Der Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im deutschen Zivilrecht ist sehr vielfältig und komplex. Die AGB weisen eine dynamische Entstehungsgeschichte auf. Ursprünglich hat das Gesetz zur Regelung des Rechts der AGB das Recht der AGB geregelt, welches aufgrund einer europäischen Richtlinie modifiziert und angepasst worden ist. Erst mit der Schuldrechtsmodernisierung sind die AGB in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert worden. Die folgende Seminararbeit wird die Einbeziehung der AGB im Fall von physisch behinderten Menschen analysieren.
Die Thematik wird in der Einführung mithilfe allgemeiner Begrifflichkeiten präzisiert. Um die Struktur und die Bedeutung der AGB verstehen zu können, ist es notwendig, ihre Entstehungsgeschichte zu kennen, weshalb diese dargestellt wird. Ferner wird auf den Inhalt, den Schutzzweck und den Anwendungsbereich der AGB eingegangen und jeweils der Fall des gesunden Menschen mit dem einer körperlich behinderten Person verglichen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Entstehungsgeschichte der AGB und ihre Bedeutung
A. Gesetz zur Regelung des Rechts der AGB (AGBG)
B. Beachtung der europäischen Richtlinie 93/13/EWG
C. Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
3. Begriff, Schutzzweck und Anwendungsbereich der AGB
A. Begriff der AGB
B. Schutzzweck der AGB
C. Anwendungsbereich der AGB
Teil I - Einbeziehungskontrolle der AGB i.e.S. unter Bezugnahme auf physische Behinderungen: 10
4. Hinweispflicht des Verwenders (§ 305 II Nr. 1 BGB)
A. Ausdrücklicher Hinweis (§ 305 II Nr. 1 Alt. 1 BGB)
B. Hinweisersatz durch Aushang (§ 305 II Nr. 1 Alt. 2 BGB)
C. Hyperlink im Internet
5. Möglichkeit der Kenntnisnahme (§ 305 II Nr. 2 BGB)
A. Zumutbarkeit der Kenntnisnahme
B. Zeitpunkt der Einbeziehung
6. Einverständnis des anderen Teils (§ 305 II a.E. BGB)
Teil II - Einbeziehungskontrolle der AGB
7. Rahmenvereinbarungen (§ 305 III BGB)
8. Einbeziehungshindernisse
A. Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB)
B. Überraschungsklauseln (§ 305c I BGB)
9. Auslegung von AGB (§ 305c II BGB)
10. Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung der AGB
A. Unwirksamkeit der AGB als grds. Rechtsfolge (§ 306 BGB)
B. Einbeziehung in besonderen Fällen (§ 305a BGB)
11. Konklusion
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit analysiert die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im deutschen Zivilrecht unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von physisch behinderten Menschen, um zu prüfen, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen eine echte Inklusion und Barrierefreiheit gewährleisten.
- Historische Entwicklung des AGB-Rechts und dessen Einbindung in das Bürgerliche Gesetzbuch.
- Die Hinweispflicht des Verwenders und die Möglichkeit der Kenntnisnahme im Kontext von körperlichen Behinderungen.
- Untersuchung spezifischer Behinderungsformen wie Sehbehinderung, Gehbehinderung, Hörbehinderung und Taubblindheit bei der AGB-Einbeziehung.
- Analyse der Wirksamkeit von Schutzmechanismen sowie die Frage nach einem direkten Anspruch auf behindertengerechte Zugänge.
Auszug aus dem Buch
A. Ausdrücklicher Hinweis (§ 305 II Nr. 1 Alt. 1 BGB)
Grds. muss nach § 305 II Nr. 1 Alt. 1 BGB der Verwender ausdrücklich auf die AGB hinweisen. Dadurch wird der anderen Partei die Erkundigungslast bzgl. der AGB genommen und dem Verwender die Klarstellungslast der Einbeziehung der AGB in den Vertrag übertragen und somit im Umkehrschluss eine konkludente Einbeziehung grds. ausgeschlossen. Hingewiesen werden muss auf die gesamten AGB und nicht nur auf einige Teile. Nach der Rechtsprechung liegt ein ausdrücklicher Hinweis nur dann vor, wenn dieser bei Vertragsschluss unmissverständlich und für den Kunden klar erkennbar geäußert worden ist. Dies gilt sowohl für schriftliche als auch für mündliche und fernmündliche Vertragsabschlüsse. Der Durchschnittskunde muss in der Lage sein, auch bei einer nur flüchtigen Betrachtung den Hinweis auf die AGB wahrnehmen zu können.
Im Hinblick auf die ausdrückliche Hinweispflicht nach § 305 II Nr. 1 Alt. 1 BGB wird eindeutig, dass die Rechtsprechung dadurch, dass sie einen so klaren und übersichtlich platzierten sprachlichen Ausdruck fordert, welcher bei demjenigen, für den er bestimmt ist, keine Zweifel über das Gemeinte entstehen lassen soll, zwar zunächst den Durchschnittskunden meint; allerdings richtet sich der Hinweis laut der Rechtsprechung immer auf die konkrete Zielperson, sodass in jedem Fall eine Konkretisierung der Hinweispflicht besteht. Inwiefern dies auf Menschen mit physischer Behinderung zutrifft, ist mangels existierender Literatur ungewiss. Der sozialstaatliche Gedanke, welcher durch die Schuldrechtsmodernisierung verstärkt worden ist, tritt in der Literatur ziemlich schwach in Erscheinung. Allerdings kann unbesorgt festgehalten werden, dass genau aufgrund der Konkretisierung der Hinweispflicht ein gewisser Individualismus geschaffen wird und folglich auch der körperlich behinderte Kunde ein Recht auf Anpassung an seine Bedürfnisse zugesprochen bekommt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Die Einleitung präzisiert das Thema der Arbeit und stellt die Relevanz der Einbeziehung von AGB im Hinblick auf Menschen mit physischen Behinderungen heraus.
2. Entstehungsgeschichte der AGB und ihre Bedeutung: Dieses Kapitel erläutert die dynamische historische Entwicklung des AGB-Rechts, vom AGBG über die europäische Richtlinie 93/13/EWG bis hin zur Integration in das BGB.
3. Begriff, Schutzzweck und Anwendungsbereich der AGB: Es werden die rechtlichen Definitionen sowie der Zweck der AGB-Kontrolle dargestellt, wobei auch der rollenspezifische Unterlegenheitsschutz für Verbraucher thematisiert wird.
4. Hinweispflicht des Verwenders (§ 305 II Nr. 1 BGB): Das Kapitel analysiert die gesetzliche Pflicht zur ausdrücklichen Information über AGB und beleuchtet die Anforderungen an den Aushang sowie digitale Hinweise unter dem Aspekt der Inklusion.
5. Möglichkeit der Kenntnisnahme (§ 305 II Nr. 2 BGB): Hier wird die Zumutbarkeit der Kenntnisnahme diskutiert, insbesondere unter Berücksichtigung von Modifikationen für physisch behinderte Menschen wie Sehbehinderte.
6. Einverständnis des anderen Teils (§ 305 II a.E. BGB): Die Anforderungen an die Zustimmung des Vertragspartners zur Geltung der AGB werden hier rechtlich eingeordnet, inklusive der Herausforderungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen.
7. Rahmenvereinbarungen (§ 305 III BGB): Das Kapitel betrachtet die Vereinfachungen bei wiederkehrenden Verträgen und prüft, ob hieraus eine Benachteiligung für behinderte Menschen resultiert.
8. Einbeziehungshindernisse: Hier werden der Vorrang von Individualabreden und das Konzept der Überraschungsklauseln hinsichtlich ihrer Schutzfunktion für den Klauselgegner behandelt.
9. Auslegung von AGB (§ 305c II BGB): Die Unklarheitenregel bei der Auslegung von AGB wird erläutert, die sicherstellt, dass Zweifel zulasten des Verwenders gehen.
10. Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung der AGB: Das Kapitel beschreibt die Rechtsfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbeziehung nicht erfüllt sind, insbesondere die Teilunwirksamkeit oder Gesamtnichtigkeit.
11. Konklusion: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden kritischen Würdigung zum Stand der Inklusion und Barrierefreiheit im AGB-Recht.
Schlüsselwörter
Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB-Recht, Einbeziehungskontrolle, physische Behinderung, Inklusion, Barrierefreiheit, Verbraucherschutz, BGB, Hinweispflicht, Kenntnisnahme, Zumutbarkeit, § 305 BGB, Schuldrechtsmodernisierung, Diskriminierungsverbot.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Wirksamkeit und Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im deutschen Zivilrecht unter besonderem Blickwinkel auf die rechtliche Situation von Menschen mit körperlichen Behinderungen.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zentrale Themen sind die Historie des AGB-Rechts, die Hinweispflichten bei Vertragsschluss, die Möglichkeiten der Kenntnisnahme für behinderte Personen und die Auslegung von AGB bei Unklarheiten.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, zu untersuchen, ob die geltenden Gesetze zur AGB-Einbeziehung den Anforderungen einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft gerecht werden und ob Betroffene ausreichende Rechte auf Hilfestellung haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin stützt sich auf eine umfassende Analyse von Gesetzestexten, Literatur und relevanter höchstrichterlicher Rechtsprechung, ergänzt durch eine Auseinandersetzung mit fachspezifischen Vorträgen und dem sozialstaatlichen Gedanken.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Prüfung der Einbeziehungskontrolle gemäß § 305 II BGB, inklusive der Analyse von Aushängen, Internet-Hyperlinks und speziellen Anforderungen für behinderte Vertragspartner.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Einbeziehungskontrolle, physische Behinderung, Inklusion, AGB-Recht, Verbraucherschutz und Zumutbarkeit geprägt.
Wie werden blinde Menschen bei der Kenntnisnahme von AGB geschützt?
Das Werk diskutiert, dass Verwender bei erkennbarer Blindheit Hilfsmittel (wie Braille-Schrift oder Vorlesehilfen) bereitstellen müssen, um eine zumutbare Kenntnisnahme zu ermöglichen, wobei die Rechtsprechung teils kontrovers über den Umfang dieser Pflichten diskutiert.
Können behinderte Menschen direkt auf behindertengerechte Zugänge klagen?
Die Analyse zeigt auf, dass ein expliziter direkter Anspruch aus § 305 II BGB auf behindertengerechte Einrichtungen rechtlich schwer zu begründen ist, es jedoch spezielle Regelungen für Gehörlose und Taubblinde in anderen Rechtsbereichen gibt.
- Arbeit zitieren
- Derya Akdag (Autor:in), 2017, Physische Behinderung und die Einbeziehung von AGB im deutschen Zivilrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/463376