Aufgrund der Komplexität moderner betrieblicher Abläufe stehen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte regelmäßig vor erhebliche Problemen; schließlich entspricht dem „soziologischen Phänomen der Kollektivierung des gesellschaftlichen Lebens“ die vielfache Beteiligung mehrere an einer Straftat im wirtschaftlichen Bereich („corporate crime“). Insbesondere die Frage nach einer dogmatisch sauberen Begründung der Täterschaft von Vorgesetzten in Wirtschaftsunternehmen ist dabei problematisch.
Ich werde mich im Rahmen dieser Arbeit mit der höchst umstrittenen Frage auseinandersetzen; unter welchen Voraussetzungen eine vertikale Zurechenbarkeit des Verhaltens des unmittelbar Handelnden auf den mittelbaren Täter, den „Hintermann“, vorgenommen werden kann, bzw. wann die Tatherrschaft durch den mittelbaren Täter gegeben ist? Kann es unter Durchbrechung des Verantwortungsprinzips, dennoch eine Bestrafung wegen mittelbarer Täterschaft geben?
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Die Figur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft
I. Grundsätzliches
II. Mittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB)
1. Mittelbare Täterschaft ohne Strafbarkeitsmangel?
a) Das Verantwortungsprinzip
b) Das Eingeschränkte Verantwortungsprinzip
III. Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft
1. Die historische Entwicklung der Organisationsherrschaft
a) Das Geburtsjahr der Organisationsherrschaft – die grundlegende Abfassung Roxins in GA 1963, 193
b) Die Dissertation Schroeders aus dem Jahr 1965
c) Die Durchsetzung der Organisationsherrschaft in der Rechtsprechung.
2. Zusammenfassend
C. Die Übertragbarkeit der Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter auf wirtschaftliche Organisationsstrukturen
I. Literarische Gegenstimmen
1. Generelle Schwächen
a) Organisationsherrschaft als ein Spezialtyp der Willensherrschaft
b) Verantwortungsprinzip
c) Fungibilität
2. Besondere Schwächen (bei der Anwendung auf Unternehmen)
a) Keine Begründung für die Einbeziehung
b) Rechtsunsicherheit
c) Die Existenz eines Machtapparates
II. Ergebnis
D. Alternative Lösungsansätze
E. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die dogmatischen Voraussetzungen und Probleme der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft in Wirtschaftsunternehmen. Dabei wird insbesondere analysiert, inwieweit die Rechtsfigur, die primär für Unrechtssysteme entwickelt wurde, auf moderne Unternehmenshierarchien übertragbar ist und ob sie eine angemessene Zurechnung strafrechtlicher Verantwortung ermöglicht.
- Grundlagen der mittelbaren Täterschaft und das Verantwortungsprinzip
- Historische Entwicklung der Organisationsherrschaft bei Roxin und Schroeder
- Rechtsprechung des BGH und die Ausweitung auf Unternehmen
- Kritik an der Übertragbarkeit der Rechtsfigur
- Suche nach alternativen Lösungsansätzen für die strafrechtliche Haftung von Unternehmensorganen
Auszug aus dem Buch
C. Die Übertragbarkeit der Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter auf wirtschaftliche Organisationsstrukturen
Bis heute geht der BGH trotz erheblicher Schärfe davon aus, dass die Konstruktion der Tatherrschaft kraft Organisationsherrschaft auch geeignet sei, „das Problem der Verantwortlichkeit beim Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen zu lösen“ . Er stellte in BGHSt 40, 218 (236f.) schon explizit fest, dass Organisationsherrschaft auch bei mafiaähnlichen sowie unternehmerischen oder geschäftsähnlichen Organisationsstrukturen und Befehlshierarchien in Betracht komme, schließlich verfügen diese auch über Rahmenbedingungen mit regelhaften Abläufen.
I. Literarische Gegenstimmen
Nach der Entscheidung des 5. Strafsenats in BGHSt 40, 218, in der die Figur des mittelbaren Täter kraft Organisationsherrschaft zum ersten Mal Anwendung fand, ist in der Literatur eine Diskussion zur Organisationsherrschaft in einem kaum noch übersehbaren Umfang entfacht. Neben breiter Zustimmung, erfährt die Rechtsfigur auch hohe Kritik, die grundlegend in zwei Richtungen verläuft. Einige lehnen die Konstruktion aus dogmatischen Gesichtspunkten von Anfang an ab. Wiederum andere halten die Rechtsfigur zwar grundsätzlich für tragfähig, aber befürworten dennoch nicht ihre Übertragbarkeit auf Wirtschaftsunternehmen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Schwierigkeiten bei der individuellen strafrechtlichen Zurechnung in modernen, arbeitsteiligen Unternehmen und führt in die Thematik der mittelbaren Täterschaft durch Organisationsherrschaft ein.
B. Die Figur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen der mittelbaren Täterschaft, das Verantwortungsprinzip und die historische Entwicklung der Organisationsherrschaft ausgehend von den Theorien Roxins und Schroeders bis zur Rechtsprechung des BGH.
C. Die Übertragbarkeit der Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter auf wirtschaftliche Organisationsstrukturen: Hier werden die kritischen Stimmen aus der Literatur sowie die generellen und spezifischen Schwächen bei der Anwendung dieser Rechtsfigur auf Wirtschaftsunternehmen detailliert analysiert.
D. Alternative Lösungsansätze: Es werden alternative Ansätze zur Verantwortlichkeitsbegründung diskutiert, da die Anwendung der Organisationsherrschaft in Unternehmen als problematisch angesehen wird.
E. Schlussbemerkung: Das Fazit stellt fest, dass die Organisationsherrschaft dogmatische Lücken aufweist und die Suche nach einer adäquaten Lösung für die Strafbarkeit anordnender Betriebsinhaber Aufgabe des Gesetzgebers bleibt.
Schlüsselwörter
Mittelbare Täterschaft, Organisationsherrschaft, Wirtschaftsstrafrecht, Tatherrschaft, Verantwortungsprinzip, Unternehmen, Unternehmensorgane, Strafbarkeit, Rechtsfigur, Täter hinter dem Täter, Rechtsprechung, Dogmatik, Führungspersonen, Weisungsgewalt, Unternehmensstrafrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Problematik, Vorgesetzte in Wirtschaftsunternehmen als mittelbare Täter für Taten ihrer Untergebenen zu bestrafen, indem die Rechtsfigur der Organisationsherrschaft herangezogen wird.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören die dogmatische Herleitung der Organisationsherrschaft, ihre Abgrenzung zu anderen Beteiligungsformen wie Anstiftung oder Mittäterschaft sowie die Kritik an ihrer Anwendung im wirtschaftlichen Kontext.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die kritische Untersuchung der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine vertikale Zurechnung von Straftaten auf einen mittelbaren Täter in einem Unternehmen möglich ist und ob die Figur der Organisationsherrschaft dafür ein geeignetes Instrument darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die primär eine Analyse von Literatur, einschlägigen Gerichtsurteilen und dogmatischen Lehrmeinungen zum Strafrecht vornimmt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die Grundlagen und die historische Entwicklung der Organisationsherrschaft dargelegt. Anschließend folgt eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der Kritik an dieser Figur und deren Eignung für moderne Unternehmensstrukturen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlüsselwörter sind unter anderem Organisationsherrschaft, mittelbare Täterschaft, Tatherrschaft, Unternehmensstrafrecht und Verantwortungsprinzip.
Wie unterscheidet sich die Auffassung des BGH von der ursprünglichen Theorie Roxins?
Während Roxin das Kriterium der Rechtsgelöstheit und die Unabhängigkeit des Machtapparates von der staatlichen Rechtsordnung betonte, zeigt der BGH eine größere Flexibilität und stellt verstärkt auf die Ausnutzung von Rahmenbedingungen innerhalb von Organisationsstrukturen ab.
Warum lehnt die Autorin die Anwendung der Organisationsherrschaft auf Unternehmen ab?
Die Autorin argumentiert, dass moderne Großunternehmen keine Machtapparate im Sinne der klassischen Organisationsherrschaft darstellen und die Anwendung dieser Figur dogmatische Probleme schafft, weshalb der Gesetzgeber für eine adäquate Lösung sorgen müsse.
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- Katharina Kanz (Autor:in), 2018, Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft in Wirtschaftsunternehmen?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/434748