Unter einem Kopplungsgeschäft versteht man die Verpflichtung einer Vertragspartei, zusätzlich zum eigentlich gewünschten Gut (Koppelungsprodukt) eine andere - meist nicht gewünschte - Ware oder Dienstleistung als Gesamtleistung abzunehmen, die weder sachlich noch handelsüblich zum gewünschten Gut dazugehört (gekoppeltes Produkt). Die Koppelung kann durch Zwang, insbesondere auf Druck eines marktbeherrschenden Anbieters des Koppelungsproduktes oder durch Preisanreize bewirkt werden. Koppelungsgeschäfte können zum Ausschluss der Wettbewerber vom Markt für das gekoppelte Produkt führen und die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des dergestalt vertraglich Gebundenen einschränken.
Kopplungsgeschäfte verstoßen grundsätzlich gegen das Kartellverbot des §1 GWB und Art. 101 I AEUV. I.R. von Kopplungsgeschäften kann i.d.S. eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes erfolgen sowie ein möglicher Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (§ 19 I, II Nr. 2 GWB) oder ein möglicher Verstoß gegen das Verbot unbilliger Behinderung anderer Unternehmen durch marktbeherrschende oder starke Anbieter (§§ 19 I i.V.m. II Nr. 1, 20 I GWB) erfolgen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Kopplungsgeschäfte
I. Begriff der Kopplungsgeschäfte
II. Kartellrechtliche Beurteilung
1. Vereinbarung oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen
2. Verhinderung, Einschränkung, Verfälschung des Wettbewerbs
3. Ausnahmen
C. Korruptionsdelikte
I. Begriff und Einordnung von den Korruptionsdelikten
II. Schutzzweck der §§331ff. StGB
III. Abgrenzung der Kernstraftatbestände
1. Vorteilsannahme, §331 Abs.1 StGB
a) Täterkreis
b) Handlungsmodalitäten
c) Vorteil
d) Dienstausübung
e) Unrechtsvereinbarung
aa) Tatbestandseinschränkungen auf Ebene der Unrechtsvereinbarungen
(1) Sponsoring
(2) Parteispenden
(3) Drittmittel
(a) Problem der Drittmitteleinwerbung
(b) Entscheidung des BGH im Herzklappenfall (BGHSt 47, 295ff.)
(c) Zwischenergebnis
bb) Zwischenergebnis
f) Subjektiver Tatbestand
2. §§332 bis 334 StGB
3. Straftaten gegen den Wettbewerb
a) Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
b) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
aa) Tatbestand des §299
bb) Die causa T-Systems, VW, Vfl Wolfsburg
4. Neueinführung der §§299a, 299b StGB
IV. Möglichkeiten zur Einschränkung einer Strafbarkeit
1. Einschränkungen nach dem Grundsatz der Sozialadäquanz
2. Genehmigung gem. §331 III StGB
3. Vorsatz und Verbotsirrtum
4. Zwischenergebnis
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grenzen und die Zulässigkeit von Kopplungsgeschäften im Kontext der Korruptionsdelikte des StGB. Ziel ist es, in einem Spannungsfeld zwischen ökonomisch notwendiger Kooperation (z.B. Drittmittelforschung) und strafwürdiger Korruption klare Kriterien für die strafrechtliche Bewertung zu identifizieren.
- Rechtliche Bewertung von Kopplungsgeschäften nach Kartell- und Strafrecht.
- Analyse der Tatbestandsmerkmale der Vorteilsannahme und Unrechtsvereinbarung.
- Bewertung praxisrelevanter Fallgruppen wie Sponsoring, Drittmitteleinwerbung und Parteispenden.
- Die Rolle der Compliance zur Korruptionsprävention in Unternehmen und im öffentlichen Sektor.
- Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BGH (insbes. "Herzklappenfall").
Auszug aus dem Buch
Die causa T-Systems, VW, Vfl Wolfsburg
Weitaus größere Dimensionen nimmt das Problem der Kopplungsgeschäfte im Fußball ein, da es gerade in Europa in diesem Sport um große Summen geht, die in den meisten Fällen von Sponsoren zur Verfügung gestellt werden. So auch im vorliegenden Fall. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen frühere Mitarbeiter und Ex-Berater des VW-Konzerns und der Deutschen Telekom wegen Korruptionsverdachts erhoben. VW habe einen Vertrag mit T-Systems, dem Unternehmenszweig für Geschäftskunden, erst verlängern wollen, als T-Systems angekündigt hatte, einen Sponsorenvertrag mit dem VfL Wolfsburg über 4 Millionen Euro pro Saison zu verlängern. Im Gegenzug hätte VW Aufträge für T-Systems in Höhe von etwa 345 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Zudem sollte ein weiterer, bereits existierender Vertrag zugunsten der Telekom geändert werden. Durch einen internen Informanten wurde die Telekom auf den Vorfall aufmerksam, verzichtete auf den Deal und informierte die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Sie können sich zunächst auf Vertragsfreiheit berufen. Warum soll man nicht mehrere Deals miteinander koppeln dürfen? Dem privatrechtlichen Freiheitsprinzip steht jedoch der §299 gegenüber. Der freie Wettbewerb ist gerade im deutschen Wirtschafts- und Rechtssystem ein hohes Rechtsgut. Hier sollte ein Dritter der Begünstigte sein, der VfL Wolfsburg. VW beträfe hier der §299 I, denn sie fordern von T-Systems, den Sponsoring Vertrag zugunsten eines Dritten, dem VfL Wolfsburg zu verlängern, wofür sie im Gegenzug auch T-Systems weitere Aufträge erteilen. Für T-Systems ist Abs. 2 also die Bestechung im geschäftlichen Verkehr relevant.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt anhand des "Herzklappenfalls" in die Problematik ein, wie Kopplungsgeschäfte als potenzielle Korruptionsdelikte die Grenze zwischen notwendiger Kooperation und strafbarer Handlung berühren.
B. Kopplungsgeschäfte: Dieses Kapitel definiert Kopplungsgeschäfte und erläutert deren kartellrechtliche Bewertung sowie die Voraussetzungen für eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung.
C. Korruptionsdelikte: Der Hauptteil analysiert die Straftatbestände des StGB (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) und die Schwierigkeiten bei deren Anwendung auf komplexe Wirtschaftsstrukturen wie Sponsoring und Drittmittelforschung.
D. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und plädiert für einen Indizienkatalog zur besseren Handhabung der Unrechtsvereinbarung sowie für eine stärkere Integration von Compliance-Managementsystemen.
Schlüsselwörter
Korruptionsdelikte, Kopplungsgeschäfte, Unrechtsvereinbarung, Vorteilsannahme, Drittmittel, Sponsoring, Compliance, Strafrecht, Kartellrecht, Bestechlichkeit, Wettbewerb, Sozialadäquanz, StGB, Herzklappenfall, Compliance Management System.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit von Kopplungsgeschäften unter besonderer Berücksichtigung der Korruptionsstraftatbestände des deutschen Strafgesetzbuches.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Definition von Kopplungsgeschäften, die strafrechtliche Einordnung von Sponsoring und Drittmittelforschung sowie die Rolle der Unrechtsvereinbarung als Tatbestandsmerkmal.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, das Spannungsfeld zwischen gesellschaftlich erwünschter Kooperation und strafwürdiger Korruption zu untersuchen und Kriterien für eine rechtssichere Abgrenzung zu liefern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die insbesondere auf der Analyse von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung (insb. BGH) und Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 331 ff. StGB, der Problematik der "Unrechtsvereinbarung" und spezifischen Fallgruppen wie dem Sponsoring oder der Drittmitteleinwerbung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Korruptionsdelikte, Kopplungsgeschäfte, Unrechtsvereinbarung, Compliance und den Herzklappenfall charakterisieren.
Warum spielt die Entscheidung des BGH im Herzklappenfall eine so zentrale Rolle?
Dieser Fall illustriert beispielhaft die Problematik der Drittmittelforschung und die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von legitimer Forschungskooperation zu korruptivem Verhalten durch das Umgehen offizieller Verfahren.
Warum wird im Zusammenhang mit den untersuchten Fällen auch die Compliance-Prävention betont?
Da die strafrechtlichen Tatbestände oft unbestimmt weit gefasst sind, dient Compliance als präventives Instrument, um Rechtsverstöße durch Transparenz und die Einhaltung interner Richtlinien bereits im Vorfeld zu vermeiden.
- Arbeit zitieren
- Kathrin Klose (Autor:in), 2016, Rechtlichen Grenzen und die Zulässigkeit von Kopplungsgeschäften im Lichte der Korruptionsdelikte, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/448478