Mit großer Spannung wurde am 18. Dezember 2014 das Gutachten des EUGH zur Frage des Beitritts der Union zur EMRK erwartet. Die Veröffentlichung sorgte anschließend für vielerlei Aufsehen. Indem der Gerichtshof das Beitrittsübereinkommen für mit den europäischen Verträgen unvereinbar erklärte, beendete er jegliche Beitrittsbemühungen auf unbestimmte Zeit. Schon einige Stunden nach Veröffentlichung des Gutachtens fielen die Reaktionen darauf aus der juristischen Fachwelt einhellig wie vernichtend aus.
Die besondere Brisanz der Thematik soll daher zum Anlass genommen werden, das Gutachten 2/13 hinsichtlich der aufgeworfenen Kritikpunkte zu untersuchen und damit dem plötzlichen Ende der Beitrittsverhandlungen nachzugehen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Historische Entwicklung bis zum Gutachten 2/13
C. Sinn und Zweck eines Beitritts
I. Externe Kontrolle der Union
II. Schließen von Rechtsschutzlücken auf unionaler Ebene
III. Stärkung der internen sowie externen Glaubwürdigkeit der Union
IV. Vermeidung von Jurisdiktionskonflikten durch klare Zuständigkeiten
V. Fazit
D. Das Gutachten 2/13
I. Allgemeines
1. Zulässigkeit
2. Struktur des Gutachtens
II. Grundsätze des Unionsrechts
1. Die besonderen Merkmale der Union
2. Der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens
3. Die Autonomie des Unionsrechts
4. Fazit
III. Die Kritikpunkte des EUGH
1. Die besonderen Merkmale und die Autonomie des Unionsrechts
a) Verhältnis von Art. 53 GrCh und Art. 53 EMRK
b) Der Grundsatz gegenseitigen Vertrauens
c) Das Protokoll Nr. 16
2. Zu Art. 344 AEUV
3. Zum Mitbeschwerdegegner-Mechanismus
4. Zum Verfahren der Vorabebefassung des Gerichtshofs
5. Zur gerichtlichen Kontrolle im Bereich der GASP
6. Abschließende Bemerkung
E. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Gutachten 2/13 des Europäischen Gerichtshofs (EUGH), in dem dieser den Entwurf eines Beitrittsübereinkommens der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als nicht mit dem Unionsrecht vereinbar erklärte, und analysiert die Hintergründe sowie die Kritikpunkte des Gerichts.
- Historische Entwicklung des Beitrittsprozesses
- Argumente für einen Beitritt (externe Kontrolle, Rechtsschutzlücken)
- Analyse der vom EUGH angeführten Konfliktpunkte
- Grundprinzipien wie Autonomie des Unionsrechts und gegenseitiges Vertrauen
- Zukunftsperspektiven nach dem Gutachten 2/13
Auszug aus dem Buch
C. Sinn und Zweck eines Beitritts
Auf die Geschichte der bisherigen - teils sehr mühsamen - Beitrittsverhandlungen folgt zwangsläufig die Frage „Warum“ eines Beitritts.
Die Antwort darauf findet sich in der Präambel des BÜ von 2013. Dort heißt es, dass durch den Beitritt der EU „eine Verbesserung der Kohärenz des Schutzes der Menschenrechte in Europa“ sowie „die Unterwerfung der Handlungen, Maßnahmen und Unterlassungen der EU unter die externe Kontrolle des EGMR“ verfolgt wird. Im Folgenden soll diese übergeordnete Aussage nochmals in vier Argumente, die für einen Beitritt sprechen, untergliedert werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die bestehenden Grundrechtsschutzsysteme in Europa ein und erläutert die Ausgangslage sowie das Spannungsfeld zwischen der EU und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
B. Historische Entwicklung bis zum Gutachten 2/13: Das Kapitel zeichnet den langjährigen Prozess der Beitrittsdebatte nach, von ersten Forderungen in den 1970er Jahren bis zur vertraglichen Verankerung der Beitrittspflicht im Vertrag von Lissabon.
C. Sinn und Zweck eines Beitritts: Hier werden die zentralen Argumente für den Beitritt dargelegt, insbesondere die Notwendigkeit externer Kontrolle und die Schließung von Rechtsschutzlücken innerhalb des unionsrechtlichen Systems.
D. Das Gutachten 2/13: Dieses Kapitel stellt das Kernstück der Untersuchung dar, indem es die Zulässigkeit, die Struktur und die detaillierte juristische Kritik des EUGH am Beitrittsübereinkommen analysiert.
E. Schluss: Der abschließende Teil bewertet das Gutachten als Rückschlag für den Grundrechtsschutz in Europa und diskutiert mögliche Wege, wie der Beitrittsprozess nach dem Gutachten fortgesetzt werden könnte.
Schlüsselwörter
Europäische Union, EMRK, EUGH, Gutachten 2/13, Beitrittsübereinkommen, Grundrechtsschutz, Unionsrecht, Autonomie, EGMR, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Vorabentscheidungsverfahren, gegenseitiges Vertrauen, Beitrittsverhandlungen, GASP
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Gutachten 2/13 des Europäischen Gerichtshofs, das den geplanten Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gestoppt hat.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Grundprinzipien des Unionsrechts, wie das gegenseitige Vertrauen und die Autonomie der Rechtsordnung, sowie deren Verhältnis zum europäischen Menschenrechtsschutz.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die juristische Argumentation des EUGH in seinem Gutachten 2/13 zu verstehen und die Auswirkungen auf den Beitrittsprozess kritisch zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung des Gutachtens 2/13 sowie relevanter rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.
Was steht im Hauptteil der Arbeit im Fokus?
Der Hauptteil behandelt die inhaltlichen Kritikpunkte des EUGH, unter anderem zum Protokoll Nr. 16, zum Mitbeschwerdegegner-Mechanismus und zur Kontrolle im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
Welche Schlagworte charakterisieren das Dokument?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie EU-Beitritt zur EMRK, Gutachten 2/13, Grundrechtsschutz und Autonomie des Unionsrechts.
Welche Bedeutung hat das Gutachten 2/13 für den Beitrittsprozess?
Das Gutachten hat den Beitrittsprozess vorerst gestoppt, da der EUGH den vorliegenden Abkommensentwurf für unvereinbar mit dem Unionsrecht erklärte.
Wie bewertet die Autorin die Argumentation des EUGH?
Die Autorin verdeutlicht, dass Teile der Literatur das Gutachten als herben Rückschlag für den Grundrechtsschutz und als Ausdruck einer sehr defensiven Haltung des EUGH gegenüber externer Kontrolle bewerten.
- Arbeit zitieren
- Ines Ilies (Autor:in), 2018, Der Beitritt der Europäischen Union (EU) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Gutachten 2/13, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/455821