und thematisiert methodische Probleme bei der Erfassung von Religionszugehörigkeiten sowie Debatten um Säkularisierung und Glaubenspluralismus.
3. Europäische rechtliche Regelungen zur Religionsfreiheit: Das Kapitel erläutert den Schutz der Religionsfreiheit durch die EMRK sowie die spezifischen Regelungen innerhalb der Europäischen Union, insbesondere den Amsterdamer Vertrag und die Charta der Grundrechte.
4. Mitgestaltungsmöglichkeiten für Religionsgemeinschaften: Hier wird die Entwicklung der institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen und Religionsgemeinschaften, exemplarisch dargestellt an der COMECE, untersucht.
5.: Zusammenfassung und abschließende Betrachtungen: Das Fazit fasst die Ergebnisse zur Religiosität in Europa zusammen und erörtert die zukünftige Entwicklung des Verhältnisses zwischen Religion, Staat und der Europäischen Union im Kontext der EU-Erweiterung.
Schlüsselwörter
Religiosität, Europäische Union, Religionsfreiheit, EMRK, Europäische Wertestudie, Säkularisierung, Glaubenspluralismus, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Amsterdamer Vertrag, Charta der Grundrechte, COMECE, Lobbying, Zivilgesellschaft, Europäische Integration.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Rolle der Religiosität und dem rechtlichen sowie politischen Schutz von Religionen und Religionsgemeinschaften innerhalb der Europäischen Union.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentrale Themen sind die soziologische Erfassung von Religiosität in den EU-Staaten, die rechtliche Verankerung der Religionsfreiheit in europäischen Verträgen und die politische Einflussnahme von Kirchen auf EU-Ebene.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine Bestandsaufnahme, wie Religiosität in der EU verteilt ist, wie sie rechtlich geschützt wird und welche Möglichkeiten Kirchen zur Mitgestaltung europäischer Politik haben.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit stützt sich primär auf eine Literaturanalyse wissenschaftlicher Publikationen sowie eine Auswertung von Daten der Europäischen Wertestudie zur soziologischen Einordnung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die soziologische Betrachtung der europäischen Religiosität, die Analyse der rechtlichen Regelungen durch EMRK und EU-Recht sowie die Untersuchung der Arbeitsweise kirchlicher Vertretungen wie der COMECE in Brüssel.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den prägenden Schlüsselwörtern gehören Religiosität, Religionsfreiheit, Europäische Union, Amsterdamer Vertrag, Säkularisierung und Glaubenspluralismus.
Welche Rolle spielt der Amsterdamer Vertrag in der Arbeit?
Der Amsterdamer Vertrag nimmt eine zentrale Rolle ein, da er durch die angehängte "Kirchenerklärung" den Status von Kirchen und Religionsgemeinschaften explizit erwähnt und deren Anerkennung durch die EU untermauert.
Wie bewertet der Autor die Einflussmöglichkeiten der Kirchen?
Der Autor konstatiert, dass Kirchen nach anfänglichen Schwierigkeiten als relevante Akteure der Zivilgesellschaft wahrgenommen werden, ihr Einfluss jedoch vor allem auf informeller Basis stattfindet und die Kirchen sich eine stärkere Institutionalisierung wünschen.
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- David Runschke (Author), 2005, Religiosität und Schutz der Religionen in der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/48340