Seitdem die Menschheit existiert und sie ihre ersten Schritte zur Entstehung einer Gemeinschaft gemacht hat, ist das Thema der Herrschaftsysteme aktuell. Seit der Antike befasst man sich mit der Frage, wie das gesellschaftliche Leben organisiert werden kann. Die Demokratie, die ihre Wurzeln in der Antike hat, hält man heutzutage für das erfolgreichste politische System, welches Gleichheit, Gerechtigkeit und vor allem Freiheit predigt. Das bedeutet nicht, dass sie keine Nachteile aufweist, deswegen bezeichnet man sich nicht als eine Idealform des Herrschens.
In der jungeren Vergagangenheit machen reguläre Krisen mit einem politisch-ökonomischen Charakter deutlich, dass die heutige Demokratie einen Bedarf an Verbesserung hat, welche man in der Form einer direkten Demokratie suchen kann. Das Thema der direkten Demokratie ist besonders interessant, weil sie fast immer extreme Ansichten provoziert - auf der einen Seite komplette Verneinung, auf der anderen Seite ideologischen Enthusiasmus. Das liegt daran, dass die Stellung gegenüber der direkten Demokratie fundamentale und kontrastierende menschliche Werte und politische Überzeugungen im Vordergrund stellt.
Die Frage, ob politische Entscheidungen direkt von dem Volk oder durch Repräsentanten des Staates getroffen werden sollen, ist zentral und formiert die große Debatte über das Thema der direkten Demokratie in letzter Zeit. Es ist strittig, ob die Bürger mehr aktiv werden und die Bedeutung der politischen Teilhabe erkennen, weil die Wahlbeteiligung in Deutschland von 2002 bis 2009 mit ca. 10% gesunken ist.
In Deutschland wird die Debatte über die direktdemokratischen Instrumente kontrovers geführt. Die Aufgabe der vorliegenden Hausarbeit ist es, die Verschiedenheit der Meinungen und derer Leitideen zu präsentieren, basierend auf die im Grundgesetz Deutschlands vorgegebenen Bestimmungen über das Ausüben von Volksbestimmungen auf die Landes- und Kommunalebene. Die Bundesebene wird in der Analyse nicht maßgeblich berücksichtigt, da in der Verfassung nur in zwei Fällen ein Referendum vorgesehen ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung
2.1 direkte Demokratie
2.2 Formen der direktdemokratischen Instrumente
3. Ursachen für die Debatte
3.1 Direkte Demokratie in Deutschland- damals und heute
3.2 Bundesebene
3.3 Landesebene
3.4 Kommunale Ebene
4. Pro und Contra Arugmente in der deutschen Debatte
4.1 Befürwörter der direkten Demokratie
4.2 Opponente der direkten Demokratie
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Seitdem die Menschheit existiert und sie ihre ersten Schritte zur Entstehung einer Gemeinschaft gemacht hat, ist das Thema der Herrschaftsysteme aktuell. Seit der Antike befasst man sich mit der Frage wie das gesellschaftliche Leben organisiert werden kann. Die Demokratie, die ihre Wurzeln in der Antike hat, hält man heutzutage für das erfolgreichste politische System, welches Gleichheit, Gerechtigkeit und vor allem Freiheit prädigt. Das bedeutet nicht, dass sie keine Nachteile aufweist, deswegen bezeichnet man sich nicht als eine Idealform des Herrschens. In der jungeren Vergagangenheit machen reguläre Krisen mit einem politisch-ökonomischen Charakter deutlich, dass die heutige Demokratie einen Bedarf an Verbesserung hat, welche man in der Form einer direkten Demokratie suchen kann. Das Thema der direkten Demokratie ist besonders interessant, weil sie fast immer extreme Ansichten provoziert- auf der einen Seite komplette Verneinung, auf der anderen Seite ideologischen Enthusiasmus. Das liegt daran, dass die Stellung gegenüber der direkten Demokratie fundamentale und kontrastierende menschliche Werte und politische Überzeugungen im Vordergrund stellt.
Die Frage ob politische Entscheidungen direkt von dem Volk oder durch Representanten des Staates getroffen werden sollen, ist zentral und formiert die große Debatte über das Thema der direkten Demokratie in letzter Zeit. Es ist strittig, ob die Bürger mehr aktiv werden und die Bedeutung der politischen Teilhabe erkennen, weil dieWahlbeteiligung in Deutschland von 2002 bis 2009 mit ca. 10% gesunken ist (Bundeszentrale für politische Bildung 2009).
In Deutschland wird die Debatte über die direktdemokratischen Instrumente kontrovers geführt. Die Aufgabe der vorliegenden Hausarbeit ist die Verschiedenheit der Meinungen und derer Leitideen zu präsentieren, basierend auf die im Grundgesetz Deutschlands vorgegebenen Bestimmungen über das Ausüben von Volksbestimmungen auf die Landes- und Kommunalebene. Die Bundesebene wird in der Analyse nicht maßgeblich berücksichtigt, da in der Verfassung nur in zwei Fällen ein Referendum vorgesehen ist (Schmidt 2008: 336). Im ersten Teil der Arbeit wird ein Überblick auf das Konzept der direkten Demokratie geschaffen, als nächstes werden die verschiedenen Instrumente dieses spezifischen Regierungssystems präsentiert. Im zweiten Teil wird die Situation in Deutschland erläutert, in der die direktdemokratischen Institutionen in den Verfassungen der deutschen Bundesländer betont wird. Danach wird die Argumentation mit den grundlegenden Thesen und Behauptungen zur Debatte erweitert, die zu Klärung der Fragestellung dienen sollen. Zum Schluss folgt eine kurze Betrachtung auf die Konsequenzen, die sich nach der Analyse ergeben.
2. Begriffsbestimmung
2.1 direkte Demokratie
,,Demokratie zu definieren ist einfach und schwierig zugleich‘‘ (Meyer 2009: 1). Dafür spricht die Vielzahl von Ansätzen, die versuchen, der Demokratie eine allgemein gültige Definiton zu geben. Zweitens, haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Arten von Demokratien entwickelt, die zwar die gleichen Ideale verfolgen, werden aber auf unterschiedlicher Weise gestaltet.
Der Begriff der direkten Demokratie geht auf die griechische ,,polis‘‘ zurück, wo die wichtigsten Entscheidungen von einer öffentlichen Versammlung, die nur aus männlichen Bürgern bestand, getroffen wurden. Die direkte Demokratie wird öfters als Gegenteil zu der repräsentativen Demokratie gesehen, deswegen dient auch der Begriff als Abgrenzung von der Herrschaft von Volksvertretern, die durch Wahlen an die Macht kommen. In dem Lexikon der Politik findet man eine konkrete Antwort auf die Frage was genau direkte Demokratie heißt- ,, direkte Demokratie bezeichnet im weiteren Sinne eine idealtypische Herrschaft, die unmittelbar und ausschließlich in den Händen des Volkes liegt. Im engeren Sinne umfasst sie alle Formen politischer Willensbildung und Entscheidung bei denen die Bürger unmittelbar über bestimmte policies abstimmen‘‘ (Nohlen/Grotz 2011: 101). Man erkennt an dieser Begriffsbestimmung, dass die direkte Demokratie einmal als eine bestimmte Herrschaftsform definiert werden kann (zum Beispiel die Schweiz), aber auch als einzelne Entscheidungsverfahren, die auch in einer indirekten Demokratie stattfinden könnten. Es wäre wichtig an dieser Stelle zu betonen, dass wenn man von direkter Demokratie als Herrschaftssystem spricht, darf nicht vergessen werden, dass dies nur ein Idealtyp ist, da kein Staat bekannt ist, dessen politischen Entscheidungen nur unmittelbar von dem Volk getroffen werden. Aus diesem Grund werde ich mich im Weiteren auf direktdemokratische Elemente beziehen, die in der repräsentativen Demokratie einen Platz gefunden haben oder finden könnten und als Ergänzung oder Erweiterung des politischen Entscheidens in der repräsentativen Demokratie in Deutschland dienen. Es bestehen zwei Möglichkeiten für das Initiieren einer Volksabfragung- einerseits von dem Volk selbst und andererseits ,,von oben‘‘ durch die politischen Organen, die dafür zuständig sind. Diese Abfragungen unterscheiden sich bei der Gestaltung und politischer Relevanz und werden im nächsten Teil präsentiert.
2.2 Formen der direktdemokratischen Instrumente
Das meist bekannte und zugleich auch wichtigste Instrument der direkten Demokratie ist auf staatliche Ebene das Referendum. Das Referendum kennzeichnet die Sachentscheidungen über die Vorlagen eines Staatsorgans z.B. Gesetzesvorlagen aus dem Parlament. (Luthardt 1994: 34). Die Volksinitiative, das Volksbegehren und der Volksentschied zählen auch zu den Formen der direkten Demokratie, die in Deutschland vom Grundgesetz bestimmt werden (Kost 2013: 11). Die Volksinitiative, die in Sachsen auch Volksantrag genannt wird, besteht in das Initiativrecht, das den Bürgern erlaubt, durch Untrerschriftenaktionen ihre Vorschläge einzubringen (Kost 2013: 58). Wenn die Bürger sich an ihre Landesregierung wenden wollen, aufgrund Änderung, Aufhebung oder Erlassens eines Gesetzes, nutzen sie die Möglichkeit des Volksbegehrens (ebd.: 60). Wird der Volkswillen nicht berücksichtigt, kommt es zu einem Volksentschied. Abgeleitet von dem Prinzip, der Rousseau als Volkssouveränität bezeichnet, lässt sich behaupten, dass zu den Elementen der direkten Demokratie auch die Direktwahl der Bürgermeister oder Landräte auf kommunaler Ebene. In dem Sinne, soll also das Volk direkt über seine Geschicke befinden (Frevel 2009: 85).
3. Ursachen für die Debatte
3.1 Direkte Demokratie in Deutschland- damals und heute
Wodurch die Diskussion nach dem Bedarf an mehr direktdemokratische Instrumente in Deutschland in letzter Zeit aktuell geworden ist, könnte man vielseitig diskutieren. Historisch gesehen, hat die Bundesrepublik während der Zeit der Weimarer Republik keine gute Erfahrung mit direktdemokratischen Verfahren gemacht, besonders auf Nationalebene. Die direkte Beteleilungsrechte des Volkes umfassten die direkte Wahl des Reichspresidenten und die Möglichkeit, mit 10% der Unterschriften der Wahlberechtigten einen Gesetzvorschlag in der Parlament zu machen (Klages/Paulus 1996: 14). Wie Schiffers betont, die direktdemokratischen Institutionen seien mitursächlich für den Zusammenbruch der Weimarer Republik gewesen und seitdem werden diese auch negativ bewertet (Schmidt 2008: 338). Das Probem scheint bei der Ausgestaltung der direktdemokratischen Insturmente gewesen zu sein- Möglichkeit zur Agitation, Boykot aufgrund hoher Beteligungsquotum, die durch Plebiszit legitimierte Wahl von Rechskanzler Adolf Hitler, die zu dem Aufstieg des Nationalsozialismus geführt hat (ebd.).
Einen weiteren Grund für das Emergenz der Debatte um mehr direkte Demokratie kann das nicht erfüllte Ideal der repräsentativen Parteiendemokratie sein (Braun/Geisler 2012: 199). Nach Leonardy sind die repräsentative und die plebiszitäre Demokratie ,,zwei dem Grunde nach verschiedene Staatsformen, die in einem Verhältnis des Gegensatzes zueinander stünden, der auf keinen Fall verwischt werden dürfe‘‘ (Zeitschrift für Parlamentsfragen Heft 3/90). Diese eher fundamentalistische Auffasung bildet die Gegenthese zu der Meinung, die vor allem von den GRÜNEN verbreitet wird - dass eine Ergänzung des repräsentativen Systems mit direktdemokratischen Instrumenten die demokratische Teilhabe der Bürger stärken wird, wobei jede Änderung des Grundgesetzes durch Referenden entschieden werden soll (Bundesprogram der GRÜNEN: 7). Diese Vermischung der beiden Gegenbegriffe der direkten und repräsentativen Demokratie hat heutzutage stattgefunden und viele westeuropäische Länder besitzen ein solches Mischsystem. Deutschländ zählt auch zu den Ländern, die eine Balance zwischen ,,government of the people‘‘ und ,,government by the people‘‘ zu gestalten versucht. Dies wird an der Gestaltung der Landesverfassungen deutlich. Um festzustellen, ob direktdemokratische Intrumente eine sinnvolle Ergänzung sind oder werden dadurch Entscheidungen getroffen, die mit sich weitere Probleme verursachen, wird im Folgenden einen Blick auf die Bundes- und Landesebene geworfen.
3.2 Bundesebene
Die Befürworter der direkten Demokratie in Deutschland setzen sich als Ziel die Ergänzung des Grundgesetzes mit plebiszitären Elementen und keine grundsätzliche Änderung des politischen Systems der Bundesrepublik. Artikel 146 des Grundgesetzes besagt, dass eine neue Verfassung nur dann in Kraft treten kann, wenn diese durch die Mehrheit des Volkes mit einer freien Entscheidung gewählt wird (Art. 146 GG). Ein Volksentschied findet noch auf staatliche Ebene statt, wenn es um Neugliederung der Bundesländer geht (Art. 29, Abs.2, GG). Die Gründe für eine begrenzte direkte Teilnahme des Volkes in politischen Entscheidungen auf der Bundesebene findet man nicht nur in der Geschichte- diese sind auch mit der Gefahr vor populistischen Einflüssen verbunden. Kost bestimmt die Bundesebene als ,,Bremserin‘‘ und schreibt weiter, dass man ,,die unheilvolle Beeinflussung des Volkes durch Demagogen‘‘ fürchtet und ,,eine Emotionalisierung und Polarisierung der Bevölkerung bei zentralen Volksabstimmungen, die rationale Vernunftsentscheidungen erschweren würden‘‘, antizipiert (Kost 2013: 67). In 2002 hat der Versuch für Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene gescheitert, da keine 2/3 Mehrheit erreicht wurde. Trotzdem bleibt dieser Versuch von Bedeutung, da er die Diskussion über das Thema verbreitet hat und so hat die Wünschbarkeit der direkten Demokratie in der Öffentlichkeit ihren Platz gefunden. Ob die Einführung von plebiszitären Elementen in dem Grundgesetz eine sinnvolle Ergänzung sein könnte, scheint es nur eine spekulative Frage zu sein, die ihre Antwort wahrscheinlich noch lange suchen wird. Diese Erweiterung wird in den heutigen Tagen immernoch durch den führenden Parteien blockiert, ein Grund dafür scheint das Misstrauen in den objektiven und rationalen Ansichten des Volks zu sein.
[...]