Die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers durch den Besteller stellt eine entscheidende Zäsur in der Abwicklung von Bauverträgen dar. Der Auftragnehmer erwartet die Abnahme als Bestätigung der von ihm erbrachten Leistungen als vertragsgerecht und frei von wesentlichen Mängeln. Für den Auftraggeber stellt die Abnahme die letzte Möglichkeit dar, die Leistungen des Auftragnehmers wegen bekannter Vertragswidrigkeit oder wegen bekannter Mängel zu rügen und entsprechend eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu fordern. Erklärt er bezüglich bekannter Mängel oder bezüglich seines Vertragsstrafenanspruches bei der Abnahme keinen Vorbehalt, so verliert er seinen Anspruch hierauf.
Als Bauabnahme wird der Übergang von der Bauphase in die Nutzungsphase bezeichnet.
Zu Unterscheiden sind dabei die öffentlichrechtliche und die privatrechtliche Bauabnahme.
Inhaltsverzeichnis
- Vertragsklauseln
- § 1 Abnahme
- § 2 Gewährleistung
- § 3 Verjährung
- Erläuterungen
- Zu § 1 Abnahme
- Zu §§ 2 und 3 Gewährleistung und Verjährung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit dem Architektenvertrag, insbesondere mit den Preisvorschriften. Er analysiert die relevanten Vertragsklauseln und erläutert deren Bedeutung im Kontext der Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
- Abnahme der Leistung
- Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers
- Verjährung von Ansprüchen
- Rechte und Pflichten des Auftraggebers
- Mängelbehebung und Rechtsfolgen
Zusammenfassung der Kapitel
Vertragsklauseln
Dieses Kapitel stellt die relevanten Vertragsklauseln im Kontext des Architektenvertrages vor. Es fokussiert auf die Themen Abnahme, Gewährleistung und Verjährung, wobei die einzelnen Klauseln detailliert erläutert werden.
Erläuterungen
Dieser Abschnitt bietet detaillierte Erläuterungen zu den vorgestellten Vertragsklauseln. Er beleuchtet die Bedeutung der Abnahme im Vertragsverhältnis und setzt sich eingehend mit den Gewährleistungs- und Verjährungsregelungen auseinander.
Schlüsselwörter
Architektenvertrag, Preisvorschriften, Abnahme, Gewährleistung, Verjährung, Sachmängel, Mängelbehebung, Vertragsparteien, Auftraggeber, Auftragnehmer.
- Arbeit zitieren
- Lars Jäckel (Autor:in), 2005, Der Architektenvertrag unter besonderer Berücksichtigung der Preisvorschriften, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/47986