Mit der Polizei wird i.d.R. die Aufgabe verbunden, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und Straftäter zu verfolgen. Jedoch stellt sich heraus, dass Polizei heute nicht mit der ,,Policey‘‘ der Frühen Neuzeit gleichzustellen ist.
In dieser Hausarbeit wird die "Policeywissenschaft" der Frühen Neuzeit in Bezug auf das Verständnis von "Policey" von Justi und Voß thematisiert. Dazu wird, ausgehend vom Begriff der "Policey", zunächst beides rekonstruiert. Anschließend werden beide Konzepte im Kontext der frühneuzeitlichen und aufklärerischen "Policeywissenschaft" eingeordnet. Dabei werden der Wandel des "Policey-Begriffs" und seine Entwicklung in der Frühen Neuzeit erläutert. Als Abschluss der Arbeit wird das Naturrechtverständnis von Justi, Voß und Kant analysiert und kontrastiert. Vor allem wird dabei das Verhältnis von Glückseligkeit, Ordnung und "Freyheit" herausarbeitet.
Gliederung
A. Einführung
B. ,,Policey-Verständnis´´ von Justi und Voß (Aufgabe 1)
I. Begriff der ,,Policey``
II. Justis Verständnis
III. Voß´ Verständnis
C. Frühneuzeitliche ,,Policey`` (Aufgabe 2)
I. ,,Policey`` im Wandel
1. 15. und 16. Jahrhundert
2. 17. Jahrhundert
3. 18. Jahrhundert und die ,,Policeywissenschaft``
4. Aufklärerische ,,Policeywissenschaft``
II. Trennung von ,,Policey`` und Justiz
III. Einordnung der Auffassung von Justi
IV. Einordnung der Auffassung von Voß
D. Naturrechtverständnis bei Voß, Justi und Kant (Aufgabe 3)
I. Naturrecht
II. Verständnis: Voß, Justi und Kant
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das historische Verständnis von „Policey“ in der Frühen Neuzeit und im Zeitalter der Aufklärung. Dabei wird analysiert, wie sich der Begriff von einer allgemeinen Ordnung des Gemeinwesens hin zu einer staatswissenschaftlichen Disziplin wandelte und in welcher Beziehung dieses Verständnis zu den Konzepten von Glückseligkeit, Ordnung, Freiheit und Naturrecht bei den Denkern Justi, Voß und Kant steht.
- Historische Herleitung und Bedeutungswandel des Policey-Begriffs
- Gegenüberstellung der Policey-Konzepte von Justi und Voß
- Die Entwicklung der Policeywissenschaft im 18. Jahrhundert
- Verhältnis von Ordnung, Staat und individueller Freiheit
- Vergleichende Analyse des Naturrechtverständnisses und dessen Einfluss auf die Staatspraxis
Auszug aus dem Buch
II. Justis Verständnis
In seiner Vorrede meint Justi, er liefere das erste System einer ,,Policey``, da diese bis dahin wenig bearbeitet worden sei. Für ihn sei die Trennung von Staatskunst und Policey von Bedeutung. Dabei sei erstere für die äußerliche und innerliche Sicherheit der Republiken zuständig. Die ,,Policey`` habe die Aufgabe, das Vermögen des Staates zu sichern und zu vermehren. Er betrachtet sie als Werkzeug der Staatskunst; dies bedeutet, dass sie zunächst das Vermögen des Staates – das Innere des Staates – sichern, ordnen und regeln müsse, damit die Staatskunst ausübt werden können. Ohne ,,Policey`` gebe es dementsprechend keine Staatskunst. Dabei solle die Republik durch die ,,Policey`` im Inneren mächtiger und stärker werden. Hierfür solle sie das Land urbar machen, die Nahrungsversorgung verbessern und für die ,,gute Zucht und Ordnung in dem gemeinen Wesen`` sorgen.
Justi baut auf der Herleitung des Wortes ,,Policey`` auf und stellt fest, dass es sich bei ihr um die ,,gute Einrichtung der Städte``. handle. Unter dem Begriff versteht er im weitgefassten Sinne Maßregeln im Inneren des Landes, wodurch das allg. Vermögen des Staates gesichert und vermehrt werden sowie die ,,gemeinschaftliche Glückseeligkeit`` gefördert werden solle. Dies hat auch die ,,Policey-Wissenschaft`` als Aufgabe. Sie solle auf Grundlage des gegenwärtigen Zustands entscheiden, welche Maßnahmen dafür notwendig seien.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung umreißt die Differenz zwischen moderner Polizei und frühneuzeitlicher „Policey“ und legt den Fokus der Untersuchung auf Justi, Voß und Kant.
B. ,,Policey-Verständnis´´ von Justi und Voß (Aufgabe 1): In diesem Kapitel wird der Begriff „Policey“ definiert und die unterschiedlichen Ansätze von Justi und Voß zur Absicherung von Staat und Untertanen rekonstruiert.
C. Frühneuzeitliche ,,Policey`` (Aufgabe 2): Der Abschnitt analysiert den historischen Wandel der „Policey“ von der guten Ordnung des Gemeinwesens über die absolutistische Policeywissenschaft bis hin zur aufklärerischen Kritik.
D. Naturrechtverständnis bei Voß, Justi und Kant (Aufgabe 3): Hier wird das Naturrecht als theoretische Grundlage für die Policey untersucht und der Kontrast zwischen staatlicher Bevormundung und individueller Freiheit bei den drei Denkern herausgearbeitet.
E. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass „Policey“ kein statischer Begriff war, sondern im jeweiligen geschichtlichen Kontext und in enger Verbindung mit den zeitgenössischen Naturrechtstheorien zu betrachten ist.
Schlüsselwörter
Policey, Policeywissenschaft, Johann Heinrich Gottlob von Justi, Christian Daniel Voß, Immanuel Kant, Naturrecht, Öffentliche Ordnung, Staatskunst, Glückseligkeit, Freiheit, Frühe Neuzeit, Aufklärung, Wohlfahrt, Staat, Rechtsgeschichte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der begrifflichen und inhaltlichen Entwicklung der „Policey“ in der Frühen Neuzeit und der Aufklärung sowie deren theoretischer Begründung durch zeitgenössische Philosophen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind der Wandel des Begriffs „Policey“, das Verhältnis zwischen Staat und Untertanen, die Rolle der Ordnung und das sich wandelnde Verständnis von Naturrecht und Freiheit.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Konzepte von Justi, Voß und Kant in Bezug auf „Policey“ zu analysieren und deren unterschiedliche Auffassungen von staatlicher Aufgabe und individueller Freiheit aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechts- und ideengeschichtliche Untersuchung, basierend auf einer Analyse der Primärtexte und einer vergleichenden Einordnung der verschiedenen Ansätze in ihre jeweilige Epoche.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Rekonstruktion der Begriffe bei Justi und Voß, die historische Entwicklung der Policeywissenschaft und die vergleichende Analyse des Naturrechtverständnisses im Bezug auf staatliche Freiheit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind vor allem Policey, Policeywissenschaft, Naturrecht, Glückseligkeit, Ordnung, Freiheit und Aufklärung.
Wie unterscheidet sich das Verständnis von Justi von dem von Voß?
Während Justi „Policey“ als ein Instrument der Staatskunst betrachtet, um die Untertanen zu erziehen und Glückseligkeit durch strenge Ordnung zu fördern, sieht Voß darin eher eine Ergänzung der Justiz zur Absicherung individueller Rechte und Freiheiten.
Warum spielt Kant eine wichtige Rolle für das Fazit der Arbeit?
Kant dient als Kontrastpunkt, da er die staatliche Einmischung in die Glückseligkeit als Despotismus kritisiert und die Freiheit des Einzelnen als fundamentales, subjektives Naturrecht definiert, was einen deutlichen Gegenentwurf zur paternalistischen Policey-Sichtweise darstellt.
- Arbeit zitieren
- Marcel Hampf (Autor:in), 2018, Die Funktion der "Policey" im Naturrecht des 18. Jahrhunderts. Glückseligkeit, Ordnung und "Freyheit", München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/434714