In dieser Arbeit wird die derzeitige Kompatibilität Ungarns mit den Vorgaben des Wertesystems der Europäischen Union analysiert. Untersucht werden dieses Wertefundament sowie die Mechanismen und Maßnahmen seiner Durchsetzung.
Am Beispiel Ungarns, gegen das im Herbst 2018 ein "Rechtsstaatlichkeitsverfahren" eingeleitet wurde, wird die Frage gestellt, ob einzelne dieser Mechanismen derzeit unzulänglich sind und, bejahendenfalls, welche Erklärungsmuster aus politikwissenschaftlicher Sicht aufgeboten werden können: Tut die EU genug? Warum (nicht)?
Am 30. Jänner 2017 wurde der ungarische Premierminister Viktor Orbán zum Arbeitsbesuch in Wien erwartet. Er ist einer der ersten ausländischen Staats- beziehungsweise Regierungschefs der, von der seit dem 18. Dezember 2017 im Amt befindlichen österreichischen Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz, eingeladen wurde.
Im vorausgegangen Wahlkampf wurde im Rahmen des verschärften österreichischen Kurses in der Migration- und Ausländerpolitik immer wieder ein möglicher „Beitritt“ Österreichs zur Gruppe der Visegrád-Staaten ("V4") kolportiert.
Wenngleich ein solcher Beitritt nun offenbar nicht mehr zur Debatte steht, ist eine genauere Analyse angebracht.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitende Bemerkungen und Forschungsfrage
II. Grundlagen des Wertegefüges der Europäischen Union
III. Mechanismen zur Wahrung und Aufrechterhaltung der Werte
III.A. Das Vertragsverletzungsverfahren
III.B. Der EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips
III.C. Das Verfahren nach Art. 7 EUV
III.C.1. Vorbemerkungen
III.C.2. Der zweiteilige Sanktionsmechanismus des Art. 7 Abs. 2 EUV
IV. Art. 7. EUV als Opfer der Politik?
V. Ungarn im Konflikt mit dem Grundwert der Rechtsstaatlichkeit – Ein Überblick
V.A. Entwicklungen in der Verfassungssphäre
V.B. Entwicklungen in Rechtsmaterien jenseits des Verfassungsrechts
V.C. Reaktionen seitens der Europäischen Union
VI. Abschließender Gedanke
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht das europäische Wertefundament, insbesondere das Rechtsstaatsprinzip, und analysiert am Beispiel Ungarns die Wirksamkeit der vorhandenen EU-Mechanismen zu dessen Durchsetzung sowie die politischen Herausforderungen bei deren Anwendung.
- Grundlagen des europäischen Wertegefüges gemäß Art. 2 EUV
- Mechanismen zur Durchsetzung von Unionswerten (Vertragsverletzungsverfahren, Art. 7 EUV)
- Entwicklungen in der ungarischen Verfassungssphäre und weiteren Rechtsmaterien
- Rolle und Reaktionsmöglichkeiten der EU-Institutionen gegenüber Ungarn
- Politische Hürden und Dilemmata bei der Anwendung von Sanktionsmechanismen
Auszug aus dem Buch
III. Mechanismen zur Wahrung und Aufrechterhaltung der Werte
Den Organen der Union, d.h. insbesondere der Europäischen Kommission, stehen mehrere Instrumente zur Verfügung, um die Einhaltung des gegenüber nationalem Recht bevorrangten Unionsrechts, einschließlich der in Art. 2 EUV statuierten Werte, durchzusetzen: das Vertragsverletzungsverfahren, das Dialogverfahren sowie das „Art. 7 EUV-Verfahren“.
III.A. Das Vertragsverletzungsverfahren
Das Vertragsverletzungsverfahren, (v.a. in der deutschen Literatur) auch als Aufsichtsklage bezeichnet, dient dazu, Verstöße der Mitgliedstaaten gegen vertragliche Verpflichtungen zu sanktionieren. Das Verfahren, das in den meisten Fällen von der Kommission initiiert wird, läuft in groben Zügen wie folgt ab: Die Kommission richtet ein Mahnschreiben an den Mitgliedstaat, in dem sie ihren Verdacht in Bezug auf eine Verletzung artikuliert und den Staat zur Äußerung auffordert; können die Verdachtsmerkmale nicht ausgeräumt werden, gibt die Kommission eine begründete Stellungnahme zur behaupteten Verletzung ab. Dieses Vorgehen bezweckt, den Mitgliedstaat vor Überrumpelung zu schützen und den EuGH zu entlasten. Im Falle der Nichtbefolgung der Stellungnahme kann die Kommission vor dem EuGH Klage erheben, wobei der Umfang der Klage mit dem Mahnschreiben bzw. in der Stellungnahme thematisierten potenziellen Vertragsverletzungen abgesteckt ist.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitende Bemerkungen und Forschungsfrage: Einleitung in die Thematik der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn vor dem Hintergrund aktueller Krisen.
II. Grundlagen des Wertegefüges der Europäischen Union: Analyse des normativen Gehalts des Art. 2 EUV als zentrales Wertefundament der Union.
III. Mechanismen zur Wahrung und Aufrechterhaltung der Werte: Darstellung der rechtlichen Instrumente der Kommission zur Sicherung von Unionswerten.
IV. Art. 7. EUV als Opfer der Politik?: Untersuchung der politischen Herausforderungen und Hürden, die eine Anwendung des Art. 7 EUV erschweren.
V. Ungarn im Konflikt mit dem Grundwert der Rechtsstaatlichkeit – Ein Überblick: Konkrete Analyse der Entwicklungen in der ungarischen Verfassungs- und Rechtsordnung sowie der EU-Reaktionen.
VI. Abschließender Gedanke: Fazit zur Wirksamkeit der aktuellen Instrumente und der Vereinbarkeit der Entwicklungen mit europäischen Werten.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Rechtsstaatlichkeit, Art. 2 EUV, Art. 7 EUV, Vertragsverletzungsverfahren, Ungarn, Grundwerte, Demokratie, Menschenrechte, Sanktionsmechanismus, Kommission, Europäisches Parlament, Verfassungssphäre, politische Instrumente, Rechtsordnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie die Europäische Union auf Entwicklungen in ihren Mitgliedstaaten reagiert, die das gemeinsame Wertefundament – insbesondere die Rechtsstaatlichkeit – gefährden, mit Fokus auf den Fall Ungarn.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das europäische Wertegefüge, die Mechanismen zur Sicherung dieser Werte durch die EU sowie die verfassungsrechtlichen und politischen Entwicklungen in Ungarn.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu untersuchen, welche Mechanismen zur Durchsetzung der europäischen Werte existieren und warum deren Anwendung, exemplarisch dargestellt an Ungarn, in der Praxis auf erhebliche Schwierigkeiten stößt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und politikwissenschaftliche Analyse, die den normativen Rahmen des EU-Primärrechts mit der politischen Praxis und den tatsächlichen Entwicklungen in einem Mitgliedstaat vergleicht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die rechtlichen Durchsetzungsmechanismen (Vertragsverletzungsverfahren, Dialogverfahren, Art. 7 EUV) erläutert, gefolgt von einer Analyse der politischen Hürden und einer detaillierten Betrachtung der Ereignisse in Ungarn seit 2010.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen gehören Rechtsstaatlichkeit, Art. 2 EUV, Art. 7 EUV, Vertragsverletzungsverfahren, Ungarn, Grundwerte und EU-Sanktionsmechanismen.
Warum wird das Verfahren nach Art. 7 EUV als "Opfer der Politik" bezeichnet?
Der Autor argumentiert, dass die Anwendung von Art. 7 EUV aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses und der politischen Verbundenheit zwischen Mitgliedstaaten faktisch erschwert wird und somit weniger als reines Rechtsinstrument, sondern als politisch hochsensibler Prozess agiert.
Welche Rolle spielt die Fidesz-Partei bei der Konfliktlage mit der EU?
Die Zugehörigkeit der Fidesz-Partei zur EVP-Fraktion im Europäischen Parlament wird als ein Faktor diskutiert, der den Umgang der EU-Institutionen mit der Situation in Ungarn beeinflusst und potenziell zu einer gewissen Zurückhaltung geführt hat.
- Arbeit zitieren
- Roman Friedrich (Autor:in), 2018, Das Wertefundament der EU und die potenzielle Krise der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn. Ist es Zeit für die Europäische Union zu handeln?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/477481