"Es ist des Menschen Pflicht, die ihm bestimmte Zeit abzuwarten, bis seine Stunde schlägt bis er danieder sinkt und von der Last seines Elends erdrückt wird." So schrieb es einst der britische Autor und Geistliche Humphrey Primatt. Er brachte damit im Jahre 1776 eine durch alle Zeiten hinweg existierende und auch noch heute weit verbreitete Auffassung über das menschliche Leben und des damit unwiderruflich verbunden Sterbens zum Ausdruck.
Das Bundesverwaltungsgericht teilt diese Auffassung nicht. Im Urteil vom 02.03.2017 heißt es unter anderem, dass ein unheilbar schwer erkrankter Mensch unter Vorliegen von bestimmten Bedingungen rechtlich dazu befugt ist, eine tödliche Dosis des Medikaments Natrium – Pentobarbital zum Zwecke der eigenen Selbsttötung zu erwerben. Danach sei der Mensch also, zumindest auf rechtlicher Ebene, nicht unter jedem Umstand dazu verpflichtet, seinen natürlichen Tod abzuwarten und seinen Sterbeprozess bis zum Ende, auch unter qualvollen Schmerzen, durchzustehen.
Stattdessen sei er vielmehr dazu berechtigt, sich eben nicht von der großen Last seines Elendes erdrücken zu lassen, sondern, - freilich unter Vorliegen der Bedingungen -, vor seinem Elend hinweg zu fliehen und der ihm bestimmten Zeit, sofern diese mit dem natürlichen Tod zu interpretieren ist, zuvor zu kommen.
Die Entscheidung hat sowohl eine breite juristische als auch rechtspolitische Debatte ausgelöst, auf deren Einzelheiten hier jedoch nicht näher eingegangen werden soll. Stattdessen soll das Urteil nachfolgend aus rechtsethischer Perspektive betrachtet werden, wobei solche ethischen Theorien im Vordergrund stehen werden, die mir für die Beantwortung der mit dem Urteil entstanden Probleme und Fragen am geeignetsten erscheinen.
Inhaltsverzeichnis
A.Einleitung
B. Grundaussagen der Entscheidung
C. Abgrenzung zum „privaten Suizid“
D. Rechtsethische Legitimität – Gesellschaftliche und verfassungsrechtliche Situation als Ausgangspunkt für Auswahl der Theorien
E. Ethischer/ Subjektivismus als Signatur der westlichen Welt – Entscheidungsfreiheit des Subjekts als höchstes Gut, Einzelner Mensch als letzes Maß
I. Individueller ethischer Subjektivismus als höchste Form der Autonomie? Eine Betrachtung der Moralvorstellung des Protagoras und dessen Folgerungen für das Urteil des BVerwG
1. Probleme, die der individuelle ethische Subjektivismus als Grundlage staatlicher Rechtsprechung mit sich bringen würde:
2. Protagoras Relativierung des Relativismus – Moral ungleich Recht
II.Der generelle ethische Subjektivismus – Einschränkung der vollkommenen Willkür durch den Begriff der Vernunft – Moralvorstellungen von Kant und deren Abgleich mit dem Urteil des BVerwG
1.Moralische Legitimität der Selbsttötung nach Kant
2. Rechtliche Legitimität der Selbsttötung nach Kant
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtsethische Legitimität der durch das Bundesverwaltungsgericht verliehenen Befugnis zum assistierten Suizid. Dabei wird hinterfragt, ob die staatliche Ermöglichung der Selbsttötung schwer kranker Menschen mit ethischen Theorien in Einklang gebracht werden kann und welche Anforderungen dies an eine staatliche Rechtssetzung stellt.
- Die Spannung zwischen individueller Autonomie und gesellschaftlicher Verantwortung.
- Die Analyse der Moralphilosophie von Protagoras im Kontext des ethischen Subjektivismus.
- Die kritische Auseinandersetzung mit der Position Immanuel Kants zur Selbsttötung.
- Die utilitaristische Abwägung von Leid und Freude bei der Sterbehilfe.
- Die verfassungsrechtliche Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Auszug aus dem Buch
C. Abgrenzung zum „privaten Suizid“
Bei der rechtsethischen Beurteilung der Entscheidung, also letztlich beim Versuch der Beantwortung der Frage, ob die Verleihung der rechtlichen Befugnis zur Selbsttötung in Einklang zu bringen ist mit rechtsethischen Vorstellungen, geht es um weitaus mehr als um die Frage, ob es ethisch oder moralisch vertretbar ist, dass ein Mensch sein Leben selbst beendet—dann nämlich würde es allgemein und losgelöst von der konkret in der Entscheidung thematisierten Anerkennung und Förderung des Sterbewunsches schwer kranker Menschen durch den Staat- um die moralische Verwerfung der Selbsttötung als solche gehen. Darüber hinaus geht es aber vielmehr auch um die Frage, ob es aus rechtsethischer Sicht vertretbar ist, dass der Staat dem Menschen gerade einen Anspruch (also die Rechtsmacht zur selbstbestimmten Wahrnehmung unter Verpflichtung Dritter zum Gewähren lassen dieser Wahrnehmung5) darauf verleiht, sich mittels vom Staat bereitgestellter Medikamente, selbst zu töten.
Entscheidender Unterschied also ist gewissermaßen die Kausalität des Staates- entstehend durch die Verleihung des Anspruches auf Beendigung des Lebens und Bereitstellung der Medikamente, im Bezug auf den Tod des Suizidenten. Man muss hier folglich den Staat zutreffend mit den Worten des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Herrmann Gröhe als „Handlanger von Selbsttötungen“ bezeichnen.6
Gegenstand der nachfolgenden Untersuchung soll damit die Frage nach der rechtsethischen Legitimität der Verleihung eben jenes Anspruches auf Selbsttötung sein. Auf der einen Seite soll also anhand verschiedener Theorien untersucht werden, inwiefern diese Selbsttötung dem ethisch Gesollten entspricht, auf der anderen Seite zugleich aber auch, inwiefern dieses ethisch Gesollte überhaupt Grundlage für die Verleihung eines Anspruches, also letztlich für die Rechtssetzung des Staates werden kann.
Zusammenfassung der Kapitel
A.Einleitung: Einführung in das Thema anhand des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum assistierten Suizid und Darlegung der rechtsethischen Forschungsfrage.
B. Grundaussagen der Entscheidung: Kurze Zusammenfassung des konkreten Falles einer querschnittsgelähmten Frau und des Urteilsspruchs, der ein Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende unter bestimmten Bedingungen bejaht.
C. Abgrenzung zum „privaten Suizid“: Erörterung des entscheidenden Unterschieds zwischen einem privaten Sterbewunsch und der staatlichen Mitwirkung durch die Verleihung eines Rechtsanspruchs auf Suizidhilfe.
D. Rechtsethische Legitimität – Gesellschaftliche und verfassungsrechtliche Situation als Ausgangspunkt für Auswahl der Theorien: Darlegung der Auswahlkriterien für die ethischen Theorien, mit Fokus auf den ethischen Subjektivismus innerhalb der deutschen Rechtsordnung.
E. Ethischer/ Subjektivismus als Signatur der westlichen Welt – Entscheidungsfreiheit des Subjekts als höchstes Gut, Einzelner Mensch als letzes Maß: Analyse, wie der ethische Subjektivismus unsere westliche Gesellschaft und das Rechtsverständnis, insbesondere das Persönlichkeitsrecht, geprägt hat.
I. Individueller ethischer Subjektivismus als höchste Form der Autonomie? Eine Betrachtung der Moralvorstellung des Protagoras und dessen Folgerungen für das Urteil des BVerwG: Untersuchung der Protagoras-Philosophie hinsichtlich der Subjektivität moralischer Maßstäbe und ihrer Konsequenzen für die staatliche Rechtsprechung.
1. Probleme, die der individuelle ethische Subjektivismus als Grundlage staatlicher Rechtsprechung mit sich bringen würde: Diskussion der Schwierigkeiten, wenn individueller Subjektivismus zum alleinigen Kriterium für staatliches Handeln wird, insbesondere im Hinblick auf Anarchie und Willkür.
2. Protagoras Relativierung des Relativismus – Moral ungleich Recht: Analyse des Versuchs von Protagoras, durch Nützlichkeitserwägungen und kollektive Meinungsbildung objektivere Maßstäbe in das politische Denken einzuführen.
II.Der generelle ethische Subjektivismus – Einschränkung der vollkommenen Willkür durch den Begriff der Vernunft – Moralvorstellungen von Kant und deren Abgleich mit dem Urteil des BVerwG: Vorstellung von Kants moderaterem Subjektivismus, der durch Vernunft und Würde den Menschen als Zweck an sich begreift.
1.Moralische Legitimität der Selbsttötung nach Kant: Eingehende Analyse von Kants Kritikpunkten an der Selbsttötung, insbesondere unter Anwendung des Kategorischen Imperativs.
2. Rechtliche Legitimität der Selbsttötung nach Kant: Untersuchung der Trennung von Moral und Recht nach Kant und der Schlussfolgerung, dass staatliche Beihilfe zum Suizid abzulehnen ist.
F. Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der philosophischen Argumentationen und Plädoyer für einen öffentlichen Konsens unter Respektierung der Ausnahmesituation schwer kranker Menschen.
Schlüsselwörter
Rechtsethik, assistierter Suizid, BVerwG, ethischer Subjektivismus, Autonomie, Protagoras, Immanuel Kant, Kategorischer Imperativ, Selbstbestimmung, Menschenwürde, Utilitarismus, Sterbehilfe, Rechtsphilosophie, Persönlichkeitsrecht, staatliche Neutralität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtsethische Vertretbarkeit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die den assistierten Suizid für unheilbar schwer kranke Menschen ermöglicht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Verhältnis von staatlichem Recht und individueller Moral, die Autonomie des Einzelnen und die philosophischen Strömungen des Subjektivismus und Relativismus.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Es wird analysiert, ob die staatliche Gewährung eines Rechtsanspruchs auf Suizidhilfe ethisch legitimiert werden kann und ob das Gerichtsurteil philosophischen Anforderungen standhält.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Autorin/der Autor nutzt eine philosophisch-ethische Analyse, indem sie/er die Positionen von Protagoras (Relativismus) und Immanuel Kant (Vernunftethik) auf den konkreten Fall anwendet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des individuellen Subjektivismus bei Protagoras, die utilitaristische Abwägung und die kritische Auseinandersetzung mit Kants Pflichtenethik.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Rechtsethik, assistierter Suizid, Autonomie, ethischer Subjektivismus und Menschenwürde charakterisieren.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Bundesverwaltungsgerichts bei der Sterbehilfe?
Der Autor kritisiert, dass eine solch tiefgreifende ethische Frage, wie die Beihilfe zum Suizid, nicht allein durch ein Gericht als Verwaltungsakt entschieden werden sollte, sondern eine breite gesellschaftliche und parlamentarische Debatte erfordert.
Was unterscheidet die Sicht von Protagoras von der von Kant in Bezug auf den Suizid?
Während Protagoras den Menschen als individuelles Maß aller Dinge sieht und bei fehlenden objektiven Werten der gesellschaftliche Konsens entscheidet, argumentiert Kant mit der Vernunft, der Menschenwürde und dem Kategorischen Imperativ, die eine Selbsttötung moralisch ausschließen.
Warum lehnt der Autor die utilitaristische Begründung für den assistierten Suizid ab?
Der Autor argumentiert, dass utilitaristische Maßstäbe (Freude vs. Leid) der Würde des einzelnen Menschen nicht gerecht werden und bei staatlicher Anwendung zu unbilligen Ergebnissen führen.
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- Patricia Sommer (Author), 2018, Zur rechtsethischen Legitimation des assistierten Suizids, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/455717