Der erste Teil der Arbeit hat zur Aufgabe, die Auslegung des Begriffes der öffentlichen Wiedergabe im Internet durch den EuGH zu widerlegen und auf die Elemente zurückzustufen, die tatsächlich in ihr enthalten sein müssen. Dabei wird vor allem die Öffentlichkeit anhand objektiver Merkmale ausgelegt. Weiterhin wird die Interessenlage verdeutlicht, die zu einem gerechteren Ausgleich im spezifischen Kontext des Internets führen soll.
Der zweite Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, eine objektivere und technisch spezifische Sichtweise auf das Hyperlinking, Framing und Uploading zu bekommen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Kernentscheidungen des EuGH zu Svensson, BestWater und GS Media. Bewertet wird zudem das neue Urteil Córdoba anhand der gewonnenen Erkenntnisse zum Framing. Praktisch werden die neue Google-Bildersuche und Thumbnails beleuchtet. Abgeschlossen wird die Arbeit mit einem Vorschlag zum Umgang mit urheberrechtlichen Problemen im Internet.
Córdoba ist eine südspanische Stadt in der Region Andalusien. Auf dem Weg Richtung Sevilla, Granada oder Málaga gelegen, lohnt sich ein Besuch dort schon deshalb, weil das UNESCO-Weltkulturerbe, die Mezquita-Catedral, zu bestaunen ist. Touristen und Fotografen halten ihren Urlaub mit der Kamera fest. Ein Foto dieser idyllischen Stadt ist nun zum urheberrechtlichen Streitgegenstand geworden, weil die Gesamtschule Waltrop eine Präsentation auf die schuleigene Internetseite stellte, bei der unbefugt eine Fotografie Córdobas verwendet wurde. Das ergangene Urteil des EuGH von 2018 ist damit der Ausgangspunkt der zugrunde liegenden Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Problemaufriss und deutsches Recht
C. Europäische Harmonisierung durch die Richtlinie 2001/29/EG
D. Bisherige Rechtsprechung des EuGH zur öffentlichen Wiedergabe
I. EuGH, Urt. v. 7.12.2006 – SGAE
II. EuGH, Urt. v. 7.3.2013 – ITV Broadcasting
III. EuGH, Urt. v. 13.2.2014 – Svensson
IV. EuGH, Beschl. v. 21.10.2014 – BestWater
V. EuGH, Urt. v. 8.9.2016 – GS Media
VI. EuGH, Urt. v. 7.8.2018 – Córdoba
VII. Analyse und kritische Würdigung der Urteile
1. Prüfungsablauf des EuGH
2. Unterschied zum deutschen Verständnis der Verwertungsrechte
3. Kritik an den Kriterien des EuGH
a. „neues Publikum“
b. „spezielles technisches Verfahren“
c. „Gewinnerzielungsabsicht“
d. „Kenntnis der Rechtsverletzung“
e. Stellungnahme
4. Kritik an technischer und praktischer Sicht
a. Hyperlinks
b. Inline Linking (insb. Framing)
c. Probleme durch die Handhabung des EuGH
d. Stellungnahme
E. Gewonnene Feststellungen
F. Begriffsuntersuchung der Öffentlichkeit
I. Grundsätze der Auslegung einer Richtlinie
II. Auslegung der Öffentlichkeit
1. Wortlaut
2. Historie
3. Systematik
4. Sinn und Zweck
5. Zwischenergebnis der Auslegung
III. Problematischer Ansatz des EuGH
IV. Zwischenergebnis
G. Berücksichtigung internetspezifischer Aspekte bei der Öffentlichkeit
H. Bedeutung des Interessenausgleichs im Urheberrecht
I. Interessen des Urhebers oder Rechteinhabers
II. Interessen der Nutzer und der Allgemeinheit
III. Begrenzung der Wahrnehmung von Grundrechten
IV. Verortung der Interessenabwägung in einer Prüfung
V. Zwischenergebnis
I. Bewertung des Hyperlinkings und des Framings nach objektiven Maßstäben
I. Rechtsprechung deutscher Gerichte
II. Hyperlinking
1. Das Werk ist mit Zustimmung des Rechteinhabers im Internet
2. Das Werk ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers Internet
III. Framing
1. Ein Frame wird zu einem Werk gesetzt, das mit Zustimmung des Rechteinhabers im Internet verfügbar ist
2. Ein Frame wird zu einem Werk gesetzt, das ohne Zustimmung des Rechteinhabers im Internet verfügbar ist
IV. Ergebnisse zu Hyperlinks und Framing
J. Córdoba als Wandel zu einer objektiven öffentlichen Wiedergabe?
K. Stellungnahme und praktische Anwendung
I. Auswirkung auf neue Google-Bildersuche
II. Thumbnails
L. Vorschlag und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit verfolgt zwei wesentliche Ziele: Zum einen die Widerlegung der bisherigen Auslegung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe im Internet durch den EuGH und die Rückführung auf objektive Kriterien. Zum anderen wird eine objektivere und technisch-spezifischere Sichtweise auf das Hyperlinking, Framing und Uploading entwickelt, um eine Einordnung in einen gerechten Interessenausgleich im Internet zu ermöglichen.
- Analyse und Kritik der EuGH-Rechtsprechung zu Hyperlinks und Framing
- Untersuchung der Begriffe „öffentliche Wiedergabe“ und „Öffentlichkeit“
- Bewertung der Kriterien „neues Publikum“, „spezielles technisches Verfahren“ und „Gewinnerzielungsabsicht“
- Implikationen für technische Anwendungen wie Google-Bildersuche und Thumbnails
- Entwicklung eines Vorschlags zur Neuorientierung des urheberrechtlichen Haftungskonzepts
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Córdoba ist eine südspanische Stadt in der Region Andalusien. Auf dem Weg Richtung Sevilla, Granada oder Málaga gelegen, lohnt sich ein Besuch dort schon deshalb, weil das UNESCO-Weltkulturerbe, die Mezquita-Catedral, zu bestaunen ist. ¡Qué bonito! Touristen und Fotografen halten ihren Urlaub mit der Kamera fest. Ein Foto dieser idyllischen Stadt ist nun zum urheberrechtlichen Streitgegenstand geworden, weil die Gesamtschule Waltrop eine Präsentation auf die schuleigene Internetseite stellte, bei der unbefugt eine Fotografie Córdobas verwendet wurde. Das ergangene Urteil des EuGH vom 7.8.2018 ist damit der Ausgangspunkt der zugrunde liegenden Arbeit.
Dabei verfolgt sie zwei wesentliche Ziele. Der erste Teil der Arbeit hat zur Aufgabe, die Auslegung des Begriffes der öffentlichen Wiedergabe im Internet durch den EuGH zu widerlegen und auf die Elemente zurückzustufen, die tatsächlich in ihr enthalten sein müssen. Dabei wird vor allem die Öffentlichkeit anhand objektiver Merkmale ausgelegt. Weiterhin wird die Interessenlage verdeutlicht, die zu einem gerechten Ausgleich im spezifischen Kontext des Internets führen soll.
Der zweite Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, eine objektivere und technisch-spezifische Sichtweise auf das Hyperlinking, Framing und Uploading zu bekommen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Kernentscheidungen des EuGH zu Svensson, BestWater und GS Media. Bewertet wird zudem das neue Urteil Córdoba anhand der gewonnenen Erkenntnisse zum Framing. Praktisch werden die neue Google-Bildersuche und Thumbnails beleuchtet.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik ein, präsentiert das Fallbeispiel Córdoba und legt die Zielsetzungen der Arbeit sowie den Untersuchungsgegenstand fest.
B. Problemaufriss und deutsches Recht: Das Kapitel erläutert die urheberrechtliche Schutzsituation von Lichtbildern im deutschen Recht und die damit verbundenen Fragestellungen im Kontext des Internets und der öffentlichen Wiedergabe.
C. Europäische Harmonisierung durch die Richtlinie 2001/29/EG: Hier werden die Grundlagen der Richtlinie 2001/29/EG (Info-RL) und deren Bedeutung für das europäische Urheberrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe dargelegt.
D. Bisherige Rechtsprechung des EuGH zur öffentlichen Wiedergabe: Dieses Kapitel gibt einen detaillierten Überblick über die zentrale Rechtsprechung des EuGH zu Begriffen wie „neues Publikum“ und deren Entwicklung durch verschiedene Urteile.
E. Gewonnene Feststellungen: Es wird resümiert, dass die bisherige Kriterienanwendung des EuGH zu Problemen führt und einer objektiveren Grundlage bedarf.
F. Begriffsuntersuchung der Öffentlichkeit: Eine dogmatische Untersuchung des Begriffs der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung von Wortlaut, Systematik und europarechtlichen Auslegungsgrundsätzen.
G. Berücksichtigung internetspezifischer Aspekte bei der Öffentlichkeit: Dieses Kapitel analysiert, wie sich der Begriff der Öffentlichkeit durch das Internet und mediatisierte Kommunikation verändert hat.
H. Bedeutung des Interessenausgleichs im Urheberrecht: Untersuchung der verschiedenen Interessen von Urhebern, Nutzern und der Allgemeinheit sowie der Frage der grundrechtlichen Abwägung.
I. Bewertung des Hyperlinkings und des Framings nach objektiven Maßstäben: Praktische Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse auf verschiedene Formen des Linkings und Framings unter Berücksichtigung der deutschen und europäischen Perspektive.
J. Córdoba als Wandel zu einer objektiven öffentlichen Wiedergabe?: Kritische Auseinandersetzung mit dem Urteil Córdoba und der Frage, ob es eine dogmatische Verbesserung darstellt.
K. Stellungnahme und praktische Anwendung: Anwendung der Thesen auf aktuelle technische Phänomene wie die Google-Bildersuche und Thumbnails.
L. Vorschlag und Fazit: Abschließender Vorschlag zur Neuorientierung des Urheberrechts im Bereich der öffentlichen Wiedergabe und Zusammenfassung der Ergebnisse.
Schlüsselwörter
Öffentliche Wiedergabe, EuGH, Urheberrecht, Internet, Hyperlinking, Framing, Uploading, neues Publikum, Interessenausgleich, Info-RL, Córdoba-Urteil, Google-Bildersuche, Thumbnails, Schutzbereich, Rechtssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der urheberrechtlichen Einordnung der öffentlichen Wiedergabe im Internet, insbesondere im Hinblick auf Hyperlinks und Framing, und kritisiert die bisherige Rechtsprechung des EuGH.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Auslegung der Begriffe „öffentliche Wiedergabe“ und „Öffentlichkeit“, die Analyse der EuGH-Rechtsprechung (Svensson, BestWater, GS Media, Córdoba) sowie der urheberrechtliche Interessenausgleich.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die Auslegung des EuGH zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe zu widerlegen und eine objektivere, technisch fundierte dogmatische Basis zu entwickeln, die den Anforderungen des Internets gerecht wird.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, wobei er unter anderem die Auslegungsmethoden (Wortlaut, Systematik, Historie, Telos) anwendet und die bisherige Rechtsprechung kritisch würdigt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil umfasst eine detaillierte Analyse der EuGH-Urteile, die Untersuchung der Kriterien „neues Publikum“, „Gewinnerzielungsabsicht“ und „Kenntnis“, sowie eine Bewertung von Hyperlinks und Framing aus einer objektiven Perspektive.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind öffentliche Wiedergabe, EuGH, Urheberrecht, Internet, Hyperlinking, Framing und Interessenausgleich.
Warum ist das Kriterium des „neuen Publikums“ laut Autor problematisch?
Der Autor argumentiert, dass das Kriterium des „neuen Publikums“ unscharf ist, auf einem nicht verbindlichen Leitfaden der WIPO basiert und keine objektive, rechtssichere Abgrenzung im Internet ermöglicht.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Internets für das Urheberrecht?
Der Autor betont, dass das Internet mediatisierte und partizipative Kommunikationsformen ermöglicht, die eine Abkehr von starren, rein auf Präsenz ausgerichteten Kriterien der Öffentlichkeit erfordern.
Welchen Vorschlag macht der Autor zur Lösung der Framing-Problematik?
Der Autor schlägt vor, den Interessenausgleich aus der Info-RL zu präzisieren und das Framing grundsätzlich als zustimmungspflichtig zu betrachten, sofern die Verweisfunktion nicht derart überwiegt, dass eine Ausnahme gerechtfertigt ist.
Inwiefern hat das „Córdoba“-Urteil die Argumentation beeinflusst?
Das Córdoba-Urteil dient als Ausgangspunkt für die Arbeit, wobei der Autor zwar eine gewisse dogmatische Bemühung des EuGH erkennt, jedoch weiterhin die Notwendigkeit einer objektiveren Bestimmung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe fordert.
- Arbeit zitieren
- Sebastian Stützel (Autor:in), 2018, Urheberrechtliche Probleme im Internet. Eine Neuorientierung des Begriffes der öffentlichen Wiedergabe, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/464965