Warum das Widerstandsrecht in Art. 20 IV GG zunächst von Kritikern als Beruhigungspille bezeichnet wurde, ob dies gerechtfertigt war und inwiefern es praktische Bedeutung entfalten konnte, sind die zentralen Fragen dieser Arbeit.
Grundstein für die Beantwortung dieser Fragen legt die Darstellung der historischen Entwicklung des Widerstandsrecht. Auf die Darstellung der über zweitausendjährigen internationalen Ideengeschichte wird dabei verzichtet, da dies den Rahmen dieser Arbeit überschreiten würde. In diesem Kapitel wird auf das Widerstandsrecht in den Landesverfassungen von Hessen, Bremen und Berlin eingegangen, da das Widerstandsrecht in allen drei Landesverfassungen in unterschiedlichen Formen mit verschiedenen Inhalten früher kodifiziert wurde, als im Grundgesetz.
Der Fokus liegt auf der Erläuterung des Widerstandsrecht in der hessischen Verfassung, welches die Basis für die Kodifizierungen des Widerstandsrechts in die Verfassungen Bremens und Berlins und somit auch für die Einführung in das Grundgesetz darstellte. Die historischen und politischen Umstände sowie die Gründe für die Kodifizierung des Widerstandsrecht in Art. 20 IV GG werden nachfolgend dargestellt.
Anschließend steht die Erläuterung der Tatbestände im Mittelpunkt. Dabei wird insbesondere auf die restriktive Auslegung der Tatbestände eingegangen. Darüberhinaus werden in diesem Kapitel die Rechtsfolgen eruiert. Es wird der Frage nachgegangen, welche Situationen gemäß der restriktiven Auslegung des Widerstandsrecht, wie sie von der Rechtsprechung vorgenommen wird, überhaupt von Art. 20 IV GG erfasst werden.
Vor allem in von Diktaturen geprägten Staaten, wie etwa in Portugal und in Griechenland wurde ein Recht zum Widerstand in den Verfassungen kodifiziert. In der Schweiz und in Österreich wurde kein Recht zum Widerstand in den Verfassungen kodifiziert, jedoch bleibt die Diskussion über ein ungeschriebenen Widerstandsrechts lebendig. In anderen Ländern, beispielsweise in Großbritannien und Frankreich, fand das Widerstandsrecht über staatsrechtliche Traditionen den Weg in die Verfassungen.
Im Gegensatz zu Großbritannien und Frankreich konnte Deutschland nicht auf eigene staatsrechtliche Tradition zurückgreifen, da die Problematik des Widerstandsrechts aufgrund des deutschen Konstitutionalismus kaum diskutiert worden war. Eine Debatte über das Widerstandsrecht entwickelte sich erst nach 1945. In das Grundgesetz wurde das Widerstandsrecht am 24. Juni 1968 eingeführt.
Inhaltsverzeichnis
B. Einleitung
C. Das Widerstandsrecht in den Landesverfassungen der BRD und im Grundgesetz
I. Widerstandsrecht in der Verfassung Hessens
II. Widerstandsrecht in der Verfassung Bremens
III. Widerstandsrecht in der Verfassung von Berlin
IV. Widerstandsrecht im Grundgesetz
D. Tatbestand und Rechtsfolgen
I. Tatbestand
1. Träger des Rechts
2. Der Widerstandsfall
2.1 „Diese Ordnung“
2.2 Unternehmen
2.3 Andere Abhilfe ist nicht mehr möglich
2.4 Formen und Grenzen der Widerstandshandlung
3. Rechtsfolgen und Reichweite des Widerstandsrechts
3.1 Dogmatische Probleme
3.2 Unanwendbarkeit der Änderungssperre des Art. 79 III GG
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Entstehung und praktische Bedeutung des Widerstandsrechts in Deutschland, insbesondere unter dem Aspekt des Art. 20 IV GG, und analysiert die Tatbestandsmerkmale sowie deren restriktive Auslegung in der Rechtswissenschaft.
- Historische Entwicklung des Widerstandsrechts in Landesverfassungen und im Grundgesetz
- Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen für den Widerstandsfall
- Untersuchung der Rechtsfolgen und der Reichweite des Widerstandsrechts
- Diskussion der dogmatischen Probleme und der Änderungssperre nach Art. 79 III GG
Auszug aus dem Buch
2.4 Formen und Grenzen der Widerstandshandlung
Die Art und Weise der Ausübung des Widerstandsrechts wird vom Grundgesetz nicht näher bestimmt. Daher umfasst das Widerstandsrecht sowohl passiven Widerstand, beispielsweise die Verweigerung von Gehorsamspflicht, als auch aktiven Widerstand durch Ausübung von Gewalt gegen Personen oder Sachen. An sich legitimierte Widerstandshandlungen werden durch Art. 1 I GG begrenzt; Widerstandshandlungen, welche die Würde des Menschen verletzen, sind demnach nicht gerechtfertigt.
Zusammenfassung der Kapitel
B. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung des Widerstandsrechts und stellt die zentralen Fragen zur Bedeutung von Art. 20 IV GG.
C. Das Widerstandsrecht in den Landesverfassungen der BRD und im Grundgesetz: Dieses Kapitel analysiert die Kodifizierung des Widerstandsrechts in den Landesverfassungen Hessens, Bremens und Berlins sowie dessen Einführung in das Grundgesetz.
D. Tatbestand und Rechtsfolgen: Hier werden die Voraussetzungen des Widerstandsfalls, die Träger des Rechts und die dogmatischen Problematiken detailliert untersucht.
E. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt die Wirksamkeit des Widerstandsrechts in der modernen Rechtsordnung in Frage.
Schlüsselwörter
Widerstandsrecht, Grundgesetz, Art. 20 IV GG, Verfassungsrecht, Widerstandsfall, Notstand, Rechtsstaat, Tatbestand, Verfassungsordnung, Ultima Ratio, Widerstandshandlung, Rechtsfolgen, Demokratie, Freiheitsrechte, Rechtsgehorsam.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Widerstandsrecht im geltenden deutschen Recht, analysiert dessen Tatbestand sowie Rechtsfolgen und hinterfragt die praktische Anwendbarkeit von Art. 20 IV GG.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Felder umfassen die historische Herleitung in Landesverfassungen, die systematische Einordnung in das Grundgesetz sowie die rechtliche Definition der Bedingungen für einen legitimen Widerstand.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu klären, warum das Widerstandsrecht eingeführt wurde, ob die Kritik an seiner praktischen Bedeutung gerechtfertigt ist und wie die Tatbestandsmerkmale juristisch auszulegen sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Literaturrecherche und die Interpretation von Verfassungstexten sowie einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts kombiniert.
Welche Inhalte werden schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die spezifischen Tatbestandsmerkmale des Widerstands, die Problematik der "Ultima Ratio" sowie dogmatische Herausforderungen wie das Verhältnis zur Änderungssperre des Art. 79 III GG.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Publikation?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Widerstandsrecht, Art. 20 IV GG, Ultima Ratio, Verfassungsordnung und Notstand bestimmt.
Inwiefern unterscheidet sich das Widerstandsrecht der hessischen Verfassung von dem des Grundgesetzes?
Die hessische Verfassung enthielt eine explizite Pflicht zum Widerstand, während das Grundgesetz primär als Abwehrrecht konzipiert ist und eine restriktivere Auslegung erfährt.
Warum wird die Anwendung des Widerstandsrechts nach Ansicht des Autors in der Praxis als problematisch angesehen?
Der Autor führt aus, dass die Tatbestandsmerkmale des Art. 20 IV GG so eng ausgelegt werden, dass sie in einer intakten demokratischen Ordnung kaum Anwendung finden können, da das Eingreifen staatlicher Institutionen den Widerstandsfall faktisch ausschließt.
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- Anonym (Author), 2018, Widerstandsrecht im geltenden Recht. Tatbestand und Rechtsfolgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/457542