Mit dem aufsteigenden Kapitalismus zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde es erstmals möglich, Kinder massenhaft auszubeuten. Zuvor arbeiteten sie weitgehend im Heimgewerbe, in der familiären Hauswirtschaft und der Landwirtschaft. Dort erlernten sie elementare Produktionsweisen und arbeiteten unter der Aufsicht ihrer Eltern, jedoch noch nicht als Lohnarbeiter.
Kinderarbeit gab es also schon vor dem 19. Jahrhundert, doch hier hatte sie ihren Höhepunkt. Industrielle Kinderarbeit wurde damals, aus verschiedenen Gründen, als selbstverständlich angesehen. Diese Gründe werde ich als Einstieg in das Thema meiner Arbeit beschreiben, da sie die Grundlage für das späte Einsetzen einer staatlichen Gesetzgebung sind.
Ausgehend von den verschiedenen Ansichten zur Kinderarbeit, welche in diesen Erläuterungen deutlich werden, werde ich, im anschließenden Kapitel, auf Bemühungen einiger Unternehmer und Staatsmänner eingehen. Hier wird deutlich, dass das erste Kinderschutzgesetz nicht allein von staatlicher Seite initiiert wurde, sondern durch die Unternehmungen einzelner Industrieller und des Rheinischen Provinziallandtages. Ich beschreibe des Weiteren den Verlauf der ersten Kinderschutz Debatte dieses Landtages näher, da hier das Gesetz zum Schutze jugendlicher Arbeiter vorformuliert wurde. Die kontroversen Ansichten der einzelnen Teilnehmer spiegeln das Denken der Gesellschaft wieder.
Ich werde in meiner Arbeit auch die Verhandlungen in den Berliner Ministerien beschreiben, durch welche schließlich am 21.12.1838, in einer Staatsministerialsitzung , ein Gesetzesentwurf verabschiedet wurde, der zum Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabrikenwurde.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Gründe für die Selbstverständlichkeit industrieller Kinderarbeit
3. Die Zustände der arbeitenden Kinder
4. Die Genese des ersten Kinderschutzgesetzes
4.1. Der Verlauf der Kinderschutzdebatte im Rheinischen Provinziallandtag 1837
4.2. Die Verhandlungen in den Berliner Ministerien 1838/ 1839
5. Das Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter
6. Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit untersucht die historischen Hintergründe und den Entstehungsprozess des preußischen Regulativs von 1839 als erste staatliche gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Kinderarbeit. Dabei wird analysiert, inwiefern wirtschaftliche Interessen, soziale Notlagen und gesundheitliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der militärischen Tauglichkeit, den Gesetzgebungsprozess auf lokaler und staatlicher Ebene beeinflussten.
- Soziale Ursachen und Akzeptanz der Kinderarbeit im 19. Jahrhundert
- Die katastrophalen Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kinder in Fabriken
- Die Rolle des Rheinischen Provinziallandtages als Initiator der Kinderschutzdebatte
- Der Einfluss militärischer Interessen auf die staatliche Sozialgesetzgebung
- Inhaltliche Analyse und Wirksamkeit des Regulativs von 1839
Auszug aus dem Buch
4.1. Der Verlauf der Kinderschutzdebatte im Rheinischen Provinziallandtag 1837
Der bereits erwähnte Initiator des Regulativ von 1839, Schuchard, ein Unternehmer, hielt als erster Abgeordneter eine Anklagerede gegen die Fabrik- und Spinnereibesitzer, welche Kinder, seiner Meinung nach missbräuchlich beschäftigten und nahm dabei Bezug auf Zeugnisse gewissenhafter Kreisphysiker. Damit waren Ärzte und ihre Berichte aus den Fabriken gemeint. Er las aus Berichten, die von französischen Kontrolleuren, welche französische Fabriken bereisten geschrieben wurden, vor und stellte fest, dass auch hier Kinder missbraucht wurden und es auch dort Unternehmer und zwar Spinnereibesitzer waren, die auf ein Gesetz zum Schutze der Kinder drängten. Hinweise auf das benachbarte Frankreich fanden auf dem Provinziallandtag immer besonderes Interesse.
Schuchard wandte sich daraufhin mit seiner Rede direkt an die Abgeordneten.
„Beobachte man doch das ganze Leben eines Menschen, der schon als Kind harte Sclavendienste verrichten muss: So wie seine Kindheit trübe und Freude leer war, so ist nun sein ganzes Leben nur Müde, Sorge und Arbeit. Aller Annehmlichkeiten des Lebens entbehrend (…), wie froh ist er endlich am Rande des Grabes, nun seines elenden Lebens quitt und ledig zu sein.“
Er kritisierte die Vorurteile seiner Standesgenossen, welche sich als bessere Menschen sahen. Es gäbe beim einfachen Mann „nicht mehr Schlechtigkeit wie bei den vornehmen Klassen“, diese würden ihre Laster nur mehr im Verborgenen halten, als es die Bauern und Arbeiter täten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Einordnung der Kinderarbeit mit dem Beginn des Kapitalismus und skizziert das Ziel der Arbeit, den Entstehungsprozess des ersten preußischen Kinderschutzgesetzes aufzuzeigen.
2. Gründe für die Selbstverständlichkeit industrieller Kinderarbeit: Dieses Kapitel erläutert die vielfältigen Faktoren, wie Massenarmut, wirtschaftlicher Konkurrenzdruck und pädagogische Vorstellungen, die eine gesellschaftliche Akzeptanz der Kinderarbeit im frühen 19. Jahrhundert förderten.
3. Die Zustände der arbeitenden Kinder: Hier werden die physischen und moralischen Belastungen sowie die katastrophalen Lebensbedingungen der Kinder anhand zeitgenössischer Berichte und Dokumente dargestellt.
4. Die Genese des ersten Kinderschutzgesetzes: Dieses Kapitel beschreibt den langwierigen politischen Prozess, von den ersten Umfragen bis zur spezifischen Debatte im Rheinischen Provinziallandtag und den abschließenden Verhandlungen in den Berliner Ministerien.
5. Das Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter: Die zentralen Bestimmungen des Regulativs von 1839 werden hier aufgeführt, wobei gleichzeitig auf die im Gesetz verbliebenen Schlupflöcher und die eingeschränkte Wirksamkeit hingewiesen wird.
6. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass das Regulativ zwar einen wichtigen Grundstein für die soziale Gesetzgebung legte, aufgrund mangelnder Kontrollinstanzen und wirtschaftlicher Widerstände jedoch zunächst wenig praktische Wirkung entfaltete.
Schlüsselwörter
Kinderarbeit, Preußen, Regulativ 1839, Industriegeschichte, Kinderschutzgesetz, Sozialpolitik, Frühindustrialisierung, Rheinischer Provinziallandtag, Fabrikarbeit, Militärtauglichkeit, Johannes Schuchard, Kinderrechte, Arbeitsbedingungen, Sozialgeschichte, 19. Jahrhundert.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der staatlichen Gesetzgebung zur Kinderarbeit im frühen 19. Jahrhundert in Preußen, wobei das Regulativ von 1839 im Mittelpunkt der Untersuchung steht.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Themen umfassen die sozialen Ursachen der Kinderarbeit, die Lebensbedingungen der Kinder in Fabriken, die politische Debatte um den Kinderschutz und die Entstehung sowie den Inhalt des ersten entsprechenden Gesetzes.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den historischen Weg zum ersten deutschen sozialpolitischen Gesetz nachzuzeichnen und zu verstehen, warum dieses trotz seiner Bedeutung in der Anfangsphase nur eine begrenzte Wirksamkeit entfaltete.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse historischer Quellen, Reiseberichte, Landtagsprotokolle und zeitgenössische Gesetzestexte, um den Gesetzgebungsprozess objektiv nachzuvollziehen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Gründe für die Akzeptanz von Kinderarbeit, die Dokumentation ihrer Folgen, die Debatten im Rheinischen Provinziallandtag und die ministeriellen Verhandlungen in Berlin.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kinderarbeit, Preußen, das Regulativ von 1839, Sozialpolitik, Fabrikarbeit und der Rheinische Provinziallandtag.
Warum spielte die militärische Tauglichkeit eine Rolle bei der Gesetzgebung?
Berichte über die körperliche Verkrüppelung und Schwäche der Rekruten aus Fabrikgegenden führten dazu, dass Politiker und Staatsmänner den Kinderschutz auch als Mittel zur Sicherung der militärischen Leistungsfähigkeit des Staates betrachteten.
Wer war Johannes Schuchard und welche Rolle spielte er?
Johannes Schuchard war ein Unternehmer, der als eine der treibenden Kräfte hinter der Kinderschutzdebatte im Rheinischen Provinziallandtag gilt und die Debatte mit seiner Anklagerede maßgeblich prägte.
Welche Schwachstellen wies das Regulativ von 1839 auf?
Das Gesetz enthielt Ausnahmeregelungen, die längere Arbeitszeiten erlaubten, und sah keine unabhängigen Fabrikinspektoren vor, wodurch die Überwachung der Einhaltung den oft desinteressierten lokalen Polizeibehörden überlassen blieb.
- Arbeit zitieren
- Sabine Jaki (Autor:in), 2005, Die staatliche Gesetzgebung zur Kinderarbeit im frühen 19. Jahrhundert: das Beispiel des preußischen Regulativs von 1839, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/45624