Erstmals in der von Kriegen, Massentötungen und Genoziden gespickten Geschichte der „modernen“ Menschheit hat ein Peiniger sich dazu entschlossen, über die nach Kriegen vom Unterlegenen zu zahlenden Reparationszahlungen hinaus die Völkergruppe, die er noch wenige Jahre zuvor im europäischen Raum nahezu ausgerottet hatte, zu entschädigen. Sowohl organisatorisch als auch überzeugungstechnisch standen die Beteiligten vor einer Mammutaufgabe. Einer Aufgabe, die wohl bei weitem nicht so konsequent, ernsthaft und umfassend hätte bearbeitet werden können, beziehungsweise auch heute noch bearbeitet wird, ohne die Mitwirkung des Gegenstands dieser Arbeit, der Conference on Jewish Material Claims against Germany.
Im Folgenden soll die Claims Conference als weltweit einzigartiger Akteur des „Wiedergutmachungsrechts“ beleuchtet werden, und zwar mit dem Fokus auf vermögenskompensatorische Maßnahmen für jüdische Opfer des NS-Regimes auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Um sich dem Thema angemessen nähern zu können, wird vorerst die Entstehungsgeschichte sowie die Rolle der Claims Conference bei Entschädigungsmaßnahmen bis zum heutigen Tage behandelt. Anschließend soll die rechtliche Position erläutert werden, die ihr bei der Entschädigung oben genannter Opfer zukam, namentlich nach § 2 I 3-5, Ia des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG). In Bezug darauf wird anhand des kürzlich ergangenen Urteils BGH, 25.05.2016 – III ZR 99/15 insbesondere die umstrittene Frage behandelt, ob die JCC nach den eben genannten Normen als Rechtsnachfolgerin oder als Treuhänderin jüdischer Verfolgter und deren Erben zu sehen ist.
Inhaltsverzeichnis
B. Einleitung
C. Geschichte der Conference on Jewish Material Claims against Germany
I. Entstehung
II. Wirken und Schaffen
1. Luxemburger Abkommen
2. Spätere Einflussnahme
D. Die Claims Conference und das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
I. Das Vermögensgesetz
II. Die Rechtsstellung der Claims Conference gemäß § 2 I 3-5, Ia des Vermögensgesetzes
E. Die Claims Conference: Treuhänderin oder Rechtsnachfolger?
I. BGH, 25.05.2016 – III ZR 99/15
1. Sachverhalt
2. Beschluss
II. Der Meinungsstreit
1. Die Rechtsprechung
2. Literaturansicht
III. Stellungnahme
F. Fazit
G. Anhang
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der "Conference on Jewish Material Claims against Germany" (JCC) im Kontext des deutschen Wiedergutmachungsrechts. Im Zentrum steht die zentrale Forschungsfrage, ob die JCC nach den Bestimmungen des Vermögensgesetzes (VermG) als Rechtsnachfolgerin jüdischer NS-Opfer oder als deren Treuhänderin agiert, insbesondere wenn Erben Ansprüche versäumt haben.
- Historische Entstehungsgeschichte und Wirken der Claims Conference
- Analyse der Rechtsstellung nach § 2 I 3-5, Ia des Vermögensgesetzes
- Rechtliche Aufarbeitung der Abgrenzung von Treuhänderschaft und Rechtsnachfolge
- Auswertung aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung (insb. BGH, 25.05.2016 – III ZR 99/15)
- Diskussion des Konflikts zwischen individueller Erbenansprüche und kollektiver Wiedergutmachungszwecke
Auszug aus dem Buch
C. Die Geschichte der Conference on Jewish Material Claims against Germany
Im Zusammenhang mit dem an den Juden verübten Unrecht des NS-Regimes drängten sich nach dem Sieg der Alliierten insbesondere zwei Probleme auf: Wie sollten die Überlebenden „entschädigt“ werden, auch in Bezug auf ihr durch Enteignung entzogenes Eigentum? Und was sollte mit den Vermögenswerten geschehen, deren ehemalige Eigentümer und von diesen die Erben vom NS-Regime ermordet worden waren? Sich dieser Problematik bewusst, kam bereits 1944 der Jüdische Weltkongress in einer Kriegsnotkonferenz in Atlantic City zusammen, der alle großen jüdischen Organisationen beiwohnten. Das Verlangen nach Kompensation wurde dort in der Atlantic City Resolution festgehalten in der Form, dass noch lebenden Opfern und noch existierenden jüdischen Gemeinden Entschädigung zuzustehen habe und dass das jüdische Volk Anspruch habe auf kollektive Wiedergutmachung, gerade mit Blick auf solche Juden, die weder selbst ihre Ansprüche geltend machen konnten, noch Erben hatten die hierzu in der Lage waren.
Nach dem Sieg stellten sich auch die Alliierten der Aufgabe einer Entschädigung der Juden. 1945 legten die Siegermächte fest, dass vom NS-Regime verfolgten Flüchtlingen (also nicht ausschließlich Juden, gleichwohl ca. 90% der Gelder diesen zugutekamen) USD 25 Mio. zustünden, sowie alles deutsche nichtmonetäre Gold (im Wert von ca. USD 5 Mio.). Daneben wurden jedoch bereits Anstrengungen unternommen, das erbenlose Vermögen der Juden davor zu schützen, in die Hand des deutschen Staates, bzw. dessen was zu Besatzungszeiten davon übrig war, fallen zu lassen. Im Juni 1948 ermächtigten die Amerikaner in ihrem Besatzungsgebiet die Jewish Restitution Successor Organization (JRSO) dazu, unbeanspruchtes und erbenloses jüdisches Vermögen zu retten, im Mai 1949 wurde in der britischen Zone eine ähnliche Nachfolgeorganisation eingerichtet, im März 1952 in der Französischen. Diese Maßnahmen schafften teilweise Abhilfe bei der Rückführung und Sicherung jüdischen Vermögens in Deutschland.
Zusammenfassung der Kapitel
B. Einleitung: Einführung in das Thema und Erläuterung der Fragestellung zur Rechtsstellung der JCC im Wiedergutmachungsrecht.
C. Geschichte der Conference on Jewish Material Claims against Germany: Überblick über die Entstehung und das Wirken der Organisation, insbesondere im Kontext des Luxemburger Abkommens.
D. Die Claims Conference und das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen: Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der spezifischen Rolle der JCC als Rechtsnachfolgerin nach dem VermG.
E. Die Claims Conference: Treuhänderin oder Rechtsnachfolger?: Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsposition anhand aktueller BGH-Rechtsprechung und kontroverser juristischer Meinungen.
F. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der rechtlichen und moralischen Rolle der JCC sowie Kritik an deren Umgang mit individuellen Erben.
G. Anhang: Auszug relevanter Normen des Vermögensgesetzes und Dokumentation gerichtlicher Beschlüsse.
Schlüsselwörter
Wiedergutmachung, Claims Conference, Vermögensgesetz, NS-Regime, Rechtsnachfolge, Treuhandverhältnis, Entschädigung, Holocaust-Überlebende, Rückerstattung, Erbfolge, Goodwill-Fonds, Bundesgerichtshof, Eigentumsentzug, NS-Unrecht, kollektive Wiedergutmachung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Rolle und Historie der "Conference on Jewish Material Claims against Germany" (JCC) im deutschen Wiedergutmachungsrecht, speziell bei der Vermögensrestitution ehemaliger jüdischer Eigentümer auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die Entstehungsgeschichte der JCC, deren gesetzliche Legitimation durch das Vermögensgesetz (VermG) und die juristische Debatte über deren Status als Rechtsnachfolgerin versus Treuhänderin gegenüber verspätet anmeldenden Erben.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die zentrale Frage ist, ob die JCC nach § 2 des Vermögensgesetzes eine echte Rechtsnachfolge antritt, die individuelle Ansprüche von Erben ausschließt, oder ob sie treuhänderisch zugunsten dieser Erben handeln muss.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die gesetzliche Bestimmungen, die historische Entstehungsgeschichte, Kommentarliteratur sowie aktuelle höchstrichterliche Urteile (BGH) systematisch auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, die Erläuterung der vermögensrechtlichen Sonderstellung der JCC nach dem VermG sowie eine detaillierte Diskussion der Treuhand-Thematik anhand des BGH-Urteils III ZR 99/15.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wesentlichen Begriffe sind Wiedergutmachung, Vermögensgesetz, Rechtsnachfolge, Treuhandverhältnis, kollektive Wiedergutmachung und NS-Entschädigung.
Welche Position nimmt der Autor zur Treuhand-Debatte ein?
Der Autor kritisiert die Rechtsprechung, die eine Treuhandstellung ablehnt, und plädiert dafür, dass die JCC aus moralischen Gründen und gemäß dem Sinn des Gesetzes zu einer angemessenen Entschädigung auch verspäteter Erben verpflichtet sein sollte.
Warum spielt das BGH-Urteil von 2016 eine zentrale Rolle?
Das Urteil dient als exemplarisches Beispiel für die aktuelle Rechtsprechung, welche die JCC als "echte Rechtsnachfolgerin" einstuft und individuelle Herausgabeansprüche von Erben auf Basis des BGB konsequent ablehnt.
- Arbeit zitieren
- Constantin Tiedge (Autor:in), 2017, Wiedergutmachung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/430240