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Zur Shop-Startseite › Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht

Der Charakter des EU-Ukraine Assoziierungsabkommens als gemischtes Abkommen und die Bezugnahmen auf andere internationale Abkommen

Das Assoziierungsabkommen EU-Ukraine im Vergleich zum Unionsrecht

Titel: Der Charakter des EU-Ukraine Assoziierungsabkommens als gemischtes Abkommen und die Bezugnahmen auf andere internationale Abkommen

Seminararbeit , 2016 , 28 Seiten , Note: 16 Punkte

Autor:in: Anne-Christin Bochow (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Konzentriert werden soll sich in dem ersten Teil dieser Arbeit auf die Frage, wie mit Vertragsverletzungen seitens der EU und / oder den Mitgliedsstaaten umgegangen werden soll. Unionsrechtlich sind die Union und Mitgliedsstaaten angewiesen, das Abkommen ordnungsgemäß durchzuführen. Hierbei sind sie zu einer engen loyalen Zusammenarbeit verpflichtet, wie es sich aus der in Art. 4 III EUV niedergelegten Loyalitätspflicht ergibt. Problematisch wird es, wenn eine der Vertragsparteien seinen Verpflichtungen nicht nachkommt: Bei der dann gegebene Vielzahl von Vertragsparteien stellt sich die Frage, an wen sich der Drittstaat mit seinen Erfüllungs- und ggf. Sekundäransprüchen wenden kann.
Der zweite Teil der Arbeit befasst sich mit dem Einfluss von anderen internationalen Verträgen auf das Ukraine Abkommen. An dieser Stelle soll im Rahmen einer sog. Menschenrechtsklausel die Verbindung zwischen der Errichtung einer Freihandelszone und dem Schutz der Menschenrechte herausgearbeitet werden.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Teil - Einleitung

2. Teil - Das Ukraine Assoziierungsabkommen als gemischtes Abkommen: Die Frage der Vertragsverletzungen

A. Zurechnung völkerrechtswidriger Akte an die EU und/oder ihre Mitgliedsstaaten im Rahmen von gemischten Abkommen

I. Zurechenbarkeit des Verhaltens

1) Multilaterale gemischte Abkommen

2) Bilaterale gemischte Abkommen

II. Die Verletzung der völkerrechtlichen Verpflichtung desjenigen Völkerrechtssubjekts, dem die Verletzungshandlung zuzurechnen ist

1) Die Verletzung der völkerrechtlichen Verpflichtung

a) Zeitpunkt des Eintritts der völkerrechtlichen Bindungswirkung

b) Umfang der völkerrechtlichen Bindungswirkung

aa) Grundsatz der vollumfänglichen Bindung

bb) Verwenden einer Kompetenzklausel

(i) Kompetenzklauseln allgemein

(ii) Die Ausgestaltung der Kompetenzklausel im Ukraine Abkommen

2) Seitens des Völkerrechtssubjekts, dem die Verletzung zuzurechnen ist

B. Die Ausgestaltung der Haftung

I. Gemischte Abkommen mit Kompetenzklauseln

1) Haftung der Union und Mitgliedsstaaten gegenüber Drittstaaten

2) Haftung der Mitgliedsstaaten untereinander

II. Gemischte Abkommen ohne Kompetenzklauseln

1) Haftung der EU und Mitgliedsstaaten gegenüber Drittstaaten

2) Haftung der Mitgliedsstaaten untereinander

C. Abschließende Betrachtung

3. Teil - Die Bezugnahme des Ukraine Assoziierungsabkommens auf andere internationale Abkommen

A. Die normative Grundlage der Menschenrechtsklausel

B. Die konkrete Ausgestaltung der Menschenrechtsklausel

I. Die Ausgestaltung der Wesentlichkeitsklausel im Ukraine Abkommen

II. Die Ausgestaltung der Nichterfüllungsklausel im Ukraine Abkommen

1) Art der Nichterfüllungsklausel und Anwendbarkeit von Art. 60 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen (WÜRV)

2) Gang des Aussetzungsverfahrens

3) Bewertung

C. Abschließende Betrachtung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht rechtliche Herausforderungen gemischter Abkommen am Beispiel des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine. Zentral ist dabei die Frage, wie bei Vertragsverletzungen die Zurechenbarkeit völkerrechtswidriger Akte an die EU oder ihre Mitgliedsstaaten erfolgt und wie die Haftung in diesem Kontext ausgestaltet ist. Zudem analysiert die Autorin die Integration von Menschenrechtsklauseln und deren Auswirkung auf das Abkommen.

  • Rechtliche Qualifizierung gemischter Abkommen
  • Zurechnung völkerrechtswidriger Handlungen bei gemischten Verträgen
  • Haftungsmodelle für EU und Mitgliedsstaaten
  • Analyse von Kompetenz- und Nichterfüllungsklauseln
  • Rolle und Funktion von Menschenrechtsklauseln in EU-Assoziierungsabkommen

Auszug aus dem Buch

1) Multilaterale gemischte Abkommen

Die Zurechenbarkeit in multilateralen Abkommen ist höchst umstritten und soll hier nur in aller Kürze dargestellt werden.

Die Abkommen enthalten meist keine Regelung der Verhaltenszurechnung. Dies wäre daher wünschenswert, da das Unionsrecht, einschließlich der eingegangenen internationalen Verpflichtungen, nicht durch die Organe der EU, sondern von den Behörden der Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Somit stellt sich die Frage, inwiefern deren Maßnahmen der EU zuzurechnen sind.

Nach Art. 7 des Entwurfes über Organisationsverantwortlichkeit ist das Verhalten eines Organes eines Staates, welcher einer anderen internationalen Organisation zur Verfügung gestellt wurde, nach Völkerrecht als eine Maßnahme der Organisation zu werten, soweit diese eine effektive Kontrolle über das staatliche Organ ausübt.

Diskutabel könnte zum einen sein, ob staatliche Behörden, der Union „zur Verfügung“ gestellt worden sind. Dies ließe sich in der Hinsicht bejahen, da ihnen die Umsetzung von Unionsrecht obliegt. Auf der anderen Seite verlieren sie jedoch nicht ihre Eigenschaft als nationale Behörde, die staatliche Aufgaben wahrnehmen.

Zum anderen könnte problematisch sein, wie der Begriff der „effektiven Kontrolle“ auszulegen ist. Dies könnte auf der einen Seite eher im Sinne eines „operativen Kommandos“ zu verstehen sein (so beispielsweise das Recht eines militärischen Befehlshabers verbindliche Anordnungen gegenüber den Truppen zu erlassen). Auf der anderen Seite lässt sich eine Kontrolle auch repressiv ausüben, die dadurch nicht weniger effektiv sein muss. Die Kommission kann gegen den betreffenden Mitgliedsstaat ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 ff AEUV einleiten und ihn auffordern, den Verstoß zu beseitigen. Kommt er dem nicht nach, so kann sie den EuGH anrufen, welcher Zwangsgeld oder andere Strafzahlungen verhängen kann.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Teil - Einleitung: Definition von gemischten Abkommen und Darstellung der Problematik bei Vertragsverletzungen durch die EU oder ihre Mitgliedsstaaten.

2. Teil - Das Ukraine Assoziierungsabkommen als gemischtes Abkommen: Die Frage der Vertragsverletzungen: Untersuchung der völkerrechtlichen Zurechenbarkeit von Akten und der daraus resultierenden Haftungsfolgen bei gemischten Abkommen.

3. Teil - Die Bezugnahme des Ukraine Assoziierungsabkommens auf andere internationale Abkommen: Analyse der normativen Grundlagen und der konkreten Ausgestaltung der Menschenrechts- sowie Nichterfüllungsklauseln im Ukraine-Abkommen.

Schlüsselwörter

Gemischte Abkommen, EU-Ukraine Assoziierungsabkommen, Völkerrecht, Vertragsverletzung, Zurechenbarkeit, Haftung, Menschenrechtsklausel, Wesentlichkeitsklausel, Nichterfüllungsklausel, Kompetenzklausel, Drittstaaten, Völkerrechtliche Verantwortung, International Law Commission, Streitbeilegung, Freihandelszone.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung und den Herausforderungen von gemischten Abkommen, insbesondere dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine, hinsichtlich der Verantwortlichkeit bei Vertragsverletzungen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Themen sind die Zurechnung völkerrechtswidriger Akte zu den beteiligten Akteuren, die Haftungsverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten sowie die Ausgestaltung von Menschenrechtsklauseln.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Das Ziel ist es, zu klären, wer bei Vertragsverletzungen in gemischten Abkommen zur Rechenschaft gezogen werden kann und wie die Haftung gegenüber Drittstaaten rechtlich konstruiert ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin stützt sich auf eine juristische Analyse unter Berücksichtigung von Völkerrecht, Unionsrecht, der Rechtsprechung des EuGH sowie Entwürfen der International Law Commission zur Staaten- und Organisationsverantwortlichkeit.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Zurechenbarkeit von Handlungen, die verschiedenen Haftungsmodelle bei Abkommen mit und ohne Kompetenzklauseln sowie eine detaillierte Analyse der Menschenrechts- und Nichterfüllungsklauseln.

Welche Keywords charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist durch Begriffe wie gemischte Abkommen, Zurechenbarkeit, völkerrechtliche Haftung, Menschenrechtsklauseln und Vertragsverletzungen charakterisiert.

Wie wirken sich Kompetenzklauseln im Ukraine-Abkommen aus?

Sie führen dazu, dass die Zurechnung und Haftung an die explizite Kompetenzverteilung gebunden wird, was in der Praxis die Diskussion über Zuständigkeiten für alle Vertragsparteien unumgänglich macht.

Warum kritisiert die Autorin die Ausgestaltung des Aussetzungsverfahrens?

Sie kritisiert, dass das Abkommen zu vage bezüglich des konkreten Prozedere für Aussetzungen bleibt und keine expliziten Anforderungen an die Völkerrechtskonformität von Maßnahmen stellt.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Charakter des EU-Ukraine Assoziierungsabkommens als gemischtes Abkommen und die Bezugnahmen auf andere internationale Abkommen
Untertitel
Das Assoziierungsabkommen EU-Ukraine im Vergleich zum Unionsrecht
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Veranstaltung
14. Deutsch-Polnisches-Ukrainisches Trialog Seminar
Note
16 Punkte
Autor
Anne-Christin Bochow (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2016
Seiten
28
Katalognummer
V443830
ISBN (eBook)
9783668812123
ISBN (Buch)
9783668812130
Sprache
Deutsch
Schlagworte
charakter eu-ukraine assoziierungsabkommens abkommen bezugnahmen assoziierungsabkommen vergleich unionsrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anne-Christin Bochow (Autor:in), 2016, Der Charakter des EU-Ukraine Assoziierungsabkommens als gemischtes Abkommen und die Bezugnahmen auf andere internationale Abkommen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/443830
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Leseprobe aus  28  Seiten
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