In Deutschland gibt es viele Konzerne, für die Lieferungen und Leistungen innerhalb des Konsolidierungskreises eine beachtliche Rolle spielen. Wird ein Vermögensgegenstand von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen desselben Konzerns geliefert und erzielt eines dieser Unternehmen dabei einen Erfolg, ist dieser bei der Erstellung der Konzernbilanz im Rahmen der Zwischenerfolgseliminierung, in der Literatur auch Zwischenergebniseliminierung genannt, zu eliminieren.
Die bei einer Lieferung oder Leistung entstehenden Zwischenerfolge sind nur dann zu eliminieren, wenn sie sich zum Ende der Abrechnungsperiode noch im Konzernbestand befinden. Demnach entsteht aus Konzernsicht erst ein Gewinn, wenn die Vermögensgegenstände an ein konzernfremdes Unternehmen geliefert werden. Aufgrund der Tatsache, dass alle konzerninternen Unternehmen für die Erstellung der Konzernbilanz verpflichtet sind die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage so abzubilden, als ob sie ein einziges Unternehmen wären, bildet sich durch diese konzerninterne Lieferung ein zu hoher Gewinn oder Verlust im Konzernbilanzergebnis.
Aus diesem Einheitsgrundsatz resultiert die Pflicht zur Zwischenerfolgseliminierung. Hierbei ist das Realisationsprinzip anzuwenden, nach welchem Wertsteigerungen von Vermögensgegenständen über die Herstellungs- und Anschaffungskosten erst anzusetzen sind, wenn sie durch einen Umsatz realisiert wurden. In der Konzernbilanz sollen deshalb nur Ergebnisse aus Außenumsätzen ausgewiesen sein, da die Innenumsätze aus Konzernsicht nicht realisiert werden. Demzufolge werden Zwischengewinne, weil sie noch nicht realisiert sind, in der Konzernbilanz nicht ausgewiesen.
Im Folgenden wird zunächst auf die Voraussetzungen für die Zwischenerfolgseliminie-rung eingegangen, die daran folgend eine unabdingbare Grundlage für die Zwischenerfolgseliminierung bilden. Anschließend werden für die Ermittlung der Zwischenerfolge die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vermögensgegenständen beleuchtet. Bei den Herstellungskosten wird neben den Grundlagen zudem auf die dabei entstehenden Wahlrechte, die eliminierungsfähige und eliminierungspflichtige Zwischenerfolge mit sich bringen, und auf die Herstellungskostenmehrungen sowie -minderungen eingegangen. Weitergehend werden die Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens behandelt.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung und Zielsetzung der Zwischenerfolgseliminierung
2. Voraussetzungen für die Zwischenerfolgseliminierung
3. Behandlung der Zwischenerfolge
3.1. Ermittlung des Zwischenerfolgs
3.2. Durchführung der Eliminierung und Verrechnung des Zwischenerfolgs
4. Beispiele zur Eliminierung von Zwischenerfolgen
5. Schlussfolgerungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Zwischenerfolgseliminierung im Konzernabschluss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und untersucht, unter welchen Voraussetzungen konzerninterne Gewinne oder Verluste eliminiert werden müssen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abzubilden.
- Grundlagen der Zwischenerfolgseliminierung und Einheitsgrundsatz
- Voraussetzungen für die Erfassung von Zwischenerfolgen
- Methodik zur Ermittlung von Zwischenerfolgen bei Anschaffungs- und Herstellungskosten
- Erfolgswirksame vs. erfolgsneutrale Verrechnungsverfahren
- Praktische Anwendungsbeispiele zur Eliminierung von Zwischenerfolgen
Auszug aus dem Buch
3.1. Ermittlung des Zwischenerfolgs
Für die Ermittlung des Zwischenerfolgs stellt die notwendige Informationsbeschaffung eine bedeutende Herausforderung dar. Denn zunächst sind die relevanten Vermögensgegenstände, bei denen die zuvor erläuterten Voraussetzungen erfüllt sind, zu identifizieren. Die Frage, ob die Vermögensgegenstände aus der Konzernsicht angeschafft oder selbst hergestellt sind, stellt ein wesentliches Kriterium dar. Die Anschaffungskosten beinhalten alle Aufwendungen, die notwendig sind, um den Vermögensgegenstand zu erwerben und diesen in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zu den Aufwendungen der Anschaffung der Vermögensgegenstände gehören neben dem Anschaffungspreis, sowohl die Nebenkosten als auch die nachträglich entstehenden Anschaffungskosten und Anschaffungspreisveränderungen.
In Bezug auf die Konzernanschaffungskosten sind die Vermögensgegenstände von einem konzernfremden Unternehmen bezogen und befinden sich zum Konzernbilanzstichtag innerhalb des Konsolidierungskreises. Infolge des Einheitsgrundsatzes kann bei der Ansetzung der Anschaffungskosten wegen der Anpassung von der Handelsbilanz I zur Handelsbilanz II eine Diskrepanz zwischen der Handelsbilanz I und der Konzernbilanz entstehen, die folglich eliminiert werden muss. Im Hinblick auf die Erstellung des Konzernabschlusses werden die Einzelbilanzen zunächst an die Konzernrichtlinien angepasst. Dieser Schritt stellt die Umwandlung von der Handelsbilanz I zur Handelsbilanz II dar. Die Differenz der Konzernanschaffungskosten und der Anschaffungskosten der Handelsbilanz II bildet den zu eliminierenden Zwischenerfolg.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemstellung und Zielsetzung der Zwischenerfolgseliminierung: Das Kapitel erläutert die Notwendigkeit der Eliminierung aufgrund des Einheitsgrundsatzes, da konzerninterne Umsätze aus Sicht des Konzerns nicht als realisiert gelten.
2. Voraussetzungen für die Zwischenerfolgseliminierung: Hier werden die Bedingungen definiert, unter denen ein Vermögensgegenstand in die Eliminierung einbezogen werden muss, wobei insbesondere die Aktivierung in der Einzel- und Konzernbilanz entscheidend ist.
3. Behandlung der Zwischenerfolge: Dieses Kapitel detailliert die Identifizierung der betroffenen Vermögensgegenstände, die Ermittlung der Werte sowie die Unterscheidung zwischen erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Verrechnungen.
4. Beispiele zur Eliminierung von Zwischenerfolgen: Anhand fiktiver Szenarien wird die praktische Anwendung der Eliminierungsbuchungen sowie die Auswirkungen auf das Konzernergebnis demonstriert.
5. Schlussfolgerungen: Das Fazit fasst die rechtliche Pflicht zur Eliminierung zusammen und betont die Bedeutung der korrekten Differenzierung zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Konzernbilanz.
Schlüsselwörter
Zwischenerfolgseliminierung, Konzernabschluss, HGB, Einheitsgrundsatz, Realisationsprinzip, Konzernbilanz, Zwischengewinn, Zwischenverlust, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Konsolidierungskreis, Verbrauchsfolgeverfahren, Latente Steuern, Innenumsätze, Vermögensgegenstände.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die notwendige Korrektur von konzerninternen Gewinnen oder Verlusten, die innerhalb eines Konsolidierungskreises entstehen, bei der Erstellung des Konzernabschlusses nach HGB.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen den Einheitsgrundsatz, die Ermittlung von Zwischenerfolgen bei Vorräten und Anlagevermögen sowie die Verrechnung dieser Erfolge.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Erläuterung der systematischen Vorgehensweise bei der Eliminierung von Zwischenerfolgen, um eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Konzernbilanz zu erstellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse und einer juristisch-theoretischen Auslegung der relevanten HGB-Vorschriften, ergänzt durch anschauliche fiktive Beispiele.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Voraussetzungen der Eliminierung, die Ermittlung der Zwischenerfolge unter Berücksichtigung von Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die praktische Verrechnung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Zwischenerfolgseliminierung, Einheitsgrundsatz, Realisationsprinzip, Konzernbilanz und interne Gewinnrealisierung.
Warum müssen latente Steuern bei der Eliminierung berücksichtigt werden?
Da durch die Eliminierung aus Konzernsicht kein Gewinn realisiert wurde, weichen Handels- und Steuerbilanz voneinander ab, was zur Bildung latenter Steuern führt.
Welche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Bestandsermittlung im Umlaufvermögen?
Die größte Herausforderung liegt in der Zuordnung von Lieferungen in verschiedenen Perioden, weshalb in der Praxis oft Verbrauchsfolgeverfahren wie Lifo oder Fifo angewendet werden.
Wann ist eine Zwischenerfolgseliminierung erfolgsneutral und wann erfolgswirksam?
Neu entstandene Zwischenerfolge sind erfolgswirksam zu eliminieren, während Zwischenerfolge aus Vorperioden, die bereits das Ergebnis beeinflusst haben, erfolgsneutral verrechnet werden.
- Arbeit zitieren
- Anton Gillis (Autor:in), 2017, Zwischenerfolgseliminierung. Ermittlung und Verrechnung der Zwischenerfolge für Konzerne, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/433503