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Darstellung und kritische Würdigung des § 87 BetrVG Mitbestimmung des Betriebsrates

Titel: Darstellung und kritische Würdigung des § 87 BetrVG Mitbestimmung des Betriebsrates

Seminararbeit , 2004 , 24 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Andreas Lippert (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Bei unternehmerischen Entscheidungen kommt es häufig zu Interessenkonflikten zwischen den Betriebsparteien. Um die Belange der Belegschaft besser vertreten zu können, hat der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz verschieden „starke“ Rechte, die vom Informationsrecht, über das zwingende Anhörungsrecht, bis hin zum zwingenden Mitbestimmungsrecht reichen. Das erzwingbare Mitbestimmungsrecht gilt für die in § 87 BetrVG aufgeführten sozialen Angelegenheiten und wurde geschaffen, um die Würde des Menschen und den Schutz der Persönlichkeit zu gewährleisten. Gäbe es keine Beteiligung des BR bei Regelungen der sozialen Angelegenheiten, könnte der AG kraft seines Direktionsrechts Da Unternehmen meist die Arbeitsbedingungen einseitig bestimmen.
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln, kann durch Beteiligung des Betriebsrates ein ausgewogenes Verhältnis aus wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten geschaffen werden. Zugleich wird hierbei eine Kontrolle der betrieblichen Maßnahmen ermöglicht. Es wird gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten diskutiert, ob das Mitbestimmungsrecht zu weitreichend ist, bzw. ob es den Entscheidungsfreiraum des Arbeitgebers zu sehr einschränkt. Um diese Frage beantworten zu können, stelle ich im Folgenden die einzelnen Mitbestimmungsrechte kurz dar und nehme auf dieser Basis am Schluß der Seminararbeit eine kritische Würdigung vor.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 ALLGEMEINGÜLTIGES ZUR MITBESTIMMUNG IN SOZIALEN ANGELEGENHEITEN

2.1 Geltungsbereich

2.2 Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung

2.3 Initiativrecht

2.4 Gesetzes- und Tarifvorrang

2.5 Kollektive Maßnahmen

2.6 Mitbestimmung in Eilfällen und Notfällen

2.7 Streitigkeiten

3 MITBESTIMMUNGSPFLICHTIGE ANGELEGENHEITEN

3.1 Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, § 87 I Nr. 1 BetrVG

3.2 Arbeitszeit, Pausen und Verteilung der Arbeitszeit, § 87 I Nr. 2 BetrVG

3.3 Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit, § 87 I Nr. 3 BetrVG

3.4 Auszahlung der Arbeitsentgelte, § 87 I Nr. 4 BetrVG

3.5 Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs, § 87 I Nr. 5 BetrVG

3.6 Technische Einrichtungen zur Verhaltens- und Leistungsüberwachung, § 87 I Nr. 6 BetrVG

3.7 Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsschutz, § 87 I Nr. 7 BetrVG

3.8 Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, § 87 I Nr. 8 BetrVG

3.9 Zuweisung, Kündigung und Nutzung von Wohnräumen, § 87 I Nr. 9 BetrVG

3.10 Betriebliche Lohngestaltung, § 87 I Nr. 10 BetrVG

3.11 Leistungsbezogene Entgelte, § 87 I Nr. 11 BetrVG

3.12 Betriebliches Vorschlagswesen, § 87 I Nr. 12 BetrVG

3.13 Durchführung von Gruppenarbeit, § 87 I Nr. 13 BetrVG

4 KRITISCHE WÜRDIGUNG DES MITBESTIMMUNGSRECHTES

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 87 BetrVG in sozialen Angelegenheiten systematisch darzustellen und kritisch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf unternehmerische Entscheidungsprozesse zu evaluieren.

  • Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung im sozialen Bereich
  • Detaillierte Analyse der einzelnen Tatbestände nach § 87 BetrVG
  • Rolle des Betriebsrates bei Arbeitszeitgestaltung und Entlohnung
  • Schutzfunktion des Betriebsrates vs. unternehmerische Flexibilität
  • Bewertung der Kosten-Nutzen-Aspekte betrieblicher Mitbestimmung

Auszug aus dem Buch

3.1 Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, § 87 I Nr. 1 BetrVG

Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 I Nr. 1 BetrVG gilt für Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Strittig ist hier, ob es sich um einen oder zwei nebeneinander liegende Tatbestände handelt. Das BAG unterscheidet zwischen Regelungen, die das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer betreffen als mitbestimmungsfrei und Regelungen über das Ordnungsverhalten als mitbestimmungspflichtig. Zum Arbeitsverhalten zählen arbeitstechnische Maßnahmen des Arbeitgebers, ohne die die Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann. Beim Ordnungsverhalten handelt es sich um allgemeingültige Verhaltensregeln, die das sonstige Verhalten der Arbeitnehmer bestimmen sollen. Dazu zählen die Einführung von Torkontrollen, die Einführung von Werksausweisen, Regelungen über das Radiohören im Betrieb, die Zuteilung von Betriebsparkplätzen oder der Erlass von Alkoholverboten.

Beispiele für Vorschriften des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb sind Kleiderordnungen oder die Einführung von Dienstkleidung. Die Mitbestimmung des BR bezieht sich auch auf Aufstellung einer Bußordnung oder Verhängung einer Betriebsbuße im Einzelfall. Eine Betriebsbuße ist eine Sanktion, die über die einzelvertragliche Maßnahme (z.B. Abmahnung) hinausgeht.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die Interessenkonflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und führt in die Bedeutung des § 87 BetrVG als Schutzinstrument für Arbeitnehmer ein.

2 ALLGEMEINGÜLTIGES ZUR MITBESTIMMUNG IN SOZIALEN ANGELEGENHEITEN: Dieses Kapitel erläutert die Grundvoraussetzungen der Mitbestimmung, inklusive Geltungsbereich, Initiativrecht und den Vorrang von Gesetzen oder Tarifverträgen.

3 MITBESTIMMUNGSPFLICHTIGE ANGELEGENHEITEN: Der Hauptteil analysiert detailliert die 13 verschiedenen Tatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG, von der Ordnung des Betriebes über Arbeitszeitfragen bis hin zur Einführung von Gruppenarbeit.

4 KRITISCHE WÜRDIGUNG DES MITBESTIMMUNGSRECHTES: Das Schlusskapitel bewertet das Mitbestimmungsrecht im Kontext der Globalisierung, beleuchtet Effizienzprobleme und plädiert für eine sachliche Kooperation zwischen den Betriebsparteien.

Schlüsselwörter

Mitbestimmung, Betriebsrat, BetrVG, Soziale Angelegenheiten, Arbeitszeit, Entlohnung, Ordnung des Betriebes, Arbeitnehmerschutz, Initiativrecht, Einigungsstelle, Gruppenarbeit, Vorschlagswesen, Leistungsüberwachung, Interessenausgleich.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die gesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei sozialen Angelegenheiten nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Welche Themenfelder stehen im Zentrum?

Zentrale Themen sind die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen, der Schutz der Arbeitnehmerpersönlichkeit sowie die Abgrenzung zur unternehmerischen Entscheidungsfreiheit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist eine rechtskonforme Darstellung der 13 Mitbestimmungstatbestände sowie eine kritische Prüfung, ob diese Rechte in Zeiten zunehmender globaler Marktdynamik den unternehmerischen Spielraum zu stark einschränken.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Literaturanalyse, gestützt auf Kommentarliteratur zum Arbeitsrecht, einschlägige Gesetze sowie aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Was wird im Hauptteil ausführlich behandelt?

Der Hauptteil gliedert die 13 Punkte des § 87 Abs. 1 BetrVG einzeln auf und erläutert für jeden Punkt die praktische Bedeutung und die Grenzen des Mitbestimmungsrechts.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?

Wichtige Begriffe sind Mitbestimmung, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitszeitregelung, Lohngestaltung, Arbeitnehmerschutz und unternehmerische Freiheit.

Wie unterscheidet die Arbeit zwischen Ordnungs- und Arbeitsverhalten?

Die Arbeit differenziert anhand der Rechtsprechung des BAG: Während das Arbeitsverhalten arbeitstechnische Aspekte der Arbeitsleistung betrifft (mitbestimmungsfrei), regelt das Ordnungsverhalten das allgemeine Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb (mitbestimmungspflichtig).

Welche Bedeutung misst der Autor dem Initiativrecht bei?

Der Autor betont, dass das Initiativrecht dem Betriebsrat zwar ein mächtiges Instrument zur aktiven Mitgestaltung an die Hand gibt, dieses jedoch in der Praxis nicht immer voll ausgeschöpft wird, da dies nicht immer im Interesse der Belegschaft liegt.

Was ist das Fazit zur Kritik am Mitbestimmungsrecht?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass ein vollständiger Verzicht auf Mitbestimmung nicht sinnvoll ist, fordert jedoch ein sachlicheres, kooperatives Verhältnis, um schnelle unternehmerische Reaktionen nicht durch unnötige Machtspiele oder langwierige Einigungsprozesse zu blockieren.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Darstellung und kritische Würdigung des § 87 BetrVG Mitbestimmung des Betriebsrates
Hochschule
Hochschule Aschaffenburg
Veranstaltung
Praxis des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts
Note
2,0
Autor
Andreas Lippert (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2004
Seiten
24
Katalognummer
V46304
ISBN (eBook)
9783638435260
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Darstellung Würdigung BetrVG Mitbestimmung Betriebsrates Praxis Arbeits- Sozialversicherungsrechts
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Andreas Lippert (Autor:in), 2004, Darstellung und kritische Würdigung des § 87 BetrVG Mitbestimmung des Betriebsrates, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/46304
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Leseprobe aus  24  Seiten
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